Campus-Festival
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Gewinnt 15 x 2 Tickets fürs Campus-Festival

Auch in diesem Jahr verlost der VEUK e.V. wieder 15 x 2 Tickets fürs Campus-Festival (31. Mai/1. Juni 2019). Was müsst Ihr tun? Ganz einfach: Unsere Schätzfrage möglichst korrekt beantworten. Teilnehmen können alle (Neu-)Mitglieder im VEUK e.V.

Hier kommt unsere Schätzfrage:

"Wie oft wurde die Bibliothek der Universität Konstanz im Jahr 2017 betreten?"

Schickt Eure Antwort an den VEUK, den Alumni-Verein der Universität Konstanz.  Die fünfzehn EinsenderInnen mit der Zahl, die am nächsten an der tatsächlichen Zahl liegt, erhalten je zwei Tickets fürs Campus-Festival 2019.

Teilnehmen können alle (Neu-)Mitglieder im VEUK e.V.

Du bist noch nicht Mitglied? Dann schnell auf unserem Alumni-Portal registrieren. Die Mitgliedschaft ist für Studierende bis zwei Jahre nach Abschluss beitragsfrei. Wir bieten bereits viele Vorteile und Vergünstigungen für Studierende.

Hinweise

  • Das Gewinnspiel beginnt am 8. Mai 2019 und endet am 26. Mai 2019.
  • Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Das Gewinnspiel wird von der Universität Konstanz durchgeführt und steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zu rechtskonformem Verhalten und stellen im Falle von   Rechtsverletzungen die Universität Konstanz von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  • Die Gewinner werden von uns via E-Mail benachrichtigt, die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung des Gewinners verwendet. Nach erfolgter Gewinnausschüttung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Die Nutzer können Auskunft verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind. Sie können Berichtigung, Löschung und Sperrung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung ist nicht möglich.