[GS: F:\HE\HE208\krimdeu\KrimDeu2002_KORR.doc  +KorrBiesle 09.06.04 /  09.06.04 18:06]

 

KIK

Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung:       
Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik
Konstanz 2004  Internet-Publikation: www.uni-konstanz.de/rtf/kik Stand 6/2004

 

Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht      
im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

 

Aktualisierte Neuauflage Konstanz 2004 
Stand der Daten: 2002

 

Prof. Dr. Wolfgang Heinz 
Universität Konstanz

HTML-Darstellung der Internet - Originalpublikation (pdf-Version)
Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK): 
www.uni-konstanz.de/rtf/kik/

ZITIERHINWEIS:   
Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Konstanz 2004 Internet-Publikation: <http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik> Stand 6/2004

 

Konstanz 2004

© Wolfgang Heinz, Universität Konstanz
<http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/heinz/>
Originalpublikation
im Konstanzer Online–Publikations–System KOPS
der Bibliothek der Universität Konstanz
<http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/>

ISBN 3-89318-048-6

 

 


Übersicht

I. Erkenntnismittel für Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen

1. Herstellung und Darstellung von "Kriminalität" in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

1.1 Statische Betrachtung - Umfang und Struktur der "Kriminalität"

1.2 Dynamische Betrachtung - Entwicklung der "Kriminalität"

1.3 "Registrierte" Kriminalität - ihr Abbild in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

2. Die amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken als Erkenntnismittel für "registrierte" Kriminalität - insbesondere Polizeiliche Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

2.1 Inhalte der Polizeilichen Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

2.2. Unterschiedliche Wahrnehmung und Bewertung der "registrierten" Kriminalität in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

2.2.1 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung ("Ausfilterung")

2.2.2 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Bewertungen ("Umdefinition")

2.2.3 Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse

3. Grenzen der vergleichenden Gegenüberstellung der Daten von PKS und StVStat - statistikimmanente Grenzen der Messung

3.1 Beschränkte Kompatibilität aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und verschiedener Erfassungszeiträume

3.2 Regionale Grenzen bei vergleichender Gegenüberstellung der Statistiken

3.3 Grenzen aufgrund mangelnder Differenziertheit der erhobenen kriminalstatistischen Daten

II. Analysemöglichkeiten und –grenzen hinsichtlich der "registrierten" Tatverdächtigen/Verurteilten nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht

1. Vergleichbarkeit der Gruppen als Voraussetzung für vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung

1.1 Absolute Zahlen versus relative Zahlen – Zum Problem der Berechnung valider Kriminalitätsbelastungszahlen der Wohnbevölkerung

1.2 Weitere, die Vergleichbarkeit der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen beeinträchtigende Faktoren

2. Möglichkeiten und Grenzen von Bereinigungsberechnungen hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Nichtdeutschen am Beispiel der Polizeilichen Kriminalstatistik

3. Folgerungen für die Messbarkeit der Kriminalitätsbelastung in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit auf Bundesebene

III. Analysemöglichkeiten hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der Datenlage von PKS und StVStat

1. Verfügbarkeit der Daten in zeitlicher und sachlicher Hinsicht

2. Verfügbarkeit der Daten in regionaler Hinsicht

3. Einschränkungen des Zeitreihenvergleichs aufgrund der Nichteinbeziehung der neuen Bundesländer

4. Auswirkungen von Sonderentwicklungen bzw. Sondererfassungen in Berlin

5. Verfügbarkeit der Daten in inhaltlicher Hinsicht - Straftatengruppen

6. Zur Messung von Veränderungen - das Problem des Massstabes

IV. "Registrierte" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

1. Kriminalitätsbelastung nach Alter und Geschlecht

2. Die Entwicklung der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenbelastungszahlen im zeitlichen Längsschnitt

V. Zusammenfassung

Weiterführende Literatur

Glossar der Fachbegriffe

Verzeichnis der Schaubilder (Stand der Daten: Jahr 2002)

Tabellen: Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter und Geschlecht

 

I.

Erkenntnismittel für Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen

1.

Herstellung und Darstellung von "Kriminalität" in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflege­statistiken

1.1

Statische Betrachtung - Umfang und Struktur der "Kriminalität"

1.2

Dynamische Betrachtung - Entwicklung der "Kriminalität"

1.3

"Registrierte" Kriminalität - ihr Abbild in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

2.

Die amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken als Erkenntnismittel für "registrierte" Kriminalität - insbesondere Polizeiliche Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

2.1

Inhalte der Polizeilichen Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

2.2.

Unterschiedliche Wahrnehmung und Bewertung der "registrierten" Kriminalität in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

2.2.1

Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung ("Ausfilterung")

2.2.2

Das Strafverfahren als Prozess differentieller Bewertungen ("Umdefinition")

2.2.3

Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse

3.

Grenzen der vergleichenden Gegenüberstellung der Daten von PKS und StVStat - statistik­immanente Grenzen der Messung

3.1

Beschränkte Kompatibilität aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und verschiedener Erfassungszeiträume

3.2

Regionale Grenzen bei vergleichender Gegenüberstellung der Statistiken

3.3

Grenzen aufgrund mangelnder Differenziertheit der erhobenen kriminalstatistischen Daten

II.

Analysemöglichkeiten hinsichtlich der "registrierten" Tatverdächtigen/Verurteilten

1.

Voraussetzungen für die Messung von Umfang, Struktur und Entwicklung von "registrierter" Kriminalität in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht

1.1

Vergleichbarkeit der Daten durch Bezugnahme auf eine standardisierte Masszahl

1.2

Zur Messung von Veränderungen - das Problem des Massstabes

2.

Analysemöglichkeiten hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der Datenlage von PKS und StVStat

2.1

Verfügbarkeit der Daten in zeitlicher Hinsicht

2.2

Verfügbarkeit der Daten in regionaler Hinsicht

2.3

Einschränkungen des Zeitreihenvergleichs aufgrund der Nichteinbeziehung der neuen Bundes­länder

2.4

Auswirkungen von Sonderentwicklungen bzw. Sondererfassungen in Berlin

2.5

Verfügbarkeit der Daten in inhaltlicher Hinsicht - Straftatengruppen

III.

"Registrierte" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Poli­zeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

1.

Kriminalitätsbelastung nach Alter und Geschlecht

2.

Die Entwicklung der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenbelastungszahlen im zeitlichen Längs­schnitt

IV.

Zusammenfassung

 

 

 

Weiterführende Literatur

 

Glossar

 

Tabellen

 

I. Erkenntnismittel für Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen

1. Herstellung und Darstellung von "Kriminalität" in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

1.1 Statische Betrachtung - Umfang und Struktur der "Kriminalität"

"Kriminalität" ist keine unmittelbar messbare "objektive Realität". Die Messung von Ereignissen als "Kriminalität" ist vielmehr das Ergebnis von mehrstufig erfolgenden Prozessen der Wahrnehmung und Bewertung von Sachverhalten.

·         Was "kriminell" ist, steht nicht ein für allemal fest. Die gesellschaftliche bzw. durch ein Strafgesetz erfolgende Bewertung eines abstrakten Lebenssachverhaltes als "kriminell" ist vielmehr raumzeitlich variabel. Zwar ist der Kernbestand - Delikte gegen Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen - in westlichen Gesellschaften relativ stabil. Änderungen im Wertkonsens einer Gesellschaft können aber (nicht nur in Randbereichen) zu Ent- wie zu Neukriminalisierungen führen, wie dies für die Bundesrepublik Deutschland die seit Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts erfolgten Reformen des Abtreibungs- oder des Sexualstrafrechts belegen. Änderungen in Bereichen der Technik (Beispiel: Motorisierung, EDV), der Wirtschaft (Beispiel: Subventionsvergabe, Instrumente des Kapitalmarkts, unbarer Zahlungsverkehr) oder in Tätergruppierungen und Vorgehensweisen (Beispiel: Organisierte Kriminalität; Schleusungskriminalität, Geldwäsche) können einerseits zum Rückgang oder gar zum Verschwinden bisheriger Kriminalitätsformen führen, andererseits aber auch neue sozialschädliche Verhaltensweisen begünstigen oder ermöglichen, auf die u.a. auch mit Änderungen des Strafrechts reagiert wird.

·         Die Bezeichnung eines Ereignisses als "Kriminalität" setzt nicht nur die Anwendung der abstrakten Bewertung auf den konkreten Fall als "strafbar" voraus, sondern erfordert zunächst dessen Wahrnehmung als Lebenssachverhalt. Delikte haben eine höchst unterschiedliche Entdeckungswahrscheinlichkeit; so bleiben vermutlich viele Trunkenheitsfahrten im Strassenverkehr (§ 316 StGB) unbekannt, viele Ladendiebstahlsdelikte werden vermutlich gar nicht entdeckt, andere Straftaten[1], wie Einbruchsdiebstahl oder Bankraub, weisen eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit auf. Zu dieser Wahrnehmung muss aber noch die Bewertung als "kriminell" hinzutreten. Denn selbst dann, wenn der Lebenssachverhalt Opfern oder Dritten bekannt ist, wird er nicht immer als strafrechtlich relevant wahrgenommen. So merkt z.B. mancher Betrogene gar nicht, dass er betrogen wurde, sondern schätzt sich möglicherweise glücklich, ein "gutes" Geschäft gemacht zu haben.

·         Von der Menge der Ereignisse, die das Opfer, die Tatzeugen oder Dritte wahrnehmen und als "kriminell" bewerten, wird wiederum nur ein Teil den Behörden bekannt. Jedoch nur das, was offiziell bekannt geworden ist, das sog. Hellfeld, kann in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erfasst und als "Kriminalität" ausgewiesen werden. Auf eigene Ermittlungstätigkeit der Polizei gehen nur ca. 5% aller Registrierungen zurück. Die weitaus überwiegende Zahl aller Delikte wird der Polizei durch Anzeigen bekannt, vornehmlich durch solche des Opfers oder von Zeugen. Aus Bevölkerungsbefragungen ist bekannt, dass von den persönlich erlittenen Eigentums- und Gewaltdelikten durchschnittlich weniger als die Hälfte der Delikte angezeigt wird.[2] Möglicherweise sind diese Angaben sogar noch deutlich überschätzt, wie das Beispiel der jüngsten deutschen Opferbefragung, in Bochum, zeigt. Dort gaben 36% der Diebstahlsopfer an, den Diebstahl bei der Polizei angezeigt zu haben; wie der Vergleich mit den von der Polizei registrierten Daten ergab, wurden aber nur 18% der von den Opfern erlittenen Diebstähle polizeilich registriert, also nur jedes zweite als angezeigt berichtete Delikt. Von den Körperverletzungsdelikten wurden 26% nach den Selbstberichten der Opfer angezeigt, als bekannt geworden wurden 22% polizeilich registriert.[3] Der (Bruch-)Teil der Delikte, der angezeigt wird, ist delikts-, täter- und opferspezifisch unterschiedlich gross und variiert u.a. in Abhängigkeit von Täter-Opfer-Konstellationen. Insbesondere die Schwere des erlittenen Schadens beeinflusst die Anzeigebereitschaft.[4] Dies wiederum bedeutet, dass die "registrierte" Kriminalität kein verkleinertes Abbild der "Kriminalitätswirklichkeit" ist, sondern dass in den statistischen Ausweisen die schwereren Deliktsformen überrepräsentiert sind.

·         Zu diesem Dunkelfeld der den Behörden nicht bekannt gewordenen Taten kommt noch das Dunkelfeld der nicht ermittelten Täter hinzu. Damit aus einem in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten "Fall" ein "Tatverdächtiger" wird, bedarf es der Aufklärung. Im Durchschnitt wird nur jeder zweite Fall auch aufgeklärt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich also um eine Auslese aus einem doppelten Dunkelfeld, des Dunkelfeldes der amtlich nicht bekannt gewordenen Taten und des Dunkelfeldes der zwar angezeigten Taten, aber der nicht ermittelten Tatverdächtigen. Aussagen über "Täter", seien es Tatverdächtige oder Verurteilte, sind also regelmässig Aussagen über in (unterschiedlich) hohem Masse ausgelesene Gruppen. Im Jahr 2002 betrug z.B. die Aufklärungsrate bei Mord und Totschlag 95,5%, bei Ladendiebstahl 94,5%, bei einfachem Diebstahl (ohne Ladendiebstahl) 20,5%, bei Tageswohnungseinbruch 18,8%.[5] Beide Dunkelfelder, das der "Taten" und das der "Täter", bestehen unabhängig voneinander. Wenn z.B., wie in der Fachliteratur angenommen wird, nur zwischen 1% und 5% der Ladendiebstähle entdeckt werden, dann ändert auch eine bei 95% liegende Aufklärungsrate nichts daran, dass nur etwas über die Tatverdächtigen dieser 1 bis 5 Prozent der entdeckten Fälle ausgesagt werden kann. Wie die Anzeigeraten, die von Einfluss auf die Struktur der registrierten (und damit auch der aufgeklärten) Kriminalität sind, so wirken sich Aufklärungsraten auf die Struktur der registrierten Tatverdächtigen aus. So sind beispielsweise Aufklärungsraten sowohl deliktsspezifisch als auch altersgruppenspezifisch unterschiedlich hoch. Jugendliche halten sich beispielsweise häufiger als Erwachsene im öffentlichen Raum auf, deshalb ist ihr Verhalten sichtbarer und leichter kontrollierbarer als das erwachsener Täter. Sie haben zu bestimmten, wenig kontrollierbaren und eher schwer aufklärbaren Delikten, wie etwa Wirtschaftskriminalität, Umwelt- und Organisierte Kriminalität, zu Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, zu Korruption und Bestechlichkeit seltener Zugang. Darüber hinaus sind sie im Allgemeinen eher zu einem Geständnis zu bewegen als Erwachsene, ihr Verhalten ist also auch unter diesem Aspekt eher "aufklärbar".

·         Die amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken messen im Übrigen nicht "das" Hellfeld, sondern sie messen jeweils die Ergebnisse der - nicht immer übereinstimmenden - Bewertungen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, und zwar sowohl hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit wie der Täterschaft. Nicht in allen Fällen, in denen die Polizei der Auffassung ist, einen Tatverdächtigen ermittelt zu haben, bejaht die Staatsanwaltschaft einen für die Anklageerhebung "hinreichenden" Tatverdacht. Und selbst dort, wo sie dies tut, stellt sie einen Teil der Verfahren wegen der geringen Tatschwere aus Opportunitätsgründen ein. Schliesslich kommt es selbst in den verbleibenden Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, nicht immer zu einer Verurteilung. So kamen im Jahr 2002 - im Schnitt - auf 3,4 in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählte strafmündige Tatverdächtige nur 1 verurteilte Person.[6] Diesen mehrstufigen Ausfilterungsprozess zeigt - beschränkt auf das Hellfeld der bekannt gewordenen Kriminalität - Schaubild 1[7] in Form eines stark vereinfachten "Trichtermodells".


Schaubild 1: Polizeilich bekannt gewordene und aufgeklärte Straftaten, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte (Trichtermodell). Alte Länder (mit Gesamtberlin), 2002. Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr polizeilich ermittelten strafmündigen Tatverdächtigen. Ohne Straftaten im Strassenverkehr.  

1.2 Dynamische Betrachtung - Entwicklung der "Kriminalität"

Unter dem Gesichtspunkt der Messung der Entwicklung von Kriminalität kommt noch hinzu, dass die Faktoren, die dafür bestimmend sind, ob und welche Sachverhalte in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erfasst werden, über die Zeit hinweg nicht sonderlich stabil sind. Die Crux einer jeden Aussage zur Entwicklung von Kriminalität, die auf Daten über "registrierte" Kriminalität, also auf Hellfeldkriminalität, gestützt ist, besteht darin, dass unklar ist, ob die statistischen Zahlen die Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" widerspiegeln oder ob sie lediglich das Ergebnis einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld sind. Ein Rückschluss von der Entwicklung der "registrierten" Kriminalität auf die "Kriminalitätswirklichkeit" ist nur unter der Annahme möglich, sämtliche Einflussgrössen für "registrierte" Kriminalität seien im Vergleichszeitraum im Wesentlichen konstant geblieben, ausgenommen die "Kriminalität". Veränderungen der "registrierten" Kriminalität können indes darauf beruhen, dass sich

·         die ("wirkliche") Kriminalität,

·         die informelle soziale Kontrolle, insbesondere die Anzeigebereitschaft,

·         die Verfolgungsintensität bzw. die Erledigungspraxis der Träger formeller Sozialkontrolle,

·         Gesetzgebung oder Rechtsprechung,

·         die Erfassungsgrundsätze für die Statistiken oder das Registrierverhalten der statistikführenden Stellen

verändert haben.[8] Die Annahme einer "Konstanz der Verhältnisse" ist - jedenfalls in dieser Allgemeinheit und bezogen auf längere Zeiträume - empirisch nicht begründet. Denn bereits der Faktor, dem quantitativ die grösste Bedeutung zukommt, die Anzeigebereitschaft, unterliegt in hohem Masse sozialem Wandel, ist doch die Anzeigebereitschaft vor allem Spiegelbild von sich verändernder sozialer Toleranz. So treten z.B. heute Formen der Gewalt in unser Bewusstsein, die es früher sicher auch gab, aber die erst heute öffentlich gemacht werden. Dies ist ganz deutlich bei der innerfamiliären Gewalt gegen Frauen und Kinder. Änderungen der Anzeigebereitschaft führen deshalb dazu, dass Veränderungen der "Kriminalitätswirklichkeit" wie in einem Zerrspiegel vergrössert oder verkleinert wiedergegeben werden. Selbst die Annahme, Dunkelfeld- und Hellfeldkriminalität würden sich zumindest gleichsinnig entwickeln, ist nicht begründet. Wie die vergleichende Gegenüberstellung von Daten der seit 1973 alljährlich durchgeführten US-amerikanischen Opferbefragung (National Crime Victimization Survey - NCVS) und der amerikanischen Kriminalstatistik (Uniform Crime Report - UCR) für den Zeitraum 1973-2002 zeigt, ist sogar über einen längeren Zeitraum hinweg eine gegenläufige Entwicklung möglich (http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/glance/cv2.htm). Schwere "Gewaltkriminalität" (Mord, Vergewaltigung, Raub und schwere Körperverletzung) ist nach den US-amerikanischen Opferdaten auf dem niedrigsten Stand seit 1973; im Jahr 2002 lag die Viktimisierungsrate um 53% unter dem Wert von 1973 (vgl. Schaubild 2[9]). Nach den Daten der amerikanischen Kriminalstatistik lag Gewaltkriminalität dagegen im selben Jahr um 70% über dem Niveau von 1973. Gäbe es die Befragungsdaten nicht, würde aufgrund der Kriminalstatistik wahrscheinlich - und fälschlich – insgesamt auf einen deutlichen Anstieg der schweren "Gewaltkriminalität" geschlossen werden.

 

Schaubild 2: Gewaltkriminalität im Dunkel- und im Hellfeld        
USA 1973 ..
2002 (National Crime Victimization Survey und Uniform Crime Report)          


 


Mit Dunkelfeldbefragungen (Täter- oder Opferbefragungen) versucht die Forschung schon seit geraumer Zeit, den Filter der Anzeigeerstattung zu überwinden. Aber auch mit diesen Methoden lässt sich zum einen nur ein Teil des Dunkelfeldes ausleuchten, d.h. es gibt Fall- und Tätergruppen, die sich damit entweder nicht oder nur mit (un)verhältnismässig grossem Aufwand untersuchen lassen. Hierzu zählen beispielsweise grosse Teile der Wirtschaftskriminalität sowie der schweren Kriminalität. Zum anderen kann das Dunkelfeld selbst bei den personenbezogenen Eigentums- und Vermögensdelikten, dem gegenwärtigen Hauptanwendungsgebiet von Dunkelfeldforschungen, weder vollständig noch verzerrungsfrei aufgehellt werden. Die Grenzen für Dunkelfeldforschungen beruhen zum einen auf den allgemeinen methodischen Problemen von Stichprobenbefragungen, wie z.B. dem erschwerten bis nicht möglichen Zugang zu bestimmten Bevölkerungsgruppen, zum anderen auf speziellen Problemen des Befragungstyps. Hierzu zählen die beschränkte Erfragbarkeit bestimmter, namentlich schwerer Delikte, der Verständlichkeit der Deliktsfragen, die Erinnerungsfähigkeit der Befragten und der Wahrheitsgehalt der Aussagen. Gemessen wird also auch in Dunkelfeldforschungen nicht die "Kriminalitätswirklichkeit", sondern immer nur die Selbstbeurteilung und Selbstauskunft der Befragten, d.h. es wird erfasst, wie Befragte bestimmte Handlungen definieren, bewerten, kategorisieren, sich daran erinnern und bereit sind, darüber Auskunft zu geben.[10] Dunkelfeldforschungen sind (auch) deshalb kein Ersatz für Kriminalstatistiken, sie sind aber eine notwendige Ergänzung der Kriminalstatistiken, um - jedenfalls für Teilbereiche - die stattfindenden Selektionsprozesse, insbesondere hinsichtlich der Anzeige erkennen, quantitativ einordnen und in ihrer Bedeutung für das kriminalstatistische Bild bewerten zu können.

Dass sich das Anzeigeverhalten (deliktsspezifisch unterschiedlich) geändert hat - teils dürfte es rückläufig, überwiegend indes angestiegen sein -, dafür gibt es eine Fülle von Hinweisen; unklar sind dagegen das jeweilige deliktsspezifische Ausmass und die Richtung des Wandels. Umfassende empirische Untersuchungen hierzu fehlen. In der Bundesrepublik wurden bislang, im Unterschied etwa zu den USA, zu England oder zu den Niederlanden, keine regelmässigen statistikbegleitenden Dunkelfeldforschungen durchgeführt. Die einzige deutsche Studie, in der mit vergleichbarer Methode zu drei verschiedenen, jeweils mindestens 10 Jahre auseinander liegenden Messzeitpunkten (Bochum 1975, 1986, 1998) Daten auch zum Anzeigeverhalten erhoben worden sind, ergab hinsichtlich Diebstahl eine leichte Abnahme und hinsichtlich Körperverletzung eine deutliche Zunahme der Anzeigebereitschaft.1975 war die Zahl der im Dunkelfeld verbliebenen Körperverletzungen 7 mal so hoch wie im Hellfeld, 1998 dagegen nur noch 3 mal so hoch. Die Zahl der polizeilich registrierten Körperverletzungsdelikte stieg in Bochum von 865 (1975) auf 1.976 (1998), also um 128%.[11] Werden auch die nicht angezeigten Delikte berücksichtigt, dann stieg die Gesamtzahl aller (also sowohl der angezeigten als auch der nicht angezeigten) Fälle indes von 7.079 auf 8.748 Fälle, also um 24%. Mehr als zwei Drittel der Zunahme im Hellfeld beruhten, werden diese Punktschätzungen zugrunde gelegt, auf einer blossen Veränderung der Anzeigebereitschaft.

Ob dies über Bochum hinaus gilt, ob dies bundesweit so gilt, und ob dies auch für andere Deliktsgruppen gilt, lässt sich mangels verallgemeinerbarer empirischer Grundlagen zur Veränderung des Anzeigeverhaltens nicht sagen. Die Ergebnisse sowohl der statistikbegleitenden Dunkelfeldforschungen in den USA und in England als auch die Bochumer Untersuchung belegen indes, wie wenig verlässlich Aussagen über die Kriminalitätsentwicklung sind, die allein auf Daten der "registrierten" Kriminalität gestützt werden. Sie verdeutlichen deshalb die Notwendigkeit von Studien zum Dunkelfeld und zum Anzeigeverhalten.

1.3 "Registrierte" Kriminalität - ihr Abbild in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

Seit Beginn einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit kriminalstatistischen Daten wird diskutiert, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Statistik die "Kriminalitätswirklichkeit" am Besten gemessen werden könne. Inzwischen besteht Einigkeit darin, dass selbst mit der tatnächsten Statistik, der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), "kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit"[12] geliefert werden kann. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, wie z.B. beim Bankraub, kann nämlich "nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden".[13]

Die amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sind deshalb aber alles andere als bedeutungslos. So gibt z.B. die PKS ein umfassendes Bild von der Gesamtheit der Ereignisse, durch die die Bürgerinnen und Bürger sich beschwert oder gefährdet fühlen und derentwegen sie deshalb Anzeige erstattet haben. Die Bedeutung einer differenzierten und aussagekräftigen PKS sowohl für praktische als auch für wissenschaftliche Zwecke ist unbestritten, ihre Fortentwicklung – insbesondere auch hinsichtlich weiterer Daten zur Opfergefährdung - wünschenswert. Entsprechendes gilt für die Strafrechtspflegestatistiken, die, wie z.B. die Strafverfolgungsstatistik, insbesondere über Art und Höhe der verhängten strafrechtlichen Reaktionen informiert. Ohne derartige Daten müsste Kriminalpolitik im Blindflug betrieben werden. Ein gut ausgebautes System von amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken ist sowohl als Erkenntnismittel als auch als Planungs- und Kontrollinstrument unverzichtbar.[14]

2. Die amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken als Erkenntnismittel für "registrierte" Kriminalität - insbesondere Polizeiliche Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

2.1 Inhalte der Polizeilichen Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

Als Erkenntnismittel für "registrierte" Kriminalität ("Taten" bzw. "Täter") stehen in der Bundesrepublik Deutschland die Polizeiliche Kriminalstatistik (http://www.bka.de) und fünf Strafrechtspflegestatistiken (Staatsanwaltschaftsstatistik, Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte, Strafverfolgungsstatistik, Bewährungshilfestatistik und Strafvollzugsstatistik) (http://www.statistik-bund.de/basis/d/recht/rechtstxt.htm) zur Verfügung (vgl. Schaubild 3).[15] Da zwei der Strafrechtspflegestatistiken (Staatsanwaltschaftsstatistik, Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte) keine nach Alter und Geschlecht der Beschuldigten bzw. Angeschuldigten gegliederten Angaben enthalten, scheiden sie als unmittelbare Erkenntnismittel für personenbezogene Analysen aus. Im Ergebnis gilt dasselbe für die Bewährungshilfe- und die Strafvollzugsstatistik, die sich nur auf kleine Untergruppen aus der Gesamtheit aller Verurteilten beziehen. Als Erkenntnismittel für Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität kommen deshalb vornehmlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und die Strafverfolgungsstatistik (StVStat) in Betracht.

 

Schaubild 3: Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht).

Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit)

Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene)

Ermittlungsverfahren

Polizeiliche Ermittlungen          
(Tatverdacht:        
Fall, Tatverdächtige, Opfer)

Polizeiliche Kriminalstatistik    
(Bundeskriminalamt)      
(seit 1953)

Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen
(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren)

Staatsanwaltschaftsstatistik    
(Statistisches Bundesamt)       
(seit 1981)

Hauptverfahren

Strafgerichtliche Tätigkeit        
(Geschäftsanfall und Form der Erledigung,           
bezogen auf Verfahren)

Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen           
(Statistisches Bundesamt)       
(seit 1959)

Strafgerichtliche Entscheidungen     
(Aburteilungen, Verurteilung,  
bezogen auf Personen)

Strafverfolgungsstatistik          
(Statistisches Bundesamt)       
(seit 1950)

Strafvollstreckung/Strafvollzug

Strafaussetzung zur Bewährung       
(mit Unterstellung unter hauptamtlichen Bewährungshelfer)  
(Erlass/Widerruf der Strafaussetzung, 
bezogen auf Probanden)

Bewährungshilfestatistik          
(Statistisches Bundesamt)       
(seit 1963)

Vollzug einer Freiheitsstrafe    
(Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten, Belegung,  
Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen)

Strafvollzugsstatistik     
(Statistisches Bundesamt)       
(seit 1961)

In der PKS werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten (einschliesslich der mit Strafe bedrohten Versuche), also die bekannt gewordenen Fälle, sowie die ermittelten Tatverdächtigen registriert. In der StVStat werden alle Angeklagten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind (Abgeurteilte oder Verurteilte).

Beide Statistiken beschränken sich auf Straftaten (Verbrechen oder Vergehen); Ordnungswidrigkeiten, d.h. mit Geldbusse bedrohte Taten, werden nicht erfasst. PKS und StVStat unterscheiden sich hinsichtlich der Vollständigkeit, mit der Verbrechen und Vergehen gegen Bundes- und Landesgesetze Gegenstand der Erfassung sind. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass in der PKS die polizeilich registrierten Staatsschutz- (seit 1959) und die Verkehrsdelikte (seit 1963) nicht enthalten sind.


 

Schaubild 4: Polizeilich registrierte Fälle, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte     
Alte Länder (mit Westberlin, ab 1991 - PKS -bzw. ab 1995 - StVStat - mit Gesamtberlin),            
Absolute Zahlen, 1963 .. 2002 (ohne Vergehen im Strassenverkehr).

 

 

 

Schaubild 5: Polizeilich registrierte strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte      
Alte Länder (mit Westberlin, ab 1991 - PKS -bzw. ab 1995 - StVStat - mit Gesamtberlin),
Absolute Zahlen, 1963 .. 2002 (ohne Straftaten im Strassenverkehr).       

 


2.2. Unterschiedliche Wahrnehmung und Bewertung der "registrierten" Kriminalität in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

2.2.1 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung ("Ausfilterung")

Kriminalstatistiken sind primär Arbeitsnachweise staatlicher Instanzen und damit "Nebenprodukte" ihrer Tätigkeit. In ihnen werden die im Strafverfahren erfolgenden Entscheidungs- und Selektionsprozesse an einzelnen Punkten abgebildet. Die vergleichende Gegenüberstellung der absoluten Zahlen der als Verbrechen oder Vergehen - jeweils ohne Straftaten im Strassenverkehr - polizeilich registrierten Fälle, der ermittelten (strafmündigen) Tatverdächtigen, der deshalb Angeklagten und Verurteilten (Schaubild 4 und 5)[16] zeigt, dass gut zwei Drittel der von der Polizei als "tatverdächtig" registrierten Personen letztendlich nicht verurteilt werden. Dies beruht vor allem auf zwei Gründen:

·         Von den polizeilich ermittelten strafmündigen Tatverdächtigen werden nur ca. 30% angeklagt; bei der weit überwiegenden Zahl wird entweder das Verfahren mangels Strafbarkeit des angezeigten Sachverhalts, mangels hinreichenden Tatverdachts oder aber auch aus Opportunitätsgründen, insbesondere wegen geringer Schwere der Tat, eingestellt.

o        Bei einem nicht unerheblichen Teil der von der Polizei ermittelten "Tatverdächtigen" wird das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. 2002 wurde z.B. jedes dritte Verfahren, in dem eine Sachentscheidung getroffen worden war,[17] mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

o        Zum anderen wurde durch den Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten die Zahl der Opportunitätsgründe (§§ 153 ff. StPO, § 45, 47 JGG, § 31a, 37, 38 BtMG) vermehrt und die Reichweite der einzelnen Opportunitätsvorschriften deutlich ausgeweitet. Von diesen Möglichkeiten, das Verfahren - trotz hinreichenden Tatverdachts - in den Fällen minderer Schwere einzustellen, hat die Praxis in zunehmendem Masse Gebrauch gemacht. 2002 wurden von der Staatsanwaltschaft in demselben Umfang wie von § 170 Abs. 2 StPO auch Verfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt. Die aus Sicht der Öffentlichkeit, der Medien und der Politik "steigende Kriminalität" wurde vor allem durch Einstellung ohne Auflagen einer verfahrensrechtlichen Entkriminalisierung zugeführt (http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/).

·         Von den Angeklagten wurden in den letzten Jahren im Schnitt rd. 20% nicht verurteilt, und zwar weitaus überwiegend weil das Verfahren durch das Gericht eingestellt wurde, vornehmlich aus Opportunitätsgründen. (http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/).

2.2.2 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Bewertungen ("Umdefinition")

Das Strafverfahren ist indes nicht nur, wie das Trichtermodell (vgl. Schaubild 1) verdeutlicht, ein Prozess der Ausfilterung, sondern auch ein Prozess der verfahrensbedingten Bewertungsänderung ("Umdefinition") infolge einer Neubewertung des fraglichen Sachverhalts auf der Grundlage von u.U. neuen, zusätzlichen Erkenntnissen oder Beweismitteln. Insbesondere im Bereich der Schwerkriminalität, und dort vor allem bei versuchten Delikten, findet besonders häufig eine solche "Umdefinition" statt, und zwar regelmässig zu minder schweren Straftatbeständen hin.

Im gegenwärtigen System der Statistiken ist dieser Prozess der "Umdefinition" nicht erkenn- und nicht messbar. Die statistischen Massen der jeweiligen Statistiken sind nicht miteinander verbunden, insbesondere ist der Output der einen Statistik nicht identisch mit dem Input der im Verfahrensgang zeitlich nachfolgenden Statistik. Bewertungsverschiebungen hinsichtlich der rechtlichen Wertung des Sachverhalts sind deshalb nicht erkennbar. Eine Verlaufsstatistik, die dies ermöglichen würde, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Derzeit werden die Daten für die PKS und für die StVStat jeweils selbständig auf jeder Ebene der Bearbeitung erhoben. In der PKS wird das Ergebnis der Beurteilung durch Polizeibeamte im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft ausgewiesen; die StVStat weist hingegen das Ergebnis der gerichtlichen Beurteilung am Ende des Verfahrens aus. Das statistische Bild der "registrierten" Kriminalität ist deshalb beeinflusst von der auf jeder Erfassungsebene nach je eigenen Massstäben erfolgenden Sachverhaltswahrnehmung und -bewertung. Bekannt ist, dass die Erfassung in der PKS zur Überschätzung tendiert, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der "Tatverdächtigen" als auch hinsichtlich der Schwere des Sachverhalts. Im Zweifel wird der als schwerer zu beurteilende Sachverhalt angenommen (Überbewertungstendenz).[18] Diese Überbewertung wird, wenn sie im weiteren Fortgang des Verfahrens korrigiert wird, im statistischen Ausweis der PKS nicht zurückgenommen, und zwar weder im Fall der "Ausfilterung" noch im Fall der "Umdefinition". In den Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken werden demgemäss unterschiedlich bewertete "Realitäten" und damit jeweils andere "Wirklichkeiten" der "registrierten Kriminalität" sichtbar.

Häufigkeit und Richtung, in der solche Umdefinitionen stattfinden, lassen sich derzeit lediglich aufgrund von Aktenanalysen erkennen. So wurde bei einer Auswertung sämtlicher Strafverfahren, die in den Jahren 1970 und 1971 in Baden-Württemberg wegen eines - nach polizeilicher Bewertung - vorsätzlichen Tötungsdeliktes durchgeführt worden waren, festgestellt, dass von den vollendeten tödlichen Gewaltdelikten (einschliesslich vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge) nur 46 % auch im abschliessenden Strafurteil entsprechend der polizeilichen Ausgangsdefinition bewertet wurden; die polizeiliche Bewertung als versuchtes vorsätzliches Tötungsdelikt wurde vom Gericht in nur 16 % der Fälle im Urteil bestätigt.[19] In diesem hohen Masse findet eine Bewertungsänderung freilich nur in Fällen schwerer Kriminalität statt. Bei mittelschwerer Kriminalität sind Bewertungsänderungen weitaus seltener; bei leichter Kriminalität bleibt die polizeiliche Definition praktisch unverändert.

2.2.3 Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse

Wenn das Strafverfahren differentielle Wahrnehmungs- und Bewertungsprozesse widerspiegelt, also jeweils neue "Konstruktionen von Wirklichkeit", die von jener der vorherigen Instanzen abweichen, dann ist die Frage nach der "Basis" kriminalstatistischer Aussagen ein Scheinproblem der Wissenschaft. Denn die Frage nach der "Basis" setzt die Möglichkeit der Messung der "wirklichen" Kriminalität voraus. Kriminalität ist aber kein von sozialer Kontrolle unabhängiger Sachverhalt. Aus ihrer jeweiligen Sicht sind sowohl PKS als auch StVStat richtig; sie messen nur Verschiedenes. Die PKS misst die Verdachtssituation, wie sie sich aus Sicht der Polizei bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft darstellt. Die StVStat misst das Ergebnis der Überzeugungsbildung der Richter. Beide Statistiken messen an bestimmten Stellen des Strafverfahrens Ergebnisse von Entscheidungsprozessen, ob z.B. ein Sachverhalt einen Straftatbestand erfüllt, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt, ob der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt werden soll.

Dies bedeutet, dass wir hinsichtlich der Registrierung der Fälle derzeit schon deshalb auf die PKS angewiesen sind, weil nur sie über Fälle informiert. Hinsichtlich der Personenzählung steht freilich dem Argument der möglichst vollständigen Erfassung das Argument nicht nur der juristisch exakteren, sondern vor allem das der allein massgeblichen Beurteilung durch die hierzu rechtlich berufenen und besonders kompetenten Organe, nämlich Staatsanwaltschaft und Gericht, gegenüber. Hinsichtlich des Tatgeschehens mag die Beurteilung durch die Polizei ausreichend sein, weit weniger gilt dies dagegen, wenn ein Tatverdächtiger beispielsweise freigesprochen oder wegen eines minder schweren Delikts verurteilt wird. Ein Tötungsdelikt, mag es in der PKS als Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge statistisch erfasst werden, sollte auch dann erfasst werden, wenn ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden kann; die mögliche Überbewertung des Geschehens ist in Rechnung zu stellen. Ob dagegen der des Mordes tatverdächtige Jugendliche freigesprochen wird, ist für die Bewertung der Jugendkriminalität nicht belanglos und sollte deshalb bei einer Analyse der Jugendkriminalität berücksichtigt werden können. Die "Wirklichkeit" einer Statistik kann und darf insoweit nicht Vorrang vor der "Wirklichkeit" einer anderen Statistik haben, vielmehr müssen diese unterschiedlichen "Wirklichkeiten" durch vergleichende Gegenüberstellung miteinander konfrontiert und hierdurch gegenseitig kontrolliert werden. Hierbei gilt es auch, die "Entkriminalisierungsleistung" von Staatsanwaltschaft und Gericht trotz bejahten Tatverdachts in Fällen der Einstellung gem. § 45, 47 JGG, 153 ff. StPO zu berücksichtigen.

3. Grenzen der vergleichenden Gegenüberstellung der Daten von PKS und StVStat - statistikimmanente Grenzen der Messung

3.1 Beschränkte Kompatibilität aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und verschiedener Erfassungszeiträume

Diese Einsicht in die Notwendigkeit vergleichender Gegenüberstellung und Ergebniskontrolle lässt sich freilich wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und verschiedener Erfassungszeiträume von PKS und StVStat nur begrenzt umsetzen. Hinsichtlich der Erfassungsgrundsätze besteht der wesentliche Unterschied darin, dass in der PKS ein Tatverdächtiger, werden ihm in einem Ermittlungsverfahren mehrere Fälle verschiedener Straftaten zugeordnet, für jede Untergruppe gesondert registriert wird, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten aber jeweils nur einmal. Es ist also nicht erkennbar, ob es sich bei dem bei gefährlicher Körperverletzung und bei dem bei Raub ausgewiesenen Tatverdächtigen um ein und dieselbe Person oder ob es sich um zwei verschiedene Personen handelt. In der StVStat wird dagegen - entsprechend dem Prinzip der "Einheit der Person" - jede abgeurteilte Person nur einmal gezählt, es sei denn, ein und dieselbe Person wird in verschiedenen Strafverfahren rechtskräftig abgeurteilt.[20] Betrifft die Aburteilung verschiedenartige Straftaten, dann erfolgt eine Erfassung bei dem nach Art und Mass mit der abstrakt schwersten Strafe bedrohten Delikt. Gerade junge Menschen, die häufiger als Ältere mit einem breiteren Deliktsspektrum auffällig werden, werden aufgrund dieser Zählweise in der PKS bei deliktsspezifischer Erfassung überrepräsentiert. Umgekehrt gilt für die StVStat, dass, je leichter ein Delikt ist, die Wahrscheinlichkeit umso grösser ist, dass ein deshalb Verurteilter in der StVStat nicht hier, sondern bei einem mitverwirklichten schwereren Delikt ausgewiesen wird.[21]

Die Grundgesamtheit der StVStat stammt nicht aus der Grundgesamtheit der PKS desselben Berichtsjahres. In der PKS erfolgt die Erfassung nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und vor Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft. Für die StVStat werden die Daten nach Rechtskraft des Urteils bzw. des Strafbefehls oder nach sonstiger endgültiger Erledigung des Verfahrens durch das Gericht erfasst. Die Mehrzahl der in der PKS erfassten Tatverdächtigen wird nicht im selben Berichtsjahr abgeurteilt.

3.2 Regionale Grenzen bei vergleichender Gegenüberstellung der Statistiken

Analysen der Kriminalitätsentwicklung unter vergleichender Gegenüberstellung der Daten von PKS und StVStat sind derzeit nur für die alten Bundesländer - einschliesslich Berlin insgesamt - möglich. Denn nur für die alten Länder sind die Daten der StVStat vollständig verfügbar. In den neuen Bundesländern  wurde die StVStat in Brandenburg (1994), in Sachsen (1992), in Thüringen (1997) und in Mecklenburg-Vorpommern (2001) eingeführt. Da sie in Sachsen-Anhalt noch nicht geführt wird, veröffentlicht das Statistische Bundesamt derzeit, von einigen Eckwerten (seit 1997) abgesehen, die StVStat lediglich für die alten Bundesländer einschliesslich Gesamtberlin.

3.3 Grenzen aufgrund mangelnder Differenziertheit der erhobenen kriminalstatistischen Daten

Die Schwere der Taten wird in den Kriminalstatistiken nicht bzw. nur unvollständig zum Ausdruck gebracht, weil die Statistiken auf dem Prinzip numerischer Häufigkeitszählungen beruhen, also zählen statt wägen. Dies gilt insbesondere, wenn Deliktsgruppen gebildet werden, wie etwa "Gewaltkriminalität", in der ein Mord genauso viel zählt wie die zu einer Körperverletzung führende Rauferei zweier Schüler mit einem Dritten (gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB), ein Bankraub mit Geiselnahme und mit einer Beute von 100.000 EUR genauso viel wie ein Handtaschenraub oder wie die gewaltsame Wegnahme eines Fanabzeichens unter Schülern. Deshalb kann z.B. die in der Öffentlichkeit verbreitete Gleichsetzung von "Gewaltkriminalität" mit "erheblichen Verletzungen" durch kriminalstatistische Daten nicht gestützt werden, weil hierbei die Bandbreite der statistisch unter Raub oder unter gefährliche Körperverletzung subsumierbaren Sachverhalte verkannt wird. (Nicht nur) Laien ist regelmässig nicht deutlich, dass die Deliktsgruppe "gefährliche Körperverletzung" neben der Begehung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche" Begehung umfasst, dass sich in dieser Deliktsgruppe der PKS neben besonders brutalen und lebensbedrohlichen Begehungsformen undifferenziert auch die jugendtypische Konstellation bei Raufhändeln unter Gruppen ("gemeinschaftlich") Jugendlicher auf dem Schulhof oder in der Freizeit findet, die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der Tatbestandsbezeichnung suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder -ausführung auszeichnet.

Kriminologisch wichtige Informationen (z.B. Gruppendelinquenz, Straftatbegehung unter Alkoholeinfluss) werden entweder nicht erhoben oder können einzelnen Altersklassen nicht zugeordnet werden.


II. Analysemöglichkeiten und –grenzen hinsichtlich der "registrierten" Tatverdächtigen/Verurteilten nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht

1. Vergleichbarkeit der Gruppen als Voraussetzung für vergleichende Aussagen zur Kriminalitätsbelastung

1.1 Absolute Zahlen versus relative Zahlen – Zum Problem der Berechnung valider Kriminalitätsbelastungszahlen der Wohnbevölkerung

Umfang, Struktur und Entwicklung der registrierten Tätermengen werden beeinflusst durch Grösse, Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung. Demographische Veränderungen sind nicht nur Folge von Schwankungen der Geburtenraten, sondern auch von Wanderungsbewegungen, insbesondere durch Zuwanderungen von Ausländern oder Aussiedlern. Derartige Veränderungen werden in statistischer Hinsicht dadurch berücksichtigt, dass die absoluten Zahlen auf einen konstant gesetzten Bevölkerungsanteil bezogen werden. Dies geschieht durch Berechnung von Häufigkeitszahlen, der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) bzw. der Verurteiltenbelastungszahl (VBZ). Hierbei wird die Zahl der Tatverdächtigen bzw. der Verurteilten jeweils auf 100.000 der altersgleichen und/oder geschlechtsgleichen Wohnbevölkerung bezogen.

Eine Berechnung von TVBZ oder VBZ setzt voraus, dass die Bezugsgrösse, hier: die zur Wohnbevölkerung gemeldeten Personen, hinreichend genau bekannt ist. Unvermeidlich und hinnehmbar sind Fehler, die sich dadurch ergeben, dass es sich um fortgeschriebene Bevölkerungszahlen handelt, d.h. um solche, die seit der jeweils letzten Volkszählung fortgerechnet worden sind. Weitaus problematischer sind indes systematische Unterschätzungen der Bezugsgrösse, weil in der Wohnbevölkerung definitionsgemäss nicht berücksichtigt sind

·         nicht meldepflichtige Personen, insbesondere ausländische Durchreisende und Touristen sowie grenzüberschreitende Berufspendler, ferner Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen,

·         zwar meldepflichtige, aber nicht gemeldete Personen, insbesondere sich illegal Aufhaltende.

Die hierdurch entstehende Unterschätzung des nicht zur Wohnbevölkerung gemeldeten Bevölkerungsanteils ist vermutlich beachtlich. Im Jahr 2002 waren, der PKS zufolge, zwischen 30% und 50% der im Bundesgebiet insgesamt registrierten nichtdeutschen Tatverdächtigen melderechtlich nicht erfasst.[22] Je stärker die altersgleiche Bezugsbevölkerung unterschätzt ist, um so höher ist indes die Überschätzung der Kriminalitätsbelastung.

Auswirkungen hat dies vor allem für die Messung der Kriminalitätsbelastung von Nichtdeutschen. Wenn, wie dies in den letzten Jahren geschehen ist, sowohl die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen als auch der Anteil der nicht bei den Einwohnermeldebehörden registrierten Ausländer zunimmt, dann führt dies zu einer systematischen, stetig stärker werdenden Überschätzung von nicht entsprechend differenzierten TVBZ; entsprechendes gilt für die VBZ.

Vergleichbarkeit kann deshalb annäherungsweise dadurch hergestellt werden, dass aus den polizeilich registrierten Tatverdächtigen die in der Bevölkerungsstatistik nicht erfassten Ausländergruppen herausgerechnet werden. Der Vergleich der Kriminalität von Deutschen und Nichtdeutschen wird auf diese Weise beschränkt auf eine Teilgruppe der Nichtdeutschen, nämlich der sich in der Bundesrepublik  legal aufhaltenden und einwohnermeldepflichtigen Ausländer. Auch dieser Vergleich ist freilich nur begrenzt möglich, weil „verlässliche Zahlen zur ausländischen Wohnbevölkerung weder aus der Einwohnermeldestatistik noch aus dem Ausländerzentralregister zu gewinnen sind.“[23] Verzerrungen bestehen hierbei sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten von Nichtdeutschen.

·         Aus den PKS-Zahlen können nicht alle in der Wohnbevölkerung nicht enthaltenen Tatverdächtige herausgerechnet werden, „weil sie in verschiedenen Statusgruppen untrennbar mit erfasst sind. Für die Bundeszahlen gilt dies z.B. für Grenzpendler, Saison-/Kontraktarbeiter, Geschäftsreisende und sonstige aus beruflichen Gründen eingereiste Personen, Besucher aus privaten Gründen, Austauschschüler, die jeweils bis zu drei Monaten Aufenthalt nicht der Meldepflicht unterliegen und daher nicht zur Wohnbevölkerung gezählt werden, ferner für die Angehörigen des diplomatischen und konsularischen Korps usw.“.[24] Dies führt zu einer Überschätzung der Kriminalitätsbelastung von Ausländern.

·         In die andere Richtung wirken „erhebliche Überzählungen in der offiziellen Bevölkerungsstatistik, weil sich Ausländer, die Deutschland verlassen, oft nicht abmelden. Bei der letzten Volkszählung wurde daher eine beträchtliche Diskrepanz zu den fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen festgestellt. Seitdem sind angesichts der infolge der Grenzöffnung erheblich verstärkten Wanderungsbewegungen diese Probleme nicht geringer geworden.“[25]

Wegen dieser Unschärfen der Wohnbevölkerungsdaten der Nichtdeutschen werden deshalb selbst derartige Bereinigungsberechnungen für wenig verlässlich gehalten. So gibt es nach Auffassung von Dörmann eine „brauchbare Berechnungsbasis für Tatverdächtigenbelastungszahlen ... nur für die nichtdeutschen Arbeitnehmer, ... die den nichtdeutschen Beschäftigten aus der Erwerbstätigkeitsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit gegenübergestellt werden können. Dieser Vergleich ist reeller, weil beide Datenquellen sich auf die gleichen in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigte Personen beziehen (und nicht auf die Wohnbevölkerung). Grenzpendler und Kontraktarbeiter sind jeweils einbezogen, nur kurzfristig beschäftigte Saisonarbeiter aber wohl nicht.“[26] Das Problem dieses Ansatzes besteht allerdings darin, dass derzeit Berechnungen für die Teilgruppe der deutschen Arbeitnehmer nicht möglich sind, weil für die PKS der Beruf der Tatverdächtigen nicht erfasst wird.

1.2 Weitere, die Vergleichbarkeit der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen beeinträchtigende Faktoren

Die – wie gezeigt nur beschränkt mögliche - Herausrechnung jener Gruppen der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die entweder nicht meldepflichtig sind oder sich illegal im Bundesgebiet aufhalten, ergibt noch keine Vergleichbarkeit. Um die beiden Gruppen – deutsche versus nichtdeutsche Tatverdächtige - vergleichbar zu machen, müssen weitere Verzerrungsfaktoren berücksichtigt werden:

·         Bestimmte Delikte, insbesondere die Mehrzahl der Verstösse gegen das Ausländergesetz und das Asylverfahrensgesetz, können (täterschaftlich) nur von Nichtdeutschen begangen werden.[27]

·         „Deutsche und Nichtdeutsche weisen eine strukturell deutlich unterschiedliche Zusammensetzung auf. Alle strukturellen Unterschiede (... Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur, Arbeitslosenquote, Ausbildung und räumliche Verteilung) erhöhen nach kriminologischer Erfahrung die Gefahr der Kriminalitätsbegehung. Wenn zum Beispiel 48% der Ausländer (aber nur 29% der Deutschen) in grossstädtischen Ballungsgebieten leben, in denen auch die deutsche Bevölkerung eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional hohe Kriminalitätsbelastung aufweist, ist schon strukturell eine höhere Tatverdächtigenrate bei Ausländern erwartbar.“[28]

·         Vergleichbarkeit setzt ferner voraus, dass bei vergleichbaren Delikten die Verdachtsgewinnung, die Anzeigebereitschaft und die Verfolgungsintensität bei Deutschen gegenüber Nichtdeutschen keine gravierenden Unterschiede aufweist.

Allerdings gibt es auch Verzerrungsfaktoren, die zugunsten Nichtdeutscher wirken, insbesondere dürfte das Ermittlungsrisiko für - zumindest für Teilgruppen von - Nichtdeutsche(n) wegen der Schwierigkeit der Polizei, Zugang zu bestimmten ethnischen Gruppen zu finden, wegen landsmannschaftlicher Solidarität, wegen sprachlicher Barrieren und wegen eines höheren Anteils "untergetauchter" Personen geringer sein als für Deutsche.

2. Möglichkeiten und Grenzen von Bereinigungsberechnungen hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Nichtdeutschen am Beispiel der Polizeilichen Kriminalstatistik

Die demnach erforderlichen Bereinigungsberechnungen sind nur hinsichtlich eines Teils der (statistischen) Verzerrungsfaktoren und nur bei einer Auswertung der – auf Bundesebene nicht vorliegenden – Rohdatensätze der PKS möglich. Kontrolliert werden können nur die melderechtliche Erfassung auf der Tatverdächtigenseite (nicht aber auf der Seite der Wohnbevölkerung), Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen. Eine derartige Bereinigungsberechnung kann deshalb nur Anhaltspunkte für Richtung und Mass der möglichen Verzerrung geben. Unter dieser Einschränkung zeigt eine Sonderauswertung der Daten der PKS Baden-Württemberg für 2002 (vgl. Tabelle 1):

·         Die auf die insgesamt ermittelten Tatverdächtigen (im Alter ab 8 Jahren) bezogene Kriminalitätsbelastung der Nichtdeutschen, also die Anzahl der Tatverdächtigen pro 100.000 der jeweiligen Wohnbevölkerung, war um das 3,3-fache höher als die der Deutschen.

·         Diese Überhöhung der Kriminalitätsbelastung der Nichtdeutschen reduzierte sich auf das 2,5-fache, wenn nur die melderechtlich erfassten Tatverdächtigen berücksichtigt und zur (gemeldeten) Wohnbevölkerung in Beziehung gesetzt werden.

·         Diese Überhöhung reduzierte sich auf das 2,4-fache, wenn ferner die Tatverdächtigen ausgeklammert werden, die ausschliesslich wegen ausländerspezifischer Delikte registriert worden waren.

·         Diese Überhöhung reduzierte sich auf das 1,7-fache wenn nur die männlichen deutschen/nichtdeutschen Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 25 Jahren verglichen werden.

Schon dieser, für eine alters- und geschlechtsgleiche Gruppe unter Kontrolle von zwei statistischen Verzerrungsfaktoren vorgenommene Vergleich zeigt, dass junge, männliche Nichtdeutsche - insgesamt gesehen - zwar eine deutlich höhere Belastung als die deutsche Vergleichsgruppe aufweisen, dass diese Belastung aber um ein Mehrfaches geringer ist als es der unkorrigierte Vergleich der Kriminalitätsbelastungszahlen suggeriert.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch nach Kontrolle dieser statistischen Verzerrungsfaktoren keine völlig vergleichbaren Gruppen entstehen Hierzu müssten zum einen mögliche Unterschiede im Kontroll- und Anzeigeverhalten, zum anderen sozialstrukturelle Merkmale berücksichtigt werden, insbesondere Merkmale der sozialen Lage, wie etwa Schul- und Berufsbildung, Arbeitsstatus usw. Diesbezüglich enthält jedoch die Polizeiliche Kriminalstatistik keinerlei Informationen. Werden deutsche Tatverdächtige nach sozialstrukturellen Merkmalen differenziert, dann zeigen sich auch hier deutliche Unterschiede in der Höhe der Belastung. Nach allen kriminologischen Theorien und Erfahrungen ist deshalb aus den genannten Gründen eine Mehrfachbelastung der Nichtdeutschen gegenüber den - im Schnitt weniger stark sozial benachteiligten - Deutschen erwartbar.

Die Beurteilung der amtlich registrierten Kriminalität von Nichtdeutschen ist dementsprechend umstritten, zumal insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität die Anzeigebereitschaft der Opfer gegenüber fremden Tätern allgemein höher ist als gegenüber Bekannten oder Tätern aus dem sozialen Nahraum[29]. Dies scheint insbesondere für das Anzeigeverhalten deutscher Opfer gegenüber nichtdeutschen Tätern zu gelten[30]. Während einige Forscher vermuten, bei Kontrolle aller Verzerrungsfaktoren würde sich keine höhere Belastung ergeben, die Mehrfachbelastung sei ein Artefakt der Statistik, geht die Mehrzahl der Kriminologen von einer tatsächlich bestehenden höheren Belastung (zumindest einiger Gruppen) von Nichtdeutschen aus.[31] Einen wichtigen Ansatz zur Klärung der Belastung verschiedener Bevölkerungsgruppen und deren Determinanten stellen Dunkelfeldbefragungen zu selbst berichteter Delinquenz dar, weil sie unabhängig von den Beschränkungen und Verzerrungen der offiziellen Hellfeldstatistiken  sind. Insbesondere durch eine Reihe von Schülerbefragungen liegen inzwischen auch für die BRD Vergleichsdaten zur Belastung junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor. Wie die jüngste Sekundäranalyse durch Naplava[32] zeigt, fallen „die ermittelten Unterschiede in der Delinquenz zwischen einheimischen und immigrierten Jugendlichen bei allen Studien eher gering“[33] aus. Bei differenzierter Betrachtung nach Deliktstyp und verschiedenen Zuwanderergruppen zeigen sich allerdings in einzelnen Schülerbefragungen teils höhere Belastungen von Zuwanderern deutscher Staatsangehörigkeit (Aussiedlern) und Nichtdeutschen im Bereich der Eigentums- und auch der Gewaltdelikte, die indessen „deutlich unter dem Niveau liegen, die die Unterschiede offizieller Statistiken dokumentieren.“[34]

Eine eindeutige empirische Klärung all dieser Fragen steht noch aus; soweit ersichtlich wurden bislang in keiner Untersuchung sämtliche Verzerrungsfaktoren, insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage und der sozialen Kontrolle, methodisch einwandfrei berücksichtigt.

3. Folgerungen für die Messbarkeit der Kriminalitätsbelastung in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit auf Bundesebene

Da auf Bundesebene derzeit noch keine Rohdatensätze zur Verfügung stehen, können selbst eingeschränkte Bereinigungsberechnungen nicht durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die PKS als auch für die StVStat. Angesichts der Grösse der mutmasslichen Überschätzung der Belastungszahlen für Nichtdeutsche muss deshalb auf deren Berechnung, weil auch nicht annäherungsweise valide, verzichtet werden. Sowohl Bundeskriminalamt als auch Statistisches Bundesamt teilen diese Auffassung:

·         "Reelle Tatverdächtigenbelastungszahlen können für die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht errechnet werden, weil in der Einwohnerstatistik die amtlich nicht gemeldeten Ausländer fehlen, die sich hier legal (z.B. als Touristen, Geschäftsreisende, Besucher, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte oder Diplomaten) oder illegal aufhalten".[35]

·         "Die Verurteiltenziffern werden allerdings nur für die deutsche strafmündige Bevölkerung (ab 14 Jahren) berechnet, da aus der Bevölkerungsstatistik lediglich Zahlen über die bei den Einwohnerbehörden registrierten Ausländer zur Verfügung stehen. Dagegen ist die Gesamtzahl von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen oder nicht-deutschen Touristen, die bei einer Verurteilung in Deutschland in der StVStat mitgezählt werden, nicht bekannt. Eine Ermittlung von Verurteiltenziffern für die strafmündigen Ausländer auf der Grundlage der amtlichen Melderegister würde die tatsächliche Verurteiltenquote der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland überzeichnen".[36]

Valide Aussagen über die Entwicklung der registrierten Kriminalität sind deshalb lediglich für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen und Verurteilten möglich, weil nur für diese Gruppen die Bezugsgrösse, die Wohnbevölkerung, mit hinreichender Genauigkeit bekannt ist. Deshalb werden im Folgenden lediglich die Daten der PKS und der StVStat für Deutsche, getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht, einander vergleichend gegenübergestellt.


III. Analysemöglichkeiten hinsichtlich der "registrierten" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht - Möglichkeiten und Grenzen aufgrund der Datenlage von PKS und StVStat

1. Verfügbarkeit der Daten in zeitlicher und sachlicher Hinsicht

Für die amtlichen Statistiken auf Bundesebene aufbereitet und veröffentlicht werden Daten für deutsche Tatverdächtige bzw. Verurteilte seit 1987. Aufgrund der seit 1978 durch das BKA in der PKS veröffentlichten Daten über nichtdeutsche Tatverdächtige bzw. den seit 1976 intern durchgeführten Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes über deutsche Verurteilte können die entsprechenden Daten für Deutsche auch für weiter zurückliegende Jahre berechnet werden.

Wegen der zum 1.1.1983 erfolgten Umstellung der Tatverdächtigenzählung von der Mehrfachzählung auf die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung können die TVBZ in Zeitreihen jedoch erst ab 1984 miteinander verglichen werden. Erstmals für 1984 liegen nach dieser Zählweise erhobene Tatverdächtigenzahlen nach Altersgruppen vor.

Für diese Version des Textes lagen Daten aus PKS und StVStat vor

·         für das Berichtsjahr 2002 (PKS und StVStat)

Der Zeitreihenvergleich ist damit möglich für die Jahre 1984 bis 2002 hinsichtlich der Gesamtheit aller Verbrechen und Vergehen ohne die Straftaten im Strassenverkehr.

 

2. Verfügbarkeit der Daten in regionaler Hinsicht

Die Öffnung der Grenze im November 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands zum 3.10.1990 hat (auch) kriminalstatistisch Probleme bereitet, die bei Zeitreihenanalysen nur teilweise kontrolliert werden können. Hierbei ist zwischen PKS und StVStat zu unterscheiden:

1.      Bis 1990 einschliesslich bezog sich die PKS auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schloss Berlin-West mit ein. Ab Berichtsjahr 1991 sind in den Zahlen von Berlin die Zahlen von Berlin-West und Berlin-Ost untrennbar enthalten. Dass die in den Jahresberichten der PKS veröffentlichten Daten sich seit 1991 auf die Bundesrepublik insgesamt (also einschliesslich der neuen Länder) beziehen, ist insofern unproblematisch, als aufgrund intern vorliegender Daten nach einzelnen Ländern differenziert werden kann (und für die vorliegende Auswertung, die sich auf die alten Länder beschränkt, auch differenziert worden ist).

2.      Daten für die StVStat werden noch nicht in allen neuen Ländern erhoben. Die veröffentlichte StVStat bezieht sich - bis Berichtsjahr 1994 - auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990; sie schliesst Berlin-West mit ein. Ab dem Berichtsjahr 1995 ist auch Berlin-Ost mit einbezogen.

Daraus ergibt sich, dass eine vergleichende Gegenüberstellung nur für die alten Länder möglich ist. Eine gewisse Beeinträchtigung der Zeitreihe ergibt sich durch die Einbeziehung von Berlin-Ost ab 1991 in der PKS. Um jedenfalls weitere Beeinträchtigungen auszuschalten, die dadurch entstehen, dass zwischen 1991 und 1994 Berlin-Ost teils einbezogen (PKS), teils nicht einbezogen (StVStat) ist, wurden für die folgende Auswertung die intern vorliegenden Daten der StVStat für Berlin-Ost für die Jahre 1991-1993 beigezogen. Der Vergleich von TVBZ und VBZ erfolgt somit für jeweils gleiche Gebiete, nämlich für die alten Länder einschliesslich Berlin-West, ab 1991 einschliesslich Gesamtberlin. Deshalb weichen die hier verwendeten Daten für die Jahre 1991 bis 1994 ab von den Daten über deutsche Verurteilte, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Die Daten des Statistischen Bundesamtes beziehen sich bis 1994 einschliesslich auf die alten Länder und West-Berlin, die hier verwendeten Daten dagegen auf die alten Länder einschliesslich Gesamtberlin.

3. Einschränkungen des Zeitreihenvergleichs aufgrund der Nichteinbeziehung der neuen Bundesländer

In der PKS erfolgen Fall- und Tatverdächtigenerfassung nach dem Tatortprinzip; für die StVStat ist dagegen der Sitz des erkennenden Gerichts massgebend. Diese unterschiedlichen Grundsätze führen bei einer nicht vollständigen Einbeziehung der Bundesländer zu überhöhten TVBZ. Denn die in Berlin in Erscheinung tretenden deutschen Tatverdächtigen mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern werden zwar in Berlin als tatverdächtig erfasst, bei der Berechnung der TVBZ kann aber nur die Wohnbevölkerung von Berlin herangezogen werden (Überschätzung). Um die möglichen Grössenordnungen abschätzen zu können, bedürfte es der Angaben über die Tatort-Wohnsitzverteilung in Berlin für Jugendliche und Heranwachsende. Diese Daten sind nicht veröffentlicht. Es liegen lediglich die Angaben vor für alle Tatverdächtigen, einschliesslich der Nichtdeutschen. Danach waren z.B. 1995 24% der Tatverdächtigen nicht in Berlin ansässig; unbekannt ist, wie viele davon in den neuen Bundesländern ihren Wohnsitz hatten. Diese Überschätzung setzt sich nicht fort auf der Ebene der StVStat, weil dort - zumindest bei jungen Tatverdächtigen – regelmässig das Gericht des Wohnorts entscheiden wird.

4. Auswirkungen von Sonderentwicklungen bzw. Sondererfassungen in Berlin

Mit der Einführung der PKS in den neuen Ländern waren – unvermeidlich - Anlaufprobleme verbunden. Diese führten insbesondere in Ostberlin 1991 zu einem Stau unerledigter Vorgänge, die 1992 nachbearbeitet wurden. Dies führte - statistisch betrachtet - in Berlin zu einem Rückgang der TVBZ 1990/91, dann zu einem - zu starken - Anstieg, sodann wieder zu einem Rückgang 1992/93. Eine ähnliche Situation bestand in den anderen neuen Ländern.

In der PKS werden Fälle/Tatverdächtige im Zeitpunkt der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft erfasst, also ohne Rücksicht auf den Tatzeitpunkt. Die von der Zentralen Ermittlungsgruppe Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) erfassten Fälle von Mord und Totschlag (Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsfälle in Gefängnissen der ehemaligen DDR) aus den Jahren 1951 bis 1989 wurden vor allem 1993 bis 1995 in der PKS erfasst.[37] Dies dürfte zu einem grossen Teil erklären, weshalb die TVBZ bei Mord und Totschlag 1993 sprunghaft angestiegen und ab 1995 wieder deutlich zurückgegangen sind.

5. Verfügbarkeit der Daten in inhaltlicher Hinsicht - Straftatengruppen

Im Unterschied zur PKS, in der die deutschen Tatverdächtigen nach der vollständigen Straftatenaufschlüsselung nachgewiesen werden, werden für die StVStat die Daten über abgeurteilte und verurteilte Deutsche und Nichtdeutsche lediglich nach einem abgekürzten Straftatenverzeichnis ausgewertet und veröffentlicht. Durch die unterschiedliche Zusammenfassung von Straftaten sind die Hauptdeliktsgruppen nicht in allen Fällen völlig identisch; die Abweichungen sind in der folgenden Auflistung markiert. Dieser Fehler ist nicht sanierbar; quantitativ sind die Abweichungen indes (mutmasslich) vernachlässigbar gering. Aus diesen Deliktsgruppen wurden für die vergleichende Gegenüberstellung folgende Straftatengruppen ausgewählt (Klammerangaben:  PKS - Tabelle 40, Schlüsselzahl; StVStat: Statistisches Bundesamt [Hrsg.]: Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege, Tab. 3.9.1, lfde Nr.):

1.         Straftaten ohne Straftaten im Strassenverkehr insgesamt:   
PKS:  Straftaten (ohne Staatsschutz- und Verkehrsdelikte) (Schl.Z. ----)  
StVStat:  Straftaten ohne Straftaten im
Strassenverkehr (lfd. Nr.: 1).

2.         Mord und Totschlag:  
PKS: Mord § 211 StGB (Schl.Z. 0100) sowie Totschlag und Tötung auf Verlangen (einschl. Versuch) § 212, 213, 216 StGB (Schl.Z. 0210, ab 1999: Schl.Z. 0200)       
StVStat: Mord und Totschlag (einschl. Versuch) § 211-213 StGB (lfd. Nr. 12, ab 1995 Nr. 11, ab 1998 Nr. 10, ab 2001 Nr. 11).

3.         Raub, Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer:       
PKS: Raub, räuberische Epressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 249-252, 255, 316a StGB (Schl.Z. 2100) sowie Erpressung § 253 StGB (Schl.Z. 6100)     
StVStat: Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 249-256, 316a StGB (lfd. Nr. 18, ab 1995 Nr. 17, ab 1998 Nr. 16, ab 2001 Nr. 17).

4.         Gefährliche und schwere Körperverletzung:
PKS: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang § 226, 227, 229 Abs. 2 StGB (ab 1999: § 227, 231 StGB) (Schl.Z. 2210) sowie gefährliche und schwere Körperverletzung § 223a, 224, 225, 227, 229 StGB StGB (ab 1999: § 224, 226, 231 StGB) (Schl.Z. 2220)  
StVStat: Gefährliche und schwere Körperverletzung § 223a, 224-226 StGB (ab 1999: § 224 Abs. 1 Nrn. 2 - 5, 226, 227 StGB) (lfd. Nr. 14, ab 1995 Nr. 13, ab 1998 Nr. 12, ab 2001 Nr. 13).

5.         Diebstahl unter erschwerenden Umständen:
PKS: Diebstahl unter erschwerenden Umständen § 243 - 244a StGB (Schl.Z. 4***)          
StVStat: Schwerer Diebstahl § 243, 244 StGB (ab 1995 § 243, 244, 244a StGB) (lfd. Nr. 17, ab 1995 Nr. 16, ab 1998 Nr. 15, ab 2001 Nr. 16).

6.         Diebstahl ohne erschwerende Umstände:     
PKS: Diebstahl ohne erschwerende Umstände § 242, 247, 248a-c StGB (Schl.Z. 3***)     
StVStat: Diebstahl § 242 StGB (lfd. Nr.16, ab 1995 Nr. 15, ab 1998 Nr. 14, ab 2001 Nr. 15).

 

6. Zur Messung von Veränderungen - das Problem des Massstabes

Die Messung der Veränderung von Kriminalität weist eine Fülle von Problemen auf, angefangen von der Vergleichbarkeit der Daten über die Wahl des Bezugsjahres bis hin zu Fragen der Berechnung. Vielfach beschränkt sich der Vergleich auf absolute Zahlen und deren prozentuale Veränderungen: Aber auch dann, wenn - richtigerweise - Belastungszahlen berechnet werden, werden zumeist deren prozentuale Veränderungen zur Berechnung von Steigerungsraten verwendet. Zu welchen Fehlschlüssen diese beiden Vorgehensweisen führten können, soll am Beispiel von Tabelle 2 veranschaulicht werden, bei der die Daten zweier ausgewählter Messzeitpunkte - 1984 und 1994 - miteinander verglichen werden.

1)     Zur Messung der Kriminalitätsbelastung:

·           Wie aus Zeilen 1 bis 3 hervorgeht, sind die absoluten Zahlen der registrierten jungen Tatverdächtigen - Jugendliche und Heranwachsende - zurückgegangen, die der Erwachsenen hingegen gestiegen. Daraus kann zwar abgeleitet werden, dass die Geschäftsbelastung für Jugendstaatsanwälte und Jugendrichter abgenommen hat. Die absoluten Zahlen und deren prozentuale Veränderung besagen aber nichts über die Kriminalitätsbelastung junger Menschen, denn massgebend hierfür war, wie aus Zeile 4 hervorgeht, ein demographischer Wandel. Die Bevölkerungszahl junger Menschen ging zwischen 1984 und 1994 deutlich zurück.

·           Die Kriminalitätsbelastung, also der Anteil an Tatverdächtigen, den eine gleich grosse Gruppe - hier: 100.000 - hervorbringt, ist, wie Zeilen 5-7 zeigen, bei jungen Menschen im Zeitraum 1984 bis 1994 deutlich gestiegen, bei Erwachsenen blieb sie hingegen fast unverändert. Auf absolute Zahlen oder auf deren prozentuale Veränderung gestützte Aussagen führen demnach hinsichtlich der Kriminalitätsbelastung zu falschen Ergebnissen, wenn die demographischen Zahlen nicht konstant bleiben.

2)     Zur Messung des Masses der Kriminalitätsbelastungsänderung:

·           Vielfach wird die prozentuale Veränderung der Belastungszahlen verwendet, um zu bestimmen, wie stark sich die Kriminalitätsbelastung verändert hat. Wie Zeile 7 zeigt, sind die prozentualen Veränderungen der TVBZ der weiblichen Tatverdächtigen in allen Altersgruppen grösser als die der männlichen Altersgenossen. Dies ist indes eine Folge davon, dass bei prozentualen Berechnungen die unterschiedlichen Ausgangsbasen der TVBZ jeweils gleich 100 gesetzt werden, um sie miteinander vergleichbar zu machen. Bei unterschiedlich hohen Ausgangsbasen führen jedoch gleich grosse Veränderungen der TVBZ zu umso grösseren Steigerungsraten, je niedriger die Ausgangsbasis ist. Deshalb ist die Differenz der Tatverdächtigenbelastungszahlen zu den jeweiligen Messzeitpunkten aussagekräftiger.

Obwohl die TVBZ der weiblichen Jugendlichen prozentual deutlich stärker angestiegen ist, ist die Zunahme der Kriminalitätsbelastung dieser Gruppe weniger als halb so gross wie die ihrer männlichen Altersgenossen (Zeile 8). Wie der Vergleich der TVBZ zeigt, wurden z.B. von 100.000 männlichen Jugendlicher 1984 5.489, 1994 dagegen 7.524 polizeilich registriert, also 2.035 Personen mehr. Bei den weiblichen Jugendlichen waren es indes nur 917 mehr. Die Zunahme der Kriminalitätsbelastung der männlichen Jugendlichen ist also 2,2mal so hoch wie die der weiblichen Jugendlichen (Zeile 9). Bei Unterschieden im Ausgangsniveau ist deshalb vor allem die Veränderung der TVBZ bzw.  VBZ aussagekräftig.


Schaubild 6: Belastungszahlen für Deutsche, nach Geschlecht und Altersgruppen,        
Alte Länder (mit Gesamtberlin), 2002 (ohne Vergehen im Strassenverkehr).


 

 

 


Schaubild 7: Verurteiltenbelastungszahlen - deutsche Verurteilte - nach dem Alter, seit 1900.    
Gebiet: Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (alte Länder mit Westberlin, 1990 ff. mit Gesamtberlin), Verbrechen und Vergehen insgesamt, 1960 ff. ohne Verkehrsdelikte.


IV. "Registrierte" Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik

1. Kriminalitätsbelastung nach Alter und Geschlecht

Die vergleichende Gegenüberstellung der TVBZ und VBZ für Deutsche und für das Berichtsjahr 2002 zeigt:

1.      Die Kriminalitätsbelastung junger Menschen beträgt - bezogen auf Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im Strassenverkehr) - ein Mehrfaches der Belastung der Vollerwachsenen (vgl. Schaubild 6[38] und Tabelle 3). Die Alterskurve der Kriminalitätsbelastung für beide Geschlechter ist "linksschief", d.h. die Belastung erreicht bei einer der Altersgruppen unter 25 Jahren ihren Gipfel und fällt danach wieder ab; ab dem 35. Lebensjahr läuft sie allmählich aus. Diese Alterskurve der Verurteilten ist eine der Konstanten der Kriminologie. Seit Führung einer amtlichen Strafrechtspflegestatistik wird diese "Linksschiefe" beobachtet (Schaubild 7[39] für Deutschland insgesamt). Daraus folgt im Übrigen, dass sich der Anstieg der Jugendkriminalität nicht weit in das Vollerwachsenenalter hinein fortsetzt. Zwar ist zu berücksichtigen, dass Vollerwachsene wahrscheinlich mehr und bessere Chancen haben, im Dunkelfeld zu bleiben, als jüngere Täter. Aber dennoch lässt der deutliche Rückgang der Kriminalitätsbelastung bei der Gruppe der Vollerwachsenen darauf schliessen, dass ein Grossteil des registrierten kriminellen Verhaltens junger Menschen auf diese Altersphase beschränkt bleibt. Diese Episodenhaftigkeit registrierter Jugendkriminalität wird im Übrigen bestätigt durch Untersuchungen über die spätere Auffälligkeit polizeilich registrierter Ersttäter, die zeigen,[40] dass nur ein kleiner Teil der jugendlichen Tatverdächtigen - ca. 5% - in eine kriminelle Karriere von wiederholter Auffälligkeit gerät.

2.      Diese Überrepräsentation junger Menschen unter den Tatverdächtigen und den Verurteilten wird zu einem Teil relativiert bei Berücksichtigung von Art und Schwere der verübten Delikte. Sowohl nach der PKS (vgl. Tabelle 4) als auch nach der StVStat (vgl. Tabelle 5) dominieren bei Jugendlichen Diebstahlsdelikte. Das Deliktsspektrum verbreitert sich mit zunehmendem Alter. Im Unterschied zu dieser Deliktsstruktur bei jungen Menschen weist die Erwachsenenkriminalität infolge des höheren Anteils der Delikte aus dem Wirtschaftsleben eine komplexere Struktur auf, die zumeist auch mit höheren Schäden verbunden ist. Erwachsene, nicht Jugendliche, sind die typischen Täter der Wirtschaftskriminalität, der Umweltkriminalität, des Drogen-, Waffen- und Menschenhandels und weiterer Spielarten der Organisierten Kriminalität, der Korruption und der Bestechlichkeit, von Gewalt in der Familie, des Versicherungsbetrugs und der Steuerhinterziehung. Dass die Taten junger Menschen im Allgemeinen weniger schwer wiegen als die Erwachsenenkriminalität, belegen auch Analysen zur Höhe der verursachten Schäden. Werden Begehungsformen und Schäden innerhalb einer Deliktsgruppe verglichen, zum Beispiel bei Raubdelikten, dann zeigt sich, dass durch die jugendtypischen Begehungsformen, nämlich Handtaschen- und Strassenraub, ein weitaus geringerer materieller Schaden verursacht wird als durch die typischerweise von Erwachsenen verübten Raubformen, wie Überfälle auf Geldinstitute und Geldtransporte.[41]

3.      Die Kriminalitätsbelastung der Frauen ist in allen Altersgruppen, und zwar sowohl nach Tatverdächtigen- (vgl. Tabelle 3, 4) als auch nach Verurteiltenbelastungszahlen (vgl. Tabelle 3, 5), erheblich geringer als die der jeweiligen männlichen Altersgruppe. Die Unterschiede in den Belastungszahlen von Frauen und Männern, ablesbar an den Relationen männlich/weiblich, sind bei den Heranwachsenden und den Jungerwachsenen am grössten, sie verringern sich wieder mit zunehmendem Alter.

4.      Die Belastungsgipfel von Frauen und Männern liegen nur bei den Verurteilten in derselben Altersgruppe (vgl. Schaubild 6), nämlich bei den Jungerwachsenen (21 bis unter 25jährige); bei den weiblichen Tatverdächtigen liegt der Belastungsgipfel bei den Jugendlichen (14 bis unter 18jährige), bei den männlichen Tatverdächtigen hingegen bei den Heranwachsenden (18 bis unter 21jährige). Diese Verschiebung der Belastungsgipfel ist bei den Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei den Männern; sie ist Folge justizieller Selektionsprozesse, die vor allem Frauen zugute kommen. Auf 100 polizeilich ermittelte Tatverdächtige kamen 2002 bei den Männern 32 Verurteilte, bei den Frauen dagegen nur 23.[42] Freilich beruht dies weniger auf einem "Frauenbonus" der Justiz als vielmehr darauf, dass der Anteil der "leichten" Kriminalität, die sich eher für eine Einstellung eignet, bei Frauen grösser ist als bei Männern.[43]

5.      Die Belastungszahlen weisen sowohl delikts-, alters- und geschlechtsspezifische Unterschiede auf. Für die hier unterschiedenen Delikts-, Alters- und Geschlechtsgruppen zeigt sich für das Berichtsjahr 2002 (vgl. Tabellen 3 bis 10):

o              Die höchsten Belastungen weisen - bezogen auf Straftaten insgesamt  - bei den Tatverdächtigen die männlichen Heranwachsenden und die weiblichen Jugendlichen auf; bei den Verurteilten sind es die Jungerwachsenen.

o              Je jünger die Tatverdächtigen sind, ein desto höherer Anteil der Gesamtbelastung entfällt auf Diebstahlsdelikte (vgl. Tabelle 4). Fast 50% der männlichen und knapp 60% der weiblichen jugendlichen Tatverdächtigen wurden (zumindest auch) wegen Diebstahls polizeilich registriert. Je jünger die Tatverdächtigen sind, um so höher ist freilich auch der Anteil der wegen Raub/räuberischer Erpressung sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung registrierten jugendlichen Tatverdächtigen. Junge Menschen werden demnach überdurchschnittlich häufig wegen Delikten registriert bzw. verurteilt, die entweder von der sozialen Lage und den Zugangschancen bestimmt (Fahren ohne Führerschein bzw. unbefugter Fahrzeuggebrauch) oder durch Bereicherungs-, Gewalt- und Aggressionselemente, häufig innerhalb der eigenen Altersgruppe, ausgezeichnet sind (Diebstahl, Raub, Erpressung). Opfer dieser Gewaltkriminalität sind freilich überwiegend Gleichaltrige;[44] die alterstypische Begehungsweise ist nicht der Bankraub, sondern z.B. das 'Abziehen' von Schals oder anderen Fan-Erkennungszeichen der gegnerischen Seite im Fussballstadion oder die Auseinandersetzung mehrerer Gleichaltriger untereinander.

o              Sowohl bei (einfachem wie schwerem) Diebstahl als auch bei Raub/räuberischer Erpressung sind die jugendlichen Tatverdächtigen am höchsten belastet, bei den Verurteilten sind die Belastungsgipfel bei diesen Delikten teilweise zu älteren Jahrgängen verschoben (vgl. Tabellen 4 und 5). Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung sind dagegen - bei Tatverdächtigen wie Verurteilten - die männlichen Heranwachsenden und die weiblichen Jugendlichen am stärksten belastet. Bei Mord und Totschlag weisen vor allem Heranwachsende bzw. Jungerwachsene die höchsten Belastungen auf.

o              Die Unterschiede in der alters- und geschlechtsspezifischen Belastung sind bei den Tatverdächtigen deutlich stärker ausgeprägt als bei den Verurteilten.

o              Die Unterschiede zwischen den Geschlechtsgruppen (gemessen über die Relation männlich/weiblich) sind beim einfachen Diebstahl am geringsten, beim schweren Diebstahl am grössten (vgl. Tabellen 6 bis 10). Bei Raub/räuberischer Erpressung sowie bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung bestehen ebenfalls noch erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

2. Die Entwicklung der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenbelastungszahlen im zeitlichen Längsschnitt

Der seit 1984 mögliche, auf die alten Bundesländer beschränkte Vergleich der TVBZ von Deutschen mit den entsprechenden VBZ zeigt, und zwar sowohl für die Belastung insgesamt (Straftaten ohne Straftaten im Strassenverkehr) als auch für einzelne Straftatengruppen (vgl. Tabellen 6 bis 10, Schaubilder 8a/b bis 13a/b unten im Anschluss an diesen Abschnitt):

1.      Die TVBZ der Jugendlichen, der Heranwachsenden, der Jungerwachsenen und der Vollerwachsenen waren - bei Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im Strassenverkehr) - bis Mitte der 80er Jahre entweder weitgehend konstant oder sogar leicht rückläufig. Sie sind gegen Ende der 80er Jahre deutlich gestiegen, und zwar vor allem die der Jugendlichen, der Heranwachsenden und - etwas abgeschwächt - auch der Jungerwachsenen. Ein strukturell damit nur teilweise übereinstimmendes Bild zeigen die VBZ. Denn die VBZ sind bis Ende der 80er Jahre noch zurückgegangen und erst gegen Mitte der 90er Jahre angestiegen, wobei die Anstiege bei weitem nicht so ausgeprägt waren wie bei den TVBZ.

2.      Dass und wie sehr die Entwicklung von TVBZ und VBZ deliktsspezifisch unterschiedlich ist, zeigt der Vergleich von Mord/Totschlag sowie Diebstahl einerseits, von gefährlicher/schwerer Körperverletzung und Raubdelikten andererseits. Während bei der ersten Gruppe in fast allen Alters- und fast allen Geschlechtsgruppen die VBZ und - bei schwerem Diebstahl auch die TVBZ - unter dem Niveau von 1984 liegen, sind dagegen bei der zweiten Gruppen sowohl die TVBZ als auch die VBZ bei fast allen Alters- und Geschlechtsgruppen im Jahr 2002 über dem Niveau von 1984 (vgl. Tabellen 6, 9 und 10 einerseits, Tabellen 7 und 8 andererseits).

3.      Auch wenn die VBZ bei der Mehrzahl der Alters- und Geschlechtsgruppen bei Mord/Totschlag sowie bei (einfachem und schwerem) Diebstahl 2002 unter dem Niveau von 1984 liegen, so besteht insoweit Übereinstimmung - allerdings nur der Struktur nach - in der Entwicklung von TVBZ und VBZ dahingehend, dass auch die VBZ Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre bei sämtlichen Straftatengruppen angestiegen sind, wenngleich deutlich abgeschwächt gegenüber den TVBZ.

4.      Die nach VBZ gemessene Belastung liegt allerdings um ein Mehrfaches unter jener nach TVBZ. Dies gilt insbesondere auch bei schweren Formen der Gewaltkriminalität. Auf einen wegen Mordes/Totschlages verurteilten männlichen Jugendlichen kamen 2002 6,2 tatverdächtige Jugendliche, bei Raub/Erpressung lautet die Relation 1:3,1, bei gefährlicher/schwerer Körperverletzung 1:3,9.

5.      Die Anstiege der TVBZ sind - gemessen über die Häufigkeitszahlen - weitaus stärker als die der VBZ, und zwar auch bei zeitversetzter Betrachtung.

6.      Der Vergleich der Relationen männlich : weiblich zu den beiden Messzeitpunkten 1984 und 2002 (vgl. Tabellen 6 bis 10) zeigt, dass sich die Belastungsunterschiede überwiegend entweder verringert haben oder aber auf gleichem Niveau geblieben sind. Die Anstiegsraten bei den Frauen sind damit überwiegend höher oder zumindest in gleichem Masse gestiegen wie die der Männer. Dies ändert aber nichts daran, dass Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind, insbesondere im Bereich der schweren Kriminalitätsformen.

7.      Die TVBZ sind nicht nur weitaus höher als die VBZ, sie weisen auch deutlich stärkere Anstiege auf. Diese Schere, d.h. die Differenz zwischen TVBZ und VBZ, ist – Mord/Totschlag (bei allerdings extrem kleinen Zahlen) ausgenommen - bei allen in den Vergleich einbezogenen Straftatengruppen 2002 deutlich grösser als noch 1984, und zwar trotz der Anstiege der VBZ. Dies wird daran erkennbar, dass die Relation zwischen TVBZ/VBZ 2002 bei fast allen Alters- und allen Deliktsgruppen der Gewaltkriminalität deutlich grösser ist als noch 1984. In den letzten zwei bzw. drei Jahren haben sich freilich die Abstände zwischen TVBZ und VBZ wieder etwas verringert, und zwar insbesondere bei den jüngeren Altersgruppen.           
Da die über die staatsanwaltschaftliche Einstellungspraxis informierende StA-Statistik keine Informationen zum Delikt enthält, ist angesichts des deshalb bestehenden statistischen Dunkelfeldes unklar, wie diese Auseinanderentwicklung von Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen zu erklären ist. Folgende Möglichkeiten kommen vor allem in Betracht.

o              Zunahme vor allem im Bereich der minder schweren Delikte, die vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, deshalb also nicht zur Verurteilung gelangen. Anhaltspunkte für diese Annahme liefern zwei Aktenanalysen zur Gewaltkriminalität. In einer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführten Aktenanalyse, bei der die Strafverfahrensakten von unter 21jährigen Beschuldigten von Raub- und qualifizierten Körperverletzungsdelikten der Jahre 1993 und 1996 ausgewertet wurden, wurde festgestellt, dass es 1996 (gegenüber 1993) zu einem (relativen) Rückgang der schweren Tatfolgen (gemessen über Schadenssummen, Schwere der Verletzungen), der Schwere der Tatdurchführung (gemessen über Einsatz/Mitführen einer Waffe) und der Vorbelastung der Angeklagten mit früheren Verfahren gekommen war.[45] Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt kam zu einem vergleichbaren Ergebnis bezüglich der Gewaltkriminalität heranwachsender und jungerwachsener Tatverdächtiger. Die Auswertung der Ermittlungs- und Strafakten der 1989 und 1998 in München wegen Gewaltkriminalität registrierten Heranwachsenden und Jungerwachsenen zeigte, dass der prozentuale Anteil der als "minder schwer" (Kriterien waren die "Schwere der vom Opfer erlittenen Verletzung, die Höhe des angerichteten Schadens [z.B. bei Raubdelikten], die bei der Straftat gezeigte kriminelle Energie und das Ausmass der Gewaltbereitschaft") beurteilten Fälle deutlich zugenommen hat.[46] Wenn es zu einer Zunahme vor allem leichterer Formen der Gewaltkriminalität gekommen sein sollte, dann wäre zu erwarten, dass diese minder schweren Fälle vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, also nicht zur Verurteilung gelangen. Erwartungswidrig stellte indes die Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei fest, dass vor allem der Anteil der mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren deutlich zugenommen hat. Diese Befunde deuten darauf hin, dass vermehrt nicht nur minder schwere, sondern vor allem vermehrt Vorfälle angezeigt werden, bei denen zwar die Tatbeteiligten bekannt, aber der Tathergang unklar bleibt. Die Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei vermutet deshalb, dass aufgrund einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewaltdelikte mehr Anzeigen durch Dritte erfolgen, die Tatbeteiligten indes in diesen Fällen vielfach kein Interesse an einer Verfolgung der Straftat hatten und deshalb auch nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen wollten.

o              Als Erklärung könnte ferner eine Änderung der polizeilichen Verdachtsschöpfung und Bewertung in Betracht kommen mit der Folge, dass bekannt gewordene Fälle als "gravierender" eingestuft werden. Die Erfassung in der PKS tendiert zur "Überschätzung", und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der "Tatverdächtigen", als auch hinsichtlich der Schwere des Sachverhalts, d. h. im Zweifel wird der als schwerer zu beurteilende Sachverhalt angenommen. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich auch insoweit über die Zeit hinweg Änderungen ergeben haben

Diese Auseinanderentwicklung von TVBZ und VBZ ändert freilich nichts daran, dass die Kriminalitätsbelastung junger Menschen, gemessen an Hellfelddaten, gestiegen ist. Dies ist zunächst eine Herausforderung an die Justiz, und zwar sowohl was den Umgang mit den Straftätern als auch mit den Opfern angeht. Dies ist ferner eine Herausforderung an die Kriminalpolitik, der es obliegt, Bedingungen dafür zu schaffen, dass (nicht nur) jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten nicht nur ermöglicht wird sondern auch Anreize dafür geschaffen werden.

Ob diese Anstiege im Hellfeld auch eine Entsprechung - in gleichem Masse - im Dunkelfeld haben, ist indes nicht gesichert. Dunkelfelduntersuchungen fehlen. Es ist vielmehr zu vermuten, dass ein erheblicher Teil des Anstiegs, der freilich derzeit nicht quantifiziert werden kann, auf einem veränderten Anzeigeverhalten und auf intensivierten Kontrollen, insbesondere im Bereich des Ladendiebstahls, beruht.


Schaubild 8a:  
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)          

 

Schaubild 8b:  
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)          

 

Schaubild 9a:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)          

Schaubild 9b:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)          
- unterschiedliche Skalierung für männlich/weiblich beachten!

 

Schaubild 10a:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        

Schaubild 10b:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        
- unterschiedliche Skalierung für männlich/weiblich beachten!      

 


Schaubild 11a:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        

Schaubild 11b:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        
- unterschiedliche Skalierung für männlich/weiblich beachten; vgl. Schaubild 11c!

 


Schaubild 11c:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        
Zur Illustration der Auswirkung der unterschiedlichen Skalierung für männlich/weiblich

 


Schaubild 12a :
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)

Schaubild 12b :
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        

 

 

Schaubild 13a :
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        

 

Schaubild 13b:  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
(vgl. Tabelle 4/Tabelle 5)        
unterschiedliche Skalierung für männlich/weiblich beachten!        

 


V. Zusammenfassung

1.      Das Strafverfahren ist ein Selektionsprozess, der seine Widerspiegelung in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken findet. Unterschiede in der Wahrnehmung und Bewertung von Sachverhalten führen zu Ausfilterung oder Umdefinition. Es gibt deshalb nicht "die" Wirklichkeit der "registrierten" Kriminalität, sondern unterschiedliche "Wirklichkeiten". Dem muss die kriminalstatistische Analyse insofern Rechnung tragen, als sie nicht eine "Wirklichkeit" verabsolutiert.

2.      Der Schluss von der Entwicklung "registrierter" Kriminalität auf eine entsprechende Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" setzt voraus, dass sämtliche die Registrierung beeinflussenden Umstände gleich geblieben sind. Diese Annahme dürfte in der Regel nicht zutreffend sein, denn vor allem die Anzeigebereitschaft ist über die Zeit hinweg deliktsspezifischen Schwankungen unterworfen. Mangels einschlägiger Dunkelfeldforschungen sind Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung nur auf einer empirisch ungesicherten Plausibilitätsebene möglich.

3.      Angesichts der Grösse des Anteils von nicht zur Wohnbevölkerung gemeldeten Nicht-Deutschen sind valide Aussagen über die Kriminalitätsbelastung dieser Bevölkerungsgruppe nicht möglich; die Häufigkeitszahlen wären in nicht näher bestimmbarem Masse überschätzt. Valide Aussagen über die Entwicklung der registrierten Kriminalität sind deshalb lediglich für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen und Verurteilten möglich.

4.      Die vergleichende Gegenüberstellung von TVBZ und VBZ der Deutschen zeigt, dass

o         die nach VBZ gemessene Belastung um ein Mehrfaches unter jener liegt, die sich nach TVBZ ergibt,

o         sich die die Schere zwischen VBZ und TVBZ in dem statistisch überblickbaren Zeitraum, d.h. seit 1984, immer weiter geöffnet hat.

5.      Angesichts dieser Einsichten wie dieser Befunde ist es einseitig und unseriös, nur eine Datenquelle, nämlich die PKS, die überdies nur die Verdachtssituation widerspiegelt, nicht aber das Ergebnis einer justiziellen Bewertung von Tatbestand und Strafwürdigkeit, weitreichenden kriminalpolitischen Diskussionen und Entscheidungen zugrunde zu legen. Kriminalpolitik wird insoweit auf lückenhafter und unsicherer Datengrundlage betrieben, pointiert handelt es sich um "Kriminalpolitik im Blindflug".

6.      Voraussetzung einer rationalen Kriminalpolitik - als Alternative zu einer nicht verantwortbaren "Kriminalpolitik im Blindflug" - ist deshalb die Schaffung eines Systems der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken, das dem Anspruch genügt, sowohl eine Handlungsgrundlage zu sein für rationale Kriminalpolitik als auch die Datenbasis abzugeben für rechtstatsächliche Untersuchungen hinsichtlich der Grundlagen, Wirkungen und Zielabweichungen von bestehenden oder geplanten rechtlichen Regelungen. Hierzu bedarf es einer Reform der gegenwärtigen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sowie deren Ergänzung durch kontinuierlich durchzuführende "victim surveys".

 

 

Weiterführende Literatur

1.      Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001.

2.      Elsner, Erich; Molnar, Hans-Joachim: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München. Untersuchung zu Ursachen und Entwicklung der Kriminalität in der Altersgruppe der 18-24-Jährigen am Beispiel eines Grossstadtpräsidiums. München 2001.

3.      Heinz, Wolfgang: Jugendliche Wiederholungstäter und Jugendstrafrechtspraxis. Das jugendstrafrechtliche Konzept der "schädlichen Neigungen" im Spiegel empirischer Befunde, in: Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ (Hrsg.): INFO 1/1989, 7-62.

4.      Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik - Überblick über ihre Entwicklung und ihren gegenwärtigen Stand, in: Heinz, W.: Kriminalstatistik (BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5), Wiesbaden 1990.

5.      Heinz, Wolfgang: Anzeigeverhalten, in: Kaiser, Günther; Kerner, Hans-Jürgen; Sack, Fritz; Schellhoss, Hartmut (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 3. Aufl., 1993, 27-33.

6.      Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Festschrift für Koichi Miyazawa. Baden-Baden 1995, 93-139.

7.      Heinz, Wolfgang: Anstieg der Jugendkriminalität? Die Grenzen des Jugendstrafrechts, die Möglichkeiten der Prävention. DVJJ-Journal 7, 1996, 344-360.

8.      Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität zwischen Verharmlosung und Dramatisierung - oder: (Jugend-)Kriminalpolitik auf lückenhafter und unzulänglicher Tatsachengrundlage. DVJJ-Journal 8, 1997, 270-293.

9.      Heinz, Wolfgang: Strafrechtspflegestatistiken und Kriminalpolitik. Zuverlässige und inhaltsreiche Strafrechtspflegestatistiken als Alternative zu einer "Kriminalpolitik im Blindflug", in: Festschrift für Hans Joachim Schneider, Berlin/New York 1998, 779-812.

10. Heinz, Wolfgang: Gewaltkriminalität in Deutschland, in: Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin/New York 1999, 721-749.

11. Heinz, Wolfgang; Cornelius, Ivar; Pailer, Reinfried: Kriminalität junger Menschen in Baden-Württemberg im Spiegel der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken - Teil 1, in: Landesregierung Baden-Württemberg (Hrsg.): Statistisch-prognostischer Bericht 2001, Stuttgart 2001, 105-129.

12. Heinz, Wolfgang: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 2001 (Stand: Berichtsjahr 2001) Version: 6/2003 (Internet-Publikation: http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet.htm

13. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität in Deutschland - Kriminalstatistische und kriminologische Befunde (aktualisierte Ausgabe Juli 2003) (Internet-Publikation: http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet.htm)

14. Heinz, Wolfgang: Geschlecht und Kriminalität, in: Kreuzer, Ch. (Hrsg.): Frauen im Recht - Entwicklung und Perspektiven. Schriftenreihe Deutscher Juristinnenbund e.V., Bd. 4, Baden-Baden 2001, 61-109.

15. Heinz, Wolfgang: Frauenkriminalität. Bewährungshilfe 2002, 131-152.

16. Heinz, Wolfgang: Entwicklung der Kriminalität junger Menschen – Anlass für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts? DVJJ-Journal 3/2002, 277-288.

17. Heinz, Wolfgang: Kinder- und Jugendkriminalität – ist der Strafgesetzgeber gefordert? ZStW 2002, 519-583.

18. Heinz, Wolfgang: Kriminologische Variationen über ein Thema von Shakespeare: "Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig ... Denn dazwischen ist nichts, als ... die Alten ärgern, stehlen, balgen" . Festschrift für Udo Jesionek, Wien/Graz 2002, 103-135.

19. Heinz, Wolfgang; Spiess, Gerhard: Kriminalität junger Menschen im Spiegel der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken, in: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Statistisch-prognostischer Bericht 2003, Stuttgart 2003, 175-203.

20. Herold, Horst: Ist die Kriminalitätsentwicklung - und damit die Sicherheitslage - verlässlich zu beurteilen?, Kriminalistik 1976, 337-345.

21. Pfeiffer, Christian, Delzer, Ingo, Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ ( Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter: Prävention und Reaktion, Mönchengladbach 1999, 58-184.

22. Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiss, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Grossstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, Neuwied/Kriftel 2001.

23. Sessar, Klaus: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg i.Br., Bd. 3, Freiburg 1981.

 


Glossar der Fachbegriffe

Abgeurteilte: Abgeurteilte i.S. der Strafverfolgungsstatistik sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Massregeln der Besserung und Sicherung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter gemäss § 53 JGG) getroffen worden sind (Statistisches Bundesamt [Hrsg.]: Strafverfolgungsstatistik 2001, 9). Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, ist nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

Angeklagte: Angeklagter ist der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen oder gegen den ein Strafbefehl erlassen worden ist. Exakte statistische Daten hinsichtlich der in einem bestimmten Berichtsjahr angeklagten Personen gibt es zwar nicht. Von den Grössenordnungen her düften aber die Zahlen über Abgeurteilte den Zahlen über Angeklagte relativ nahe kommen. Die Zahl der Abgeurteilten ist etwas kleiner als die Zahl der Angeklagten, weil bei den Abgeurteilten die Personen mit Entscheidungen gem. § 59 StGB (Verwarnung mit Strafvorbehalt) fehlen, ausgenommen Personen, die nach § 59b Abs. 1 StGB zu der vorbehaltenen (Geld-)Strafe verurteilt worden sind, ferner Personen, bei denen nach § 27 JGG die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe ausgesetzt wurde.

Aufgeklärter Fall ist die rechtswidrige (Straf-)Tat, für die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2002, 12).

Aufklärungsquote: Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet das prozentuale Verhältnis von polizeilich aufgeklärten zu polizeilich bekanntgewordenen Fällen im Berichtszeitraum. Die Berechnung erfolgt nach der Formel AQ=(Aufgeklärte Fälle x 100)/Bekanntgewordene Fälle.

Ausländer (vgl. Nichtdeutsche).

Bekanntgewordener Fall ist jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschliesslich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2002, 12).

Bewährungshilfestatistik (BewH-Statistik): Aus dem grossen Bereich der Strafvollstreckung wird lediglich ein Teilausschnitt erfasst, nämlich jener der Unterstellung unter einen hauptamtlichen Bewährungshelfer. In der BewH-Statistik werden - neben den hauptamtlichen Bewährungshelfern - vor allem die diesen zur Betreuung unterstellten Probanden der Bewährungshilfe nachgewiesen. Die zuletzt für 1999 veröffentlichte Bewährungshilfestatistik bezog sich auf das frühere Bundesgebiet einschliesslich Berlin, aber ohne Hamburg. Die Bewährungshilfestatistik wird derzeit lediglich in zwei der neuen Bundesländer - Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern - geführt.

Erwachsene: Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens einundzwanzig Jahre alt sind. Sie werden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt.

Gewaltkriminalität i.S. der Polizeilichen Kriminalstatistik: Gewaltkriminalität i.S. der PKS umfasst derzeit (Berichtsjahr 2002) die folgenden Straftaten, jeweils einschliesslich Versuche  (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2002, 15):

·         Mord (§ 211 StGB),

·         Totschlag und Tötung auf Verlangen (§ 212, 213, 216 StGB),

·         Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB),

·         Raub, räuberische Epressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 249-252, 255, 316a StGB),

·         Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227, 231 StGB),

·         Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226, 231 StGB),

·         Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB),

·         Geiselnahme (§ 239b StGB),

·         Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c StGB).

Häufigkeitszahl: Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekanntgewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, bezogen auf 100.000 Einwohner (Stichtag ist der 1.1. des Berichtsjahres). Die Berechnung erfolgt nach der Formel HZ=(erfasste Fälle x 100.000)/Einwohnerzahl.

Heranwachsende: Heranwachsende sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind (§ 1 Abs. 2 JGG). Sie können entweder nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt werden (§ 105 JGG).

Jugendliche: Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind (§ 1 Abs. 2 JGG). Sie werden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt.

Jungerwachsene: Jungerwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens einundzwanzig, aber noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt sind. Sie werden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt.

Justizgeschäftsstatistik der Strafgerichte (StP/OWi-Statistik): In der StP/OWi-Statistik wird der Geschäftsanfall und die Erledigung von Strafsachen bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten nachgewiesen; nachrichtlich auch die Ergebnisse der Geschäftsstatistik des BGH. Seit dem Berichtsjahr 1995 sind auch die neuen Bundesländer einbezogen. Wie die StA-Statistik, so enthält auch sie keine nach Delikten gegliederten Nachweise. Im Unterschied zur StA-Statistik (bis 1997) wird jedoch die Art der Erledigung sowohl hinsichtlich Verfahren als auch hinsichtlich Personen (seit 1990) ausgewiesen.

Kinder: Kinder sind Personen, die zur Zeit der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt sind (§ 19 StGB). Gegen sie wird zwar polizeilich ermittelt, sofern sie straffällig wurden, und sie werden auch als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Im strafrechtlichen Sinne sind sie jedoch noch nicht strafmündig (§ 19 StGB), weshalb eine gerichtliche Verurteilung nicht möglich ist.

Nichtdeutsche bzw. Ausländer: Sowohl in der Bevölkerungsstatistik als auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik gelten als Nichtdeutsche bzw. "Ausländer" alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. In der PKS werden alle Staatsangehörigkeiten erhoben, in der StVSt nur ausgewählte Staatsangehörigkeiten, in der BewH- und der StVollz-Statistik wird nur nach "deutsch" und "nicht deutsch" bzw. "Ausländer/Staatenlose" differenziert. Informationen zum Aufenthaltsstatus von Nichtdeutschen werden lediglich für die PKS erhoben, weshalb weder für ausländische Verurteilte noch für Teilgruppen hiervon, wie z.B. ausländische Arbeitnehmer, Vergleichsgruppen zur deutschen Bevölkerungen gebildet oder gar Veränderungsraten ermittelt werden können.

Ordnungswidrigkeit: Eine Besonderheit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland ist die Zweiteilung einerseits in Kriminalunrecht (Straftat) und andererseits in nichtkriminelle, von der Verwaltung zu ahndende Ordnungswidrigkeiten. Nach 1945 wurde diese Kategorie eingeführt. Anfänglich herrschte die Auffassung vor, zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit herrsche ein qualitativer Unterschied, die Ordnungswidrigkeit sei bloss Verwaltungsunrecht oder Ungehorsam. Inzwischen hat sich die Zahl der Ordnungswidrigkeiten vervielfacht, wodurch immer mehr und die vielfältigsten Lebensbereiche erfasst werden. Der Unterschied wird deshalb heute überwiegend nur noch in quantitativer Hinsicht gesehen. Die Normübertretungen des Ordnungswidrigkeitenrechts wiegen nicht so schwer wie Straftaten, sie haben einen geringeren Unrechts- und Schuldgehalt. Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten beschreiben ein normverletzendes menschliches Verhalten. Der formale Unterschied liegt darin, dass die Straftat mit Strafe bedroht, die Ordnungswidrigkeit hingegen mit Geldbusse geahndet wird.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): In der PKS werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschliesslich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte. Ferner sind nicht enthalten die ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland begangenen Taten, des Weiteren nicht Verstösse gegen strafrechtliche Landesgesetze, ausgenommen Landesdatenschutzgesetze. Da nur die von der Polizei abschliessend bearbeiteten Straftaten erfasst werden, sind auch nicht enthalten die von der Staatsanwaltschaft (bedeutsam vor allem im Bereich der Wirtschaftsstraftaten), von den Finanzämtern (Steuervergehen) und den Zollbehörden (ausser den Rauschgiftdelikten) unmittelbar und abschliessend bearbeiteten Vorgänge sowie die Straftaten von Soldaten der Bundeswehr, deren Ermittlung der Disziplinarvorgesetzte selbständig durchführt. Erhebungseinheiten sind "Fälle", "Tatverdächtige" und - bei bestimmten Straftaten - "Opfer". Die PKS wird seit 1953 geführt, seit 1991 auch in den neuen Bundesländern.

Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik): In der seit 1981 auf Bundesebene veröffentlichten StA-Statistik wird die Geschäftserledigung der Staats- und Amtsanwaltschaften beim LG und OLG nachgewiesen. Es handelt sich um eine Verfahrensstatistik, die, bis 1997 einschliesslich, von zwei eng begrenzten Ausnahmen (z.B. "Straftaten im Strassenverkehr", "besondere Wirtschaftsstrafsachen") abgesehen, weder Angaben zum Delikt noch zu den Beschuldigten enthält. Seit 1998 wird auch die Zahl der Beschuldigten bei den einzelnen Erledigungsarten nachgewiesen, ferner wurden weitere Deliktsgruppen in den statistischen Ausweis aufgenommen (Betäubungsmittelstrafsache, Umweltstrafsache, Strafsache gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Strafsache der Organisierten Kriminalität). Die StA-Statistik wurde in den 70er und 80er Jahren erst nach und nach in den Ländern eingeführt. Seit dem Berichtsjahr 1989 liegen die Ergebnisse für sämtliche (alten) Bundesländer vor; seit 1995 auch für die neuen Bundesländer.

Staatsschutzdelikte: Staatsschutzdelikte sind Straftaten, die sich gegen den Bestand oder die verfassungsmässige Ordnung des Staates richten  sowie Straftaten, die ein politisches Element in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes  oder einen ihrer Teile enthalten. (Delikte der allgemeinen Kriminalität, soweit sie im Einzelfall als Staatsschutzdelikte gelten, werden  jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.)

Straftaten: Im Anschluss an den französischen Code pénal teilte das deutsche Strafrecht die strafbaren Handlungen nach der Schwere der angedrohten Strafe in Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Diese Dreiteilung, die technische Bedeutung hatte (Zuständigkeit des Gerichts, Anwendbarkeit sowohl bestimmter materiellrechtlicher wie verfahrensrechtlicher Regelungen), wurde durch Art. 19 Nr. 206 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2.3.1974, das zum 1.1.1975 in Kraft trat, durch eine Zweiteilung in Verbrechen und Vergehen ersetzt. Die bisherigen Übertretungen wurden teils zu Vergehen hochgestuft, überwiegend aber zu Ordnungswidrigkeiten heruntergestuft. Seitdem kennt das deutsche Strafrecht nur noch eine Zweiteilung der strafbaren Handlungen in Verbrechen und Vergehen.

Strafverfolgungsstatistik (StVStat): In der StVStat werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind (Abgeurteilte oder Verurteilte). Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, ferner Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils.  Angeklagte mit Entscheidungen gemäss § 59 StGB, § 27, 45 Abs. 1 JGG sind zwar in der Zahl der Abgeurteilten nicht enthalten; ihre Zahl wird jedoch mitgeteilt Von den neuen Bundesländern haben bislang Brandenburg (ab 1994), Sachsen (ab 1992) und Thüringen (ab 1997) sowie Mecklenburg-Vorpommern (ab 2002) die StVStat eingeführt.

Strafvollzugsstatistik (StVollz-Statistik): In ihr werden zum einen (Reihe 4.1: Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen) zum Stichtag - jeweils zum 31.3. eines Berichtsjahres - die Struktur der Strafgefangenen (Alter, Geschlecht, Art der Straftat usw.) im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie der Sicherungsverwahrten nachgewiesen. Zum anderen (Reihe 4.2: Anstalten, Bestand und Bewegung der Gefangenen) wird rückblickend auf ein Berichtsjahr der Bestand an Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten zu Beginn und zum Ende des Jahres nachgewiesen, ferner werden Untersuchungs- und Abschiebungshäftlinge erfasst sowie die Art der Zugänge und der Abgänge (Gefangenenbewegung). Die StVollz-Statistik wird auch in den neuen Bundesländern geführt.

Tatverdächtige: Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Schuldausschliessungsgründe oder mangelnde Deliktsfähigkeit werden bei der Tatverdächtigenzählung nicht berücksichtigt. In der Gesamtzahl der Tatverdächtigen sind z.B. auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren enthalten. Erfasst als tatverdächtig wird auch, wer wegen Tod, Krankheit oder Flucht nicht verurteilt werden kann. Bis 1982 wurden Personen so oft ermittelt, wie gegen sie im Berichtsjahr selbständige Ermittlungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen wurden. Ab 1.1.1983 wurde die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung eingeführt. Seither wird ein Tatverdächtiger für die Gesamtzahl der Straftaten in demselben Bundesland nur einmal gezählt wird. Wirksam wird diese Zählung nur auf Länderebene; wegen der Anlieferung von aggregierten Daten an das BKA ist eine "echte" Tatverdächtigenzählung auf Bundesebene nicht möglich Für die Erfassung der Tatverdächtigen gilt, dass ein Tatverdächtiger, werden ihm in einem Ermittlungsverfahren mehrere Fälle verschiedener Straftaten zugeordnet, für jede Untergruppe gesondert registriert wird, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten aber jeweils nur einmal (Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2002, 18).

Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ): Die TVBZ ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. Sie gibt die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Altersgruppen wieder. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: TVBZ insg. = (Tatverdächtige ab 8 Jahren x 100.000)/Einwohnerzahl ab 8 Jahren.

Überbewertung bzw. Umdefinition: Richtung und Ausmass der Abweichungen in diesen Definitions- und Entscheidungsprozessen wurden gerade im Bereich der Gewaltkriminalität eingehend untersucht und dokumentiert. Für Tötungsdelikte stellte Sessar (Sessar, Klaus: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität, Freiburg i.Br. 1981) bei einer Auswertung sämtlicher Strafverfahren, die in den Jahren 1970 und 1971 in Baden-Württemberg wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes durchgeführt worden waren, fest, dass von den von der Polizei als vorsätzliche Tötungsdelikte definierten Sachverhalten lediglich 22% auch zu einer entsprechenden Verurteilung führten. Von den vollendeten tödlichen Gewaltdelikten (einschliesslich Körperverletzung mit Todesfolge) führten 45,6% zu einer Verurteilung entsprechend der polizeilichen Ausgangsdefinition, von den nichttödlichen Gewaltdelikten, also den nach polizeilicher Bewertung versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikten, kam es nur bei 15,6% zu einer diese Bewertung beibehaltenden Verurteilung. "Tödliche Gewaltdelikte gehen in erster Linie durch Einstellungen und Freisprüche, nichttödliche Gewaltdelikte durch Umdefinitionen »verloren«“ (Sessar, S. 64).
Bestätigt wurde dieser Befund durch Steitz (Steitz, Dieter: Probleme der Verlaufsstatistik. Verdeutlichung anhand einer Erhebung zu Tötungsdelikten. Heidelberg 1993), der 250 vorsätzliche Tötungsdelikte des Jahres 1971 aus sechs deutschen Grossstädten untersuchte. Eine Verurteilung in Übereinstimmung mit der polizeilichen Ausgangsdefinition erfolgte lediglich in 34,4% der Fälle. Die Übereinstimmung war bei vollendeten Delikten mit 45,5% deutlich höher als bei versuchten Delikten (25,7%). In 25,2% erfolgte eine Verurteilung wegen eines anderen, also eines minderschweren Deliktes.    
Hinsichtlich Vergewaltigung und sexueller Nötigung stellte Steinhilper (Steinhilper, Udo: Definitions- und Entscheidungsprozesse bei sexuell motivierten Gewaltdelikten, Konstanz 1986) bei einer Aktenanalyse sämtlicher in den Jahren 1977 bis 1979 im Regierungsbezirk Detmold wegen § 177, 178 StGB durchgeführter Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige fest, dass die polizeiliche Ausgangsbewertung nur in rd. 27% auch im Urteil bestätigt wurde.   
Förster (Förster, Hans-Jürgen: Der Täterschwund zwischen der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik am Beispiel der Raubkriminalität in Lübeck 1978 bis 1980. Diss. iur. Kiel 1986) konnte zeigen, dass von den 1978 bis 1980 in Lübeck polizeilich wegen versuchten oder vollendeten Raubes registrierten 423 Tatverdächtigen lediglich 156 (37%) auch wegen Raubs verurteilt wurden; 19,1% der Tatverdächtigen wurden wegen minder schwerer Delikte verurteilt.

Verbrechen: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmass mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).

Vergehen: Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmass mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (§ 12 Abs. 2 StGB).

Verkehrsdelikte: Verkehrsdelikte  sind alle Verstösse gegen die Bestimmungen, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf  öffentlichen Strassen erlassen worden sind.      
Als Verkehrsdelikte gelten ausserdem die durch Verkehrsunfälle bedingten Fahrlässigkeitsdelikte und die Verkehrsunfallflucht sowie Verstösse gegen das Pflichtversicherungsgesetz.         
Nicht zu den Verkehrsdelikten zählen Verstösse gegen § 315, 315 b StGB und § 22 a StVG, die deshalb in der Polizeilichen  Kriminalstatistik erfasst werden.

Verlaufsstatistik: Eine echte Rechtspflege-Verlaufsstatistik erfasst einen Beschuldigten in allen Phasen des Vor-, Zwischen-, Haupt- und Vollstreckungsverfahrens. Nur eine solche Statistik erlaubt es, den Transformationsprozess vom polizeilich registrierten Tatverdächtigen zum Verurteilten und darüber hinaus transparenter machen. Eine solche Verlaufsstatistik existiert zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Verurteilte: Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmassregeln geahndet wurde (Statistisches Bundesamt [Hrsg.]: Strafverfolgungsstatistik 2001, 11).           
Werden mehrere Straftaten der gleichen Person im Berichtsjahr in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Erfolgt die Verurteilung wegen mehrerer Strafvorschriften, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, dann wird - im Unterschied zur PKS - der Verurteilte nur einmal gezählt, und zwar bei dem nach Art und Mass mit der abstrakt schwersten Strafe bedrohten Delikt. Die der Verurteilung zugrundeliegenden Delikte sind deshalb um so ungenauer erfasst, je geringer die Strafdrohung eines Deliktes ist.

Verurteiltenbelastungszahl (VBZ): Die VBZ ist die Zahl der rechtskräftig Verurteilten, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils. Die Berechnung erfolgt nach der Formel:           
VBZ insg. = (Verurteilte x 100.000)/Zahl der strafmündigen Einwohner.

 


Verzeichnis der Schaubilder (Stand der Daten: Jahr 2002)
Seitenzahlen beziehen sich auf die Internet - Originalpublikation (pdf-Version)

Schaubild 1: Polizeilich bekannt gewordene und aufgeklärte Straftaten, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte (Trichtermodell)                                                                                                                                
Alte Länder (mit Gesamtberlin), 2002. Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr Abgeurteilten. Ohne Straftaten im Strassenverkehr.                                                                                                    
S. 8

Schaubild 2: Gewaltkriminalität im Dunkel- und im Hellfeld                                                                 
USA 1973 ..
2002 (National Crime Victimization Survey und Uniform Crime Report)                         S. 10

Schaubild 3: Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht).                                                                  S. 13

Schaubild 4: Polizeilich registrierte Fälle, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte                          
Alte Länder (mit Westberlin, ab 1991 - PKS - bzw. ab 1995 - StVStat - mit Gesamtberlin), Absolute Zahlen, 1963 .. 2002 (ohne Vergehen im Strassenverkehr).                                                                                         
S. 15

Schaubild 5: Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte                                               
Alte Länder (mit Westberlin, ab 1991 - PKS -bzw. ab 1995 - StVStat - mit Gesamtberlin), Absolute Zahlen, 1963 .. 2002 (ohne Straftaten im Strassenverkehr).                                                                                         
S. 15

Schaubild 6: Belastungszahlen für Deutsche, nach Geschlecht und Altersgruppen,                              
Alte Länder (mit Gesamtberlin), 2002 (ohne Vergehen im Strassenverkehr).                                   
S. 31

Schaubild 7: Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, seit 1900. Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (alte Länder mit Westberlin, 2000 mit Gesamtberlin), Verbrechen und Vergehen insgesamt.                   S. 31

Schaubild 8a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im Strassenverkehr),                                                                                                                             
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 38

Schaubild 8b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im Strassenverkehr), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001. Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                                                              S. 38

Schaubild 9a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Mord und Totschlag (§ 211-213, 216 StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 39

Schaubild 9b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Mord und Totschlag (§ 211-213, 216 StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 39

Schaubild 10a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 249-252, 255, 316a StGB),                                                                             
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 40

Schaubild 10b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 249-252, 255, 316a StGB),                                                                             
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 40

Schaubild 11a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 223a, 224-229 StGB),                                                                    
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 41

Schaubild 11b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 223a, 224-229 StGB),                                                                    
Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 41

Schaubild 11c: Deutsche tatverdächtige und verurteilte Jugendliche (männlich und weiblich) - Gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 223a, 224-229 StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), 1984 .. 2001                                                                                                                                               
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 42

Schaubild 12a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Einfacher Diebstahl (§ 242, 247, 248a-c StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001                                                  
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 42

Schaubild 12b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Einfacher Diebstahl (§ 242, 247, 248a-c StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 43

Schaubild 13a: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (männlich) - Schwerer Diebstahl (§ 243, 244, 244a StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 44

Schaubild 13b: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (weiblich) - Schwerer Diebstahl (§ 243, 244, 244a StGB), Belastungszahlen (TVBZ und VBZ), nach Altersgruppen, 1984 .. 2001
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin.                                                                
S. 44


Tabellen: Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter und Geschlecht

Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, ab 1984 mit Berlin-West, ab 1991 mit Gesamtberlin)
Seitenzahlen beziehen sich auf die Internet - Originalpublikation (pdf-Version)

Tabelle 1: Kontrolle der statistischen Überrepräsentation der nichtdeutschen
Tatverdächtigen anhand der in der PKS verfügbaren Kontrollvariablen:                                                    
Aufenthaltsstatus (melderechtlich erfasst); Geschlecht und Alter; ausschliesslich wegen Statusdelikten (SZ 7250) registriert. Baden-Württemberg 2002                                                                                           
S. 57

Tabelle 2: Wegen Verbrechen oder Vergehen - ohne Strassenverkehrsdelikte - als tatverdächtig registrierte deutsche Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene nach Geschlecht, 1984/1994                                 S. 57

Tabelle 3: Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr)                                                                      
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2002 mit Gesamtberlin)
1984 / 2002                                                                                                                              
S. 58

Tabelle 4: Tatverdächtigenbelastungszahlen nach Delikts- und Altersgruppen (ohne Strassenverkehr)     
Alte Länder (mit Gesamtberlin), 1984 .. 2002                                                                                S. 58

Tabelle 5: Verurteiltenbelastungszahlen nach Delikts- und Altersgruppen (ohne Strassenverkehr)           
Alte Länder (mit Gesamtberlin), 1984 .. 2002                                                                                S. 62

Tabelle 6: Mord und Totschlag (§ 211-213, 216 StGB)                                                                        
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht                                     S. 65

Tabelle 7: Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 249-252, 255, 316a StGB). Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht                                     S. 65

Tabelle 8: Gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 223a, 224-229 StGB). Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht                                     S. 66

Tabelle 9: Einfacher Diebstahl (§ 242, 247, 248a-c)                                                                            
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht                                     S. 66

Tabelle 10: Schwerer Diebstahl (§ 243, 244, 244a StGB)                                                                    
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht                                     S. 67

 


Tabelle 1: Kontrolle der statistischen Überrepräsentation der nichtdeutschen Tatverdächtigen anhand der in der PKS verfügbaren Kontrollvariablen: 
Aufenthaltsstatus (melderechtlich erfasst); Geschlecht und Alter; ausschliesslich wegen Statusdelikten (SZ 7250) registriert. Baden-Württemberg 2002

Analyseeinheit

TV ab 8 J insges.

deutsche TV

nicht-deutsche TV

Anteil Nicht-deutscher (%)

Relation
der TVBZ
 D : ND
 = 1 : .. 

Reduktion der Über-repräsen-
tation

Wohnbevölkerung ab 8 J. 

9 706 512

8 518 942

1 187 570

12,2

 

 

 

registrierte TV ab 8 J.

243 512

 167 455

 76 057

31,2

 

 

 

= TVBZ

2 509

1 966

6 404

 

3,3

0%

 

melderechtlich erfasste TV
 
(ohne Durchreisende, Illegale, Stat.Streitkr.)

 225 838

 167 455

 58 383

25,9

 

 

 

= TVBZ

2 327

1 966

4 916

 

2,5

-23%

 

melderechtl. erfasste TV
(ohne Durchreisende, Illegale, Stat.Streitkr.)
- ohne ausschliesslich wg ausl./asylverf.rechtl. Verstösse (SZ 7250) erfasste.

222 608

167 455

55 153

24,8

 

 

 

= TVBZ

2 293

1 966

4 644

 

2,4

-27%

männliche Wohnbevölkerung, 14 b.u. 25 J.

 668 449

 559 023

 109 426

16,4

 

 

 

registrierte männl. TV, 14 b.u. 25 J.

64 979

 44 352

 20 627

31,7

 

 

 

= TVBZ

9 721

7 934

18 850

 

2,4

-27%

 

melderechtlich erfasste männl. TV
 (ohne Durchreisende, Illegale, Stat.Streitkr.)

 60 336

 44 352

 15 984

26,5

 

 

 

= TVBZ

9 026

7 934

14 607

 

1,8

-43%

 

melderechtl. erfasste männl. TV
(ohne Durchreisende, Illegale, Stat. Streitkr.)
- ohne ausschliesslich wg ausl./asylverf.rechtl. Verstösse (SZ 7250) erfasste.

59 467

44 352

15 115

25,4

 

 

 

= TVBZ

8 896

7 934

13 813

 

1,7

-47%

 

Quelle: Eigene Berechnung nach Daten einer Sonderauswertung des LKA mit den Daten der  PKS  BW  2002

 

Tabelle 2: Wegen Verbrechen oder Vergehen - ohne Strassenverkehrsdelikte - als tatverdächtig registrierte deutsche Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene nach Geschlecht, 1984, 1994       
Früheres Bundesgebiet (1984 mit Berlin-West, 1994 mit Gesamt-Berlin).

  

Jahr

Jugendliche

Heranwachsende

Erwachsene

männlich

weiblich

männlich

weiblich

männlich

weiblich

1

Tatverdächtige (N) 1984

102.782

31.193

102.343

2.915

547.934

187.961

2

Tatverdächtige (N) 1994

86.828

29.275

74.115

17.775

630.923

211.743

3

Änderung TV. %

-15,5

-6,1

-27,6

-22,4

15,1

12,7

4

Änderung Bevölk. %

-38,4

-38,5

-42,4

-41,6

15,1

9,7

5

TVBZ 1984

5.489,3

1.743,3

6.709,9

1.573,8

2.818,2

819,8

6

TVBZ 1994

7.523,9

2.660,6

8.432,7

2.089,0

2.819,9

841,8

7

Änderung TVBZ %

37,1

52,6

25,7

32,7

0,1

2,7

8

Diff. TVBZ

2.034,6

917,2

1.722,8

515,2

1,7

22,1

9

Relation Diff. TVBZ m/w

2,2

3,3

0,1

 


Tabelle 3: Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr)      
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter und Geschlecht.                
Bundesrepublik Deutschland, (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2002 mit Gesamtberlin) 1984 / 2002

Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr)

               
Relation TV/VU 
1.Zeile:
männlich
2.Zeile:
weiblich

    

männlich

weiblich

Relation m/w

 

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

5.489,3

9.847,8

79,4

1.743,3

3.959,8

127,1

3,1

2,5

2,5

4,3

VBZ

2.239,9

2.316,5

3,4

430,9

486,4

12,9

5,2

4,8

4,0

8,1

Heranwachsende

TVBZ

6.709,9

11.408,4

70,0

1.573,8

2.992,3

90,1

4,3

3,8

2,2

3,0

VBZ

3.075,2

3.789,3

23,2

489,1

642,0

31,3

6,3

5,9

3,2

4,7

Jungerwachsene

TVBZ

5.532,8

8.849,5

59,9

1.443,3

2.289,3

58,6

3,8

3,9

1,9

2,3

VBZ

2.879,6

3.844,2

33,5

620,3

789,8

27,3

4,6

4,9

2,3

2,9

Vollerwachsene

TVBZ

2.521,9

2.849,0

13,0

765,8

849,8

11,0

3,3

3,4

2,5

3,2

VBZ

1.017,3

887,1

-12,8

271,5

212,1

-21,9

3,7

4,2

2,8

4,0

 

Tabelle 4: Tatverdächtigenbelastungszahlen nach Delikts- und Altersgruppen (ohne Strassenverkehr), alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin), 1984 .. 2002        

Straftaten insgesamt (ohne Straftaten im Strassenverkehr):

     

Straftaten insgesamt (ohne Verkehrsdelikte)

Straftaten insgesamt (ohne Verkehrsdelikte)

     

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*IN*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

5489,3 

6709,9 

5532,8 

2521,9 

1743,3 

1573,8 

1443,3 

765,8 

1985

5273,2 

6717,6 

5587,9 

2613,0 

1781,1 

1663,4 

1468,8 

787,7 

1986

5175,2 

6743,3

5466,2 

2636,4 

1714,4 

1698,8 

1483,4 

799,7 

1987

5237,8 

6744,2

5444,3 

2601,0 

1634,5 

1598,6 

1434,9 

776,0 

1988

5299,4 

6528,5 

5417,8 

2603,9 

1569,0 

1553,7 

1417,2 

781,0 

1989

5740,3 

6549,0 

5360,2 

2619,7 

1676,8 

1581,4 

1416,0 

800,1 

1990

6499,4 

6893,1 

5375,5 

2602,7 

2150,6 

1718,0 

1427,5 

798,8 

1991

6537,3 

7124,9 

5324,9 

2562,2 

2005,0 

1702,1 

1364,0 

769,0 

1992

6889,7 

7510,2 

5477,1 

2562,7 

2168,1 

1735,4 

1412,7 

780,0 

1993

6870,5 

7683,1 

5545,8 

2567,1 

2227,3 

1853,2 

1429,8 

788,4 

1994

7523,9 

8432,7 

5803,9 

2586,2 

2660,6 

2089,0 

1513,3 

797,0 

1995

8361,8 

9157,2 

6282,9 

2623,4 

3134,7 

2301,6 

1641,5 

803,6 

1996

8795,4

9862,3 

6652,2 

2669,3 

3560,9 

2510,6 

1746,7 

810,2 

1997

9132,2 

10184,2 

7164,2 

2726,0 

3811,4 

2638,3 

1899,3 

826,9 

1998

9450,7 

10722,0 

7647,2 

2761,0 

3909,5 

2816,1 

2069,4 

845,8

1999

9447,8 

10751,5 

7732,6 

2672,9 

3709,8 

2771,9 

2033,7 

812,8 

2000

9662,4 

11352,9 

8263,6 

2759,3 

3801,0 

2900,9 

2110,4 

825,8 

2001

10065,9 

11292,6 

8371,9 

2733,6 

3812,8 

2858,3 

2169,4 

819,6 

2002

9847,8 

11408,4 

8849,5 

2849,0 

3959,8 

2992,3 

2289,3 

849,8 

 

Mord und Totschlag (einschl. Versuch):

   

Mord und Totschlag (einschl. Versuch)

Mord und Totschlag (einschl. Versuch)

  

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*MT*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

5,2 

14,7 

16,4 

7,0 

0,9 

1,2 

1,8 

1,0 

1985

5,0 

14,3 

14,6 

7,5 

0,5 

1,9 

2,5 

1,0 

1986

5,1 

12,2 

13,9 

7,2 

0,8 

1,8 

1,6 

0,9 

1987

4,3 

11,9 

13,3 

6,5 

1,2 

1,8 

1,7 

1,0 

1988

4,3 

11,1 

12,5 

6,4 

1,0 

1,3 

1,8 

0,9 

1989

4,3 

11,6 

10,6 

5,9 

0,8 

1,2 

1,6 

0,9 

1990

4,2 

12,6 

10,9 

5,9 

0,5 

0,8 

1,6 

0,9 

1991

6,5 

15,3 

13,2 

5,9 

0,7 

1,0 

1,9 

0,8 

1992

6,0 

15,0 

12,7

6,0 

0,8 

2,2 

1,5 

0,9 

1993

6,0 

27,3 

19,3 

6,3 

0,9 

1,9 

1,5 

0,9 

1994

6,9 

28,1 

19,4 

5,8 

0,5 

2,0 

1,6 

0,8 

1995

7,3 

23,3 

18,1 

6,2 

0,8 

1,2 

1,5 

0,9 

1996

6,6 

20,9

16,9 

6,0 

0,8 

1,3 

1,6 

0,9 

1997

6,4 

15,3 

13,4 

6,0 

1,6 

2,2 

2,1 

0,9 

1998

7,8 

14,9 

11,8 

5,0 

1,4 

2,1 

2,1 

0,9 

1999

6,2 

12,2 

9,4 

5,2 

0,6 

1,8 

1,8 

0,9 

2000

6,4 

16,2 

10,7 

4,9 

0,9 

1,5 

1,7 

0,8 

2001

4,5 

14,5 

10,9 

4,3 

1,0 

1,5 

1,9 

0,8 

2002

6,0 

15,2 

14,0 

4,7 

1,6 

1,8 

1,5 

0,8 

Raub und Erpressung:

   

Raub, Erpressung

Raub, Erpressung

   

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*RE*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

146,7 

212,1 

155,9 

33,7 

14,0 

19,1 

15,6 

4,0 

1985

150,5 

207,1 

156,6 

35,2 

16,7 

16,5 

12,7 

3,5 

1986

127,2 

184,6 

134,7 

34,2 

13,5 

15,6 

12,9 

3,4 

1987

122,3 

174,3 

124,1 

31,7 

14,8 

18,6

14,2 

3,3 

1988

126,8 

161,4 

120,8 

31,7 

12,9 

15,2

13,7 

3,3 

1989

120,2 

157,1 

110,2 

29,7 

15,0 

14,7 

12,0 

3,5 

1990

156,6 

178,8 

114,8 

30,8 

22,4 

18,4 

14,3 

3,1 

1991

215,7 

220,5 

127,7 

32,1 

28,8 

16,1 

14,2 

3,5 

1992

238,6 

230,1 

132,1 

32,7 

29,6 

22,7 

15,6 

3,7 

1993

229,0 

221,6 

131,7 

33,4 

28,5 

24,7 

14,9 

3,4 

1994

251,3 

224,5 

138,6 

31,2 

37,2 

21,0 

15,6 

3,4 

1995

343,7 

284,9 

148,8 

33,2 

43,0 

26,0 

15,0 

3,8 

1996

426,9 

333,5 

160,8 

33,4 

60,3 

29,4 

16,4 

4,1 

1997

498,0 

356,9 

177,8 

33,4 

71,1 

31,0 

17,9 

4,2 

1998

485,2 

360,3 

172,7 

33,4 

76,2 

29,9 

18,9 

4,2 

1999

459,0 

362,1 

175,5 

31,4 

72,8 

29,7 

17,6 

4,0 

2000

453,0 

361,7 

182,7 

29,3 

67,1 

30,4 

14,3 

3,9 

2001

436,4 

362,3 

183,2 

30,3 

66,5 

29,2 

15,3 

3,9 

2002

431,6 

356,1 

201,5 

30,4 

67,2 

29,7 

19,6 

3,9 

Gefährliche und schwere Körperverletzung:

  

Gefährliche und schwere Körperverletzung

Gefährliche und schwere Körperverletzung

  

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*GSKV*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

331,6 

607,0 

478,6 

144,3 

43,7 

38,7 

40,3 

18,2 

1985

322,1 

585,5 

448,6 

145,1 

46,4 

44,0 

38,8 

18,1 

1986

312,8 

568,2 

428,6 

141,9 

54,0 

44,4 

36,9 

18,1 

1987

310,2 

560,9 

434,3 

139,8 

49,7 

42,4 

38,4 

17,3 

1988

313,8 

540,5 

408,2 

133,6 

53,5 

46,0 

35,3 

17,5 

1989

348,8 

566,9 

396,6 

133,3 

55,7 

43,9 

36,5 

17,7 

1990

388,2 

588,4 

392,2 

131,5 

70,1 

52,4 

38,0 

17,4 

1991

471,7 

660,2 

399,2 

129,1 

82,3 

53,3 

38,0 

17,5 

1992

516,1 

689,8 

415,8 

128,7 

97,4 

56,5 

39,3 

18,1 

1993

527,5 

671,3 

405,1 

124,3 

111,0 

53,9 

38,3 

18,0 

1994

526,4 

697,1 

426,8 

125,1 

121,7 

61,8 

41,0 

18,2 

1995

602,4 

732,5 

451,1 

129,9 

144,4 

66,5 

45,8 

19,4 

1996

689,2 

829,4 

481,5 

131,3 

151,1 

72,6 

48,2 

19,9 

1997

780,4 

885,0 

538,5 

134,4 

172,0 

82,2 

51,9 

20,6 

1998

857,9 

998,3 

594,9 

140,2 

198,1 

90,7 

63,6 

22,0 

1999

940,0 

1062,6 

644,9 

141,2 

196,3 

99,1 

62,3 

22,8 

2000

1042,0 

1144,4 

698,7 

142,6 

205,5 

113,2 

66,4 

22,9 

2001

1085,9 

1208,3 

718,1 

143,7 

224,6 

107,1 

73,3 

23,3 

2002

1101,5 

1266,1 

781,8 

155,0 

253,1 

124,4 

82,6 

25,7 

 

Einfacher Diebstahl:

  

Einfacher Diebstahl

Einfacher Diebstahl

  

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*ED*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

2464,8 

1811,3 

1194,3 

609,0 

1198,8 

689,7 

500,3 

394,5 

1985

2407,4 

1849,9 

1224,1 

621,5 

1243,9 

745,6 

535,1 

399,1 

1986

2282,5 

1737,1 

1140,5 

603,3 

1175,7 

723,3 

529,2 

390,9 

1987

2382,4 

1737,4 

1119,4 

596,5 

1079,9 

671,7 

508,3 

375,5 

1988

2342,1 

1694,0 

1091,3 

604,0 

989,7 

629,6 

486,5 

375,9 

1989

2566,4 

1705,1 

1094,0 

602,9 

1059,6 

639,0 

483,2 

385,5 

1990

3204,7

1937,5 

1167,8 

631,4 

1486,8 

784,8 

514,0 

395,1 

1991

2982,1 

1892,4 

1144,1 

628,9 

1286,5 

711,7 

485,3 

374,2 

1992

3104,9 

1991,9 

1216,2 

632,4 

1406,3 

735,5 

510,8 

378,0 

1993

2947,3 

2006,9 

1208,5 

641,1 

1440,7 

790,8 

514,8 

383,4 

1994

3290,4 

2079,9 

1180,3 

627,8 

1744,1 

878,5 

517,1 

375,3 

1995

3659,1 

2277,2 

1328,5 

622,7 

2084,5 

962,2 

560,1 

364,3 

1996

3819,0 

2478,3 

1439,7 

630,4 

2460,9 

1056,3 

595,8 

356,4 

1997

3808,9 

2498,0 

1536,8 

621,4 

2561,5 

1069,4 

634,4 

346,1 

1998

3701,5 

2460,9 

1550,8 

611,3

2504,9 

1090,3 

656,8 

334,5 

1999

3491,8 

2321,3 

1450,1 

558,6 

2267,8 

968,4 

589,8 

302,2 

2000

3277,9 

2278,6 

1492,1 

546,6 

2206,4 

959,1 

573,4 

295,2 

2001

3274,0 

2194,3 

1499,7 

544,0 

2106,3 

871,6 

564,7 

287,0 

2002

3218,5 

2223,0 

1609,9 

577,8 

2154,6 

922,8 

592,6 

295,6 

 

Schwerer Diebstahl:

  

Schwerer Diebstahl

Schwerer Diebstahl

  

TVBZ: Männliche deutsche Tatverdächtige

TVBZ: Weibliche deutsche Tatverdächtige

*SD*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

1537,9 

1639,1 

883,4 

162,2 

104,5 

97,3 

63,1 

14,4 

1985

1419,5 

1589,5 

882,2 

159,7 

97,1 

97,2 

65,7 

14,0 

1986

1318,9 

1518,4 

813,9 

153,8 

88,5 

91,4 

59,8 

13,5 

1987

1352,8 

1540,2 

819,5 

150,8 

97,9 

93,1 

61,2 

13,3 

1988

1267,4 

1421,9 

770,6 

142,8 

92,7 

82,4 

57,4 

12,9 

1989

1185,8 

1268,9 

693,0 

134,3

95,0

83,8 

54,9 

12,5 

1990

1270,8 

1293,5 

667,4 

131,5 

91,5 

86,8 

55,5 

12,3 

1991

1330,5 

1346,5 

680,5 

130,7 

94,7 

87,2 

55,1 

11,9 

1992

1532,2 

1505,9 

746,4 

136,6 

119,6 

94,1 

58,1 

13,6 

1993

1454,4 

1522,9 

728,1

133,4 

108,8 

95,5 

56,7 

12,7 

1994

1542,5 

1580,7 

720,8 

127,3 

120,1 

88,1 

59,1 

13,1 

1995

1623,9 

1628,0 

746,4 

126,1 

129,1 

106,8 

62,2 

13,7 

1996

1550,1 

1551,1 

751,6 

121,7 

122,1 

109,8 

60,4 

13,1 

1997

1505,1 

1464,6 

730,9 

118,3 

142,3 

107,4 

63,4 

13,3

1998

1483,9 

1359,3 

706,6 

112,8 

140,4 

108,8 

61,4 

13,6 

1999

1391,7 

1289,1 

678,2 

102,0 

126,9 

98,0 

57,0 

12,4 

2000

1288,1 

1164,0 

627,1 

94,2 

134,8 

93,1 

51,8 

12,2 

2001

1298,0 

1076,4 

607,4 

90,1 

126,5 

89,0 

56,9 

11,7 

2002

1270,9 

1100,2 

639,7 

94,9 

134,2 

86,1 

60,1 

11,8 

 

 


Tabelle 5: Verurteiltenbelastungszahlen nach Delikts- und Altersgruppen (ohne Strassenverkehr). Alte Länder (ab 1995 mit Gesamtberlin), 1984 .. 2002   

Straftaten insgesamt (ohne Straftaten im Strassenverkehr):

  

Straftaten insgesamt (ohne Verkehrsdelikte)

Straftaten insgesamt (ohne Verkehrsdelikte)

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

*IN*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

2239,9 

3075,2 

2879,6 

1017,3

430,9 

489,1 

620,3 

271,5 

1985

2050,5 

2850,7 

2802,7 

994,9 

394,7 

464,1 

606,0 

264,1 

1986

1879,7 

2765,8 

2706,0 

983,0 

370,9 

438,5 

589,7 

255,6 

1987

1817,0 

2685,0 

2652,0 

956,7 

344,7 

423,3 

577,2 

242,8 

1988

1863,7 

2724,3 

2691,4 

948,1 

319,2 

412,2 

570,3 

245,6 

1989

1683,9 

2567,8 

2545,5 

931,3 

283,0 

399,4 

558,2 

240,1 

1990

1596,7 

2408,3 

2442,7 

905,7 

266,3 

364,6 

535,5 

238,5 

1991

1487,8 

2412,7 

2395,4 

861,5 

229,9 

355,4 

512,2 

219,9 

1992

1478,4 

2503,2 

2549,7 

850,9 

237,9 

364,4 

527,9 

217,2 

1993

1532,4 

2718,3 

2730,1 

862,3 

232,5 

393,0 

548,6 

218,5 

1994

1581,1 

2843,5 

2859,4 

882,9 

254,8 

428,7 

584,9 

218,0 

1995

1715,9 

2921,8 

3043,8 

882,6 

275,5 

447,5 

620,8 

212,3 

1996

1830,1 

3085,7 

3334,3 

900,6 

329,1 

475,3 

669,1 

212,7 

1997

2001,5 

3375,6 

3539,2 

925,4 

375,8 

543,2 

732,7 

214,4 

1998

2183,9 

3626,0 

3742,7 

974,7 

412,7 

592,3 

808,6 

231,8 

1999

2250,8 

3651,9 

3721,4 

951,2 

426,7 

620,9 

807,7 

232,7 

2000

2223,4 

3633,5 

3733,8 

903,4 

443,3 

610,2 

786,5 

222,7 

2001

2252,0

3715,1

3818,3

898,5

454,0

634,7

787,3

215,6

2002

2316,5

3789,3

3844,2

887,1

486,4

642,0

789,8

212,1

Mord und Totschlag (einschl. Versuch):

  

Mord und Totschlag (einschl. Versuch)

Mord und Totschlag (einschl. Versuch)

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

MT

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

1,8 

4,5 

5,7 

2,1 

0,1 

0,5 

0,5 

0,2 

1985

2,5 

4,7 

6,1 

2,0 

0,4 

0,2 

0,4 

0,2 

1986

1,0 

4,3 

5,1 

1,7 

0,3 

0,4 

0,5 

0,2 

1987

1,1 

5,3 

4,6 

1,9 

0,2 

0,5 

0,3 

0,2 

1988

1,9 

3,7 

5,3 

1,6 

0,2 

0,0 

0,5 

0,2 

1989

1,1 

3,4 

3,1 

1,5 

0,1 

0,5 

0,5 

0,2 

1990

1,1 

3,2 

2,7 

1,4 

0,0 

0,0 

0,2 

0,2 

1991

1,1 

3,4 

3,7 

1,2 

0,1 

0,2 

0,6 

0,1 

1992

1,5 

4,0 

4,0 

1,6 

0,0 

0,4 

0,5 

0,1 

1993

1,1 

2,9 

4,0 

1,5 

0,0 

0,2 

0,2 

0,1 

1994

1,0 

4,8 

4,4 

1,5 

0,1 

0,7 

0,4 

0,1 

1995

1,3 

4,4 

4,6 

1,6 

0,1 

0,6 

0,6 

0,1 

1996

1,1 

3,7 

4,8 

1,6 

0,2 

0,0 

0,5 

0,2 

1997

1,7 

3,8 

4,4 

1,6 

0,1 

0,3 

0,3 

0,2 

1998

2,2 

4,6 

3,8 

1,7 

0,4 

0,6 

0,6 

0,2 

1999

1,3 

3,2 

4,2 

1,5 

0,1 

0,2 

0,3 

0,1 

2000

1,7 

2,8 

3,4 

1,4 

0,2 

0,0 

0,7 

0,2 

2001

1,8

4,9

3,4

1,3

0,3

0,6

0,2

0,2

2002

1,0

3,3

3,3

1,3

0,3

0,6

0,4

0,1

Raub, Erpressung:

  

Raub, Erpressung

Raub, Erpressung

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

RE

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

69,7 

95,2 

67,4 

9,9 

6,8 

5,4 

3,7 

0,6 

1985

62,2 

86,7 

60,4 

9,4 

4,1 

4,8 

4,5 

0,6 

1986

61,3 

83,9 

55,8 

9,5 

5,0 

5,2 

2,8 

0,7 

1987

52,5 

74,2 

49,2 

9,0 

4,9 

5,3 

4,1 

0,5 

1988

56,0 

76,3 

48,5 

8,2 

4,8 

3,7 

4,1 

0,6 

1989

53,7 

73,2 

44,7 

8,4 

4,9 

5,7 

4,0 

0,5 

1990

51,9 

70,1 

39,4 

8,0 

4,3 

4,8 

3,2 

0,6 

1991

65,0 

85,5 

43,0 

8,0 

6,6 

5,8 

2,7 

0,5 

1992

67,7 

85,8 

49,3 

8,6 

5,7 

5,8 

4,6 

0,6 

1993

76,8 

94,3 

52,1 

9,2 

6,1 

6,9 

4,1 

0,8 

1994

77,8 

94,4 

56,2 

9,6 

8,1 

8,3 

4,3 

0,7 

1995

95,9 

91,6 

56,8 

8,5 

8,9 

4,7 

4,6 

0,6 

1996

123,9 

110,3 

57,5 

9,5 

11,7 

6,8 

4,5 

0,8 

1997

157,4 

125,5 

66,5 

9,3 

15,8 

6,8 

5,0 

0,7 

1998

170,7 

134,6 

71,0 

9,3 

18,9 

10,1 

5,3 

0,9 

1999

161,9 

129,6 

63,6 

9,1 

20,2 

7,7 

5,3 

0,9 

2000

151,7 

123,3 

64,3 

8,7 

19,5 

8,1 

5,4 

0,8 

2001

149,2 

130,3 

65,2 

7,5 

15,9 

8,3 

4,6 

0,7 

2002

139,1

135,2

69,3

7,9

15,0

8,2

5,7

0,7

 

Gefährliche und schwere Körperverletzung:

  

Gefährliche und schwere Körperverletzung

Gefährliche und schwere Körperverletzung

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

GSKV

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

106,5 

193,0 

133,3 

27,4 

11,5 

6,5 

6,2

1,8

1985

103,1 

176,0 

122,3 

26,2 

11,3 

6,6 

5,8 

1,7 

1986

99,2 

160,5 

116,2 

25,1 

12,7 

6,3 

3,9 

1,7 

1987

94,5

150,0 

103,3 

24,3 

13,7 

7,8 

4,5 

1,7 

1988

92,4 

156,0 

104,1 

24,4 

14,2 

6,4 

5,3 

1,6 

1989

99,2 

151,1 

94,8 

23,6 

11,0 

5,3 

6,1 

1,8 

1990

108,6 

158,3 

97,9 

23,1 

11,7 

7,2 

4,9 

1,5 

1991

107,2 

168,3 

93,9 

22,0 

9,2 

6,5 

5,5 

1,5 

1992

112,2 

175,4 

98,1 

21,7 

11,2 

7,3 

4,4 

1,4 

1993

120,3 

182,7 

106,6 

22,4 

15,8 

9,2 

5,4 

1,5 

1994

132,8 

183,2 

117,7 

23,0 

20,4 

7,8 

6,0 

1,6 

1995

132,0 

182,2 

115,5 

22,3 

23,8 

11,1 

6,0 

1,7 

1996

154,4 

178,5 

126,9 

22,6 

33,0 

11,3 

7,0 

1,8 

1997

180,6 

220,4 

132,4 

22,6 

29,8 

11,6 

8,0 

1,8 

1998

207,4 

242,9 

131,9 

22,9 

38,2 

13,8 

8,0 

1,7 

1999

239,8 

263,7 

134,4 

21,8 

37,1 

15,3 

8,4 

1,9 

2000

259,2 

290,2 

153,0 

23,2 

42,7 

15,7 

7,4 

1,9 

2001

285,0 

305,5 

158,6 

23,1 

44,4 

18,6 

7,9 

2,0 

2002

282,0

333,8

158,0

23,4

49,4

20,6

9,2

2,1

Einfacher Diebstahl:

  

Einfacher Diebstahl

Einfacher Diebstahl

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

*ED*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

822,6 

649,3 

512,5 

237,0 

296,3 

207,8 

233,8

146,6

1985

744,9 

598,9 

508,8 

228,1 

269,5 

202,6 

231,9 

138,8 

1986

659,8 

564,8 

484,9 

216,5 

252,5 

184,6 

224,0 

128,0 

1987

653,1 

544,2 

465,0 

208,8 

231,3 

171,5 

214,7 

117,9 

1988

640,8 

523,3 

456,6 

210,6 

199,7 

160,5 

202,6 

117,7 

1989

587,5 

491,2 

428,0 

200,5 

176,8 

148,1 

188,2 

112,5 

1990

540,1 

450,3 

432,9 

202,5 

166,4 

133,4 

188,9 

112,4 

1991

490,8 

446,3 

435,4 

199,9 

137,5 

134,7 

187,1 

105,8 

1992

488,5 

460,3 

487,4 

202,5 

143,2 

133,6 

191,8 

103,6 

1993

451,4 

477,5 

521,3 

199,8 

128,4 

140,3 

201,5 

100,0 

1994

446,7 

491,8 

501,1 

195,7

137,4 

157,1 

202,5 

95,0 

1995

501,9 

530,3 

548,1 

187,8 

147,3 

166,3 

213,0 

88,5 

1996

528,2 

556,9 

638,6 

194,6 

175,7 

166,8 

227,1 

85,7 

1997

573,1 

634,1 

694,6 

196,4 

198,0 

194,8 

242,9 

83,9 

1998

614,3 

661,5 

727,3 

246,1 

211,9 

203,8 

270,1 

87,0 

1999

588,3 

625,0 

671,0 

190,0 

212,8 

204,6 

251,3 

81,8 

2000

572,5 

583,8 

660,3 

174,4 

215,2 

195,4 

232,9 

77,4 

2001

544,9 

589,0 

662,0 

170,9 

217,8 

191,6 

220,9 

74,3 

2002

569,1

579,8

690,7

174,4

227,8

193,2

228,6

71,9

 

Schwerer Diebstahl:

  

Schwerer Diebstahl

Schwerer Diebstahl

  

VBZ: Männliche deutsche Verurteilte

VBZ: Weibliche deutsche Verurteilte

*SD*

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

14 b.u. 18

18 b.u. 21

21 b.u. 25

25 u. älter

1984

585,4 

640,2 

354,4 

52,0 

21,6 

22,9 

13,2 

2,0 

1985

547,3 

615,8 

345,9 

50,4 

20,4 

22,3 

13,6 

2,1 

1986

506,4 

592,6 

328,9 

47,7 

19,7 

21,6 

13,0 

1,9 

1987

465,8 

551,7 

318,2 

45,1 

18,9 

21,2 

13,5 

2,0 

1988

506,0 

595,6 

319,8 

44,0 

18,4 

19,4 

14,1 

1,9 

1989

400,3 

496,9 

271,5 

40,8 

14,1 

16,7 

11,8 

1,8 

1990

375,0 

446,9 

242,3 

37,0 

16,7 

17,4 

10,9 

1,7 

1991

362,5 

445,0 

226,1 

34,7 

14,4 

14,7 

10,8 

1,6 

1992

356,4 

455,3 

256,0 

36,0 

14,8 

14,7 

11,5 

1,5 

1993

390,9 

518,0 

287,3 

38,4 

16,2 

17,8 

14,0 

1,9 

1994

416,6 

550,1 

287,6 

38,0 

15,6 

21,0 

14,6 

1,8 

1995

422,7 

523,7 

286,9 

35,7 

17,5 

17,9 

12,8 

1,8 

1996

409,1 

493,9 

299,7 

34,5 

18,5 

22,2 

13,6 

1,8 

1997

403,6 

486,6 

307,5 

35,8 

23,3 

21,2 

13,6 

1,8 

1998

395,4 

454,1 

288,9 

33,8 

21,3 

19,3 

13,1 

1,9 

1999

380,3 

402,8 

256,3 

31,1 

20,5 

20,0 

13,8 

2,0 

2000

350,5 

364,8 

229,0 

27,8 

22,8 

15,2 

12,0 

1,7 

2001

323,6 

327,2 

214,0 

25,7 

21,1 

16,8 

10,3 

1,7 

2002

329,3

323,5

216,4

25,2

18,7

18,5

15,5

1,7

 

 


Tabelle 6: Mord und Totschlag (§ 211-213, 216 StGB)            
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht          
(vgl. Schaubilder 4a und 4b)
     
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2002 mit Gesamtberlin) 1984 / 2002

Mord und Totschlag (§ 211-213, 216 StGB)

Relation TV/VU
1.
Zeile: männlich
2. Zeile:
weiblich

   

männlich

weiblich

Relation m/w

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

5,2

6,0

14,4

0,9

1,6

76,1

5,9

3,8

3,0

6,2

VBZ

1,8

1,0

-44,8

0,1

0,3

181,8

15,8

3,1

8,0

5,0

Heranwachsende

TVBZ

14,7

15,2

3,8

1,2

1,8

50,6

12,6

8,7

3,3

4,6

VBZ

4,5

3,3

-25,8

0,5

0,6

29,1

9,3

5,3

2,4

2,8

Jungerwachsene

TVBZ

16,4

14,0

-14,3

1,8

1,5

-14,8

9,3

9,4

2,9

4,2

VBZ

5,7

3,3

-41,2

0,5

0,4

-20,3

11,6

8,5

3,6

3,8

Vollerwachsene

TVBZ

7,0

4,7

-33,5

1,0

0,8

-19,8

6,7

5,6

3,3

3,6

VBZ

2,1

1,3

-38,8

0,2

0,1

-17,2

13,6

10,0

6,7

6,5

 

 

Tabelle 7: Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 249-252, 255, 316a StGB)     
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht          
(vgl. Schaubilder 10a und 10b)   
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West; 2002 mit Gesamtberlin) 1984 / 2002

Raub, räuberische Erpressung

Relation TV/VU
1.
Zeile: männlich
2. Zeile:
weiblich

   

männlich

weiblich

Relation m/w

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

146,7

431,6

194,3

14,0

67,2

378,8

10,5

6,4

2,1

3,1

VBZ

69,7

139,1

99,5

6,8

15,0

120,6

10,2

9,3

2,1

4,5

Heranwachsende

TVBZ

212,1

356,1

67,9

19,1

29,7

55,5

11,1

12,0

2,2

2,6

VBZ

95,2

135,2

42,1

5,4

8,2

50,6

17,5

16,5

3,5

3,6

Jungerwachsene

TVBZ

155,9

201,5

29,3

15,6

19,6

25,4

10,0

10,3

2,3

2,9

VBZ

67,4

69,3

2,9

3,7

5,7

51,9

18,1

12,3

4,2

3,5

Vollerwachsene

TVBZ

33,7

30,4

-9,9

4,0

3,9

-0,7

8,5

7,7

3,4

3,8

VBZ

9,9

7,9

-20,1

0,6

0,7

17,1

15,7

10,7

6,3

5,3

 

 

Tabelle 8: Gefährliche und schwere Körperverletzung, KV mit Todesfolge (§ 223a, 224-229 StGB)
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht          
(vgl. Schaubilder 11a, 11b und 11c)
      
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2002 mit Gesamtberlin) 1984 / 2002

Gefährliche und schwere Körperverletzung, KV mit Todesfolge

Relation TV/VU
1.Zeile:
männlich
2.Zeile:
weiblich

   

männlich

weiblich

Relation m/w

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

331,6

1.101,5

232,2

43,7

253,1

479,2

7,6

4,4

3,1

3,9

VBZ

106,5

282,0

164,7

11,5

49,4

328,8

9,3

5,7

3,8

5,1

Heranwachsende

TVBZ

607,0

1.266,1

108,6

38,7

124,4

221,3

15,7

10,2

3,1

3,8

VBZ

193,0

333,8

73,0

6,5

20,6

215,5

29,6

16,2

5,9

6,0

Jungerwachsene

TVBZ

478,6

781,8

63,3

40,3

82,6

104,6

11,9

9,5

3,6

4,9

VBZ

133,3

158,0

18,5

6,2

9,2

48,6

21,5

17,2

6,5

9,0

Vollerwachsene

TVBZ

144,3

155,0

7,4

18,2

25,7

41,0

7,9

6,0

5,3

6,6

VBZ

27,4

23,4

-14,6

1,8

2,1

16,8

15,5

11,3

10,3

12,4

 

Tabelle 9: Einfacher Diebstahl (§ 242, 247, 248a-c)    
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht          
(vgl. Schaubilder 12a und 12b)
  
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2000 mit Gesamtberlin) 1984 / 2000

Einfacher Diebstahl

Relation TV/VU
1.Zeile:
männlich
2.Zeile:
weiblich

   

männlich

weiblich

Relation m/w

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

2.464,8

3.218,5

30,6

1.198,8

2.154,6

79,7

2,1

1,5

3,0

5,7

VBZ

822,6

569,1

-30,8

296,3

227,8

-23,1

2,8

2,5

4,0

9,5

Heranwachsende

TVBZ

1.811,3

2.223,0

22,7

689,7

922,8

33,8

2,6

2,4

2,8

3,8

VBZ

649,3

579,8

-10,7

207,8

193,2

-7,0

3,1

3,0

3,3

4,8

Jungerwachsene

TVBZ

1.194,3

1.609,9

34,8

500,3

592,6

18,5

2,4

2,7

2,3

2,3

VBZ

512,5

690,7

34,8

233,8

228,6

-2,2

2,2

3,0

2,1

2,6

Vollerwachsene

TVBZ

609,0

577,8

-5,1

394,5

295,6

-25,1

1,5

2,0

2,6

3,3

VBZ

237,0

174,4

-26,4

146,6

71,9

-51,0

1,6

2,4

2,7

4,1

 

 


Tabelle 10: Schwerer Diebstahl (§ 243, 244, 244a StGB)       
Tatverdächtigen- und Verurteiltenbelastungszahlen nach Alter, Geschlecht          
(vgl. Schaubilder 13a und 13b
   
Bundesrepublik Deutschland (alte Länder, 1984 mit Berlin-West, 2000 mit Gesamtberlin) 1984 / 2000

Schwerer Diebstahl

Relation TV/VU
1.Zeile:
männlich
2.Zeile:
weiblich

   

männlich

weiblich

Relation m/w

1984

2002

%Ver

1984

2002

%Ver

1984

2002

1984

2002

Jugendliche

TVBZ

1.537,9

1.270,9

-17,4

104,5

134,2

28,5

14,7

9,5

2,6

3,9

VBZ

585,4

329,3

-43,8

21,6

18,7

-13,1

27,1

17,6

4,8

7,2

Heranwachsende

TVBZ

1.639,1

1.100,2

-32,9

97,3

86,1

-11,6

16,8

12,8

2,6

3,4

VBZ

640,2

323,5

-49,5

22,9

18,5

-19,3

27,9

17,5

4,2

4,6

Jungerwachsene

TVBZ

883,4

639,7

-27,6

63,1

60,1

-4,8

14,0

10,6

2,5

3,0

VBZ

354,4

216,4

-38,9

13,2

15,5

16,8

26,8

14,0

4,8

3,9

Vollerwachsene

TVBZ

162,2

94,9

-41,5

14,4

11,8

-17,8

11,3

8,0

3,1

3,8

VBZ

52,0

25,2

-51,6

2,0

1,7

-11,0

26,5

14,4

7,3

6,8

 

 

* * *

zur  Internet - Originalpublikation (pdf-Version)

 

ZITIERHINWEIS:   
Heinz, Wolfgang: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Konstanz 2004. Internet-Publikation: <www.uni-konstanz.de/rtf/kik> Stand 6/2004

 

 

 

Das Konstanzer Inventar im WordWideWeb:

 

     Konstanzer Inventar Sanktionsforschung (KIS):
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Zuletzt bearbeitet: 21.6.2006 (krimdeu2002.html)



[1]       Erläuterungen zu den unterstrichenen Begriffen finden sich im Glossar der Fachbegriffe im Anhang (S. 48).

[2]       Vgl. m.w.N. Heinz, Wolfgang: Anzeigeverhalten, in: Kaiser, Günther; Kerner, Hans-Jürgen; Sack, Fritz; Schellhoss, Hartmut (Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg, 3. Aufl., 1993, 27 ff.

[3]       Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiss, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Grossstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, 134 ff., Übersichten 39 und 40.

[4]       Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität und strafrechtliche Sozialkontrolle in der Bundesrepublik Deutschland, in: Festschrift für Koichi Miyazawa. Baden-Baden 1995, 93 (96).

[5]       Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, Tab. 01  (Berechnungen teilweise durch den Verf.).

[6]       Vgl. die Daten in Schaubild 1. Die Relation dürfte sogar noch etwas grösser sein. Denn in der PKS sind nicht erfasst die Vergehen, die von anderen Stellen als der Polizei bearbeitet werden, so die von den Finanzbehörden bearbeiteten Steuerdelikte oder die unmittelbar und abschliessend von der Staatsanwaltschaft erledigten Fälle, zum Beispiel der Wirtschaftskriminalität.

[7]       Erläuterung und Legende zu Schaubild 1: Die Gegenüberstellung der Daten von PKS und Strafverfolgungsstatistik (StVStat) zeigt lediglich die ungefähren Grössenordnungen des Ausfilterungsprozesses. Denn es handelt sich weder bei den Daten der PKS über bekannt gewordene und aufgeklärte Fälle um Untermengen, noch sind die Verurteilten eine Untermenge der Tatverdächtigen desselben Jahres:

·         Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Erfassungsgrundsätze stammt nur ein Teil der Verurteilten aus den Tatverdächtigen desselben Berichtsjahres.        
Die Abgrenzung der Ausweise über Tatverdächtige und Verurteilte (ohne Straftaten im Strassenverkehr) ist nicht völlig identisch. 

·         Die als Bezugsgrösse dienende Zahl der Tatverdächtigen ist etwas zu niedrig. Wie aus der StA-Statistik hervorgeht, werden nur rd. 80% der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter von der Polizei eingeleitet. In der PKS sind insbesondere nicht berücksichtigt die von der Staatsanwaltschaft unmittelbar und abschliessend bearbeiteten Vorgänge, die von den Finanzämtern (Steuervergehen) und von den Zollbehörden (ausser den Rauschgiftdelikten) durchermittelten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge.

        Da es sich nicht um Untermengen handelt, geben die Zahlen nur an, dass im Jahr 2002 5,3 Mio. Fälle polizeilich bekannt geworden und im gleichen Jahr 2,8 Mio. Fälle aufgeklärt worden sind; entsprechend geben sie an, dass 1,8 Mio. strafmündige Tatverdächtige ermittelt worden sind und im gleichen Jahr 522.918 Verurteilungen (ohne Straftaten im Strassenverkehr) erfolgten. Die Angaben an der rechten Seite des "Trichters" sind dementsprechend keine Prozentsätze, sie dienen lediglich dazu, die Grössenordnungen zu verdeutlichen.

[8]       Vgl. mit zahlreichen Nachweisen Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, 17 ff.

[9]       Zur "Gewaltkriminalität" zusammengefasst wurden Mord (homicide), Vergewaltigung (rape), Raub (robbery) und schwere Körperverletzung (aggravated assault).

[10]      Deshalb handelt es sich bei der sog. "Kriminalitätswirklichkeit" nicht um eine "objektive Realität", sondern ebenfalls nur um Wahrnehmungen und Bewertungen von Sachverhalten.

[11]      Schwind, Hans-Dieter; Fetchenhauer, Detlef; Ahlborn, Wilfried; Weiss, Rüdiger: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Grossstadt. Bochum 1975 - 1986 - 1998, Polizei + Forschung, Bd. 3, 2001, 140, Übersicht 42.

[12]      Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 7.

[13]      Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 7.

[14]      Vgl. hierzu Heinz, Wolfgang: Strafrechtspflegestatistiken und Kriminalpolitik., in: Festschrift für Hans Joachim Schneider, Berlin/New York 1998, 779 ff.

[15]      Ausführlich hierzu Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik - Überblick über ihre Entwicklung und ihren gegenwärtigen Stand, in: Heinz, W.: Kriminalstatistik (BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5), Wiesbaden 1990.

[16]      Legende zu Schaubild 4 und 5: In Schaubild 4 werden sämtliche ermittelten Tatverdächtigen dargestellt, in Schaubild 5 dagegen nur die strafmündigen Tatverdächtigen. Um deren Zahl zu ermitteln, wurde von den jährlichen Gesamtzahlen der Tatverdächtigen die Zahl der tatverdächtigen Kinder in Abzug gebracht.

Zur sog. Echttäterzählung: Bis 1983 wurden Tatverdächtige in der PKS so oft gezählt, wie gegen sie im Berichtsjahr mehrere selbständige Verfahren abgeschlossen wurden. Die Zahl der Tatverdächtigen war deshalb im Schnitt um über 20% zu hoch. Seit 1.1.1983 ist nunmehr die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung eingeführt, d.h. ein Tatverdächtiger wird danach auf Landesebene - unabhängig von der Zahl der durchgeführten Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum nur einmal gezählt. Die Zahlen der Tatverdächtigen verringern sich entsprechend dem Anteil an Wiederholungstätern. Für 1983 konnten wegen Umstellungsschwierigkeiten keine Tatverdächtigenzahlen ermittelt und veröffentlicht werden.

Abgeurteilte ohne Verkehr: Wegen Verbrechen und Vergehen Abgeurteilte, ohne Vergehen im Strassenverkehr.

Verurteilte ohne Verkehr: Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte, ohne Vergehen im Strassenverkehr.

Die Angaben beziehen sich auf die alten Bundesländer, sie schliessen Berlin-West mit ein; seit 1991 (PKS) bzw. seit 1995 (StVStat) auch mit Berlin-Ost.

[17]      Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter, die erledigt worden sind durch Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO (einschliesslich wegen Todes oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten), durch Einstellung gem. § 153 ff. StPO, § 45 JGG, § 31a Abs. 1 BtMG, durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder durch Anklage i.w.S. Nicht berücksichtigt sind Erledigungen, die erfolgten durch Verweisung auf den Weg der Privatklage, durch Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit, durch Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft, durch vorläufige Einstellung oder durch anderweitige Erledigung.

[18]      "Bei mehreren vertretbaren Interpretationen eines Verhaltens erscheint es grundsätzlich sachgerecht, zunächst von der gravierenderen Möglichkeit auszugehen, um den Beurteilungsrahmen für die folgende justizielle Wertung nicht von vorneherein unzulässig zu verengen" (Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik, dargestellt an den Delikten Mord/Totschlag, o.J., 46). Ferner Herold, Horst: Ist die Kriminalitätsentwicklung - und damit die Sicherheitslage - verlässlich zu beurteilen? Kriminalistik 1976, 340: "Soweit eine Straftat Interpretationsvarianten zulässt, wird der polizeiliche Sachbearbeiter daher die Bewertung nach dem jeweils schwereren Delikt vornehmen, für das ein Verdacht gegeben ist. ... Diese Bewertung nach der Verdachtslage führt auch dazu, auf einen Sachverhalt das schwerere Strafgesetz unter mehreren denkbaren anzunehmen. Dringt A mit gezogener Waffe in das Schlafzimmer des B ein, ohne dass die Motive zu klären waren, so wird die Polizei stets von der Annahme eines versuchten Tötungsdeliktes und nicht von Bedrohung, räuberischem Diebstahl usw. ausgehen. Zwangsläufig wird dadurch in der polizeilichen Kriminalstatistik der Umfang der schweren Kriminalität im Verhältnis zur weniger gravierenden stark überzeichnet."

[19]      Sessar, Klaus: Rechtliche und soziale Prozesse einer Definition der Tötungskriminalität. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg i.Br., Bd. 3, Freiburg 1981. Nachweise zu weiteren einschlägigen Untersuchungen bei Heinz, Wolfgang: Gewaltkriminalität in Deutschland, in: Festschrift für Alexander Böhm zum 70. Geburtstag am 14. Juni 1999, Berlin/New York 1999, 721 (731 f.).

[20]      Zur Häufigkeit, in der deshalb in einem Berichtsjahr Mehrfacherfassungen erfolgen, vgl. die Berechnungen von Sutterer, Peter; Spiess, Gerhard: Rückfall und Sanktion – Möglichkeiten und Grenzen statistischer Auswertungen mit Bundeszentralregisterdaten, in: Heinz, Wolfgang; Jehle, Jörg-Martin (Hrsg.): Rückfallforschung, Wiesbaden (im Druck).

[21]      Zum Ausmass und zu den Konsequenzen der durch diese Datenaufbereitung bedingten Deliktsverdrängungen vgl. die Beispiele bei Sutterer, Peter; Spiess, Gerhard: Rückfall und Sanktion – Möglichkeiten und Grenzen statistischer Auswertungen mit Bundeszentralregisterdaten, in: Heinz, Wolfgang; Jehle, Jörg-Martin (Hrsg.): Rückfallforschung, Wiesbaden (im Druck).

[22]      Vgl. Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 118: "illegaler" Aufenthalt [19,9%], "Touristen/Durchreisende" [7,5%] und "Sonstige" [30,2%], wie z. B. Flüchtlinge, nicht anerkannte Asylbewerber mit Duldung, von denen ein nicht näher bestimmbarer Teil melderechtlich ebenfalls nicht erfasst sein dürfte.

[23]      Dörmann, Uwe: Polizeiliche Kriminalstatistik – vor, während und nach der Ära Herold, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Festschrift für Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, 149 (171). Ebenso Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 107.

[24]      Dörmann, Uwe: Polizeiliche Kriminalstatistik – vor, während und nach der Ära Herold, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Festschrift für Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, 149 (171, Fn. 43).

[25]      Dörmann, Uwe: Polizeiliche Kriminalstatistik – vor, während und nach der Ära Herold, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Festschrift für Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, 149 (171, Fn. 43).

[26]      Dörmann, Uwe: Polizeiliche Kriminalstatistik – vor, während und nach der Ära Herold. in: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Festschrift für Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, 149 (172).

[27]      Herausgerechnet werden dürfen freilich nur jene nichtdeutsche Tatverdächtige, die ausschliesslich wegen ausländerspezifischer Delikte registriert worden sind. Würden alle Tatverdächtige mit derartigen Delikten herausgerechnet werden, dann würden auch diejenigen erfasst werden, die noch andere Straftaten begangen haben, in der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (wegen der sog. echten Tatverdächtigenzählung) aber nur einmal gezählt werden. Eine derartige Berechnung ist folglich nur aufgrund der Einzeldatensätze der PKS möglich.

[28]      Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin 2001, 2.11.1.4.2 <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb-2001.htm>.

[29]      Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin 2001, 2.1.8 <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb2001.htm>

[30]      A.a.O. (Erster Periodischer Sicherheitsbericht) 5.3.3.2; Enzmann, D., Wetzels, P.: Gewaltkriminalität junger Deutscher und Ausländer, KZfSS 52, 2000, 142-156.

[31]      Vgl. hierzu auch mit weiteren Nachweisen: Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Berlin 2001, 2.11.1.4.2 <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb2001.htm>

[32]      Naplava, Thomas: Delinquenz bei einheimischen und immigrierten Jugendlichen im Vergleich. Sekundäranalyse von Schülerbefragungen der Jahre 1995-2000. Freiburg 2002. Projekt Soziale Probleme und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext, Arbeitspapiere Nr. 5, http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/onlinepub/workingpaper5.pdf)

[33]      Naplava 2002, S. 11; S. 15 m.w.N.

[34]      Naplava 2002, S.19

[35]      Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 97.

[36]      Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10: Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 2002, 6.

[37]      Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 - Bundesrepublik Deutschland, 131.

[38]      Dargestellt sind die Belastungszahlen für deutsche Tatverdächtige (DTV) und deutsche Verurteilte (DVU) nach Alter und Geschlecht für Straftaten - ohne Straftaten im Strassenverkehr ‑, Bundesrepublik Deutschland (alte Länder mit Gesamtberlin) 2002.

[39]      Dargestellt sind die Verurteiltenbelastungszahlen (Zahl der wegen Verbrechen und Vergehen - ohne Vergehen im Strassenverkehr - rechtskräftig Verurteilten, bezogen auf 100.000 der strafmündigen Wohnbevölkerung) nach Altersgruppen, ab 1980 ohne Nichtdeutsche). Gebiet: Bundesrepublik Deutschland - alte Länder (1960: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin; 1970, 1980, 1990 alte Länder mit Westberlin, 2002 alte Länder mit Gesamtberlin). Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie A. Bevölkerung und Kultur. Reihe 9: Rechtspflege 1960, 1970; Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1980, 1990, 2002.

[40]      Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendliche Wiederholungstäter und Jugendstrafrechtspraxis. Das jugendstrafrechtliche Konzept der "schädlichen Neigungen" im Spiegel empirischer Befunde, in: Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ (Hrsg.): INFO 1/1989, 47, Tab. 14.

[41]      Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität in Deutschland - Kriminalstatistische und kriminologische Befunde (aktualisierte Ausgabe Juli 2003)           
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet.htm>, III., 4.2.

[42]      Exakte Anteile können nicht berechnet werden, weil die Verurteilten eines Jahres keine Untermenge der Tatverdächtigen desselben Jahres sind (vgl. oben Anm. 7).  
Der langfristige Vergleich der Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen zeigt indes, dass die Struktur in ihren Grössenordnungen relativ stabil bleibt.

[43]      Vgl. Heinz, Wolfgang: Geschlecht und Kriminalität, in: Kreuzer, Ch. (Hrsg.): Frauen im Recht - Entwicklung und Perspektiven, Baden-Baden 2001, 61 ff.; Heinz, Wolfgang: Frauenkriminalität. Bewährungshilfe 2002, 131 ff.

[44]      Vgl. Heinz, Wolfgang: Jugendkriminalität in Deutschland - Kriminalstatistische und kriminologische Befunde (aktualisierte Ausgabe Juli 2003)           
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet.htm>, IV, Schaubild 19.

[45]      Pfeiffer, Christian; Delzer, Ingo; Enzmann, Dirk; Wetzels, Peter: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ (Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter, 1999, 94 ff.

[46]      Elsner, Erich; Molnar, Hans-Joachim: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, 2001, 174 ff.