Absturzsicherung

Absturz
Absturz © CC0 Creative Commons

Ein Sturz aus > 1m Höhe über dem Boden gilt bereits als Absturz. In den meisten Fällen wird dies durch ein gewöhnliches Geländer verhindert, sei es an einer Treppe (der seitliche Handlauf), an einer Baugrube, auf dem Gerüst, etc.

Bei Arbeiten auf Dächern oder an der Fassade hingegen müssen Sie sich wegen fehlender Geländer oftmals selbst sichern. Sobald Sie näher als 2 Meter zur Absturzkante arbeiten und es keine technischen Absturzsicherungen (Geländer, Auffangnetze, etc. installiert sind oder sich installieren lassen) müssen Sie sich mithilfe eines Auffanggurtes gegen Absturz sichern (Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz [kurz: PSAgA]) Dies ist ähnlich dem Klettergurt den Sie vielleicht schon mal im Bergsport gesehen haben.

Für die Sicherung mit PSAgA müssen geeignete Anschlagpunkte auf dem Dach oder an der Fassade vorhanden sein. Dies können Einzelanschlagpunkte (Sekuranten) oder Seilsicherungssysteme sein, die über die Dachflächen verlaufen.

Wichtig! Grundsätzlich wird zwischen Rückhaltesystemen und Auffangsystemen und Arbeitsplatzpositioniereungssystemen unterschieden. Die Auswahl erfolgt mittels der Gefährdungsbeurteilung.

Beim Rückhaltesystem ist die gesamte Länge der Verbindungsmittel vom Anschlagpunkt bis zum Auffanggurt so zu bemessen, dass die arbeitende Person die Absturzkante zwar ganz knapp erreichen, aber auf keinen Fall über diese abstürzen kann. Sie können sich eventuell schon denken, dass dies etwas Übung bedarf. Daher gehört bei der PSAgA immer eine Unterweisung mit praktischen Teilen (Einweisung / Übung) dazu. 

Die Absturzsicherung muss zugelassen sein und darf das Verfallsdatum nicht überschritten haben. Prüfen Sie zuvor immer, ob technische oder organisatorische Maßnahmen der Verwendung der Absturz PSA vorzuziehen sind.

Bei einem Sturz in den Auffanggurt muss die Person sofort aus dieser Lage gerettet werden können, ansonsten droht eine Hängetrauma. Das bedeutet, dass in diesen Fällen vor Beginn der Tätigkeiten ein Rettungskonzept vorliegen muss.

Siehe Maßnahmenhierarchie


© DGUV Regel 112-198