KIS | Konstanzer Inventar Sanktionsforschung im Internet: <www.uni-konstanz.de/rtf/kis> |
Tabellen
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Tabellen zu III 1.3: Abgeurteilte und Verurteilte Tabelle
1: Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem und nach Jugendstrafrecht
Tabelle
2: Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte nach Art der Entscheidung,
1976 bis 2001; alle Straftaten.
Tabelle
3: Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte nach Art der Entscheidung im
Fall der Nicht-Verurteilung 1976 bis 2001; alle Straftaten
Tabellen zu IV: Entwicklung der Massregelpraxis in Deutschland: Tabelle 4: Abgeurteilte mit freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung 1976 bis 2001 Tabelle 5a: Wegen Verbrechen oder Vergehen Abgeurteilte mit freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung, nach Deliktsart (absolute Zahlen) Tabelle 5b: Wegen Verbrechen oder Vergehen Abgeurteilte mit freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung, nach Deliktsart (in % der Abgeurteilten) Tabelle 6a: Schuldunfähige Abgeurteilte mit freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung, nach Deliktsart. Tabelle 6b: Vermindert schuldfähige Verurteilte mit freiheitsentziehenden Massregeln der Besserung und Sicherung, nach Deliktsart. Tabelle 7: Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre) und Fahrverbot. |
Erstmals für das Berichtsjahr 1999 wird für die StA-Statistik die Zahl der Personen für die jeweilige Abschlussentscheidung der StA erhoben. Die in den vorläufigen Ergebnissen der StA-Statistik 1998 mitgeteilten Ergebnisse für die alten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - für Hamburg und für Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Schleswig-Holstein lagen bei Abschluss des Manuskriptes noch keine Ergebnisse für 1998 vor , das Statistische Bundesamt hat deshalb die Ergebnisse aus 1997 verwendet - erlauben es, etwaige, bei dem bisher verwendeten Umrechnungsverfahren aufgetretene, Über-/Unterschätzungen zu bestimmen. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 für die Einstellungen gem. § 45 JGG und in Tabelle 2 für Einstellungen gem. §§ 153, 153a, 153b StPO dargestellt.
Informell Sanktionierte § 45 JGG | Angaben StA-Statistik zu Verfahren, auf Personen umgerechnet | Angaben StA-Statistik 1998 zu Personen | Relative Über-/Unterschätzung (Schätzfehler) | |
Baden-Württemberg | 20398 | 22285 | -8,5% | |
Bayern | 19877 | 22271 | -10,7% | |
Berlin | 9469 | 11206 | -15,5% | |
Bremen | 2324 | 2641 | -12,0% | |
Hessen | 11 414 | 12 684 | -10,0% | |
Niedersachsen | 16 160 | 18 713 | -13,6% | |
Nordrhein-Westfalen | 39204 | 45010 | -12,9% | |
Rheinland-Pfalz | 8940 | 9695 | -7,8% | |
Saarland | 2 159 | 2 438 | -11,4% | |
Summe (umgerechnet) | 129 943 | 146 943 | -11,6% | |
Umrechnung und Anpassung bei | Umrechnung | Anpassung wg. Schätzfehler | ||
Hamburg | 9814 | 11 110 | ||
Schleswig-Holstein | 7172 | 8 079 | ||
Summe (umgerechnet) | 16 986 | 19 188 | ||
Summe Sanktionierte § 45 JGG | 146 929 | 166 131 | -11,6% | |
Personen
Strafverf.-Stat. |
Personen
Strafverf.-Stat. |
|||
Sanktionierte § 47 JGG | 43211 | 43211 | ||
Formell Sanktionierte (Verurt. + § 27 JGG) | 93791 | 93791 | ||
Informell und formell Sanktionierte 1998 | 283 931 | 303 133 | -6,3% |
Wie Tabelle 1 zeigt, wurde durch das bisher vom Verf. verwendete Umrechnungsverfahren die Zahl der Personen, deren Ermittlungsverfahren gem. § 45 JGG eingestellt worden war, im Schnitt von 9 der 11 alten Bundesländer, für die inzwischen Ergebnisse vorliegen, um gut 11% (bezogen auf die Einstellungen gem. § 45 JGG) unterschätzt.
Um zu (vorläufigen)
flächendeckenden Angaben für das Bundesgebiet zu kommen, wurden
die verfahrensbezogenen Ergebnisse für die zwei (alten) Länder,
für die noch keine Ergebnisse aus 1998 vorliegen, wie bisher „umgerechnet“
und sodann aufgrund des durchschnittlichen Schätzfehlers (für
die anderen Länder) korrigiert.
Die Zahl der insgesamt (informell
oder formell) Sanktionierten dürfte aufgrund des bisherigen Umrechnungsverfahrens
damit um rd. 6% unterschätzt sein.
Informell Sanktionierte
§ 153, 153a, 153b StPO |
Angaben StA-Statistik zu Verfahren, auf Personen umgerechnet | Angaben StA-Statistik 1998 zu Personen | Relative Über-/Unterschätzung
(Schätzfehler) |
Baden-Württemberg | 63427 | 64660 | -1,9% |
Bayern | 74030 | 75717 | -2,2% |
Berlin | 38449 | 41025 | -6,3% |
Bremen | 8193 | 8433 | -2,8% |
Hessen | 52 215 | 53 203 | -1,9% |
Niedersachsen | 63 833 | 67 138 | -4,9% |
Nordrhein-Westfalen | 148256 | 154744 | -4,2% |
Rheinland-Pfalz | 31938 | 32836 | -2,7% |
Saarland | 9 110 | 9 355 | -2,6% |
Summe (umgerechnet) | 489 450 | 507 111 | -3,5% |
Umrechnung und Anpassung bei | Umrechnung | Anpassung wg. Schätzfehler | |
Hamburg | 19316 | 20 296 | |
Schleswig-Holstein | 28106 | 29 352 | |
Summe (umgerechnet) | 47 422 | 49 648 | |
Summe Sanktionierte (StA)
§§ 153, 153a, 153b StPO |
536 872 | 556 759 | -3,6% |
Personen
Strafverf.-Stat. |
Personen
Strafverf.-Stat. |
||
Sanktionierte (Gericht)
§§ 153, 153a, 153b StPO |
95784 | 95784 | |
Formell Sanktionierte
(Verurt. + §§ 59, 60 StGB |
705006 | 705006 | |
Informell und formell Sanktionierte 1998 | 1 337 662 | 1 357 549 | -1,5% |
Wie Tabelle 2 zeigt, wurde durch das bisher vom Verf. verwendete Umrechnungsverfahren die Zahl der Personen, deren Ermittlungsverfahren gem. §§ 153, 153a, 153b StPO durch die StA eingestellt worden war, im Schnitt von 9 der 11 alten Bundesländer, für die inzwischen Ergebnisse vorliegen, um 3,5% (bezogen auf die Einstellungen gem. §§ 153, 153a, 153b StPO) unterschätzt. Die Abweichungen liegen ausschliesslich im Bereich von §§ 153, 153b StPO, wo die Unterschätzung 5,8% beträgt. Bei § 153a StPO sind die Ergebnisse durch das Umrechnungsverfahren dagegen geringfügig überschätzt (0,5%).
Um zu (vorläufigen)
flächendeckenden Angaben für das Bundesgebiet zu kommen, wurden
die verfahrensbezogenen Ergebnisse für die zwei (alten) Länder,
für die noch keine Ergebnisse aus 1998 vorliegen, wie bisher „umgerechnet“
und – bezüglich §§ 153, 153b StPO - sodann aufgrund des
durchschnittlichen Schätzfehlers (für die anderen Länder)
korrigiert.
Die Gesamtzahl der insgesamt
(informell oder formell) Sanktionierten dürfte aufgrund des bisherigen
Umrechnungsverfahrens damit um rd. 1,5% unterschätzt sein.
Wenn, wie aus Tabellen 1 und 2 ersichtlich ist, in der Vergangenheit die Zahl der informell Sanktionierten unterschätzt wurde, dann führt die Verwendung der aufgrund der „echten“ Personenzählung errechneten Zahl der informell Sanktionierten zu einer Veränderung im Vergleich von 1997 versus 1998, die allein statistisch bedingt ist. Um das Ausmass dieser Veränderung abzuschätzen, werden in Tabellen 3 und 4 Vergleichsberechnungen für einige Bezugsgrössen durchgeführt, die es erlauben, das Mass der rein statistisch bedingten Veränderung zu beurteilen.
Angaben der
Strafverfolgungs- statistik |
Angaben StA-Statistik
zu Verfahren,
auf Personen umgerechnet |
Angaben in StA-Statistik 1998 zu Personen | Relation:
Sp. (2) in % von Sp. (3) |
|
(1) | (2) | (3) | (4) | |
Einstellungen gem. §45 I, II JGG | 135 263 | 153 144 | 88,32% | |
Einstellungen gem. §45 III JGG | 11 597 | 12 988 | 89,29% | |
Informell Sanktionierte gem. §45 JGG | 146 860 | 166 131 | 88,40% | |
Einstellungen gem. §47 JGG | 43211 | |||
Informell Sanktionierte gesamt | 190 071 | 209 342 | 90,79% | |
Formell Sanktionierte | 93791 | |||
Informell + Formell Sanktionierte insges. | 283 862 | 303 133 | 93,64% | |
Auswirkung auf Berechnung der Diversionsrate: | ||||
Diversionsrate 1998 | 66,96% | 69,06% | ||
Unterschied (%punkte) wg. Änderung der Berechnungsart | Scheinbarer
Anstieg:
2,10 |
|||
zum Vergleich: Diversionsrate 1997 | 67,10% | |||
Unterschied (%punkte) 1998 vs. 1997 | -0,14 | |||
Auswirkung auf Berechnung der Anteile der zu freiheitsentziehenden Sanktionen (einschliesslich Jugendstrafe zur Bewährung) Verurteilten an Sanktionierten (formell + informell) insgesamt: | ||||
Jugendstrafe zur Bewährung ausges. | 10977 | 3,9% | 3,6% | |
Jugendstrafe unbedingt | 6243 | 2,2% | 2,1% | |
Summe: Jugendstrafe insges. | 17220 | 6,1% | 5,7% | |
Jugendarrest | 16985 | 6,0% | 5,6% | Scheinbarer
Rückgang
-0,4 |
Summe: Jugendstrafe + Jugendarrest 1998 | 34205 | 12,0% | 11,3% | |
Unterschied (%punkte) wg. Änderung der Berechnungsart | Scheinbarer
Rückgang
-0,8 |
|||
zum Vergleich: Rate 1997 | 11,9% | |||
Unterschied (%punkte) 1998 vs. 1997 | +0,17 | -0,6 |
Tabelle 3 zeigt, dass der Anstieg der Diversionsrate im Jugendstrafverfahren 1998 vs. 1997 ein nur scheinbarer ist, d.h. ein rein statistisch durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens bedingter Tatsächlich dürften die Diversionsraten weitgehend unverändert geblieben sein; die Veränderung um -0,1%-Punkte ist angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zwei Länder, für die personenbezogene Ergebnisse aus 1998 fehlen, nicht interpretierbar. Hinsichtlich der freiheitsentziehenden Sanktion zeigt sich, dass der Rückgang des Anteils freiheitsentziehender Sanktion an den insgesamt Sanktionierten ebenfalls ein nur scheinbarer ist. Die Anteile liegen 1998 auf praktisch demselben Niveau wie 1997; geringfügige Unterschiede sind wegen der Ungenauigkeiten, die mit dem derzeit noch notwendigen Anpassungsverfahrens verbunden sind, nicht interpretierbar.
Angaben der
Strafverfolgungs- statistik |
Angaben StA-Statistik
zu Verfahren,
auf Personen umgerechnet |
Angaben in StA-Statistik 1998 zu Personen | Relation:
Sp. (2) in % von Sp. (3) |
|
(1) | (2) | (3) | (4) | |
Einstellungen gem. §153,153b StPO | 338 147 | 359 104 | 94,16% | |
Einstellungen gem.
§ 153a StPO |
198 725 | 197 655 | 100,54% | |
Informell Sanktionierte gem. §§ 153, 153a, 153b StPO | 536 872 | 556 759 | 96,43% | |
Einstellungen gem.
§§ 153, 153a, 153b StPO durch das Gericht (personenbez.) |
95784 | |||
Informell Sanktionierte gesamt | 632 656 | 652 543 | 96,95% | |
Formell Sanktionierte
(Verurteilte zzgl.
Personen mit Entscheidungen gem. §§ 59, 60 StGB) |
705006 | |||
Informell + Formell Sanktionierte insgesamt | 1 337 662 | 1 357 549 | 98,54% | |
Auswirkung auf Berechnung der Diversionsrate: | ||||
Diversionsrate 1998 | 47,30% | 48,07% | ||
Unterschied (%punkte) wg. Änderung der Berechnungsart | Scheinbarer
Anstieg
+0,77 |
|||
zum Vergleich: Diversionsrate 1997 | 47,67% | |||
Unterschied (%punkte) 1998 vs. 1997 | -0,37 | |||
Auswirkung auf Berechnung der Anteile der zu bedingter oder unbedingter Freiheitsstrafe Verurteilten an Sanktionierten (formell + informell) insgesamt: | ||||
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausges. | 88271 | 6,6% | 6,5% | |
Freiheitsstrafe unbedingt | 41751 | 3,1% | 3,1% | |
Summe: Freiheitsstrafe insges. | 130022 | 9,7% | 9,6% | |
Unterschied (%punkte) wg. Änderung der Berechnungsart | Scheinbarer
Rückgang
-0,1 |
|||
Zum Vergleich: Rate Freiheitsstr. 1997 | 9,5% | |||
Unterschied (%punkte) 1998 vs. 1997 | +0,2 | +0,1 |
Tabelle 4 zeigt, dass auch der Anstieg der Diversionsrate im allgemeinen Strafrecht 1998 vs. 1997 ein nur scheinbarer ist, d.h. ein rein statistisch durch die Umstellung des Berechnungsverfahrens bedingter. Tatsächlich dürften die Diversionsraten weitgehend unverändert geblieben sein; der Rückgang (bei Verwendung des bisherigen Umrechnungsverfahrens) 1998 versus 1997 um -0,4%-Punkte ist angesichts der weiterhin bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der zwei Länder, für die personenbezogene Ergebnisse aus 1998 fehlen, nicht interpretierbar. Hinsichtlich der freiheitsentziehenden Sanktion zeigt sich, dass der Anstieg des Anteils freiheitsentziehender Sanktion an den insgesamt Sanktionierten möglicherweise geringfügig unterschätzt ist. Aber auch hier sind die minimalen Unterschiede nicht interpretierbar.
* * *