Aktuelles
Neue Zugangsvoraussetzungen für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2010/11Für Bewerbungen zu Lehramtsstudiengänge ist ab dem Wintersemester 2010/11 zusätzlich der Nachweis über die Absolvierung eines zweiwöchigen Orientierungspraktikums sowie die Teilnahme an einem Lehrerorientierungstest zu erbringen. Nähere Details entnehmen Sie bitte aus den nachstehenden Internetseiten:
Erweiterung der Beurlaubungsgründe zu § 7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz: Mutterschutz und Elternzeit:
Erstmals zum Sommersemester 2009 können Studierende Schutzzeiten entsprechend dem Mutterschutzgesetz und Elternzeit gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen und sind hierzu auf Antrag beurlauben.
Neu ist, dass aus Gründen des Mutterschutzes und Elternzeit beurlaubte Studierende (im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen) berechtigt sind, an Vorlesungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sowie Hochschuleinrichtungen zu nutzen.
Nähere Informationen finden Sie
Studiengebühren:
Die Universität Konstanz befreit erstmals ab dem Studienjahr 2007/2008 Studierende rückwirkend von den Studiengebühren, die aufgrund ihrer erreichten Abschlussnote "herausragende Leistungen im Studium" gezeigt haben. Die Befreiung erfolgt ohne Antrag der Studierenden direkt von Seiten der Universität. Die genauen Informationen zu den festgelegten Kriterien finden Sie
Außerdem werden erstmals Studienanfänger des Wintersemesters 2008/2009 von den Studiengebühren befreit, die im Abitur einen Notendurchschnitt von 1,0 nachgewiesen haben. Auch diese Befreiung erfolgt ohne Antrag der Studienanfänger direkt von Seiten der Universität. Nähere Informationen finden Sie









