K
ONSTANZER
INVENTAR
KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG

 

 

Jugendkriminalität in Deutschland

Kriminalstatistische und kriminologische Befunde

Aktualisierungsstand: 9/2002

Prof. Dr. Wolfgang Heinz
Universität Konstanz

 

Eine Internet-Veröffentlichung im
Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung
www.uni-konstanz.de/rtf/kik/

 

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I. Jugendkriminalität - Voraussetzungen eines adäquaten Zugangs

1. Jugendkriminalität als kriminologischer Forschungsgegenstand

2. Methodische Probleme des intra- und des interkulturellen Kriminalitätsvergleichs

II. Messung und Messbarkeit von Kriminalität: Die Erkenntnismittel und Erkenntnismöglichkeiten für Kriminalität, insbesondere für Jugendkriminalität - die deutsche Situation

1. Die kriminalstatistischen Erkenntnismittel

Schaubild 1:Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht)

2. Dunkelfeldforschungen als Ergänzung der kriminalstatistischen Erkenntnismittel

3. "Hell-" und "Dunkelfeld" der Kriminalität oder: Der Unterschied zwischen "registrierter Kriminalität" und "Kriminalitätswirklichkeit"

3.1 "Hell-" und "Dunkelfeld" der "Taten"

Schaubild 2: Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt

Schaubild 3: Gewaltkriminalität im Dunkelfeld und polizeilich registrierte Gewaltkriminalität USA 1973 .. 2000

3.2 "Hell-" und "Dunkelfeld" der "Täter"

3.3 Vorläufige Folgerungen für die "registrierte" Jugendkriminalität

4. Die Widerspiegelung von Ausfilterungs- und (Um-) Definitionsprozessen in den Kriminalstatistiken

4.1 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch "Ausfilterung"

Schaubild 4: Polizeilich registrierte Fälle, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte - Abs. Zahlen

Übersicht 1: Grössenordnungen des Ausfilterungsprozesses, Straftaten ohne Strassenverkehr, 2000, alte Bundesländer, mit Gesamtberlin

Schaubild 5: Erledigung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren

Schaubild 6: Diversionsraten (StA und Gerichte) im Jugendstrafrecht

4.2 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch "Umdefinition"

4.3 Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse

III. Umfang, Struktur und Entwicklung der "registrierten Jugendkriminalität"

1. Die Begriffe "Jugend", "Kriminalität" und strafrechtliche Sozialkontrolle

2. Verfügbare Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

3. Valide Messgrössen als Voraussetzung zur Messung von "registrierter" Jugendkriminalität

Übersicht 2: Bevölkerung, Tatverdächtige und Verurteilte nach Altersgruppen Alte Länder mit Gesamtberlin, 2000 (Tatverdächtige und Verurteilte jeweils ohne Straftaten im Strassenverkehr)

Schaubild 7: Belastungszahlen für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppe

Schaubild 8: Verurteiltenzahlen nach dem Alter

4. Umfang, Struktur und Entwicklung der "registrierten" Jugendkriminalität

4.1 Umfang der "registrierten" Kriminalität junger Menschen

Schaubild 9: Verurteilte in % der Tatverdächtigen, nach Altersgruppen. 2000

Übersicht 3: Prävalenzraten bei männlichen und weiblichen Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 1961 und 1967 am Ende des Jugendalters                                                                                                                    (Bundeszentralregisterdaten)

4.2 Struktur der "registrierten" Jugendkriminalität

Schaubild 10: Tatverdächtigen-Belastung Delikts- und Altersgruppen

4.3 Entwicklung der "registrierten" Jugendkriminalität

4.3.1 Überblick

Übersicht 4:Veränderungen der Belastungszahlen (TVBZ, VBZ)  Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr) 1984-2000 Bundesrepublik Deutschland, alte Länder (seit 1991 mit Gesamtberlin)

Übersicht 5: Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr) 1984 und 2000 Bundesrepublik Deutschland, alte Länder (seit 1991 mit Gesamtberlin)

Schaubild 11:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte, nach Altersgruppen. Straftaten insgesamt

Schaubild 12: Mord und Totschlag

Schaubild 13: Gefährliche und schwere Körperverletzung

Schaubild 14:Raub und Erpressung

Schaubild 15: Schwerer Diebstahl

Schaubild 16: Einfacher Diebstahl

4.3.2 Entwicklung der Gewaltkriminalität

4.3.2.1 Die quantitative Dimension von Gewaltkriminalität innerhalb der Gesamtkriminalität

Schaubild 17:  Entwicklung der Gesamthäufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle insgesamt und Gewaltkriminalität; 1963 .. 2001

Schaubild 18:  Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität1963 .. 2001

4.3.2.2 Gewaltkriminalität junger Menschen - die quantitative Dimension

Übersicht 6: Deutsche Tatverdächtige nach Alter, Geschlecht und ausgewählten Deliktsgruppen. Bundesrepublik Deutschland (alte Länder einschliesslich Gesamtberlin) 2001

Übersicht 7:Deutsche Tatverdächtige nach Alter bei Gewaltkriminalität (Relation Tatverdächtige/Verurteilte - je 100.000 der deutschen Wohnbevölkerung - 1984/2000) Bundesrepublik Deutschland (alte Länder einschliesslich Gesamtberlin)

4.4 Kriminalität jugendlicher Zuwanderer

4.4.1. Jugendliche Zuwanderer ohne deutschen Pass

Übersicht 8: Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige Auswirkungen von statistischen Kontrollfaktoren auf die Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen (Bevölkerung, Tatverdächtige und Tatverdächtigenbelastungszahl jeweils für das Alter ab 8 Jahren). Bayern 1999

Übersicht 9: Verurteilungsraten von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen

4.4.2 Jugendliche Zuwanderer mit deutschem Pass

4.5 Jugendkriminalität nach dem Geschlecht der jungen Menschen

Übersicht 10: Tatverdächtige, Verurteilte sowie Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2000 (mit Vergleich für 1984) nach Geschlecht.

Übersicht 11: Selbstberichtete Straftaten aus ausgewählten deutschen Forschungen  (Bandbreite bejahter Delinquenz pro Delikt)

Übersicht 12: Anteil weiblicher Tatverdächtiger (bezogen auf Tatverdächtige insgesamt der jeweiligen Deliktsgruppe bzw. auf weibliche Tatverdächtige der jeweiligen Altersgruppe) nach Alter bei ausgewählten Straftaten Bundesrepublik Deutschland 2001

Übersicht 13: Tatverdächtigenbelastungszahlen 1984/2001 für Jugendliche/ Heranwachsende/ Jungerwachsene und für Vollerwachsene, nach Geschlecht und für ausgewählte Deliktsgruppen.

4.6 Kinderdelinquenz

Übersicht 14: Tatverdächtigenbelastungszahlen 1987 - 2001 für deutsche Tatverdächtige nach Altersgruppen. Alte Länder, ab 1991 mit Gesamtberlin

IV. Kriminalität im Lebenslängsschnitt junger Menschen

1. "Normalität" von Jugendkriminalität im statistischen Sinne

Übersicht 15: Dunkelfeldkriminalität - Prävalenzraten delinquenten Verhaltens 300 Befragte im Alter von 14 bis 20 Jahren, Mannheim, 1991

Übersicht 16: Polizeiauffälligkeit und Begehungshäufigkeit bei ausgewählten Delikten Delinquenzbefragung bei Studienanfängern im Wintersemester 1990/91 in Jena, Potsdam und Giessen

Übersicht 17a: Verteilung der Delikte im Dunkel-, Hell- und Kontrollfeld

Übersicht 17b: Bekanntwerden von Dunkelfelddelinquenz im Jugendalter

2. Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität im Lebenslängsschnitt

Übersicht 18: Jugendliche Tatverdächtige nach der Häufigkeit polizeilicher Registrierung (kumulierte Prozente)

Übersicht 19:Anzahl der Eintragungen im Bundeszentralregister (Erziehungsregister und Zentralregister) bei Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1967 am Ende des Jugendalters

Übersicht 20a:Dunkelfeldkriminalität: Täter nach Altersgruppen und Anzahl der selbstberichteten Taten

Übersicht 20b: Dunkelfeldkriminalität: Doppelbefragte Täter nach Altersgruppen (1973 und 1976). Doppelbefragte Täter der Jahrgänge 1950 bis 1958

3. Mehrfach- und Intensivtäter

Übersicht 21: Polizeilich registrierte Jugendliche in München nach der Häufigkeit der Auffälligkeit im Jugend- und Heranwachsendenalter (1991 14- oder 15jährige, in München wohnhafte Jugendliche, Untersuchungszeitraum 1991-1996)

Übersicht 22: Polizeilich registrierte Jugendliche in München nach der Dauer der Auffälligkeit in Jahren und Häufigkeit ihrer polizeilichen Registrierung im Jugend- und Heranwachsendenalter (1991 14- oder 15jährige, in München wohnhafte Jugendliche, Untersuchungszeitraum 1991-1996)

V. Möglichkeiten und Grenzen der Prognostizierbarkeit einer kriminellen Karriere

Übersicht 23: Zusammenhang zwischen Problembelastung junger Menschen (8- bis unter 18jährige) und der Anzahl ihrer polizeilichen Registrierung (Polizeikontakte). Philadelphia Kohorte I (N=9.945).

VI. Täter-Opfer-Konstellationen

Schaubild 19: Täter-Opfer-Altersbeziehung bei Opferdelikten

VII. Zusammenfassung

 

 


I. Jugendkriminalität - Voraussetzungen eines adäquaten Zugangs

1. Jugendkriminalität als kriminologischer Forschungsgegenstand

Jugendkriminalität ist einer der bevorzugten Gegenstände der Kriminologie in der Bundesrepublik Deutschland.[1] Die Gründe für dieses Interesse an Jugendkriminalität und Jugendgerichtsbarkeit sind vielschichtig. Von Einfluss dürfte sein, dass Jugendkriminalität allgemein als Gradmesser von Grundbefindlichkeit und Lage der Jugend sowie als "Spiegel gesellschaftlicher Verhältnisse"[2] gilt. Forschungsstimulierend dürfte ferner die Annahme sein, bei Jugendlichen besser und leichter als bei Erwachsenen soziale Auffälligkeiten beschreiben und erklären sowie ihnen gegensteuern zu können. Motiv dürfte des weiteren die Befürchtung einer jeden Elterngeneration sein, "Jugendkriminalität von heute" sei die "Erwachsenenkriminalität von morgen". Zu den wesentlichen Antrieben jugendkriminologischer Forschung zählt schliesslich der immer wieder von neuem als Problem empfundene Generationenkonflikt. Klagen über die nicht angepasste, auffällige, randalierende und rebellierende Jugend sind so alt wie die Menschheit. Das Thema lässt sich verfolgen von den ältesten uns vorliegenden Schriften[3]  über die griechischen Philosophen[4], die Kirchenväter[5] und die Klassiker europäischer Literatur bis in die Gegenwart[6]. Auch heute noch dürfte für viele die inzwischen 400 Jahre alte Klage des alten Schäfers in Shakespeares "Wintermärchen" gut nachvollziehbar sein: "Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig, oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit: Denn dazwischen ist nichts, als den Dirnen Kinder schaffen, die Alten ärgern, stehlen, balgen."[7]

Ebenfalls nicht neu ist, dass dieses Thema, Moden vergleichbar, für eine gewisse Zeit die Diskussion beherrscht, um sodann anderen Themen Platz zu machen. In den 50er Jahren wurde die "randalierende Jugend"[8], wurden "Rowdytum und Vandalismus"[9] thematisiert. In den 70er Jahren wurde auf "Besorgnis erregende" und "alarmierende" Anstiege der Jugendkriminalität hingewiesen[10]. Der Rückgang der absoluten Zahlen polizeilich ermittelter und gerichtlich verurteilter Jugendlicher Mitte der 80er Jahre provozierte sodann die Frage nach den Konsequenzen schwindender Kriminalität[11] und strafrechtlicher Überkapazitäten[12]. Seit den frühen 90er Jahren stehen dagegen wiederum der "drastische" Anstieg der Jugendkriminalität und deren "neue Dimension"[13] zur Diskussion.

Hinter den Analysen und Bewertungen stehen in aller Regel unterschiedliche Deutungsmuster und kriminalpolitische Interessen. "Eine linke Position etwa vermag im Anstieg der Verbrechensziffern die Zunahme gesellschaftlicher Spannungen zu entdecken, die selbst wiederum in nicht bewältigter gesellschaftlicher Ungleichheit ihre Ursache hat. Für Konservative spiegelt die wachsende Kriminalität dagegen den politisch zu verantwortenden Verlust von angestammten Bindungen, die Abkehr von vermeintlich Stabilität gewährleistenden Traditionen des Familienlebens, die durch Reformen bedingte Aushöhlung überkommener Sozialisationsinstanzen wie Schule und Kirche, einen Verfall des ererbten politischen und gesellschaftlichen Wertgefüges schlechthin."[14] Die Spannbreite der Auffassungen über die "richtige" gesellschaftliche Reaktion auf Jugendkriminalität könnte dementsprechend auch kaum gegensätzlicher sein. Zugrunde liegen dem unterschiedliche Vorstellungen über die Problemlösungskapazität des Strafrechts. Während die einen das Strafrecht zur Lösung gesellschaftlicher Probleme für geeignet halten und deshalb für mehr und härtere Strafen plädieren[15], sehen die anderen in dieser Forderung nur ein Kurieren an Symptomen mit falschen, unzulänglichen, ja kontraproduktiven Mitteln und einen Verzicht auf den ernsthaften Versuch zur Abhilfe durch eine Verbesserung der Lebenslagen junger Menschen[16]. Neu an der gegenwärtigen Diskussion ist freilich, dass in Bezug auf die gesellschaftliche Reaktion auf Jugendkriminalität mehr denn je ein Umdenken und Umlenken in der Kriminalpolitik, eine Kurskorrektur[17] - weg von der Repression hin zu mehr Prävention und Sozialpolitik - gefordert wird[18]. Die Einlösung der Forderung "Prävention vor Repression" steht deutlicher und nachdrücklicher als je zuvor auf der Tagesordnung, insbesondere hat das Thema "Kriminalprävention auf kommunaler Ebene" Hochkonjunktur[19].

Auch in der vergleichenden Kriminologie ist Jugendkriminalität schon seit langem Gegenstand besonderen wissenschaftlichen Interesses. Die vergleichende Analyse gilt als Ersatz für das in den Sozial- und Humanwissenschaften seltene Feldexperiment[20]. Fragen von "Jugend, Kriminalität und Recht" finden sich deshalb auch immer wieder auf den Programmen internationaler Fachtagungen.

2. Methodische Probleme des intra- und des interkulturellen Kriminalitätsvergleichs

Die methodischen Schwierigkeiten sowohl des intra- als auch des interkulturellen Kriminalitätsvergleichs sind nicht zu verkennen. Sie wurzeln vor allem in der Notwendigkeit, nicht nur die "Kriminalität", sondern auch die Verbrechenskontrolle und die Erkenntnismittel für Kriminalität in den kriminologischen Bezugsrahmen einzubeziehen.

·        Kriminalität ist erstens kein Verhalten, dem das Attribut "kriminell" von Natur aus zukommt; diese Bewertung beruht vielmehr auf einem Unwerturteil der Gesellschaft. Jugendkriminalität muss deshalb vor dem Hintergrund des jeweiligen strafrechtlichen Normenbestandes gesehen werden, sei es im zeitlichen Längsschnitt, sei es hinsichtlich der in den Vergleich einbezogenen Gesellschaften.

·        Zweitens versucht jede Gesellschaft durch eine Vielzahl von Mechanismen sozialer Kontrollen zu gewährleisten, dass ihren Normen Folge geleistet wird. Zur Sicherung der Verhaltenskonformität stehen verschiedene Systeme, Träger, Strategien, Mittel und Sanktionen zur Verfügung. Strafrechtliche Sozialkontrolle ist nur ein Ausschnitt aus der allgemeinen Sozialkontrolle, denn das Strafrecht ist nur eines von mehreren sozialen Normensystemen, die Strafjustiz nur einer von mehreren Trägern sozialer Kontrolle, die Strafe nur eine von mehreren Sanktionsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken spiegeln nicht nur Intensität und Struktur der strafrechtlichen Sozialkontrolle, sondern auch Veränderungen im Verhältnis von formeller und informeller Sozialkontrolle wider. Gesellschaften unterscheiden sich regelmässig hinsichtlich Struktur und Intensität der strafrechtlichen Sozialkontrolle, insbesondere im Bereich der Jugenddelinquenz[21]. Aber auch intrakulturell treten erhebliche Veränderungen der strafrechtlichen wie ausserstrafrechtlichen Sozialkontrolle im zeitlichen Längsschnitt auf.

·        Gesellschaften unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Rechts- und Gesellschaftsordnung, sondern auch hinsichtlich Umfang und Intensität "kriminogener" Faktoren. Sowohl in den intra- als auch in den interkulturellen Vergleich einbezogen werden müssten deshalb nicht nur Daten zu den Tätern, sondern auch zu den dem Recht vorgelagerten Normensystemen, zur Norm- und Wertbindung, zu Tatgelegenheitsstrukturen, zur subjektiven Einschätzung des Entdeckungs-, Verfolgungs- und Sanktionierungsrisikos usw. Ohne Berücksichtigung dieser - hier nur beispielhaft aufgeführten - Faktoren ist der Vergleich notwendigerweise wenig aussagekräftig.

·        Das Wissen über Umfang, Struktur und Entwicklung der "sozial sichtbaren" Kriminalität beschränkt sich überwiegend auf die veröffentlichten Daten über Rechtsbrüche. Der interkulturelle Vergleich setzt deshalb viertens eine Vergleichbarkeit der kriminologischsozialwissenschaftlichen Messinstrumente voraus; diese zu beurteilen erfordert eine quellenkritische Analyse.

II. Messung und Messbarkeit von Kriminalität: Die Erkenntnismittel und Erkenntnismöglichkeiten für Kriminalität, insbesondere für Jugendkriminalität - die deutsche Situation

1. Die kriminalstatistischen Erkenntnismittel

"Die" Kriminalstatistik, mit der, gleichsam naturalistisch, "Kriminalität" gemessen werden könnte, gibt es nicht, weder im Inland noch im Ausland. Zum einen wird der Messgegenstand - Kriminalität - erst in Prozessen der Wahrnehmung und Bewertung konstituiert, zum anderen wird primär nicht "Kriminalität" gemessen, sondern Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Zumeist gibt es, wie in Deutschland, eine Reihe von Statistiken, die auf der Ebene

·        der Polizei[22] die Zahl der polizeilich bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten Straftaten sowie der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen,

·        der Staatsanwaltschaft[23] die Zahl der von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren bzw. (seit 1998) der von Ermittlungsverfahren betroffenen Beschuldigten,

·        des Strafgerichts[24] die Zahl der Personen, die sich vor Gericht zu verantworten haben (Abgeurteilte) bzw. rechtskräftig verurteilt worden sind (Verurteilte),

·        der Strafvollstreckung[25] die Zahl der einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellten Personen, denen das Gericht Straf- oder Strafrestaussetzung gewährt hat, und

·        des Strafvollzugs[26] die Zahl der in den Justizvollzugsanstalten befindlichen Gefangenen und Verwahrten messen (vgl. Schaubild 1)[27].

Schaubild 1:Übersicht über die statistische Erfassung im Gang der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland (vereinfachte Übersicht)

Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit)

Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene)

Ermittlungsverfahren

Polizeiliche Ermittlungen
(Tatverdacht: 
Fall, Tatverdächtige, Opfer)

Polizeiliche Kriminalstatistik
(Bundeskriminalamt)
(seit 1953)

Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen
(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren)

Staatsanwaltschaftsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1981)

Hauptverfahren

Strafgerichtliche Tätigkeit
(Geschäftsanfall und Form der Erledigung,
bezogen auf Verfahren)

Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1959)

Strafgerichtliche Entscheidungen
(Aburteilungen, Verurteilung,
bezogen auf Personen)

Strafverfolgungsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1950)

Strafvollstreckung/Strafvollzug

Strafaussetzung zur Bewährung
(mit Unterstellung unter hauptamtlichen Bewährungshelfer)
(Erlass/Widerruf der Strafaussetzung, 
bezogen auf Probanden)

Bewährungshilfestatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1963)

Vollzug einer Freiheitsstrafe
(Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten, Belegung,
Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen)

Strafvollzugsstatistik
(Statistisches Bundesamt)
(seit 1961)

Vgl. Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik, in: BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5, Wiesbaden 1990, S. 1 ff. 

 

Ergänzend und zur Abrundung können noch einige weitere Statistiken aus anderen Bereichen herangezogen werden, etwa die Statistik über Schwangerschaftsabbrüche[28], die Todesursachenstatistik[29], die Statistik der Strassenverkehrsunfälle[30], die Statistiken aus dem Datenbestand des Bundeszentralregisters[31], die Statistischen Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes aus dem Datenbestand des Verkehrszentralregisters[32], die Steuerstrafsachenstatistik der Steuerverwaltungen der Länder und der Bundesfinanzverwaltung, die Übersichten über Bussgeldverfahren wegen Verdachts eines Verstosses gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen usw.

Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken geben als Tätigkeitsnachweise in erster Linie Aufschluss über die in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens stattfindenden Registrierungs-, Definitions- und Ausfilterungsprozesse. Erst in zweiter Linie sind sie, allerdings nur sehr grobe, Indikatoren der "Kriminalitätswirklichkeit". Die Gegenüberstellung der in ihnen ausgewiesenen Daten ermöglicht einen Querschnittsvergleich, der einige der wichtigsten "Knotenpunkte in einem prozessorientierten Entscheidungsablauf über kriminelle Taten und Täter"[33] sichtbar werden lässt. Im zeitlichen Längsschnittvergleich informieren sie vor allem über Konstanz und Wandel der Erledigungsstrategien in einem Prozess "differentieller Entkriminalisierung"[34].

Durch die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken wird nur ein Ausschnitt der Kriminalität gemessen, nämlich die jeweils "erledigten" Verfahren, die "registrierte" Kriminalität (Fälle) bzw. die "registrierten" Personen (Tatverdächtige, Abgeurteilte, Verurteilte, Probanden, Gefangene). In keiner dieser Statistiken wird die "Kriminalitätswirklichkeit" in ihrer Gesamtheit gemessen, weil ein Teil der Straftaten gar nicht entdeckt und von den entdeckten Taten nicht alle als "kriminell" bewertet werden. Nur ein Teil der wahrgenommenen und als "kriminell" bewerteten Lebenssachverhalte wird angezeigt. Von den der Polizei teils durch eigene Ermittlungstätigkeit, teils, und zwar weitaus überwiegend, durch Anzeige bekannt gewordenen Fällen wird wiederum nur ein Teil aufgeklärt, angeklagt und ist Gegenstand einer Verurteilung. Nur ein kleiner Teil der Verurteilten wird einem Bewährungshelfer unterstellt bzw. hat seine Strafe in einer Strafvollzugsanstalt zu verbüssen.

2. Dunkelfeldforschungen als Ergänzung der kriminalstatistischen Erkenntnismittel

Das in diesen Statistiken erfasste sog. "Hellfeld" der den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Straftaten und Straftäter ist nur ein kleiner und überdies nicht repräsentativer Ausschnitt der "Kriminalitätswirklichkeit"[35]. Ein Grossteil der Delikte wird amtlich nicht bekannt, verbleibt also im "Dunkelfeld"[36].

Wie gross dieser Ausschnitt ist und welche Struktur die "Kriminalitätswirklichkeit" aufweist, wissen wir nicht[37]. Denn das Dunkelfeld selbst ist nach Umfang und Struktur auch durch die neueren Methoden der Dunkelfeldforschung, insbesondere durch Täter- oder Opferbefragungen[38], nur für Teilbereiche und auch für diese nur begrenzt aufhellbar. Die Grenzen für Dunkelfeldforschungen beruhen sowohl auf allgemeinen methodischen Problemen von Stichprobenuntersuchungen[39] als auch auf speziellen Problemen dieses Befragungstyps. Hierzu zählen vor allem die beschränkte Erfragbarkeit bestimmter, namentlich schwerer, Delikte[40], Probleme der Verständlichkeit der Deliktsfragen[41]und der Erinnerungsfähigkeit der Befragten[42] wie schliesslich des Wahrheitsgehalts der Aussagen[43]. Gemessen wird auch in Dunkelfeldforschungen nicht die "Kriminalitätswirklichkeit", sondern immer nur die Selbstbeurteilung und Selbstauskunft der Befragten in einer immer schon vorstrukturierten Befragungssituation, d.h. es wird erfasst, wie Befragte bestimmte Handlungen definieren, bewerten, kategorisieren, sich daran erinnern und bereit sind, darüber Auskunft zu geben. Dunkelfeldforschungen sind (auch) deshalb kein Ersatz für Kriminalstatistiken, sie sind aber eine notwendige Ergänzung der Kriminalstatistiken, um - jedenfalls für Teilbereiche - die stattfindenden Selektionsprozesse, insbesondere hinsichtlich der Anzeige, erkennen, quantitativ einordnen und in ihrer Bedeutung für das kriminalstatistische Bild bewerten zu können.

3. "Hell-" und "Dunkelfeld" der Kriminalität oder: Der Unterschied zwischen "registrierter Kriminalität" und "Kriminalitätswirklichkeit"

3.1 "Hell-" und "Dunkelfeld" der "Taten"

Dass in den Kriminalstatistiken nur ein Teil der "Kriminalitätswirklichkeit"[44]erfasst wird, und selbst dieser systematisch verzerrt, nämlich zu den schwereren Deliktsformen hin verschoben, gilt auch für die Statistik, die der "Tat" zeitlich noch am nächsten liegt und deshalb noch am wenigsten von den Entscheidungen anderer Instanzen beeinflusst ist, für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Fast alle Sachverhalte, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik - und damit in allen weiteren, auf dem polizeilichen Arbeitsergebnis aufbauenden Statistiken - als "registrierte" Fälle ausgewiesen werden, werden der Polizei durch Anzeigen bekannt. Insofern zeigt registrierte Kriminalität vor allem, in welchem Bereich informelle Sozialkontrolle als inadäquat und ineffektiv empfunden wird, wodurch sich Opfer, Informant und Anzeigeerstatter beschwert fühlen und was sie (nicht unbedingt strafrechtlich) verfolgt wissen wollen. Deshalb beschränkt sich auch "Kriminalität" nach "Begriff, Erscheinung, Wissen und kriminalpolitischen Problemen ... weitgehend auf die amtlich bekannt gewordenen Rechtsbrüche"[45]. Folglich spiegelt registrierte Kriminalität im Wesentlichen die unterschiedliche Intensität und Struktur der Sozialkontrolle wider.

So beruhen polizeiliche Kenntnisse über Eigentums- und Vermögenskriminalität zu über 90% auf Anzeigen Privater[46], d.h. Umfang, Struktur und Entwicklung registrierter Kriminalität sind (fast) eine direkte Funktion des Anzeigeverhaltens. Durch das Anzeigeverhalten werden nicht nur Umfang und Struktur der "registrierten" Kriminalität, sondern auch der aufgeklärten Fälle und der ermittelten Tatverdächtigen bestimmt. Dies hat vor allem folgende Gründe:

·        Von den Opfern bzw. von Dritten werden nicht alle Straftaten als solche wahrgenommen und bewertet. Manche Deliktsformen entziehen sich weitgehend der Entdeckung, andere sind aus den verschiedensten Gründen anzeigeimmun. Solche weitgehend entdeckungs- oder anzeigeimmunen Deliktsformen werden typischerweise, Ladendiebstahl ausgenommen, von Erwachsenen verübt. Die von Erwachsenen verübten Straftaten sind in der Regel weniger sichtbar, komplexer und deshalb auch schwerer zu kontrollieren. Erinnert sei nur an Gewalt in der Familie, Betrug (z.B. an Versicherungen) oder Steuerhinterziehung, erinnert sei weiter an die den Jugendlichen regelmässig gar nicht zugänglichen modernen (und eher schadensschweren) Erscheinungsformen der Kriminalität, wie Wirtschaftsstraftaten, Korruption und Bestechlichkeit, Umwelt- und Organisierte Kriminalität, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel. Die Kriminalität junger Menschen ist demgegenüber überwiegend spontan-ungeplant, einfach strukturiert, sie wird eher im öffentlichen Raum und eher gemeinschaftlich verübt. Diese Delikte junger Menschen sind deshalb eher sichtbar, leichter nachweisbar, folglich insgesamt leichter zu kontrollieren.

·        Von den als Straftaten bewerteten Sachverhalten wird wiederum nur ein Teil angezeigt; die durchschnittliche Anzeigerate dürfte zwischen 10% und 50% betragen[47]. Die Anzeigeraten sind je nach Deliktstypus unterschiedlich hoch (vgl. Schaubild 2)[48], sie weisen regionale Divergenzen auf, sie sind beeinflusst von Täter-Opfer-Konstellationen, vom Versicherungsschutz und den Versicherungsbedingungen, der subjektiv eingeschätzten Schadensschwere usw.[49]. Bei Eigentumsdelikten beeinflusst z.B. vor allem die Schwere des erlittenen Schadens die Anzeigebereitschaft, d.h. mit der Schadenshöhe steigt die Wahrscheinlichkeit der Anzeige[50]. Dies wiederum bedeutet, dass die "registrierte" Kriminalität zu den schwereren Deliktsformen hin verschoben ist.

 

Schaubild 2: Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt

 

Durch das Anzeigeverhalten werden aber nicht nur Umfang und Struktur, sondern auch die Entwicklung "registrierter" Kriminalität bestimmt. Die Crux einer jeden Aussage zur Kriminalitätsentwicklung ist deshalb, dass unklar ist, ob die statistischen Zahlen die Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" widerspiegeln oder ob sie lediglich das Ergebnis einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld sind. "Hellfeld-" und "Dunkelfeldkriminalität" können sich, wie US-amerikanische Forschungen[51] zeigen, auf unterschiedlichem Niveau nicht nur gleichsinnig, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg auch gegenläufig entwickeln (vgl. Schaubild 3)[52].

 

Schaubild 3: Gewaltkriminalität im Dunkelfeld und polizeilich registrierte Gewaltkriminalität USA 1973 .. 2000

 

Ein Rückschluss von der Entwicklung der "registrierten" Kriminalität auf die "Kriminalitätswirklichkeit" ist deshalb nur unter der Annahme möglich, sämtliche Einflussgrössen für "registrierte" Kriminalität seien im Vergleichszeitraum im Wesentlichen konstant geblieben, ausgenommen die "Kriminalität". Diese Annahme ist indes - jedenfalls in dieser Allgemeinheit und bezogen auf längere Zeiträume - empirisch nicht begründet. Denn der Faktor, dem quantitativ die grösste Bedeutung zukommt, die Anzeigebereitschaft, unterliegt in hohem Masse sozialem Wandel, ist sie doch Spiegelbild von sich verändernder sozialer Toleranz. So treten z.B. heute Formen der Gewalt in unser Bewusstsein, die es früher sicher auch gab, aber die erst heute von uns wahrgenommen und öffentlich gemacht werden. Dies ist ganz deutlich bei der innerfamiliären Gewalt gegen Frauen und Kinder[53]. "Es kann daher", wie das Bundeskriminalamt in den Vorbemerkungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik formuliert, "nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden."[54]

Dass sich das Anzeigeverhalten (deliktsspezifisch unterschiedlich) geändert hat - teils dürfte es rückläufig, überwiegend indes angestiegen sein -, dafür gibt es eine Fülle von Hinweisen; unklar ist dagegen das jeweilige Ausmass. Umfassende empirische Untersuchungen zu Ausmass und Richtung des Wandels fehlen, weil in der Bundesrepublik Deutschland bislang, im Unterschied etwa zu den USA, zu England oder zu den Niederlanden, keine statistikbegleitenden Dunkelfeldforschungen durchgeführt worden sind. Die einzige deutsche Studie, in der mit vergleichbarer Methode zu drei verschiedenen, jeweils mindestens 10 Jahre auseinander liegenden Messzeitpunkten (Bochum 1975, 1986, 1998) Daten auch zum Anzeigeverhalten erhoben worden sind, ergab hinsichtlich Diebstahl eine leichte Abnahme und hinsichtlich Körperverletzung eine deutliche Zunahme der Anzeigebereitschaft. 1975 war die Zahl der im Dunkelfeld verbliebenen Körperverletzungen 7 mal so hoch wie im Hellfeld, 1998 dagegen nur noch 3 mal so hoch. Die Zahl der polizeilich registrierten Körperverletzungsdelikte stieg in Bochum von 865 (1975) auf 1.976 (1998), also um 128%[55]. Werden auch die nicht angezeigten Delikte berücksichtigt, dann stieg die Gesamtzahl aller (also sowohl der angezeigten als auch der nicht angezeigten) Fälle indes von 7.079 auf 8.748 Fälle, also um 24%. Mehr als zwei Drittel der Zunahme im Hellfeld beruhten, werden diese Ergebnisse zugrunde gelegt, auf einer blossen Veränderung der Anzeigebereitschaft[56].

Ob dies über Bochum hinaus gilt, ob dies bundesweit so gilt und ob dies auch für andere Deliktsgruppen gilt, lässt sich mangels repräsentativer landesweiter Längsschnittuntersuchungen zum Anzeigeverhalten nicht sagen. Die Ergebnisse sowohl der statistikbegleitenden Dunkelfeldforschungen in den USA und in England als auch die Bochumer Untersuchung belegen indes, wie wenig verlässlich Aussagen über die Kriminalitätsentwicklung sind, die allein auf Daten der "registrierten" Kriminalität gestützt werden. Sie verdeutlichen deshalb die Notwendigkeit von Studien zum Dunkelfeld und zum Anzeigeverhalten.

Veränderungen der "registrierten" Kriminalität können des Weiteren aber auch darauf beruhen, dass sich die Verfolgungsintensität, die Verdachtsstrategien bzw. die Erledigungspraxis der Träger informeller wie formeller Sozialkontrolle[57], Gesetzgebung oder Rechtsprechung, die Erfassungsgrundsätze für die Statistiken oder das Registrierverhalten der statistikführenden Stellen geändert haben. Abgesehen von einzelnen Befunden wie etwa dem Lüchow-Dannenberg-Syndrom[58] ist über den quantitativen Einfluss dieser Faktoren relativ wenig bekannt[59].

Aussagen zur Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" sind deshalb derzeit für die Situation in Deutschland lediglich auf einer empirisch unzureichend gesicherten Plausibilitätsebene möglich, nicht aber auf einer Ebene empirisch gesicherten Wissens. Es kann deshalb nur vermutet werden, dass jedenfalls ein Teil des Anstiegs registrierter Kriminalität auf Veränderungen der Kriminalitätswirklichkeit - und nicht bloss des Anzeigeverhaltens - beruht.

3.2 "Hell-" und "Dunkelfeld" der "Täter"

Zu diesem Dunkelfeld der den Behörden nicht bekannt gewordenen Taten kommt noch das Dunkelfeld der nicht ermittelten Täter hinzu[60]. Damit aus einem in der PKS registrierten "Fall" ein "Tatverdächtiger" wird, bedarf es der Aufklärung, wobei der Anteil der Eigenaufklärung durch die Polizei relativ gering ist[61]. Im Durchschnitt wird nur jeder zweite Fall auch aufgeklärt. Eine Verzerrungsmöglichkeit besteht darin, dass die Aufklärungswahrscheinlichkeit deliktsspezifisch unterschiedlich gross ist[62] und des Weiteren von der Handlungskompetenz und Verteidigungsmacht des Verdächtigen beeinflusst wird. Die Aussage- und Geständnisbereitschaft junger Menschen ist deutlich höher; sie sind im Ermittlungsverfahren seltener durch einen Verteidiger vertreten. Dies wiederum führt dazu, dass sich ihre Überrepräsentation im weiteren (Ermittlungs-) erfahren sogar noch verstärkt[63]. Wenig beachtet wird, dass - selbst bei unveränderten Fallzahlen - die Zahl der Tatverdächtigen allein aufgrund unterschiedlicher Aufklärungsergebnisse steigen oder fallen kann[64].

3.3 Vorläufige Folgerungen für die "registrierte" Jugendkriminalität

Ob sich die beiden genannten Faktoren - Entdeckungs- und Aufklärungswahrscheinlichkeit - in einer Gesamtbilanz zugunsten oder zulasten junger Menschen auswirken, lässt sich derzeit noch nicht abschliessend beurteilen.

·        Zum einen sind junge Menschen überproportional an solchen Delikten beteiligt, die, wie Ladendiebstahl, zwar eine extrem geringe Entdeckungs-, aber eine extrem hohe Anzeige- bzw. Aufklärungsrate besitzen. Konsequenterweise lassen Anstiege in diesem Bereich vor allem Veränderungen der sozialen Kontrolle, nicht aber der "Kriminalitätswirklichkeit" erkennen.

·        Andererseits sind junge Menschen überproportional häufig auch bei Delikten mit hoher Entdeckungs- und Anzeigewahrscheinlichkeit, jedoch extrem niedriger Aufklärungsrate registriert, z.B. Fahrraddiebstahl. Ob die Registrierung junger Menschen bei diesen Delikten bedeutet, dass junge Menschen leichter als erwachsene (und erfahrene) Straftäter überführt werden oder aber, dass diese Delikte vorrangig von jungen Menschen verübt werden, ist wegen fehlender Dunkelfelduntersuchungen, in die alle Altersgruppen einbezogen sind, derzeit noch unklar[65].

Wegen dieses "doppelten Dunkelfeldes", des Dunkelfeldes der nicht angezeigten Taten und des Dunkelfeldes der zwar angezeigten Taten aber nicht ermittelten Tatverdächtigen, wird nur ein Bruchteil der "jugendlichen Täter" von der Polizei und damit in der PKS registriert. Nach Dunkelfelduntersuchungen im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte werden weniger als 10% der "Täter" auch polizeilich registriert[66].

4. Die Widerspiegelung von Ausfilterungs- und (Um-) Definitionsprozessen in den Kriminalstatistiken

4.1 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch "Ausfilterung"

Kriminalstatistiken bilden an einzelnen Messpunkten das Ergebnis der im Strafverfahren erfolgenden Selektion ab. Die vergleichende Gegenüberstellung der absoluten Zahlen der wegen Verbrechen oder Vergehen - jeweils ohne Straftaten im Strassenverkehr - polizeilich registrierten Fälle, der ermittelten Tatverdächtigen, der deshalb Abgeurteilten und Verurteilten (Schaubild 4)[67] zeigt diese Ausfilterung. Nur jeder zweite Fall kann durch Ermittlung eines Tatverdächtigen aufgeklärt werden; nur ein knappes Drittel der von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen wird auch verurteilt, hiervon wiederum werden 11% zu einer stationären Sanktion verurteilt[68](vgl. Übersicht 1).

Schaubild 4: Polizeilich registrierte Fälle, Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte - Abs. Zahlen

 

Übersicht 1: Grössenordnungen des Ausfilterungsprozesses, Straftaten ohne Strassenverkehr, 2000, alte Bundesländer, mit Gesamtberlin

Bekannt gewordene Fälle:

5.074.482

100%1)

 

 

Aufgeklärte Fälle:

2.680.570

52,8 %

 

 

Ermittelte Tatverdächtige:

1.831.746

 

 

 

darunter Kinder:

113.328

 

 

 

Strafmündige Tatverdächtige:2)

1.718.418

 

100%

 

Angeklagte (=Abgeurteilte)

669.807

 

41,5%

 

Verurteilte:

522.839

 

32,5%

100%

Zu stationären Sanktionen Verurteilte3)

58.293

 

3,4%

11,1%

darunter:
Zu Freiheits- oder Jugendstrafe
(ohne Bewährung) Verurteilte

42.381

 

2,5%

8,1%

Zu Jugendarrest Verurteilte

15.789

 

0,9%

3,0%

 

1) Die Bezugnahme von Personen auf bekannt gewordene Fälle ist nicht möglich. Denn auf eine Person kommt im Schnitt mehr als ein Fall (nach der PKS kommen auf 1 Tatverdächtigen im Schnitt ungefähr 1,5 aufgeklärte Fälle).

2) Exakte Anteile können nicht berechnet werden, weil die Verurteilten (einschliesslich der zu stationären Sanktionen Verurteilten) eines Jahres keine Untermenge der Tatverdächtigen desselben Jahres sind.

·         Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Erfassungsgrundsätze stammt nur ein Teil der Verurteilten aus den Tatverdächtigen desselben Berichtsjahres.

·         Die Abgrenzung der Ausweise über Tatverdächtige und Verurteilte (ohne Straftaten im Strassenverkehr) ist nicht völlig identisch.

·         Die als Bezugsgrösse dienende Zahl der Tatverdächtigen ist zu niedrig. Wie aus der StA-Statistik hervorgeht, werden nur rd. 80% der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter von der Polizei eingeleitet. In der PKS sind insbesondere nicht berücksichtigt:

·         die von der Staatsanwaltschaft unmittelbar und abschliessend bearbeiteten Vorgänge,

·         die von den Finanzämtern (Steuervergehen) und

·         von den Zollbehörden (ausser den Rauschgiftdelikten) durchermittelten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge.

3) Zu Freiheits- oder Jugendstrafe (ohne Bewährung), zu Jugendarrest oder zu Heimerziehung (§ 12 Nr. 2 JGG) Verurteilte.

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2000, Tab. 01, 20 (jeweils alte Länder); Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2000.

 

Dass nur ein Drittel der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen auch verurteilt wird, beruht vor allem auf folgenden Gründen:

·        Bei einem erheblichen Teil der von der Polizei ermittelten "Tatverdächtigen" wird das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft entweder mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aufgrund von Opportunitätsvorschriften (§§ 153 ff. StPO, §§ 45, 47 JGG, §§ 31a, 37, 38 BtMG) eingestellt (vgl. Schaubild 5)[69]. In den letzten Jahrzehnten wurde die Zahl der Opportunitätsgründe vermehrt und die Reichweite der einzelnen Opportunitätsvorschriften deutlich ausgeweitet. Diese Möglichkeiten, das Verfahren - trotz hinreichenden Tatverdachts - in den Fällen minderer Schwere einzustellen, hat die Praxis in zunehmendem Masse genutzt. Derzeit (1999)[70] dürfte bei jedem zweiten Beschuldigten das Verfahren aus Opportunitätsgründen eingestellt werden[71]. Vor allem bei jungen Menschen wurde in zunehmendem Masse von den Diversionsmöglichkeiten des JGG Gebrauch gemacht. Zwischen 1981, dem ersten Jahr, für das eine veröffentlichte StA-Statistik verfügbar ist, und 1999 dürfte sich die Diversionsrate von 44% auf 69% erhöht haben (vgl. Schaubild 6)[72].

·        Trotz dieses hohen Masses an Ausfilterung durch die Staatsanwaltschaft werden rd. 20% der Angeklagten nicht verurteilt, die Strafgerichte stellen in diesen Fällen zumeist aufgrund von Opportunitätsvorschriften ein oder sprechen frei[73].

Dies ist nicht folgenlos für den Ausweis der "registrierten" Kriminalität junger Menschen. Denn eingestellt werden vornehmlich Delikte minderer Schwere, so dass für eine Verurteilung relativ mehr schwere Delikte anstehen. Die Struktur der in der StVStat ausgewiesenen Delikte verschiebt sich deshalb (noch weiter) zu den schwereren Delikten hin.

 

Schaubild 5: Erledigung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren

 

Schaubild 6: Diversionsraten (StA und Gerichte) im Jugendstrafrecht

 

4.2 Das Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch "Umdefinition"

Das Strafverfahren ist indes nicht nur ein Prozess der mehrstufigen "Ausfilterung", sondern auch ein Prozess der "Umdefinition". Insbesondere im Bereich der Schwerkriminalität findet besonders häufig eine solche "Umdefinition" statt, und zwar regelmässig zu minder schweren Straftatbeständen hin. Art und Ausmass dieser Umdefinition lassen die gegenwärtigen Kriminalstatistiken nicht erkennen. Denn jede Statistik gibt lediglich die Beurteilung der jeweiligen statistikführenden Stelle wider, also der Polizei oder des Gerichts[74].

Bekannt ist, dass die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik eine Überbewertungstendenz aufweist, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der "Tatverdächtigen" als auch hinsichtlich der Beurteilung der Schwere des Sachverhalts. Diese Überbewertung wird, wenn sie im weiteren Fortgang des Verfahrens korrigiert wird, im statistischen Ausweis der PKS nicht zurückgenommen, und zwar weder im Fall der "Ausfilterung" noch im Fall der "Umdefinition". Über die Grössenordnungen, in denen derartige Ausfilterungen/Umdefinitionen vorkommen, geben Aktenanalysen Auskunft, die insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durchgeführt worden sind. Danach wird weniger als die Hälfte der ermittelten Tatverdächtigen auch entsprechend der polizeilichen Ausgangsdefinition verurteilt; bei der Mehrzahl kam es zu Umdefinitionen in minder schwere Delikte[75]. In diesem hohen Masse findet eine Bewertungsänderung freilich nur in Fällen schwerer Kriminalität statt. Bei mittlerer Kriminalität sind Bewertungsänderungen weitaus seltener; bei leichter Kriminalität bleibt die polizeiliche Definition praktisch unverändert.

4.3 Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse

Wenn das Strafverfahren ein Selektions- und ein Definitionsprozess ist, in dem es nicht "die" Wirklichkeit gibt, dann kann dies nur heissen, dass die "Wirklichkeit" einer Statistik nicht Vorrang vor der "Wirklichkeit" einer anderen Statistik haben kann und darf. Diese unterschiedlichen "Wirklichkeiten" müssen vielmehr durch vergleichende Gegenüberstellung miteinander konfrontiert und gegenseitig kontrolliert werden. Hierbei gilt es auch, die "Entkriminalisierungsleistung" von Staatsanwaltschaft und Gericht (trotz bejahten Tatverdachts) in Fällen der Einstellung gem. §§ 153 ff. StPO, 45, 47 JGG zu berücksichtigen. Die verfügbaren Kriminalstatistiken lassen freilich diesen Vergleich nur begrenzt zu. Unterschiedliche Erfassungsgrundsätze, verschiedene Erfassungszeiträume und mangelnde Differenziertheit der Daten sind hierfür die Hauptgründe[76].

 

III. Umfang, Struktur und Entwicklung der "registrierten Jugendkriminalität"

1. Die Begriffe "Jugend", "Kriminalität" und strafrechtliche Sozialkontrolle

Wer zur "Jugend" zählt und was als "Kriminalität" bezeichnet wird, ist interkulturell verschieden und dem intra- wie interkulturellen Wandel unterworfen. Weder gibt es, weltweit gesehen, "ein einziges Jahr des Lebens, das in jedem Rechtssystem dem Jugendalter zugerechnet würde"[77], noch gibt es auch nur zwei Verhaltensweisen, die immer und überall als kriminell bewertet worden sind. Erst der jeweilige Bezugsrahmen, sei es ein strafrechtlicher, ein pädagogischer, ein soziologischer, ein kriminologischer usw., erlaubt die Eingrenzung der jeweils gemeinten Phänomene[78].

Im strafrechtlichen Bezugsrahmen der Bundesrepublik Deutschland wird mit "Jugend" die Altersgruppe der zur Zeit der Tat 14- bis unter 18jährigen bezeichnet. In das Jugendstrafrecht als Sonderstrafrecht für junge Menschen sind ferner die Heranwachsenden einbezogen, d.h. die zur Zeit der Tat 18 aber noch keine 21 Jahre alten Personen. Zum Vergleich und um entwicklungspsychologischen und soziologischen Fragestellungen besser gerecht zu werden, wird die Kriminalität junger Menschen freilich nicht lediglich der Erwachsenenkriminalität (über 21jährige Personen) gegenübergestellt, sondern es werden auch die straftatbestandsmässigen Handlungen weiterer Altersgruppen unterschieden, insbesondere einerseits die Delinquenz von Kindern (unter 14jährige), andererseits die Kriminalität von Jungerwachsenen (21- bis unter 25Jährige) und von Vollerwachsenen (über 25jährige).

"Kriminalität" meint in diesem Bezugsrahmen die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Das Strafrecht bestimmt also, was als Rechtsbruch zu gelten hat, d.h. es legt Umfang und Inhalt der als Rechtsbruch anzusehenden Teilmenge des abweichenden Verhaltens fest. Ferner bestimmt das Jugendstrafrecht die Altersgrenzen, die für diese Gruppen als altersadäquat geltenden Reaktionsweisen sowie das förmliche Verfahren, in dem auf strafbare Taten reagiert wird. Gegenständlich wird häufig die Begrenzung auf strafbares Verhalten aufgegeben zugunsten einer Einbeziehung von (norm-)abweichendem Verhalten, das als symptomatisch für eine gestörte Entwicklung betrachtet wird, wie z.B. Schuleschwänzen, Alkoholmissbrauch, Weglaufen von zu Hause. Um den Rahmen dieses Beitrags nicht zu sprengen, wird im Folgenden auf die sog. "Kinderdelinquenz" nur am Rande eingegangen; die (nicht straftatbestandsmässige) Jugenddelinquenz wird nicht behandelt werden.

Bei zeitlichen Längsschnittbetrachtungen und bei internationalen Vergleichen ist zu beachten, dass der Inhalt der Begriffe "Jugend", "Strafmündigkeit"[79] und "Kriminalität" national unterschiedlich und überdies dem Wandel unterworfen ist. In Deutschland wurden z.B. die 12 bis unter 14jährigen Personen erst 1923 mit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes aus dem Strafrecht herausgenommen. Dem Wandel unterworfen ist aber auch die durch das Strafrecht erfolgende Festlegung dessen, was "strafbar" ist. Obwohl sich in Deutschland der Kernbestand des strafbaren Unrechts nur langsam oder geringfügig verändert hat, sind "in den letzten einhundert Jahren erhebliche Wandlungen in Inhalt und Umfang des kriminalisierten Verhaltensbereichs nicht zu übersehen. Man schätzt, dass sich die Zahl der mit Kriminalsanktionen bewerteten Rechtsnormen vermehrfacht hat."[80]. Hinzu kommt, dass Änderungen sozialer, wirtschaftlicher oder technischer Art zu neuen Kriminalitätsformen führen, von Strassenverkehrskriminalität über Ladendiebstahl bis hin zu Videopiraterie und Raubkopien von Software.

In der Bundesrepublik Deutschland bilden jugendstrafrechtliche Sozialkontrolle, Jugendhilfe und Jugendschutz das System formeller Jugendsozialkontrolle, das wiederum auf der informellen Sozialkontrolle - Familie, Kindergarten, Schule, Altersgruppe, Ausbildungsstätte etc. - aufbaut. Aufgabe der Träger jugendstrafrechtlicher Sozialkontrolle - Jugendpolizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugend(gerichts)hilfe, Bewährungshilfe und Jugendstrafvollzug - ist es, mit den Mitteln jugendstrafrechtlicher Hilfen und Kontrollen zur Wahrung von Konformität beizutragen. Jugendkriminalität und Jugendgerichtsbarkeit stehen folglich nicht isoliert für sich, sondern sind in den übergeordneten Gesamtzusammenhang von Gesellschaft, Sozialisation und Sozialkontrolle eingebettet.

2. Verfügbare Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken

Grundlage für die folgende Darstellung der "registrierten" Jugendkriminalität sind die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die Staatsanwaltschaftsstatistik (StA-Statistik) sowie die Strafverfolgungsstatistik (StVStat). Bei Abschluss des Manuskripts lagen vor die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2001, der (für die Zitierung der Datenkommentierung massgebliche) amtliche Berichtsband der PKS sowie die Daten der StVStat für das Berichtsjahr 2000, die StA-Statistik für 1998 (ohne Ergebnisse für Hamburg und Schleswig-Holstein) bzw. – mit Teilergebnissen – für 1999 (ohne Ergebnisse für Schleswig-Holstein – soweit Ergebnisse fehlten, wurden hilfsweise jene des Jahres 1997 verwendet).

In regionaler Hinsicht liegen zwar die Ergebnisse der PKS und der StA-Statistik für die Bundesrepublik vor, die Ergebnisse der StVStat aber nur für die alten Länder (seit 1995 mit Gesamtberlin). Da die StVStat in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt noch nicht geführt wird[81], veröffentlicht das Statistische Bundesamt derzeit, von einigen Eckwerten (seit 1997) abgesehen, die Ergebnisse der StVStat lediglich für die alten Bundesländer einschliesslich Gesamtberlin. Die Daten für die alten Länder schliessen bis zur deutschen Einigung West-Berlin ein. Die Daten Ostberlins wurden in der ersten Hälfte der 90er Jahre in die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken für die alten Länder integriert. In der PKS erfolgte dies ab dem Berichtsjahr 1991, in der StA-Statistik ab 1993, in der StVStat ab 1995. Der Zeitreihenvergleich ist - bei Berechnung von TVBZ bzw. VBZ - allerdings kaum beeinträchtigt. Im Folgenden werden überdies - bei Gegenüberstellung von TVBZ und VBZ - ab 1991 die Ergebnisse für die alten Länder einschliesslich Gesamtberlin dargestellt. Hierfür wurden die intern vorliegenden Daten der StVStat für Ost-Berlin mit einbezogen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Vergleich von TVBZ und VBZ für jeweils gleiche Gebiete erfolgt. Die Zahlen weichen deshalb für den Zeitraum 1991 bis 1994 ab von dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten, in denen Ost-Berlin nicht enthalten ist.

Zeitreihenvergleiche setzen Vergleichbarkeit der Daten voraus. Der Längsschnittvergleich der Ergebnisse der PKS ist allerdings nur eingeschränkt möglich:

·        In der PKS werden seit 1963 Strassenverkehrsdelikte und seit 1971 Verstösse gegen strafrechtliche Landesgesetze nicht mehr ausgewiesen. Wegen der Zusammenfassung in Straftatengruppen ist die Herstellung einer um die Strassenverkehrsdelikte bereinigten Zeitreihe nicht möglich.

·        In der PKS wurden bis Anfang der 80er Jahre Tatverdächtige so oft gezählt, wie gegen sie im Berichtszeitraum selbständige Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurden. Dies führte zu alters-, geschlechts- und deliktsspezifisch unterschiedlich hohen Mehrfachzählungen, u.a. waren die Ausweise über tatverdächtige Jugendliche wegen dieser Mehrfachzählungen um durchschnittlich rd. 30% überhöht[82]. Deshalb wurde 1983/1984[83]die sog. "echte" Tatverdächtigenzählung eingeführt. Ein Tatverdächtiger wird danach auf Landesebene - unabhängig von der Zahl der durchgeführten Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum nur einmal gezählt. Bei Zeitreihenvergleichen ist deshalb zu beachten, dass die ab 1984 vorliegenden Ergebnisse der PKS mit den nach anderen Erfassungsgrundsätzen erhobenen Daten früherer Jahre nur eingeschränkt vergleichbar sind.

Hinsichtlich der Fallzählung wird deshalb die Darstellung auf die Zeit seit 1963 beschränkt, hinsichtlich Tatverdächtiger oder Verurteilter auf die Zeit ab 1984.

 

3. Valide Messgrössen als Voraussetzung zur Messung von "registrierter" Jugendkriminalität

Am häufigsten als Tatverdächtige und als Verurteilte registriert werden die Vollerwachsenen, was wegen deren grösseren Anzahl in der Wohnbevölkerung erwartbar ist (vgl. Übersicht 2).

Übersicht 2: Bevölkerung, Tatverdächtige und Verurteilte nach Altersgruppen
Alte Länder mit Gesamtberlin, 2000 (Tatverdächtige und Verurteilte jeweils ohne Straftaten im Strassenverkehr)

 

Bevölkerung

in %

Tatver
dächtige

in %

Verurteilte

in %

Jugendliche

2.855.832

4,9

221.902

12,9

44.740

8,6

14 bis unter 16

1.411.510

2,4

104.940

6,1

17.999

3,4

16 bis unter 18

1.444.322

2,5

116.962

6,8

26.741

5,1

Heranwachsende

2.212.230

3,8

191.778

11,2

55.170

10,6

Jungerwachsene

2.968.863

5,1

206.545

12,0

84.724

16,2

Vollerwachsene

49.878.877

86,1

1.098.193

63,9

338.205

64,7

25 bis unter 30

4.426.867

7,6

214.390

12,5

82.827

15,8

30 bis unter 40

11.861.404

20,5

392.501

22,8

132.192

25,3

40 bis unter 50

9.688.260

16,7

242.522

14,1

71.723

13,7

50 bis unter 60

8.329.995

14,4

141.173

8,2

35.593

6,8

60 und älter

15.572.351

26,9

107.607

6,3

15.870

3,0

insgesamt

57.915.802

186

1.718.418

164

522.839

165

Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2000, Tab. 20 (alte Länder);
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2000.

 

Im zeitlichen Längsschnittvergleich wie im Vergleich verschiedener, z.B. nach Alter, Geschlecht oder Delikt differenzierter Tätergruppen, erst recht natürlich im interkulturellen Vergleich, sind absolute Zahlen nicht aussagekräftig. Erforderlich ist deren Standardisierung; diese erfolgt üblicherweise durch Berechnung der sog. Tatverdächtigen- bzw. Verurteiltenbelastungszahl (TVBZ bzw. VBZ), d.h. der auf 100.000 der (z.B. alters- oder geschlechtsgleichen) Wohnbevölkerung bezogenen Zahl der Tatverdächtigen/Verurteilten. Freilich setzt dies voraus, dass die Bezugsgrösse, hier: die zur Wohnbevölkerung gemeldeten Personen, hinreichend genau bekannt ist. Unvermeidlich und hinnehmbar sind Fehler, die sich dadurch ergeben, dass es sich um fortgeschriebene Bevölkerungszahlen handelt, d.h. um solche, die seit der jeweils letzten Volkszählung fortgerechnet worden sind. Weitaus problematischer sind indes systematische Unterschätzungen der Bezugsgrösse hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen. Dies ist insbesondere bei Migrationen regelmässig der Fall. So werden derzeit in Deutschland Nichtdeutsche nur teilweise zur Wohnbevölkerung erfasst; nicht erfasst sind:

·        nicht meldepflichtige Personen, insbesondere ausländische Durchreisende, Touristen, Geschäftsreisende und Besucher sowie grenzüberschreitende Berufspendler, ferner Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen,

·        zwar meldepflichtige, aber nicht gemeldete Personen, insbesondere sich illegal Aufhaltende.

Da die Zahl der amtlich nicht gemeldeten Nichtdeutschen unbekannt, jedoch vermutlich gross ist[84], können valide Belastungszahlen lediglich für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen und Verurteilten berechnet werden[85]. Entsprechende Daten liegen ab 1984 vor[86]. Die im Folgenden mitgeteilten TVBZ bzw. VBZ beziehen sich dementsprechend immer nur auf die Deutschen. Selbst für die Teilgruppe der ausländischen Tatverdächtigen, die zur Wohnbevölkerung gemeldet sind, lassen sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes keine validen Belastungszahlen berechnen[87].

 

Schaubild 7: Belastungszahlen für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppe

 

Schaubild 8: Verurteiltenzahlen nach dem Alter

 

4. Umfang, Struktur und Entwicklung der "registrierten" Jugendkriminalität

4.1 Umfang der "registrierten" Kriminalität junger Menschen

Wie Schaubild 7[88] zeigt, beträgt die Kriminalitätsbelastung bei jungen Menschen ein Mehrfaches der Belastung der Vollerwachsenen. Eine derartige Überrepräsentation junger Menschen sowohl unter den Tatverdächtigen als auch unter den Verurteilten ist seit langem zu verzeichnen. Seit Führung einer amtlichen Kriminalstatistik für Deutschland - seit 1882 - ist die Altersverteilung der Verurteilten durch eine ausgeprägte "Linksschiefe" gekennzeichnet. Die Kriminalitätsbelastung steigt vom 14. Lebensjahr an zunächst recht steil an, erreicht bei den Heranwachsenden und Jungerwachsenen ihren Gipfel, fällt danach relativ stark wieder ab und läuft ab dem 35. Lebensjahr allmählich aus (vgl. Schaubild 8)[89]. Diese höhere Belastung junger Menschen wird auch durch Dunkelfelduntersuchungen in Form von Täterbefragungen bestätigt. Die Spitze der Kriminalitätsbelastung ist hierbei sogar gegenüber den Daten der amtlichen Statistiken vorverlagert[90].

Der Vergleich der TVBZ und der VBZ (Schaubild 7) verdeutlicht nicht nur, dass junge Menschen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert sind. Der Vergleich zeigt auch, dass die Belastung, gemessen anhand der VBZ, deutlich niedriger ist als die Belastung gemessen an TVBZ, dass die Unterschiede zwischen den Altersgruppen weniger stark ausgeprägt sind und sich die Belastungsspitzen von den heranwachsenden Tatverdächtigen zu den jungerwachsenen Verurteilten verschieben. Diese Verschiebung ist Folge einer differentiellen Entkriminalisierung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht (vgl. Schaubild 9)[91].

 

Schaubild 9: Verurteilte in % der Tatverdächtigen, nach Altersgruppen. 2000

 

So kamen im Jahr 2000 auf 100 tatverdächtige deutsche Jugendliche lediglich 20 Verurteilte, bei Jungerwachsenen betrug die Relation hingegen 100:44[92]. Da die StA-Statistik jedoch weder eine Delikts- noch eine Altersdifferenzierung enthält, kann nicht festgestellt werden, ob diese Entkriminalisierung darauf beruht, dass

·        junge Menschen zwar eher als polizeilich "überführt" angesehen werden, dass sich dieser "Verdacht" aber im weiteren Verfahren nicht hinreichend erhärten lässt und die StA deshalb eher gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt,

·        oder ob es sich bei den Straftaten junger Menschen eher um Bagatelltaten handelt, die deshalb vermehrt von Staatsanwaltschaft und Gericht eingestellt werden. Hierfür spricht zumindest die Struktur der registrierten Kriminalität, die im Schnitt weniger schwer wiegt als die der Erwachsenen (vgl. unten 3.2).

Erst durch diese auf prozessualem Wege, durch Verfahrenseinstellungen, erfolgende Entkriminalisierungsleistung lässt sich der Anteil der strafrechtlich Vorbelasteten in Grenzen halten. Zum Beispiel waren von sämtlichen männlichen Jugendlichen des Geburtsjahrgangs 1961 am Ende des 18. Lebensjahres 14,5% wegen einer Verfahrenseinstellung oder wegen einer Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen, beim Geburtsjahrgang 1967 waren es bereits 17,2%[93]. Durch vermehrte Verfahrenseinstellungen konnte aber die Prävalenzrate der formell Sanktionierten auf gleichem Niveau gehalten werden (vgl. Übersicht 3). Dennoch ist der Anteil der verurteilten relativ hoch; nach begründeten Schätzungen dürfte der Anteil der am Ende des 25. Lebensjahres informell[94] oder formell[95] sanktionierten Männer bei über 50% liegen[96].

Übersicht 3: Prävalenzraten bei männlichen und weiblichen Jugendlichen der Geburtsjahrgänge 1961 und 1967 am Ende des Jugendalters    
(Bundeszentralregisterdaten)

            

Jahrgang 1961

Jahrgang 1967

Veränderung
% (relativ)

männl.

weibl.

männl.

weibl.

männl.

weibl.

Bevölkerungszahl

511.700

487.800

523.300

496.500

+ 2,3%

+ 1,8%

mindestens eine Registrierung1)

74.339

16.260

90.206

25.661

+ 21,3%

+ 57,8%

Prävalenz formell und informell Sanktionierter2)

14,5%

3,3%

17,2%

5,2%

+ 18,6%

+ 57,6%

Prävalenz formell Sanktionierter3)

7,9%

1,4%

7,7%

1,3%

- 2,5%

- 7,1%

1) Im Zentral- oder im Erziehungsregister eingetragene Verurteilte (einschliesslich § 27 JGG) und Personen, die ausschliesslich wegen einer Verfahrenseinstellung gem. §§ 45, 47 JGG eingetragen sind.

2)  Die Prävalenzrate formell und informell Sanktionierter bezeichnet den Anteil der formell (durch Verurteilung, einschl. § 27 JGG) oder informell (gem. §§ 45, 47 JGG) Sanktionierten an der altersgleichen Bevölkerung.

3) Die Prävalenzrate formell Sanktionierter bezeichnet den Anteil der formell (durch Verurteilung, einschl. § 27 JGG) Sanktionierten an der altersgleichen Bevölkerung.

Quelle: Heinz, Wolfgang; Spiess, Gerhard; Storz, Renate: Prävalenz und Inzidenz strafrechtlicher Sanktionierung im Jugendalter, in: Kaiser, G.; Kury, H.; Albrecht, H.-J, (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Bd. 35/2. Freiburg 1988, 647, 648.

4.2 Struktur der "registrierten" Jugendkriminalität

Relativiert wird diese Überrepräsentation junger Menschen unter den Tatverdächtigen wie unter den Verurteilten, wenn Art und Schwere der verübten Delikte betrachtet werden[97]. Bei den von Jugendlichen typischerweise verübten Delikten handelt es sich um leichtere Delikte[98].

Sowohl nach der PKS (vgl. Schaubild 10)[99] als auch nach der StVStat dominieren bei Jugendkriminalität die Eigentums- und Vermögensdelikte, ausweislich der StVStat auch die Verkehrsdelikte. Als neue deliktische Erscheinungsform ist seit einigen Jahren zunehmend stärker die Rauschgiftdelinquenz in den Vordergrund getreten, vor allem bei den Heranwachsenden und den Jungerwachsenen. Einen überproportionalen Anteil der Tatverdächtigen bzw. Verurteilten stellen junge Menschen allerdings auch bei Gewaltkriminalität, insbesondere bei Körperverletzung und bei Raub.

Jugendliche und Heranwachsende werden demnach besonders häufig wegen Delikten registriert bzw. verurteilt, die entweder von der sozialen Lage und den Zugangschancen bestimmt (Fahren ohne Führerschein bzw. unbefugter Fahrzeuggebrauch) oder durch Bereicherungs-, Gewalt- und Aggressionselemente ausgezeichnet sind (Diebstahl, Raub, Erpressung). Das Deliktsspektrum erweitert sich erst mit zunehmendem Alter.

 

Schaubild 10: Tatverdächtigen-Belastung Delikts- und Altersgruppen

 

Bei registrierter Kriminalität junger Menschen handelt es sich überwiegend um Delikte, die - im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität - weniger schwer sind[100]. Erwachsene, nicht Jugendliche, sind die typischen Täter der Wirtschaftskriminalität, der Umweltkriminalität, des Drogen-, Waffen- und Menschenhandels und weiterer Spielarten der Organisierten Kriminalität, der Korruption und der Bestechlichkeit, von Gewalt in der Familie, des Versicherungsbetrugs und der Steuerhinterziehung.

·        Dass es sich bei Jugendkriminalität überwiegend um Bagatelldelinquenz handelt, dafür gibt die Deliktsstruktur bei den ermittelten Tatverdächtigen erste Anhaltspunkte (vgl. Schaubild 10).

·        Ein vergleichbares Bild ergibt sich, wenn als Indikator für die Deliktsschwere der durch die Tat verursachte Schaden zugrunde gelegt wird[101]. Bei Straftaten, die typischerweise von Erwachsenen begangen werden, sind in der Regel weit höhere Schäden zu verzeichnen als bei den typischerweise von jungen Menschen verübten Eigentums- und Vermögensdelikten[102]. Auch bei Raubdelikten fällt auf, dass bei den jugendtypischen Begehungsformen, namentlich Handtaschen- und Strassenraub, der Anteil der Fälle mit Vermögensschäden von mehr als 1.000 DM deutlich geringer ist als bei den Straftaten, wie Überfälle auf Geldinstitute und Geldtransporte, die typischerweise von Erwachsenen verübt werden. Jugendliche und Heranwachsende sind zwar, ausweislich der PKS, überproportional an Raubüberfällen beteiligt, vorwiegend freilich an den schadensleichten Fällen, insbesondere am Handtaschenraub und dem sonstigen Strassenraub. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigen dieser beiden Deliktsgruppen waren 2001 Jugendliche[103], auf diese beiden Deliktsgruppen entfielen indes lediglich 11,7% aller durch Raub verursachten Schäden[104]. Und selbst hinsichtlich der körperlichen und psychischen Schäden, die etwa Opfern von Raubüberfällen zugefügt werden, deuten die vorliegenden Befunde darauf hin, dass junge Menschen zwar vermehrt Gewalt anwenden, während Erwachsene etwas häufiger "nur" drohen, dass sich dieser höhere Gewaltanteil jedoch nicht in einer grösseren Anzahl von Fällen mit erheblich verletzten Opfern niederschlägt[105].

 

4.3 Entwicklung der "registrierten" Jugendkriminalität

4.3.1 Überblick

Weniger wegen ihres Ausmasses - Jugend ist die Zeit des Umbruchs und des höchsten Aktivitätsgrades - als vielmehr wegen ihres Anstieges wird Jugendkriminalität als Problem empfunden. Den Daten der PKS zufolge ist die "registrierte" Kriminalität der (deutschen) Jugendlichen, der Heranwachsenden und der Jungerwachsenen nicht nur wesentlich höher als die der Erwachsenen, sondern sie ist, nach einigen Jahren der Konstanz (bis 1988), in den letzten Jahren deutlich angestiegen[106]. Der Anstieg der polizeilich registrierten Gesamtkriminalität wird fast ausschliesslich von jungen Menschen (unter 25 Jahren) getragen.

Diese anhand der Daten der PKS ablesbare Entwicklung wird indes durch die Daten der VBZ[107] nur teilweise bestätigt (vgl. Übersicht 4).

 

Übersicht 4:Veränderungen der Belastungszahlen (TVBZ, VBZ)
Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr) 1984-2000
Bundesrepublik Deutschland, alte Länder (seit 1991 mit Gesamtberlin)

 

Jugendliche

Heranwachsende

Jungerwachsene

Vollerwachsene

 

TVBZ

VBZ

TVBZ

VBZ

TVBZ

VBZ

TVBZ

VBZ

1984

3.658,8

1.355,9

4.201,4

1.812,2

3.535,4

1.776,1

1.562,6

609,9

2000

6.803,3

1.355,1

7.185,3

2.142,7

5.206,9

2.269,7

1.740,4

544,7

%-Veränd.

 

 

 

 

 

 

 

 

TVBZ

85,9

 

71,0

 

47,3

 

11,4

 

VBZ

 

-0,1

 

18,2

 

27,8

 

-10,7

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1984, 2000, Tab. 40 (jeweils alte Länder); Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 1984, 2000, Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (Tab. B 15).

 

Die vergleichende Gegenüberstellung zeigt (vgl. Schaubilder 11-16)[108]:

1.      Die TVBZ der Jugendlichen, der Heranwachsenden, der Jungerwachsenen und der Vollerwachsenen waren - bei Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im Strassenverkehr) - bis Mitte der 80er Jahre entweder weitgehend konstant oder sogar leicht rückläufig. Sie sind gegen Ende der 80er Jahre deutlich gestiegen, und zwar vor allem die der Jugendlichen, der Heranwachsenden und - etwas abgeschwächt - auch der Jungerwachsenen. Ein strukturell damit nur teilweise übereinstimmendes Bild zeigen die VBZ. Denn die VBZ sind Ende der 80er Jahre noch zurückgegangen und erst gegen Mitte der 90er Jahre angestiegen, wobei die Anstiege bei weitem nicht so ausgeprägt waren wie bei den TVBZ.

2.      Dass und wie sehr die Entwicklung von TVBZ und VBZ deliktsspezifisch unterschiedlich ist, zeigt der Vergleich von Mord/Totschlag (vgl. Schaubild 12)[109] sowie Diebstahl  (vgl. Schaubilder 15 und 16) einerseits, von gefährlicher / schwerer Körperverletzung und Raubdelikten  (vgl. Schaubilder 13 und 14) andererseits. Während bei der ersten Gruppe in fast allen Alters- und fast allen Geschlechtsgruppen die VBZ und – bei schwerem Diebstahl auch die TVBZ -  unter dem Niveau von 1984 liegen, sind dagegen bei der zweiten Gruppen sowohl die TVBZ als auch die VBZ bei fast allen Alters- und Geschlechtsgruppen im Jahr 2000 über dem Niveau von 1984.

3.      Mit Ausnahme von gefährlicher und schwerer Körperverletzung sind im letzten bzw. in den letzten beiden Jahren die TVBZ und die VBZ bei fast allen Delikts-, Alters- und Geschlechtsgruppen zurückgegangen.

4.      Auch wenn die VBZ bei der Mehrzahl der Alters- und Geschlechtsgruppen bei Mord/Totschlag sowie bei (einfachem und schwerem) Diebstahl 2000 unter dem Niveau von 1984 liegen, so besteht - allerdings nur der Struktur nach - insoweit Übereinstimmung in der Entwicklung von TVBZ und VBZ dahingehend, dass auch die VBZ Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre bei sämtlichen Straftatengruppen angestiegen sind, wenngleich deutlich abgeschwächt gegenüber den TVBZ.

5.      Die nach VBZ gemessene Belastung liegt allerdings um ein Mehrfaches unter jener nach TVBZ. Dies gilt insbesondere auch bei schweren Formen der Gewaltkriminalität. Auf einen wegen Mordes/Totschlages verurteilten männlichen Jugendlichen kamen 2000 3,8 tatverdächtige Jugendliche, bei Raub/Erpressung lautet die Relation 1:3,0, bei gefährlicher/schwerer Körperverletzung 1:4,0.

6.      Die Anstiege der TVBZ sind - gemessen über die Häufigkeitszahlen - weitaus stärker als die der VBZ, und zwar auch bei zeitversetzter Betrachtung.

7.      Der Vergleich der Relationen männlich : weiblich zu den beiden Messzeitpunkten 1984 und 2000 (vgl. Übersicht 5) zeigt, dass sich die Belastungsunterschiede überwiegend entweder verringert haben oder aber auf gleichem Niveau geblieben sind[110]. Die Anstiegsraten bei den Frauen sind damit überwiegend höher oder zumindest in gleichem Masse gestiegen wie die der Männer. Dies ändert aber nichts daran, dass Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind, insbesondere im Bereich der schweren Kriminalitätsformen.

 

Übersicht 5: Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr) 1984 und 2000
Bundesrepublik Deutschland, alte Länder (seit 1991 mit Gesamtberlin)

Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr)

Relation TV/VU
1.
Zeile: männl.
2. Zeile: weibl.

    

Männlich

Weiblich

Relation m/w

1984

2000

%Ver.

1984

2000

%Ver.

1984

2000

1984

2000

Jugendliche

TVBZ

5489,3

9662,4

76,0

1743,3

3801,0

118,0

3,1

2,5

2,5

4,3

VBZ

2239,9

2223,4

-0,7

430,9

443,3

2,9

5,2

5,0

4,0

8,6

Heranwachsende

TVBZ

6709,9

11352,9

69,2

1573,8

2900,9

84,3

4,3

3,9

2,2

3,1

VBZ

3075,2

3633,5

18,2

489,1

610,2

24,8

6,3

6,0

3,2

4,8

Jungerwachsene

TVBZ

5532,8

8263,6

49,4

1443,3

2110,4

46,2

3,8

3,9

1,9

2,2

VBZ

2879,6

3733,8

29,7

620,3

786,5

26,8

4,6

4,7

2,3

2,7

Vollerwachsene

TVBZ

2521,9

2759,3

9,4

765,8

825,8

7,8

3,3

3,3

2,5

3,1

VBZ

1017,3

903,4

-11,2

271,5

222,7

-18,0

3,7

4,1

2,8

3,7

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1984, 2000, Tab. 40 (jeweils alte Länder); Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 1984, 2000, Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (Tab. B 15).

 

8.      Die TVBZ sind nicht nur weitaus höher als die VBZ, sie weisen auch deutlich stärkere Anstiege auf, wie aus der Vergrösserung der Relation TVBZ/VBZ erkennbar wird. Diese Schere, d.h. die Differenz zwischen TVBZ und VBZ, ist bei allen in den Vergleich einbezogenen Straftatengruppen 2000 deutlich grösser als noch 1984, und zwar trotz der Anstiege der VBZ. Dies wird daran erkennbar, dass die Relation zwischen TVBZ/VBZ 2000 bei fast allen Alters- und allen Deliktsgruppen der Gewaltkriminalität deutlich grösser ist als noch 1984. In den letzten zwei bzw. drei Jahren haben sich freilich die Abstände zwischen TVBZ und VBZ wieder etwas verringert, und zwar insbesondere bei den jüngeren Altersgruppen.

Dieser Befund einer immer stärker werdenden Auseinanderentwicklung von TVBZ und VBZ ist erklärungsbedürftig [111]. Für Eigentumsdelikte liegt die Vermutung nahe, diese Diskrepanz sei Folge der Zunahme von Verfahrenseinstellungen. Bei den gravierenden Deliktsformen, insbesondere bei Gewaltkriminalität, dürfte diese freilich keine hinreichende Erklärung sein. Allein mit vermehrter Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren lässt sich dieser Befund in diesem Ausmass jedenfalls nicht erklären, denn auch bei Jungerwachsenen und Vollerwachsenen öffnet sich diese Schere, und zwar in teilweise noch stärkerem Masse als bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Als Erklärung kommen vor allem folgende Möglichkeiten in Betracht:

·        Zunahme vor allem im Bereich der minder schweren Delikte, die vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, deshalb also nicht zur Verurteilung gelangen[112]. Anhaltspunkte für diese Annahme liefert eine vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) zum Anstieg der Jugendgewalt in Hannover durchgeführte Aktenanalyse, bei der die Strafverfahrensakten von unter 21jährigen Beschuldigten von Raub- und qualifizierten Körperverletzungsdelikten der Jahre 1993 und 1996 ausgewertet wurden. Diese Untersuchung ergab, dass es 1996 gegenüber 1993 zu einem (relativen) Rückgang der schweren Tatfolgen (gemessen über Schadenssummen, Schwere der Verletzungen), der Schwere der Tatdurchführung (gemessen über Einsatz/Mitführen einer Waffe) und der Vorbelastung der Angeklagten mit früheren Verfahren gekommen war[113]. Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt kam zu einem vergleichbaren Ergebnis bezüglich der Gewaltkriminalität heranwachsender und jungerwachsener Tatverdächtiger. Die Auswertung der Ermittlungs- und Strafakten der 1989 und 1998 in München wegen Gewaltkriminalität registrierten Heranwachsenden und Jungerwachsenen zeigte, dass der prozentuale Anteil der als „minder schwer“ (Kriterien waren die „Schwere der vom Opfer erlittenen Verletzung, die Höhe des angerichteten Schadens [z.B. bei Raubdelikten], die bei der Straftat gezeigte kriminelle Energie und das Ausmass der Gewaltbereitschaft“) beurteilten Fälle deutlich zugenommen hat. (Fn: Elsner, Erich; Molnar, Hans-Joachim: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, 2001, 174 ff.). Wenn es zu einer Zunahme vor allem leichterer Formen der Gewaltkriminalität gekommen sein sollte, dann wäre zu erwarten, dass diese minder schweren Fälle vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, also nicht zur Verurteilung gelangen. Erwartungswidrig stellte indes die Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei fest, dass vor allem der Anteil der mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 dt. StPO eingestellten Ermittlungsverfahren deutlich zugenommen hat. Diese Befunde deuten darauf hin, dass vermehrt nicht nur minder schwere, sondern vor allem vermehrt Vorfälle angezeigt werden, bei denen zwar die Tatbeteiligten bekannt, aber der Tathergang unklar bleibt. Die Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei vermutet deshalb, dass aufgrund einer erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewaltdelikte mehr Anzeigen durch Dritte erfolgen, die Tatbeteiligten indes in diesen Fällen vielfach kein Interesse an einer Verfolgung der Straftat hatten und deshalb auch nicht zur Klärung des Sachverhaltes beitragen wollten.

·        Als Erklärung könnte ferner eine Änderung der polizeilichen Verdachtsschöpfung und Bewertung in Betracht kommen mit der Folge, dass bekannt gewordene Fälle als "gravierender" eingestuft werden. Die Erfassung in der PKS tendiert zur "Überschätzung", und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der "Tatverdächtigen", als auch hinsichtlich der Schwere des Sachverhalts, d.h. im Zweifel wird der als schwerer zu beurteilende Sachverhalt angenommen. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich auch insoweit über die Zeit hinweg Änderungen ergeben haben

Diese Auseinanderentwicklung von TVBZ und VBZ ändert freilich nichts daran, dass die Kriminalitätsbelastung junger Menschen, gemessen an Hellfelddaten, gestiegen ist. Dies ist zunächst eine Herausforderung an die Justiz, und zwar sowohl was den Umgang mit den Straftätern als auch mit den Opfern angeht. Dies ist ferner eine Herausforderung an die Kriminalpolitik, der es obliegt, Bedingungen dafür zu schaffen, dass (nicht nur) jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten nicht nur ermöglicht wird, sondern auch Anreize dafür geschaffen werden.

Ob und inwieweit dieser Anstieg der "registrierten" Kriminalität eine Entsprechung in der "Kriminalitätswirklichkeit" hat, oder ob es sich um eine Verschiebung der Grenze zwischen Hellfeld- und Dunkelfeld handelt, lässt sich mangels repräsentativer, periodischer Täterbefragungen nicht klären[114]. Lediglich für einige Opfergruppen, z.B. Schüler, lässt sich empirisch einigermassen begründet sagen, dass die Kriminalität auch im Dunkelfeld zugenommen hat, dass der Anstieg der berichteten Viktimisierungserfahrungen indes geringer ist als der Anstieg der registrierten Kriminalität[115]. Den gegenwärtigen Forschungsstand fasste Kreuzer dementsprechend folgendermassen zusammen: "In erster Linie die erwähnten amtlichen Datenquellen lassen auf einen kontinuierlichen Anstieg der Jugendkriminalität in den Nachkriegsjahren schliessen. Nach der Dunkelfeldforschung erscheint dies allenfalls in Ansätzen belegbar ... Bei aller Fragwürdigkeit internationaler Kriminalitätsvergleiche fällt doch auf, dass ziemlich übereinstimmend zumindest im Langzeitvergleich über steigende registrierte Jugendkriminalität berichtet wird. ... Nach Delinquenzbefragungen scheinen sich geringere Anstiege abzuzeichnen."[116]

 

Schaubild 11:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte, nach Altersgruppen. Straftaten insgesamt

 

Schaubild 12: Mord und Totschlag

Schaubild 13: Gefährliche und schwere Körperverletzung

 

Schaubild 14:Raub und Erpressung

 

Schaubild 15: Schwerer Diebstahl

 

Schaubild 16: Einfacher Diebstahl

 

 

 

 


4.3.2 Entwicklung der Gewaltkriminalität

4.3.2.1 Die quantitative Dimension von Gewaltkriminalität innerhalb der Gesamtkriminalität

Gewaltkriminalität ist in Deutschland kein quantitatives Problem. 2001 entfielen auf Gewaltkriminalität 3,0% aller polizeilich registrierten Fälle (ohne Strassenverkehrskriminalität) (vgl. Schaubild 17). Freilich hängen quantitative wie qualitative Betrachtung entscheidend ab von der Definition von "Gewalt" und von "Gewaltkriminalität"[117]. Der 2001 auf Gewaltkriminalität entfallende Anteil wäre deutlich höher, würden nicht nur, wie derzeit, schwere Gewaltdelikte erfasst, sondern auch die (regelmässig) minder schweren Formen, wie einfache Körperverletzung (4,3%), Sachbeschädigung (11,3%), Nötigung (0,6%) oder Freiheitsberaubung (0,1%), wobei freilich die Tatbestandsverwirklichung dieser Delikte, insbesondere bei der Sachbeschädigung, nicht notwendigerweise die Anwendung von Gewalt voraussetzt.

Gewaltkriminalität ist primär ein qualitatives Problem, denn gewogen ergibt sich ein anderes Bild als gezählt: Numerisch zählt in der Statistik ein Mord ebensoviel wie ein Ladendiebstahl.

Innerhalb der heterogenen Sammelgruppe "Gewaltkriminalität" werden deren Umfang und Entwicklung in quantitativer Hinsicht von (gefährlicher und schwerer) Körperverletzung und Raub bestimmt. Auf diese beiden Deliktsgruppen entfielen 2001 94,2% aller registrierten Fälle von "Gewaltkriminalität"[118]. Unter den Raubdelikten dominieren die Raubüberfälle auf Strassen, Wegen und Plätzen (2001: 45,4%); vom Schaden (genauer: der Beute) her gesehen, handelt es sich überwiegend um Kleinräubereien: Bei 33,0% sämtlicher vollendeter Raubdelikte wurden 2001 bis zu 100 DM erbeutet, bei weiteren 47,6% zwischen 100 und 1000 DM[119].

Der Anstieg der polizeilich registrierten "Gewaltkriminalität" beruht auf der Zunahme bei (gefährlicher und schwerer) Körperverletzung sowie bei Raub. Andere Kriminalitätsformen, insbesondere Mord/Totschlag, blieben - jeweils gemessen in Häufigkeitszahlen, also bezogen auf 100.000 Einwohner - seit Anfang der 80er Jahre konstant oder entwickelten sich, wie Vergewaltigung[120], rückläufig (vgl. Schaubild 18). Eine weitere Relativierung ergibt sich durch den hohen Anteil nur versuchter Delikte. 2001 betrug der Anteil der Versuche bei den Tötungsdelikten 67,1%, bei Vergewaltigung 20,6%, bei Raubdelikten 18,4% sowie bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung 7,5%[121].

Schaubild 17:  Entwicklung der Gesamthäufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle insgesamt und Gewaltkriminalität; 1963 .. 2001

Schaubild 18:  Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität1963 .. 2001

4.3.2.2 Gewaltkriminalität junger Menschen - die quantitative Dimension

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Jugendkriminalität in den letzten Jahren unter dem Gesichtspunkt sowohl einer Zunahme als auch einer qualitativen Veränderung der Jugendgewalt geschenkt [122]. Hierbei wird freilich oft übersehen, dass vor allem öffentlich sichtbare Gewalt angezeigt und polizeilich registriert wird, andere Formen der Gewalt, wie Gewalttaten im familiären Bereich - Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch und sonstige Formen der Gewalt in der Familie - und in bestimmten Gruppen - Rotlichtmilieu, Organisierte Kriminalität - überwiegend im Dunkelfeld bleiben. Junge Menschen verüben Delikte häufiger im öffentlichen Raum und sind schon deshalb im Vergleich zu Erwachsenen unter den Tatverdächtigen systematisch überrepräsentiert.

Unter den polizeilich registrierten Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität sind junge Menschen überrepräsentiert (vgl. Übersicht 6):

Die nähere Analyse zeigt indes, dass es sich bei Gewaltkriminalität junger Menschen zu rd. drei Viertel um (vor allem) "gefährliche" Körperverletzung handelt, ein Delikt also, das nicht notwendigerweise mit schweren Verletzungen einhergeht. Denn dieses Delikt umfasst neben der Begehung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche" Begehung, also auch die jugendtypische Konstellation bei Raufhändeln unter Gruppen ("gemeinschaftlich") Jugendlicher auf dem Schulhof oder in der Freizeit, die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der Tatbestandsbezeichnung suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder -ausführung auszeichnet.

Hinzu kommt ferner, dass die polizeiliche Einschätzung des Gewaltdelikts nicht sonderlich stabil ist. Denn wie der Vergleich mit den VBZ zeigt, wird

·        nur ein geringer Teil dieser Tatverdächtigen auch entsprechend verurteilt,

·        setzt sich die polizeiliche Bewertung in zeitlicher Längsschnittbetrachtung in immer geringer werdendem Masse durch, denn die Relation Tatverdächtige pro 1 Verurteilten wird immer grösser (vgl. Übersicht 7).

Ob die Zunahme der bei jungen Menschen polizeilich registrierten Gewaltkriminalität auch mit einer entsprechenden Zunahme schwerer Formen einhergeht, lässt sich den statistischen Daten nicht entnehmen. Die bereits erwähnten Ergebnisse der Aktenanalysen des KFN wie der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt konnten indes die These, schwere Formen der Gewaltkriminalität hätten zugenommen, nicht bestätigen. Beide Gruppen stellten vielmehr in ihrem Untersuchungsgut einen (relativen) Rückgang der schweren Tatfolgen fest[123].

Übersicht 6: Deutsche Tatverdächtige nach Alter, Geschlecht und ausgewählten Deliktsgruppen. Bundesrepublik Deutschland (alte Länder einschliesslich Gesamtberlin) 2001

 TVBZ insgesamt (jeweils Deutsche) 

Jugendliche

Heran-
wachsende

Jung-
erwachsene

Voll-
erwachsene

Insgesamt

7.015,5

7.138,0

5.287,1

1.726,6

Mord/Totschlag (SZ 0100+0200)

2,8

8,1

6,4

2,5

Raub/Erpressung (SZ 2100+6100)*

256,0

198,2

99,7

16,4

Gef./schwere Körperverletzung (SZ 2220)

664,3

664,5

396,5

80,1

TVBZ Gewaltkriminalität (SZ 8920)

869,9

846,5

497,2

99,4

Anteil TVBZ Gewaltkriminalität
an TVBZ insgesamt

12,4

11,9

9,4

5,8

Anteil TVBZ gef./schw. Körperverletzung
an TVBZ Gewaltkriminalität insgesamt

76,4

78,5

79,7

80,6

 

 TVBZ männlich (jeweils Deutsche)

Jugendliche

Heran-
wachsende

Jung-
erwachsene

Voll-
erwachsene

Insgesamt

10.065,9

11.292,6

8.371,9

2.733,6

Mord/Totschlag (SZ 0100+0200)

4,5

14,5

10,9

4,3

Raub/Erpressung (SZ 2100+6100)*