Gefahrgutverpackungen, Kennzeichnung und Bezettelung
Verpackungen
Die Verpackungenvon Gefahrgut müssen UN-geprüft (bauartgeprüft) sein. Ob eine Verpackung UN-geprüft ist, erkennt man daran, dass sie mit einem Buchstaben-und Zahlencode versehen ist, z.B.
Die Aufschlüsselung des Codes ist im ADR-Regelwerk Abschnitt 6.1.2 nachzulesen.
Kennzeichnung und Bezettelung des Versandstücks
Straßenverkehr
Das Versandstück muss mit folgenden Angaben versehen werden:
- Name und Anschrift des Versenders
- Name und Anschrift des Empfängers
- UN-Aufkleber (mit der entsprechenden UN-Nummer)
- Gefahrzettel
- Ausrichtungspfeile (auf 2 gegenüberliegenden Seiten
Luftverkehr
Das Versandstück muss mit folgenden Angaben versehen werden:
- Name und Anschrift des Versenders (Shipper)
- Name und Anschrift des Empfängers (Consignee)
- Offizielle Bezeichnung des Gefahrguts mit UN-Nummer (Proper Shipping Name)
- Gefahrzettel
- Ausrichtungspfeile (auf zweigegenüberliegenden Seiten)
Beispiel für ein korrekt gekennzeichnetes Versandstück im Luftverkehr (die vom Versender an-zubringenden Informationen sind fett gedruckt):
- Bezeichnung des Gefahrguts mit UN-Nummer (Proper Shipping Name)
- Name und Anschrift des Versenders (Shipper)
- Name und Anschrift des Empfängers (Consignee)
- Code der UN-geprüften Verpackung
- Gefahrzettel
- CAO-Label (nur erforderlich, wenndas Gefahrgut ausschließlich mit einem Frachtflugzeug transportiert werden darf)
- Ausrichtungspfeile (auf zwei gegenüberliegende Seiten)
- Frachtaufkleber der Luftverkehrsgesellschaft mit Luftfrachtbriefnummer (wird von der Spedi-tionsfirma bzw. von Frachtannahmestelle der Airline angebracht)
Aufkleber und Gefahrzettel
Die Gefahrgutaufkleber in Form von Haftetiketten sind bei der Gefahrgutbeauftragten erhältlich.
Der UN-Aufkleber und die Gefahrzettel müssen die Form einer Raute haben und eine Seitenlänge von mindestens 100 mm aufweisen. Sie müssen der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten können.
Aufkleber und Gefahrzettel zum Ausdrucken:
Top-Pfeile (Packstückorientierungszeichen)
Gefahrzettel Klasse 2.1 (entzündbare Gase)
Gefahrzettel Klasse 2.2 (nicht entzündbare, nicht giftige Gase)
Gefahrzettel Klasse 2.3 (giftige Gase)
Gefahrzettel Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 4.1 (entzündbare feste Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 4.2 (selbstentzündliche Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 4.3 (Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden)
Gefahrzettel Klasse 5.1 (entzündend/oxidierend wirkende Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 5.2 (organische Peroxide)
Gefahrzettel Klasse 6.1 (giftige Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 7-I (radioaktive Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 7-II (radioaktive Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 7-III (radioaktive Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 8 (ätzende Stoffe)
Gefahrzettel Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände)