Aktuelles
Wie bereits in der vergangenen Jahren, wird die Universität Konstanz auch in diesem Jahr im Zeitraum vom 23.12.2009, 18.00 Uhr bis einschl. 04.01.2010, 9.00 Uhr geschlossen bleiben.Die Universität möchte durch die Betriebsschließung Energie und damit Kosten einsparen. Sie plant darüber hinaus, die Weihnachtspause für dringende Wartungsarbeiten zu nutzen, die im Normalbetrieb nicht ohne weiters durchführbar wären.
Auch die Universitäts-Bibliothek bleibt in diesem Zeitraum geschlossen.
Das Online-Bewerbungsverfahren zum SS 2010 steht Ihnen auch während der Dauer der Betriebsschließung uneingeschränkt zur Verfügung. Das Studentensekretariat bleibt bis einschl. 05.01.2010 geschlossen.
Neue Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2010/11
Für Bewerbungen zu Lehramtsstudiengänge ist ab dem Wintersemester 2010/11 zusätzlich der Nachweis über die Absolvierung eines zweiwöchigen Orientierungspraktikums sowie die Teilnahme an einem Lehrerorientierungstest zu erbringen. Nähere Details werden im Wintersemester 2009/10 bzw. Sommersemester 2010 bekannt gegeben.
Bewerbung für das Sommersemester 2010
Ab sofort können Sie sich für den Masterstudiengang
Erweiterung der Beurlaubungsgründe zu § 7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz: Mutterschutz und Elternzeit:
Erstmals zum Sommersemester 2009 können Studierende Schutzzeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen und sind hierzu auf Antrag beurlauben.
Neu ist, dass aus Gründen des Mutterschutzes und Elternzeit beurlaubte Studierende (im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen) berechtigt sind, an Vorlesungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
Nähere Informationen finden Sie
Studiengebühren:
Die Universität Konstanz befreit erstmals ab dem Studienjahr 2007/2008 Studierende rückwirkend von den Studiengebühren, die aufgrund ihrer erreichten Abschlussnote "herausragende Leistungen im Studium" gezeigt haben. Die Befreiung erfolgt ohne Antrag der Studierenden direkt von Seiten der Universität. Die genauen Informationen zu den festgelegten Kriterien finden Sie
Außerdem werden erstmals Studienanfänger des Wintersemesters 2008/2009 von den Studiengebühren befreit, die im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,0 nachgewiesen haben. Auch diese Befreiung erfolgt ohne Antrag der Studienanfänger direkt von Seiten der Universität. Nähere Informationen finden Sie









