Entsorgung Polyacrylamidgele

Polyacrylamidgele dürfen nur dann als Restmüll entsorgt werden, wenn der Monomerenanteil an Acrylamid < 0,1 Gewichtsprozent beträgt.

Es gibt nur wenige Hersteller die die Einhaltung dieses Grenzwertes garantieren.

Selbst hergestellte Polyacrylamidgele sind immer als Sonderabfall, Abfallart Aufsaugmassen, zu entsorgen, da die Einhaltung des Grenzwertes nicht garantiert werden kann.

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