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Jugendkriminalität in Deutschland
Kriminalstatistische und kriminologische
Befunde
Aktualisierungsstand: 9/2002
Prof. Dr. Wolfgang Heinz
Universität Konstanz
Eine
Internet-Veröffentlichung im
Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung
www.uni-konstanz.de/rtf/kik/
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I.
Jugendkriminalität - Voraussetzungen eines adäquaten Zugangs
1. Jugendkriminalität als kriminologischer Forschungsgegenstand
2. Methodische
Probleme des intra- und des interkulturellen Kriminalitätsvergleichs
1. Die kriminalstatistischen Erkenntnismittel
2. Dunkelfeldforschungen als Ergänzung der kriminalstatistischen
Erkenntnismittel
3.1
"Hell-" und "Dunkelfeld" der "Taten"
Schaubild 2: Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt
3.2
"Hell-" und "Dunkelfeld" der "Täter"
3.3
Vorläufige Folgerungen für die "registrierte" Jugendkriminalität
4. Die Widerspiegelung von Ausfilterungs- und (Um-) Definitionsprozessen
in den Kriminalstatistiken
4.1 Das
Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch
"Ausfilterung"
Schaubild 5: Erledigung staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungsverfahren
Schaubild 6: Diversionsraten (StA und Gerichte) im
Jugendstrafrecht
4.2 Das
Strafverfahren als Prozess differentieller Entkriminalisierung durch
"Umdefinition"
4.3
Folgerungen für die kriminalstatistische Analyse
III. Umfang,
Struktur und Entwicklung der "registrierten Jugendkriminalität"
1. Die Begriffe "Jugend", "Kriminalität" und
strafrechtliche Sozialkontrolle
2. Verfügbare Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken
3. Valide Messgrössen als Voraussetzung zur Messung von
"registrierter" Jugendkriminalität
Schaubild 7: Belastungszahlen für Deutsche nach
Geschlecht und Altersgruppe
Schaubild 8: Verurteiltenzahlen nach dem Alter
4. Umfang, Struktur und Entwicklung der "registrierten"
Jugendkriminalität
4.1
Umfang der "registrierten" Kriminalität junger Menschen
Schaubild 9: Verurteilte in % der Tatverdächtigen, nach
Altersgruppen. 2000
4.2
Struktur der "registrierten" Jugendkriminalität
Schaubild 10: Tatverdächtigen-Belastung Delikts- und
Altersgruppen
4.3
Entwicklung der "registrierten" Jugendkriminalität
Schaubild 11:
Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte, nach Altersgruppen. Straftaten
insgesamt
Schaubild 12: Mord und Totschlag
Schaubild 13: Gefährliche und schwere Körperverletzung
Schaubild 14:Raub und Erpressung
Schaubild 15: Schwerer Diebstahl
Schaubild 16: Einfacher Diebstahl
4.3.2
Entwicklung der Gewaltkriminalität
4.3.2.1
Die quantitative Dimension von Gewaltkriminalität innerhalb der
Gesamtkriminalität
4.3.2.2
Gewaltkriminalität junger Menschen - die quantitative Dimension
4.4 Kriminalität
jugendlicher Zuwanderer
4.4.1. Jugendliche Zuwanderer ohne deutschen Pass
Übersicht 9: Verurteilungsraten von deutschen
und nichtdeutschen Tatverdächtigen
4.4.2 Jugendliche Zuwanderer mit deutschem Pass
4.5 Jugendkriminalität nach dem Geschlecht der jungen Menschen
IV. Kriminalität
im Lebenslängsschnitt junger Menschen
1. "Normalität" von Jugendkriminalität im statistischen Sinne
Übersicht 17a: Verteilung der Delikte im
Dunkel-, Hell- und Kontrollfeld
Übersicht 17b: Bekanntwerden von
Dunkelfelddelinquenz im Jugendalter
2. Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität im Lebenslängsschnitt
3. Mehrfach- und Intensivtäter
V. Möglichkeiten
und Grenzen der Prognostizierbarkeit einer kriminellen Karriere
VI.
Täter-Opfer-Konstellationen
Schaubild 19: Täter-Opfer-Altersbeziehung bei
Opferdelikten
Jugendkriminalität
ist einer der bevorzugten Gegenstände der Kriminologie in der Bundesrepublik
Deutschland.[1] Die Gründe
für dieses Interesse an Jugendkriminalität und Jugendgerichtsbarkeit sind
vielschichtig. Von Einfluss dürfte sein, dass Jugendkriminalität allgemein als
Gradmesser von Grundbefindlichkeit und Lage der Jugend sowie als "Spiegel
gesellschaftlicher Verhältnisse"[2]
gilt. Forschungsstimulierend dürfte ferner die Annahme sein, bei Jugendlichen
besser und leichter als bei Erwachsenen soziale Auffälligkeiten beschreiben und
erklären sowie ihnen gegensteuern zu können. Motiv dürfte des weiteren die
Befürchtung einer jeden Elterngeneration sein, "Jugendkriminalität von
heute" sei die "Erwachsenenkriminalität von morgen". Zu den
wesentlichen Antrieben jugendkriminologischer Forschung zählt schliesslich der
immer wieder von neuem als Problem empfundene Generationenkonflikt. Klagen über
die nicht angepasste, auffällige, randalierende und rebellierende Jugend sind
so alt wie die Menschheit. Das Thema lässt sich verfolgen von den ältesten uns
vorliegenden Schriften[3] über die griechischen Philosophen[4],
die Kirchenväter[5] und die
Klassiker europäischer Literatur bis in die Gegenwart[6].
Auch heute noch dürfte für viele die inzwischen 400 Jahre alte Klage des alten
Schäfers in Shakespeares "Wintermärchen" gut nachvollziehbar sein:
"Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig, oder
die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit: Denn dazwischen ist nichts, als
den Dirnen Kinder schaffen, die Alten ärgern, stehlen, balgen."[7]
Ebenfalls nicht
neu ist, dass dieses Thema, Moden vergleichbar, für eine gewisse Zeit die
Diskussion beherrscht, um sodann anderen Themen Platz zu machen. In den 50er
Jahren wurde die "randalierende Jugend"[8],
wurden "Rowdytum und Vandalismus"[9]
thematisiert. In den 70er Jahren wurde auf "Besorgnis erregende" und
"alarmierende" Anstiege der Jugendkriminalität hingewiesen[10].
Der Rückgang der absoluten Zahlen polizeilich ermittelter und gerichtlich
verurteilter Jugendlicher Mitte der 80er Jahre provozierte sodann die Frage
nach den Konsequenzen schwindender Kriminalität[11]
und strafrechtlicher Überkapazitäten[12].
Seit den frühen 90er Jahren stehen dagegen wiederum der "drastische"
Anstieg der Jugendkriminalität und deren "neue Dimension"[13]
zur Diskussion.
Hinter den
Analysen und Bewertungen stehen in aller Regel unterschiedliche Deutungsmuster
und kriminalpolitische Interessen. "Eine linke Position etwa vermag im
Anstieg der Verbrechensziffern die Zunahme gesellschaftlicher Spannungen zu
entdecken, die selbst wiederum in nicht bewältigter gesellschaftlicher
Ungleichheit ihre Ursache hat. Für Konservative spiegelt die wachsende
Kriminalität dagegen den politisch zu verantwortenden Verlust von angestammten
Bindungen, die Abkehr von vermeintlich Stabilität gewährleistenden Traditionen
des Familienlebens, die durch Reformen bedingte Aushöhlung überkommener
Sozialisationsinstanzen wie Schule und Kirche, einen Verfall des ererbten
politischen und gesellschaftlichen Wertgefüges schlechthin."[14]
Die Spannbreite der Auffassungen über die "richtige"
gesellschaftliche Reaktion auf Jugendkriminalität könnte dementsprechend auch
kaum gegensätzlicher sein. Zugrunde liegen dem unterschiedliche Vorstellungen
über die Problemlösungskapazität des Strafrechts. Während die einen das
Strafrecht zur Lösung gesellschaftlicher Probleme für geeignet halten und
deshalb für mehr und härtere Strafen plädieren[15],
sehen die anderen in dieser Forderung nur ein Kurieren an Symptomen mit
falschen, unzulänglichen, ja kontraproduktiven Mitteln und einen Verzicht auf
den ernsthaften Versuch zur Abhilfe durch eine Verbesserung der Lebenslagen
junger Menschen[16]. Neu an der
gegenwärtigen Diskussion ist freilich, dass in Bezug auf die gesellschaftliche
Reaktion auf Jugendkriminalität mehr denn je ein Umdenken und Umlenken in der
Kriminalpolitik, eine Kurskorrektur[17]
- weg von der Repression hin zu mehr Prävention und Sozialpolitik - gefordert
wird[18].
Die Einlösung der Forderung "Prävention vor Repression" steht
deutlicher und nachdrücklicher als je zuvor auf der Tagesordnung, insbesondere
hat das Thema "Kriminalprävention auf kommunaler Ebene"
Hochkonjunktur[19].
Auch in der
vergleichenden Kriminologie ist Jugendkriminalität schon seit langem Gegenstand
besonderen wissenschaftlichen Interesses. Die vergleichende Analyse gilt als
Ersatz für das in den Sozial- und Humanwissenschaften seltene Feldexperiment[20].
Fragen von "Jugend, Kriminalität und Recht" finden sich deshalb auch
immer wieder auf den Programmen internationaler Fachtagungen.
Die
methodischen Schwierigkeiten sowohl des intra- als auch des interkulturellen
Kriminalitätsvergleichs sind nicht zu verkennen. Sie wurzeln vor allem in der
Notwendigkeit, nicht nur die "Kriminalität", sondern auch die
Verbrechenskontrolle und die Erkenntnismittel für Kriminalität in den
kriminologischen Bezugsrahmen einzubeziehen.
·
Kriminalität ist erstens kein Verhalten, dem das Attribut
"kriminell" von Natur aus zukommt; diese Bewertung beruht vielmehr
auf einem Unwerturteil der Gesellschaft. Jugendkriminalität muss deshalb vor dem
Hintergrund des jeweiligen strafrechtlichen Normenbestandes gesehen werden, sei
es im zeitlichen Längsschnitt, sei es hinsichtlich der in den Vergleich
einbezogenen Gesellschaften.
·
Zweitens versucht jede Gesellschaft durch eine Vielzahl von Mechanismen
sozialer Kontrollen zu gewährleisten, dass ihren Normen Folge geleistet wird.
Zur Sicherung der Verhaltenskonformität stehen verschiedene Systeme, Träger,
Strategien, Mittel und Sanktionen zur Verfügung. Strafrechtliche
Sozialkontrolle ist nur ein Ausschnitt aus der allgemeinen Sozialkontrolle,
denn das Strafrecht ist nur eines von mehreren sozialen Normensystemen, die
Strafjustiz nur einer von mehreren Trägern sozialer Kontrolle, die Strafe nur
eine von mehreren Sanktionsmöglichkeiten. Die Ergebnisse der amtlichen
Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken spiegeln nicht nur Intensität und
Struktur der strafrechtlichen Sozialkontrolle, sondern auch Veränderungen im
Verhältnis von formeller und informeller Sozialkontrolle wider. Gesellschaften
unterscheiden sich regelmässig hinsichtlich Struktur und Intensität der
strafrechtlichen Sozialkontrolle, insbesondere im Bereich der Jugenddelinquenz[21].
Aber auch intrakulturell treten erhebliche Veränderungen der strafrechtlichen
wie ausserstrafrechtlichen Sozialkontrolle im zeitlichen Längsschnitt auf.
·
Gesellschaften unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Rechts-
und Gesellschaftsordnung, sondern auch hinsichtlich Umfang und Intensität
"kriminogener" Faktoren. Sowohl in den intra- als auch in den
interkulturellen Vergleich einbezogen werden müssten deshalb nicht nur Daten zu
den Tätern, sondern auch zu den dem Recht vorgelagerten Normensystemen, zur
Norm- und Wertbindung, zu Tatgelegenheitsstrukturen, zur subjektiven
Einschätzung des Entdeckungs-, Verfolgungs- und Sanktionierungsrisikos usw.
Ohne Berücksichtigung dieser - hier nur beispielhaft aufgeführten - Faktoren
ist der Vergleich notwendigerweise wenig aussagekräftig.
·
Das Wissen über Umfang, Struktur und Entwicklung der "sozial
sichtbaren" Kriminalität beschränkt sich überwiegend auf die
veröffentlichten Daten über Rechtsbrüche. Der interkulturelle Vergleich setzt
deshalb viertens eine Vergleichbarkeit der
kriminologischsozialwissenschaftlichen Messinstrumente voraus; diese zu
beurteilen erfordert eine quellenkritische Analyse.
"Die" Kriminalstatistik, mit der,
gleichsam naturalistisch, "Kriminalität" gemessen werden könnte, gibt
es nicht, weder im Inland noch im Ausland. Zum einen wird der Messgegenstand -
Kriminalität - erst in Prozessen der Wahrnehmung und Bewertung konstituiert,
zum anderen wird primär nicht "Kriminalität" gemessen, sondern
Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Zumeist gibt es, wie in Deutschland,
eine Reihe von Statistiken, die auf der Ebene
·
der Polizei[22]
die Zahl der polizeilich bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten Straftaten sowie
der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen,
·
der Staatsanwaltschaft[23]
die Zahl der von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren bzw.
(seit 1998) der von Ermittlungsverfahren betroffenen Beschuldigten,
·
des Strafgerichts[24]
die Zahl der Personen, die sich vor Gericht zu verantworten haben
(Abgeurteilte) bzw. rechtskräftig verurteilt worden sind (Verurteilte),
·
der Strafvollstreckung[25]
die Zahl der einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellten Personen,
denen das Gericht Straf- oder Strafrestaussetzung gewährt hat, und
·
des Strafvollzugs[26]
die Zahl der in den Justizvollzugsanstalten befindlichen Gefangenen und
Verwahrten messen (vgl. Schaubild 1)[27].
|
Verfahrensabschnitt |
Datensammlung |
|
Ermittlungsverfahren |
|
|
Polizeiliche Ermittlungen |
Polizeiliche Kriminalstatistik |
|
Entscheidung der
Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen |
Staatsanwaltschaftsstatistik |
|
Hauptverfahren |
|
|
Strafgerichtliche Tätigkeit |
Justizgeschäftsstatistik in
Strafsachen |
|
Strafgerichtliche
Entscheidungen |
Strafverfolgungsstatistik |
|
Strafvollstreckung/Strafvollzug |
|
|
Strafaussetzung zur Bewährung |
Bewährungshilfestatistik |
|
Vollzug einer Freiheitsstrafe |
Strafvollzugsstatistik |
Vgl. Heinz, Wolfgang: Die deutsche Kriminalstatistik, in:
BKA-Bibliographienreihe, Bd. 5, Wiesbaden 1990, S. 1 ff.
Ergänzend und zur Abrundung können noch einige
weitere Statistiken aus anderen Bereichen herangezogen werden, etwa die
Statistik über Schwangerschaftsabbrüche[28],
die Todesursachenstatistik[29],
die Statistik der Strassenverkehrsunfälle[30],
die Statistiken aus dem Datenbestand des Bundeszentralregisters[31],
die Statistischen Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes aus dem Datenbestand
des Verkehrszentralregisters[32],
die Steuerstrafsachenstatistik der Steuerverwaltungen der Länder und der
Bundesfinanzverwaltung, die Übersichten über Bussgeldverfahren wegen Verdachts
eines Verstosses gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen usw.
Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken
geben als Tätigkeitsnachweise in erster Linie Aufschluss über die in den
einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens stattfindenden Registrierungs-,
Definitions- und Ausfilterungsprozesse. Erst in zweiter Linie sind sie,
allerdings nur sehr grobe, Indikatoren der
"Kriminalitätswirklichkeit". Die Gegenüberstellung der in ihnen
ausgewiesenen Daten ermöglicht einen Querschnittsvergleich, der einige der
wichtigsten "Knotenpunkte in einem prozessorientierten Entscheidungsablauf
über kriminelle Taten und Täter"[33]
sichtbar werden lässt. Im zeitlichen Längsschnittvergleich informieren sie vor
allem über Konstanz und Wandel der Erledigungsstrategien in einem Prozess
"differentieller Entkriminalisierung"[34].
Durch die Kriminal- und
Strafrechtspflegestatistiken wird nur ein Ausschnitt der Kriminalität gemessen,
nämlich die jeweils "erledigten" Verfahren, die
"registrierte" Kriminalität (Fälle) bzw. die
"registrierten" Personen (Tatverdächtige, Abgeurteilte, Verurteilte,
Probanden, Gefangene). In keiner dieser Statistiken wird die
"Kriminalitätswirklichkeit" in ihrer Gesamtheit gemessen, weil ein
Teil der Straftaten gar nicht entdeckt und von den entdeckten Taten nicht alle
als "kriminell" bewertet werden. Nur ein Teil der wahrgenommenen und
als "kriminell" bewerteten Lebenssachverhalte wird angezeigt. Von den
der Polizei teils durch eigene Ermittlungstätigkeit, teils, und zwar weitaus
überwiegend, durch Anzeige bekannt gewordenen Fällen wird wiederum nur ein Teil
aufgeklärt, angeklagt und ist Gegenstand einer Verurteilung. Nur ein kleiner
Teil der Verurteilten wird einem Bewährungshelfer unterstellt bzw. hat seine
Strafe in einer Strafvollzugsanstalt zu verbüssen.
Das in diesen Statistiken erfasste sog.
"Hellfeld" der den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen
Straftaten und Straftäter ist nur ein kleiner und überdies nicht
repräsentativer Ausschnitt der "Kriminalitätswirklichkeit"[35].
Ein Grossteil der Delikte wird amtlich nicht bekannt, verbleibt also im
"Dunkelfeld"[36].
Wie gross dieser Ausschnitt ist und welche
Struktur die "Kriminalitätswirklichkeit" aufweist, wissen wir nicht[37].
Denn das Dunkelfeld selbst ist nach Umfang und Struktur auch durch die neueren
Methoden der Dunkelfeldforschung, insbesondere durch Täter- oder
Opferbefragungen[38], nur für
Teilbereiche und auch für diese nur begrenzt aufhellbar. Die Grenzen für
Dunkelfeldforschungen beruhen sowohl auf allgemeinen methodischen Problemen von
Stichprobenuntersuchungen[39]
als auch auf speziellen Problemen dieses Befragungstyps. Hierzu zählen vor
allem die beschränkte Erfragbarkeit bestimmter, namentlich schwerer, Delikte[40],
Probleme der Verständlichkeit der Deliktsfragen[41]und
der Erinnerungsfähigkeit der Befragten[42]
wie schliesslich des Wahrheitsgehalts der Aussagen[43].
Gemessen wird auch in Dunkelfeldforschungen nicht die
"Kriminalitätswirklichkeit", sondern immer nur die Selbstbeurteilung
und Selbstauskunft der Befragten in einer immer schon vorstrukturierten
Befragungssituation, d.h. es wird erfasst, wie Befragte bestimmte Handlungen
definieren, bewerten, kategorisieren, sich daran erinnern und bereit sind,
darüber Auskunft zu geben. Dunkelfeldforschungen sind (auch) deshalb kein
Ersatz für Kriminalstatistiken, sie sind aber eine notwendige Ergänzung der
Kriminalstatistiken, um - jedenfalls für Teilbereiche - die stattfindenden
Selektionsprozesse, insbesondere hinsichtlich der Anzeige, erkennen,
quantitativ einordnen und in ihrer Bedeutung für das kriminalstatistische Bild
bewerten zu können.
Dass in den Kriminalstatistiken nur ein Teil der
"Kriminalitätswirklichkeit"[44]erfasst
wird, und selbst dieser systematisch verzerrt, nämlich zu den schwereren
Deliktsformen hin verschoben, gilt auch für die Statistik, die der
"Tat" zeitlich noch am nächsten liegt und deshalb noch am wenigsten
von den Entscheidungen anderer Instanzen beeinflusst ist, für die Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS). Fast alle Sachverhalte, die in der Polizeilichen
Kriminalstatistik - und damit in allen weiteren, auf dem polizeilichen
Arbeitsergebnis aufbauenden Statistiken - als "registrierte" Fälle
ausgewiesen werden, werden der Polizei durch Anzeigen bekannt. Insofern zeigt
registrierte Kriminalität vor allem, in welchem Bereich informelle
Sozialkontrolle als inadäquat und ineffektiv empfunden wird, wodurch sich
Opfer, Informant und Anzeigeerstatter beschwert fühlen und was sie (nicht
unbedingt strafrechtlich) verfolgt wissen wollen. Deshalb beschränkt sich auch
"Kriminalität" nach "Begriff, Erscheinung, Wissen und
kriminalpolitischen Problemen ... weitgehend auf die amtlich bekannt gewordenen
Rechtsbrüche"[45].
Folglich spiegelt registrierte Kriminalität im Wesentlichen die
unterschiedliche Intensität und Struktur der Sozialkontrolle wider.
So beruhen polizeiliche Kenntnisse über Eigentums-
und Vermögenskriminalität zu über 90% auf Anzeigen Privater[46],
d.h. Umfang, Struktur und Entwicklung registrierter Kriminalität sind (fast)
eine direkte Funktion des Anzeigeverhaltens. Durch das Anzeigeverhalten werden
nicht nur Umfang und Struktur der "registrierten" Kriminalität,
sondern auch der aufgeklärten Fälle und der ermittelten Tatverdächtigen
bestimmt. Dies hat vor allem folgende Gründe:
·
Von den Opfern bzw. von Dritten werden nicht alle Straftaten als solche
wahrgenommen und bewertet. Manche Deliktsformen entziehen sich weitgehend der
Entdeckung, andere sind aus den verschiedensten Gründen anzeigeimmun. Solche
weitgehend entdeckungs- oder anzeigeimmunen Deliktsformen werden
typischerweise, Ladendiebstahl ausgenommen, von Erwachsenen verübt. Die von
Erwachsenen verübten Straftaten sind in der Regel weniger sichtbar, komplexer
und deshalb auch schwerer zu kontrollieren. Erinnert sei nur an Gewalt in der
Familie, Betrug (z.B. an Versicherungen) oder Steuerhinterziehung, erinnert sei
weiter an die den Jugendlichen regelmässig gar nicht zugänglichen modernen (und
eher schadensschweren) Erscheinungsformen der Kriminalität, wie
Wirtschaftsstraftaten, Korruption und Bestechlichkeit, Umwelt- und Organisierte
Kriminalität, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel. Die Kriminalität junger
Menschen ist demgegenüber überwiegend spontan-ungeplant, einfach strukturiert,
sie wird eher im öffentlichen Raum und eher gemeinschaftlich verübt. Diese
Delikte junger Menschen sind deshalb eher sichtbar, leichter nachweisbar,
folglich insgesamt leichter zu kontrollieren.
·
Von den als Straftaten bewerteten Sachverhalten wird wiederum nur ein
Teil angezeigt; die durchschnittliche Anzeigerate dürfte zwischen 10% und 50%
betragen[47]. Die
Anzeigeraten sind je nach Deliktstypus unterschiedlich hoch (vgl. Schaubild 2)[48],
sie weisen regionale Divergenzen auf, sie sind beeinflusst von
Täter-Opfer-Konstellationen, vom Versicherungsschutz und den
Versicherungsbedingungen, der subjektiv eingeschätzten Schadensschwere usw.[49].
Bei Eigentumsdelikten beeinflusst z.B. vor allem die Schwere des erlittenen
Schadens die Anzeigebereitschaft, d.h. mit der Schadenshöhe steigt die
Wahrscheinlichkeit der Anzeige[50].
Dies wiederum bedeutet, dass die "registrierte" Kriminalität zu den
schwereren Deliktsformen hin verschoben ist.

Durch das Anzeigeverhalten werden aber nicht nur
Umfang und Struktur, sondern auch die Entwicklung "registrierter"
Kriminalität bestimmt. Die Crux einer jeden Aussage zur
Kriminalitätsentwicklung ist deshalb, dass unklar ist, ob die statistischen
Zahlen die Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" widerspiegeln
oder ob sie lediglich das Ergebnis einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell-
und Dunkelfeld sind. "Hellfeld-" und
"Dunkelfeldkriminalität" können sich, wie US-amerikanische
Forschungen[51] zeigen, auf
unterschiedlichem Niveau nicht nur gleichsinnig, sondern über einen längeren
Zeitraum hinweg auch gegenläufig entwickeln (vgl. Schaubild 3)[52].

Ein Rückschluss von der Entwicklung der
"registrierten" Kriminalität auf die
"Kriminalitätswirklichkeit" ist deshalb nur unter der Annahme
möglich, sämtliche Einflussgrössen für "registrierte" Kriminalität
seien im Vergleichszeitraum im Wesentlichen konstant geblieben, ausgenommen die
"Kriminalität". Diese Annahme ist indes - jedenfalls in dieser
Allgemeinheit und bezogen auf längere Zeiträume - empirisch nicht begründet.
Denn der Faktor, dem quantitativ die grösste Bedeutung zukommt, die
Anzeigebereitschaft, unterliegt in hohem Masse sozialem Wandel, ist sie doch Spiegelbild
von sich verändernder sozialer Toleranz. So treten z.B. heute Formen der Gewalt
in unser Bewusstsein, die es früher sicher auch gab, aber die erst heute von
uns wahrgenommen und öffentlich gemacht werden. Dies ist ganz deutlich bei der
innerfamiliären Gewalt gegen Frauen und Kinder[53].
"Es kann daher", wie das Bundeskriminalamt in den Vorbemerkungen zur
Polizeilichen Kriminalstatistik formuliert, "nicht von einer feststehenden
Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen
werden."[54]
Dass sich das Anzeigeverhalten (deliktsspezifisch
unterschiedlich) geändert hat - teils dürfte es rückläufig, überwiegend indes
angestiegen sein -, dafür gibt es eine Fülle von Hinweisen; unklar ist dagegen
das jeweilige Ausmass. Umfassende empirische Untersuchungen zu Ausmass und
Richtung des Wandels fehlen, weil in der Bundesrepublik Deutschland bislang, im
Unterschied etwa zu den USA, zu England oder zu den Niederlanden, keine
statistikbegleitenden Dunkelfeldforschungen durchgeführt worden sind. Die
einzige deutsche Studie, in der mit vergleichbarer Methode zu drei
verschiedenen, jeweils mindestens 10 Jahre auseinander liegenden
Messzeitpunkten (Bochum 1975, 1986, 1998) Daten auch zum Anzeigeverhalten
erhoben worden sind, ergab hinsichtlich Diebstahl eine leichte Abnahme und
hinsichtlich Körperverletzung eine deutliche Zunahme der Anzeigebereitschaft.
1975 war die Zahl der im Dunkelfeld verbliebenen Körperverletzungen 7 mal so
hoch wie im Hellfeld, 1998 dagegen nur noch 3 mal so hoch. Die Zahl der
polizeilich registrierten Körperverletzungsdelikte stieg in Bochum von 865
(1975) auf 1.976 (1998), also um 128%[55].
Werden auch die nicht angezeigten Delikte berücksichtigt, dann stieg die
Gesamtzahl aller (also sowohl der angezeigten als auch der nicht angezeigten)
Fälle indes von 7.079 auf 8.748 Fälle, also um 24%. Mehr als zwei Drittel der
Zunahme im Hellfeld beruhten, werden diese Ergebnisse zugrunde gelegt, auf
einer blossen Veränderung der Anzeigebereitschaft[56].
Ob dies über Bochum hinaus gilt, ob dies
bundesweit so gilt und ob dies auch für andere Deliktsgruppen gilt, lässt sich
mangels repräsentativer landesweiter Längsschnittuntersuchungen zum
Anzeigeverhalten nicht sagen. Die Ergebnisse sowohl der statistikbegleitenden
Dunkelfeldforschungen in den USA und in England als auch die Bochumer
Untersuchung belegen indes, wie wenig verlässlich Aussagen über die
Kriminalitätsentwicklung sind, die allein auf Daten der
"registrierten" Kriminalität gestützt werden. Sie verdeutlichen
deshalb die Notwendigkeit von Studien zum Dunkelfeld und zum Anzeigeverhalten.
Veränderungen der "registrierten"
Kriminalität können des Weiteren aber auch darauf beruhen, dass sich die
Verfolgungsintensität, die Verdachtsstrategien bzw. die Erledigungspraxis der
Träger informeller wie formeller Sozialkontrolle[57],
Gesetzgebung oder Rechtsprechung, die Erfassungsgrundsätze für die Statistiken
oder das Registrierverhalten der statistikführenden Stellen geändert haben.
Abgesehen von einzelnen Befunden wie etwa dem Lüchow-Dannenberg-Syndrom[58]
ist über den quantitativen Einfluss dieser Faktoren relativ wenig bekannt[59].
Aussagen zur Entwicklung der
"Kriminalitätswirklichkeit" sind deshalb derzeit für die Situation in
Deutschland lediglich auf einer empirisch unzureichend gesicherten Plausibilitätsebene
möglich, nicht aber auf einer Ebene empirisch gesicherten Wissens. Es kann
deshalb nur vermutet werden, dass jedenfalls ein Teil des Anstiegs
registrierter Kriminalität auf Veränderungen der Kriminalitätswirklichkeit -
und nicht bloss des Anzeigeverhaltens - beruht.
Zu diesem Dunkelfeld der den Behörden nicht
bekannt gewordenen Taten kommt noch das Dunkelfeld der nicht ermittelten Täter
hinzu[60].
Damit aus einem in der PKS registrierten "Fall" ein "Tatverdächtiger"
wird, bedarf es der Aufklärung, wobei der Anteil der Eigenaufklärung durch die
Polizei relativ gering ist[61].
Im Durchschnitt wird nur jeder zweite Fall auch aufgeklärt. Eine
Verzerrungsmöglichkeit besteht darin, dass die Aufklärungswahrscheinlichkeit
deliktsspezifisch unterschiedlich gross ist[62]
und des Weiteren von der Handlungskompetenz und Verteidigungsmacht des
Verdächtigen beeinflusst wird. Die Aussage- und Geständnisbereitschaft junger
Menschen ist deutlich höher; sie sind im Ermittlungsverfahren seltener durch
einen Verteidiger vertreten. Dies wiederum führt dazu, dass sich ihre
Überrepräsentation im weiteren (Ermittlungs-) erfahren sogar noch verstärkt[63].
Wenig beachtet wird, dass - selbst bei unveränderten Fallzahlen - die Zahl der
Tatverdächtigen allein aufgrund unterschiedlicher Aufklärungsergebnisse steigen
oder fallen kann[64].
Ob sich die beiden genannten Faktoren -
Entdeckungs- und Aufklärungswahrscheinlichkeit - in einer Gesamtbilanz
zugunsten oder zulasten junger Menschen auswirken, lässt sich derzeit noch
nicht abschliessend beurteilen.
·
Zum einen sind junge Menschen überproportional an solchen Delikten
beteiligt, die, wie Ladendiebstahl, zwar eine extrem geringe Entdeckungs-, aber
eine extrem hohe Anzeige- bzw. Aufklärungsrate besitzen. Konsequenterweise
lassen Anstiege in diesem Bereich vor allem Veränderungen der sozialen
Kontrolle, nicht aber der "Kriminalitätswirklichkeit" erkennen.
·
Andererseits sind junge Menschen überproportional häufig auch bei
Delikten mit hoher Entdeckungs- und Anzeigewahrscheinlichkeit, jedoch extrem
niedriger Aufklärungsrate registriert, z.B. Fahrraddiebstahl. Ob die
Registrierung junger Menschen bei diesen Delikten bedeutet, dass junge Menschen
leichter als erwachsene (und erfahrene) Straftäter überführt werden oder aber,
dass diese Delikte vorrangig von jungen Menschen verübt werden, ist wegen
fehlender Dunkelfelduntersuchungen, in die alle Altersgruppen einbezogen sind,
derzeit noch unklar[65].
Wegen dieses "doppelten Dunkelfeldes",
des Dunkelfeldes der nicht angezeigten Taten und des Dunkelfeldes der zwar
angezeigten Taten aber nicht ermittelten Tatverdächtigen, wird nur ein
Bruchteil der "jugendlichen Täter" von der Polizei und damit in der
PKS registriert. Nach Dunkelfelduntersuchungen im Bereich der Eigentums- und
Vermögensdelikte werden weniger als 10% der "Täter" auch polizeilich
registriert[66].
Kriminalstatistiken bilden an einzelnen
Messpunkten das Ergebnis der im Strafverfahren erfolgenden Selektion ab. Die
vergleichende Gegenüberstellung der absoluten Zahlen der wegen Verbrechen oder
Vergehen - jeweils ohne Straftaten im Strassenverkehr - polizeilich
registrierten Fälle, der ermittelten Tatverdächtigen, der deshalb Abgeurteilten
und Verurteilten (Schaubild 4)[67]
zeigt diese Ausfilterung. Nur jeder zweite Fall kann durch Ermittlung eines
Tatverdächtigen aufgeklärt werden; nur ein knappes Drittel der von der Polizei
ermittelten Tatverdächtigen wird auch verurteilt, hiervon wiederum werden 11%
zu einer stationären Sanktion verurteilt[68](vgl.
Übersicht 1).

|
Bekannt gewordene Fälle: |
5.074.482 |
100%1) |
|
|
|
Aufgeklärte Fälle: |
2.680.570 |
52,8 % |
|
|
|
Ermittelte Tatverdächtige: |
1.831.746 |
|
|
|
|
darunter Kinder: |
113.328 |
|
|
|
|
Strafmündige
Tatverdächtige:2) |
1.718.418 |
|
100% |
|
|
Angeklagte
(=Abgeurteilte) |
669.807 |
|
41,5% |
|
|
Verurteilte: |
522.839 |
|
32,5% |
100% |
|
Zu stationären Sanktionen Verurteilte3) |
58.293 |
|
3,4% |
11,1% |
|
darunter: |
42.381 |
|
2,5% |
8,1% |
|
Zu Jugendarrest Verurteilte |
15.789 |
|
0,9% |
3,0% |
1) Die
Bezugnahme von Personen auf bekannt gewordene Fälle ist nicht möglich. Denn auf
eine Person kommt im Schnitt mehr als ein Fall (nach der PKS kommen auf 1
Tatverdächtigen im Schnitt ungefähr 1,5 aufgeklärte Fälle).
2) Exakte
Anteile können nicht berechnet werden, weil die Verurteilten (einschliesslich
der zu stationären Sanktionen Verurteilten) eines Jahres keine Untermenge der
Tatverdächtigen desselben Jahres sind.
·
Wegen
unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Erfassungsgrundsätze stammt nur ein
Teil der Verurteilten aus den Tatverdächtigen desselben Berichtsjahres.
·
Die
Abgrenzung der Ausweise über Tatverdächtige und Verurteilte (ohne Straftaten im
Strassenverkehr) ist nicht völlig identisch.
·
Die
als Bezugsgrösse dienende Zahl der Tatverdächtigen ist zu niedrig. Wie aus der
StA-Statistik hervorgeht, werden nur rd. 80% der Ermittlungsverfahren gegen
bekannte Täter von der Polizei eingeleitet. In der PKS sind insbesondere nicht
berücksichtigt:
·
die
von der Staatsanwaltschaft unmittelbar und abschliessend bearbeiteten Vorgänge,
·
die
von den Finanzämtern (Steuervergehen) und
·
von
den Zollbehörden (ausser den Rauschgiftdelikten) durchermittelten und an die
Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge.
3) Zu Freiheits- oder
Jugendstrafe (ohne Bewährung), zu Jugendarrest oder zu Heimerziehung (§ 12 Nr.
2 JGG) Verurteilte.
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik 2000, Tab. 01, 20 (jeweils alte Länder); Statistisches
Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2000.
Dass nur ein Drittel der polizeilich ermittelten
Tatverdächtigen auch verurteilt wird, beruht vor allem auf folgenden Gründen:
·
Bei einem erheblichen Teil der von der Polizei ermittelten
"Tatverdächtigen" wird das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft
entweder mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) oder
aufgrund von Opportunitätsvorschriften (§§ 153 ff. StPO, §§ 45, 47
JGG, §§ 31a, 37, 38 BtMG) eingestellt (vgl. Schaubild 5)[69].
In den letzten Jahrzehnten wurde die Zahl der Opportunitätsgründe vermehrt und
die Reichweite der einzelnen Opportunitätsvorschriften deutlich ausgeweitet.
Diese Möglichkeiten, das Verfahren - trotz hinreichenden Tatverdachts - in den
Fällen minderer Schwere einzustellen, hat die Praxis in zunehmendem Masse
genutzt. Derzeit (1999)[70]
dürfte bei jedem zweiten Beschuldigten das Verfahren aus
Opportunitätsgründen eingestellt werden[71].
Vor allem bei jungen Menschen wurde in zunehmendem Masse von den
Diversionsmöglichkeiten des JGG Gebrauch gemacht. Zwischen 1981, dem ersten
Jahr, für das eine veröffentlichte StA-Statistik verfügbar ist, und 1999 dürfte
sich die Diversionsrate von 44% auf 69% erhöht haben (vgl. Schaubild 6)[72].
·
Trotz dieses hohen Masses an Ausfilterung durch die Staatsanwaltschaft
werden rd. 20% der Angeklagten nicht verurteilt, die Strafgerichte stellen in
diesen Fällen zumeist aufgrund von Opportunitätsvorschriften ein oder sprechen
frei[73].
Dies ist nicht folgenlos für den Ausweis der
"registrierten" Kriminalität junger Menschen. Denn eingestellt werden
vornehmlich Delikte minderer Schwere, so dass für eine Verurteilung relativ
mehr schwere Delikte anstehen. Die Struktur der in der StVStat ausgewiesenen
Delikte verschiebt sich deshalb (noch weiter) zu den schwereren Delikten hin.


Das Strafverfahren ist indes nicht nur ein Prozess
der mehrstufigen "Ausfilterung", sondern auch ein Prozess der
"Umdefinition". Insbesondere im Bereich der Schwerkriminalität findet
besonders häufig eine solche "Umdefinition" statt, und zwar regelmässig
zu minder schweren Straftatbeständen hin. Art und Ausmass dieser Umdefinition
lassen die gegenwärtigen Kriminalstatistiken nicht erkennen. Denn jede
Statistik gibt lediglich die Beurteilung der jeweiligen statistikführenden
Stelle wider, also der Polizei oder des Gerichts[74].
Bekannt ist, dass die Erfassung in der
Polizeilichen Kriminalstatistik eine Überbewertungstendenz aufweist, und zwar
sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der
"Tatverdächtigen" als auch hinsichtlich der Beurteilung der Schwere
des Sachverhalts. Diese Überbewertung wird, wenn sie im weiteren Fortgang des
Verfahrens korrigiert wird, im statistischen Ausweis der PKS nicht
zurückgenommen, und zwar weder im Fall der "Ausfilterung" noch im
Fall der "Umdefinition". Über die Grössenordnungen, in denen
derartige Ausfilterungen/Umdefinitionen vorkommen, geben Aktenanalysen
Auskunft, die insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und der Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung durchgeführt worden sind. Danach wird
weniger als die Hälfte der ermittelten Tatverdächtigen auch entsprechend der
polizeilichen Ausgangsdefinition verurteilt; bei der Mehrzahl kam es zu
Umdefinitionen in minder schwere Delikte[75].
In diesem hohen Masse findet eine Bewertungsänderung freilich nur in Fällen schwerer
Kriminalität statt. Bei mittlerer Kriminalität sind Bewertungsänderungen
weitaus seltener; bei leichter Kriminalität bleibt die polizeiliche Definition
praktisch unverändert.
Wenn das Strafverfahren ein Selektions- und ein
Definitionsprozess ist, in dem es nicht "die" Wirklichkeit gibt, dann
kann dies nur heissen, dass die "Wirklichkeit" einer Statistik nicht
Vorrang vor der "Wirklichkeit" einer anderen Statistik haben kann und
darf. Diese unterschiedlichen "Wirklichkeiten" müssen vielmehr durch
vergleichende Gegenüberstellung miteinander konfrontiert und gegenseitig
kontrolliert werden. Hierbei gilt es auch, die
"Entkriminalisierungsleistung" von Staatsanwaltschaft und Gericht
(trotz bejahten Tatverdachts) in Fällen der Einstellung gem. §§ 153 ff.
StPO, 45, 47 JGG zu berücksichtigen. Die verfügbaren Kriminalstatistiken lassen
freilich diesen Vergleich nur begrenzt zu. Unterschiedliche
Erfassungsgrundsätze, verschiedene Erfassungszeiträume und mangelnde
Differenziertheit der Daten sind hierfür die Hauptgründe[76].
Wer zur "Jugend" zählt und was als
"Kriminalität" bezeichnet wird, ist interkulturell verschieden und
dem intra- wie interkulturellen Wandel unterworfen. Weder gibt es, weltweit
gesehen, "ein einziges Jahr des Lebens, das in jedem Rechtssystem dem
Jugendalter zugerechnet würde"[77],
noch gibt es auch nur zwei Verhaltensweisen, die immer und überall als
kriminell bewertet worden sind. Erst der jeweilige Bezugsrahmen, sei es ein
strafrechtlicher, ein pädagogischer, ein soziologischer, ein kriminologischer
usw., erlaubt die Eingrenzung der jeweils gemeinten Phänomene[78].
Im strafrechtlichen Bezugsrahmen der
Bundesrepublik Deutschland wird mit "Jugend" die Altersgruppe der zur
Zeit der Tat 14- bis unter 18jährigen bezeichnet. In das Jugendstrafrecht als
Sonderstrafrecht für junge Menschen sind ferner die Heranwachsenden einbezogen,
d.h. die zur Zeit der Tat 18 aber noch keine 21 Jahre alten Personen. Zum
Vergleich und um entwicklungspsychologischen und soziologischen Fragestellungen
besser gerecht zu werden, wird die Kriminalität junger Menschen freilich nicht
lediglich der Erwachsenenkriminalität (über 21jährige Personen)
gegenübergestellt, sondern es werden auch die straftatbestandsmässigen
Handlungen weiterer Altersgruppen unterschieden, insbesondere einerseits die
Delinquenz von Kindern (unter 14jährige), andererseits die Kriminalität von
Jungerwachsenen (21- bis unter 25Jährige) und von Vollerwachsenen (über
25jährige).
"Kriminalität" meint in diesem
Bezugsrahmen die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Das
Strafrecht bestimmt also, was als Rechtsbruch zu gelten hat, d.h. es legt
Umfang und Inhalt der als Rechtsbruch anzusehenden Teilmenge des abweichenden
Verhaltens fest. Ferner bestimmt das Jugendstrafrecht die Altersgrenzen, die
für diese Gruppen als altersadäquat geltenden Reaktionsweisen sowie das
förmliche Verfahren, in dem auf strafbare Taten reagiert wird. Gegenständlich
wird häufig die Begrenzung auf strafbares Verhalten aufgegeben zugunsten einer
Einbeziehung von (norm-)abweichendem Verhalten, das als symptomatisch für eine
gestörte Entwicklung betrachtet wird, wie z.B. Schuleschwänzen,
Alkoholmissbrauch, Weglaufen von zu Hause. Um den Rahmen dieses Beitrags nicht
zu sprengen, wird im Folgenden auf die sog. "Kinderdelinquenz" nur am
Rande eingegangen; die (nicht straftatbestandsmässige) Jugenddelinquenz wird
nicht behandelt werden.
Bei zeitlichen Längsschnittbetrachtungen und bei
internationalen Vergleichen ist zu beachten, dass der Inhalt der Begriffe
"Jugend", "Strafmündigkeit"[79]
und "Kriminalität" national unterschiedlich und überdies dem Wandel
unterworfen ist. In Deutschland wurden z.B. die 12 bis unter 14jährigen
Personen erst 1923 mit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes aus dem
Strafrecht herausgenommen. Dem Wandel unterworfen ist aber auch die durch das
Strafrecht erfolgende Festlegung dessen, was "strafbar" ist. Obwohl
sich in Deutschland der Kernbestand des strafbaren Unrechts nur langsam oder
geringfügig verändert hat, sind "in den letzten einhundert Jahren
erhebliche Wandlungen in Inhalt und Umfang des kriminalisierten
Verhaltensbereichs nicht zu übersehen. Man schätzt, dass sich die Zahl der mit
Kriminalsanktionen bewerteten Rechtsnormen vermehrfacht hat."[80].
Hinzu kommt, dass Änderungen sozialer, wirtschaftlicher oder technischer Art zu
neuen Kriminalitätsformen führen, von Strassenverkehrskriminalität über
Ladendiebstahl bis hin zu Videopiraterie und Raubkopien von Software.
In der Bundesrepublik Deutschland bilden
jugendstrafrechtliche Sozialkontrolle, Jugendhilfe und Jugendschutz das System
formeller Jugendsozialkontrolle, das wiederum auf der informellen
Sozialkontrolle - Familie, Kindergarten, Schule, Altersgruppe,
Ausbildungsstätte etc. - aufbaut. Aufgabe der Träger jugendstrafrechtlicher
Sozialkontrolle - Jugendpolizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht,
Jugend(gerichts)hilfe, Bewährungshilfe und Jugendstrafvollzug - ist es, mit den
Mitteln jugendstrafrechtlicher Hilfen und Kontrollen zur Wahrung von
Konformität beizutragen. Jugendkriminalität und Jugendgerichtsbarkeit stehen
folglich nicht isoliert für sich, sondern sind in den übergeordneten
Gesamtzusammenhang von Gesellschaft, Sozialisation und Sozialkontrolle
eingebettet.
Grundlage für
die folgende Darstellung der "registrierten" Jugendkriminalität sind
die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die Staatsanwaltschaftsstatistik
(StA-Statistik) sowie die Strafverfolgungsstatistik (StVStat). Bei Abschluss
des Manuskripts lagen vor die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik für
2001, der (für die Zitierung der Datenkommentierung massgebliche) amtliche
Berichtsband der PKS sowie die Daten der StVStat für das Berichtsjahr 2000, die
StA-Statistik für 1998 (ohne Ergebnisse für Hamburg und Schleswig-Holstein)
bzw. – mit Teilergebnissen – für 1999 (ohne Ergebnisse für Schleswig-Holstein –
soweit Ergebnisse fehlten, wurden hilfsweise jene des Jahres 1997 verwendet).
In regionaler
Hinsicht liegen zwar die Ergebnisse der PKS und der StA-Statistik für die
Bundesrepublik vor, die Ergebnisse der StVStat aber nur für die alten Länder
(seit 1995 mit Gesamtberlin). Da die StVStat in Mecklenburg-Vorpommern und
Sachsen-Anhalt noch nicht geführt wird[81],
veröffentlicht das Statistische Bundesamt derzeit, von einigen Eckwerten (seit
1997) abgesehen, die Ergebnisse der StVStat lediglich für die alten
Bundesländer einschliesslich Gesamtberlin. Die Daten für die alten Länder
schliessen bis zur deutschen Einigung West-Berlin ein. Die Daten Ostberlins
wurden in der ersten Hälfte der 90er Jahre in die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken
für die alten Länder integriert. In der PKS erfolgte dies ab dem Berichtsjahr
1991, in der StA-Statistik ab 1993, in der StVStat ab 1995. Der
Zeitreihenvergleich ist - bei Berechnung von TVBZ bzw. VBZ - allerdings kaum
beeinträchtigt. Im Folgenden werden überdies - bei Gegenüberstellung von TVBZ
und VBZ - ab 1991 die Ergebnisse für die alten Länder einschliesslich
Gesamtberlin dargestellt. Hierfür wurden die intern vorliegenden Daten der
StVStat für Ost-Berlin mit einbezogen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass
der Vergleich von TVBZ und VBZ für jeweils gleiche Gebiete erfolgt. Die Zahlen
weichen deshalb für den Zeitraum 1991 bis 1994 ab von dem vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Daten, in denen Ost-Berlin nicht enthalten ist.
Zeitreihenvergleiche
setzen Vergleichbarkeit der Daten voraus. Der Längsschnittvergleich der
Ergebnisse der PKS ist allerdings nur eingeschränkt möglich:
·
In der PKS werden seit 1963 Strassenverkehrsdelikte und seit 1971
Verstösse gegen strafrechtliche Landesgesetze nicht mehr ausgewiesen. Wegen der
Zusammenfassung in Straftatengruppen ist die Herstellung einer um die
Strassenverkehrsdelikte bereinigten Zeitreihe nicht möglich.
·
In der PKS wurden bis Anfang der 80er Jahre Tatverdächtige so oft gezählt,
wie gegen sie im Berichtszeitraum selbständige Ermittlungsverfahren
abgeschlossen wurden. Dies führte zu alters-, geschlechts- und
deliktsspezifisch unterschiedlich hohen Mehrfachzählungen, u.a. waren die
Ausweise über tatverdächtige Jugendliche wegen dieser Mehrfachzählungen um
durchschnittlich rd. 30% überhöht[82].
Deshalb wurde 1983/1984[83]die
sog. "echte" Tatverdächtigenzählung eingeführt. Ein Tatverdächtiger
wird danach auf Landesebene - unabhängig von der Zahl der durchgeführten
Ermittlungsverfahren - im Berichtszeitraum nur einmal gezählt. Bei
Zeitreihenvergleichen ist deshalb zu beachten, dass die ab 1984 vorliegenden
Ergebnisse der PKS mit den nach anderen Erfassungsgrundsätzen erhobenen Daten
früherer Jahre nur eingeschränkt vergleichbar sind.
Hinsichtlich
der Fallzählung wird deshalb die Darstellung auf die Zeit seit 1963 beschränkt,
hinsichtlich Tatverdächtiger oder Verurteilter auf die Zeit ab 1984.
Am häufigsten
als Tatverdächtige und als Verurteilte registriert werden die Vollerwachsenen,
was wegen deren grösseren Anzahl in der Wohnbevölkerung erwartbar ist (vgl. Übersicht 2).
|
|
Bevölkerung |
in % |
Tatver |
in % |
Verurteilte |
in % |
|
Jugendliche |
2.855.832 |
4,9 |
221.902 |
12,9 |
44.740 |
8,6 |
|
14 bis unter 16 |
1.411.510 |
2,4 |
104.940 |
6,1 |
17.999 |
3,4 |
|
16 bis unter 18 |
1.444.322 |
2,5 |
116.962 |
6,8 |
26.741 |
5,1 |
|
Heranwachsende |
2.212.230 |
3,8 |
191.778 |
11,2 |
55.170 |
10,6 |
|
Jungerwachsene |
2.968.863 |
5,1 |
206.545 |
12,0 |
84.724 |
16,2 |
|
Vollerwachsene |
49.878.877 |
86,1 |
1.098.193 |
63,9 |
338.205 |
64,7 |
|
25 bis unter 30 |
4.426.867 |
7,6 |
214.390 |
12,5 |
82.827 |
15,8 |
|
30 bis unter 40 |
11.861.404 |
20,5 |
392.501 |
22,8 |
132.192 |
25,3 |
|
40 bis unter 50 |
9.688.260 |
16,7 |
242.522 |
14,1 |
71.723 |
13,7 |
|
50 bis unter 60 |
8.329.995 |
14,4 |
141.173 |
8,2 |
35.593 |
6,8 |
|
60 und älter |
15.572.351 |
26,9 |
107.607 |
6,3 |
15.870 |
3,0 |
|
insgesamt |
57.915.802 |
186 |
1.718.418 |
164 |
522.839 |
165 |
Datenquelle:
Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 2000, Tab. 20 (alte
Länder);
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2000.
Im zeitlichen Längsschnittvergleich wie im
Vergleich verschiedener, z.B. nach Alter, Geschlecht oder Delikt
differenzierter Tätergruppen, erst recht natürlich im interkulturellen
Vergleich, sind absolute Zahlen nicht aussagekräftig. Erforderlich ist deren
Standardisierung; diese erfolgt üblicherweise durch Berechnung der sog.
Tatverdächtigen- bzw. Verurteiltenbelastungszahl (TVBZ bzw. VBZ), d.h. der auf
100.000 der (z.B. alters- oder geschlechtsgleichen) Wohnbevölkerung bezogenen
Zahl der Tatverdächtigen/Verurteilten. Freilich setzt dies voraus, dass die
Bezugsgrösse, hier: die zur Wohnbevölkerung gemeldeten Personen, hinreichend
genau bekannt ist. Unvermeidlich und hinnehmbar sind Fehler, die sich dadurch
ergeben, dass es sich um fortgeschriebene Bevölkerungszahlen handelt, d.h. um
solche, die seit der jeweils letzten Volkszählung fortgerechnet worden sind.
Weitaus problematischer sind indes systematische Unterschätzungen der
Bezugsgrösse hinsichtlich einzelner Bevölkerungsgruppen. Dies ist insbesondere
bei Migrationen regelmässig der Fall. So werden derzeit in Deutschland
Nichtdeutsche nur teilweise zur Wohnbevölkerung erfasst; nicht erfasst sind:
·
nicht meldepflichtige Personen, insbesondere ausländische Durchreisende,
Touristen, Geschäftsreisende und Besucher sowie grenzüberschreitende
Berufspendler, ferner Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und der
ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren
Familienangehörigen,
·
zwar meldepflichtige, aber nicht gemeldete Personen, insbesondere sich
illegal Aufhaltende.
Da die Zahl der amtlich nicht gemeldeten
Nichtdeutschen unbekannt, jedoch vermutlich gross ist[84],
können valide Belastungszahlen lediglich für die Teilgruppe der deutschen
Tatverdächtigen und Verurteilten berechnet werden[85].
Entsprechende Daten liegen ab 1984 vor[86].
Die im Folgenden mitgeteilten TVBZ bzw. VBZ beziehen sich dementsprechend immer
nur auf die Deutschen. Selbst für die Teilgruppe der ausländischen
Tatverdächtigen, die zur Wohnbevölkerung gemeldet sind, lassen sich nach
Einschätzung des Bundeskriminalamtes keine validen Belastungszahlen berechnen[87].

Wie Schaubild
7[88]
zeigt, beträgt die Kriminalitätsbelastung bei jungen Menschen ein Mehrfaches
der Belastung der Vollerwachsenen. Eine derartige Überrepräsentation junger
Menschen sowohl unter den Tatverdächtigen als auch unter den Verurteilten ist
seit langem zu verzeichnen. Seit Führung einer amtlichen Kriminalstatistik für
Deutschland - seit 1882 - ist die Altersverteilung der Verurteilten durch eine
ausgeprägte "Linksschiefe" gekennzeichnet. Die Kriminalitätsbelastung
steigt vom 14. Lebensjahr an zunächst recht steil an, erreicht bei den
Heranwachsenden und Jungerwachsenen ihren Gipfel, fällt danach relativ stark
wieder ab und läuft ab dem 35. Lebensjahr allmählich aus (vgl. Schaubild 8)[89].
Diese höhere Belastung junger Menschen wird auch durch Dunkelfelduntersuchungen
in Form von Täterbefragungen bestätigt. Die Spitze der Kriminalitätsbelastung
ist hierbei sogar gegenüber den Daten der amtlichen Statistiken vorverlagert[90].
Der Vergleich der TVBZ und der VBZ (Schaubild 7) verdeutlicht nicht nur,
dass junge Menschen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil deutlich
überrepräsentiert sind. Der Vergleich zeigt auch, dass die Belastung, gemessen
anhand der VBZ, deutlich niedriger ist als die Belastung gemessen an TVBZ, dass
die Unterschiede zwischen den Altersgruppen weniger stark ausgeprägt sind und
sich die Belastungsspitzen von den heranwachsenden Tatverdächtigen zu den
jungerwachsenen Verurteilten verschieben. Diese Verschiebung ist Folge einer
differentiellen Entkriminalisierung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht (vgl.
Schaubild 9)[91].

So kamen im Jahr 2000 auf 100 tatverdächtige
deutsche Jugendliche lediglich 20 Verurteilte, bei Jungerwachsenen betrug die
Relation hingegen 100:44[92].
Da die StA-Statistik jedoch weder eine Delikts- noch eine Altersdifferenzierung
enthält, kann nicht festgestellt werden, ob diese Entkriminalisierung darauf
beruht, dass
·
junge Menschen zwar eher als polizeilich "überführt" angesehen
werden, dass sich dieser "Verdacht" aber im weiteren Verfahren nicht
hinreichend erhärten lässt und die StA deshalb eher gem. § 170 Abs. 2 StPO
mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt,
·
oder ob es sich bei den Straftaten junger Menschen eher um Bagatelltaten
handelt, die deshalb vermehrt von Staatsanwaltschaft und Gericht eingestellt
werden. Hierfür spricht zumindest die Struktur der registrierten Kriminalität,
die im Schnitt weniger schwer wiegt als die der Erwachsenen (vgl. unten 3.2).
Erst durch diese auf prozessualem Wege, durch
Verfahrenseinstellungen, erfolgende Entkriminalisierungsleistung lässt sich der
Anteil der strafrechtlich Vorbelasteten in Grenzen halten. Zum Beispiel waren
von sämtlichen männlichen Jugendlichen des Geburtsjahrgangs 1961 am Ende des
18. Lebensjahres 14,5% wegen einer Verfahrenseinstellung oder wegen einer
Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen, beim Geburtsjahrgang 1967
waren es bereits 17,2%[93].
Durch vermehrte Verfahrenseinstellungen konnte aber die Prävalenzrate der
formell Sanktionierten auf gleichem Niveau gehalten werden (vgl. Übersicht 3). Dennoch ist der Anteil
der verurteilten relativ hoch; nach begründeten Schätzungen dürfte der Anteil
der am Ende des 25. Lebensjahres informell[94]
oder formell[95]
sanktionierten Männer bei über 50% liegen[96].
|
|
Jahrgang
1961 |
Jahrgang
1967 |
Veränderung |
|||
|
männl. |
weibl. |
männl. |
weibl. |
männl. |
weibl. |
|
|
Bevölkerungszahl
|
511.700 |
487.800 |
523.300 |
496.500 |
+ 2,3% |
+ 1,8% |
|
mindestens
eine Registrierung1) |
74.339 |
16.260 |
90.206 |
25.661 |
+
21,3% |
+
57,8% |
|
Prävalenz
formell und informell
Sanktionierter2) |
14,5% |
3,3% |
17,2% |
5,2% |
+
18,6% |
+
57,6% |
|
Prävalenz
formell Sanktionierter3) |
7,9% |
1,4% |
7,7% |
1,3% |
- 2,5% |
- 7,1% |
1) Im
Zentral- oder im Erziehungsregister eingetragene Verurteilte (einschliesslich §
27 JGG) und Personen, die ausschliesslich wegen einer Verfahrenseinstellung
gem. §§ 45, 47 JGG eingetragen sind.
2)
Die Prävalenzrate formell und informell Sanktionierter bezeichnet den Anteil der
formell (durch Verurteilung, einschl. § 27 JGG) oder informell (gem. §§ 45, 47
JGG) Sanktionierten an der altersgleichen Bevölkerung.
3) Die
Prävalenzrate formell Sanktionierter bezeichnet den Anteil der formell (durch
Verurteilung, einschl. § 27 JGG) Sanktionierten an der altersgleichen
Bevölkerung.
Quelle:
Heinz, Wolfgang; Spiess, Gerhard; Storz, Renate: Prävalenz und Inzidenz
strafrechtlicher Sanktionierung im Jugendalter, in: Kaiser, G.; Kury, H.;
Albrecht, H.-J, (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren.
Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht. Bd. 35/2. Freiburg 1988, 647,
648.
Relativiert wird diese Überrepräsentation junger
Menschen unter den Tatverdächtigen wie unter den Verurteilten, wenn Art und
Schwere der verübten Delikte betrachtet werden[97].
Bei den von Jugendlichen typischerweise verübten Delikten handelt es sich um
leichtere Delikte[98].
Sowohl nach der PKS (vgl. Schaubild 10)[99]
als auch nach der StVStat dominieren bei Jugendkriminalität die Eigentums- und
Vermögensdelikte, ausweislich der StVStat auch die Verkehrsdelikte. Als neue
deliktische Erscheinungsform ist seit einigen Jahren zunehmend stärker die Rauschgiftdelinquenz
in den Vordergrund getreten, vor allem bei den Heranwachsenden und den
Jungerwachsenen. Einen überproportionalen Anteil der Tatverdächtigen bzw.
Verurteilten stellen junge Menschen allerdings auch bei Gewaltkriminalität,
insbesondere bei Körperverletzung und bei Raub.
Jugendliche und
Heranwachsende werden demnach besonders häufig wegen Delikten registriert bzw.
verurteilt, die entweder von der sozialen Lage und den Zugangschancen bestimmt
(Fahren ohne Führerschein bzw. unbefugter Fahrzeuggebrauch) oder durch
Bereicherungs-, Gewalt- und Aggressionselemente ausgezeichnet sind (Diebstahl,
Raub, Erpressung). Das Deliktsspektrum erweitert sich erst mit zunehmendem
Alter.

Bei registrierter Kriminalität junger Menschen
handelt es sich überwiegend um Delikte, die - im Vergleich zur
Erwachsenenkriminalität - weniger schwer sind[100].
Erwachsene, nicht Jugendliche, sind die typischen Täter der Wirtschaftskriminalität,
der Umweltkriminalität, des Drogen-, Waffen- und Menschenhandels und weiterer
Spielarten der Organisierten Kriminalität, der Korruption und der
Bestechlichkeit, von Gewalt in der Familie, des Versicherungsbetrugs und der
Steuerhinterziehung.
·
Dass es sich bei Jugendkriminalität überwiegend um Bagatelldelinquenz
handelt, dafür gibt die Deliktsstruktur bei den ermittelten Tatverdächtigen
erste Anhaltspunkte (vgl. Schaubild 10).
·
Ein vergleichbares Bild ergibt sich, wenn als Indikator für die
Deliktsschwere der durch die Tat verursachte Schaden zugrunde gelegt wird[101].
Bei Straftaten, die typischerweise von Erwachsenen begangen werden, sind in der
Regel weit höhere Schäden zu verzeichnen als bei den typischerweise von jungen
Menschen verübten Eigentums- und Vermögensdelikten[102].
Auch bei Raubdelikten fällt auf, dass bei den jugendtypischen Begehungsformen,
namentlich Handtaschen- und Strassenraub, der Anteil der Fälle mit
Vermögensschäden von mehr als 1.000 DM deutlich geringer ist als bei den
Straftaten, wie Überfälle auf Geldinstitute und Geldtransporte, die
typischerweise von Erwachsenen verübt werden. Jugendliche und Heranwachsende
sind zwar, ausweislich der PKS, überproportional an Raubüberfällen beteiligt,
vorwiegend freilich an den schadensleichten Fällen, insbesondere am
Handtaschenraub und dem sonstigen Strassenraub. Knapp die Hälfte der
Tatverdächtigen dieser beiden Deliktsgruppen waren 2001 Jugendliche[103],
auf diese beiden Deliktsgruppen entfielen indes lediglich 11,7% aller durch Raub
verursachten Schäden[104].
Und selbst hinsichtlich der körperlichen und psychischen Schäden, die etwa
Opfern von Raubüberfällen zugefügt werden, deuten die vorliegenden Befunde
darauf hin, dass junge Menschen zwar vermehrt Gewalt anwenden, während
Erwachsene etwas häufiger "nur" drohen, dass sich dieser höhere
Gewaltanteil jedoch nicht in einer grösseren Anzahl von Fällen mit erheblich
verletzten Opfern niederschlägt[105].
Weniger wegen ihres Ausmasses - Jugend ist die
Zeit des Umbruchs und des höchsten Aktivitätsgrades - als vielmehr wegen ihres
Anstieges wird Jugendkriminalität als Problem empfunden. Den Daten der PKS
zufolge ist die "registrierte" Kriminalität der (deutschen)
Jugendlichen, der Heranwachsenden und der Jungerwachsenen nicht nur wesentlich
höher als die der Erwachsenen, sondern sie ist, nach einigen Jahren der
Konstanz (bis 1988), in den letzten Jahren deutlich angestiegen[106].
Der Anstieg der polizeilich registrierten Gesamtkriminalität wird fast
ausschliesslich von jungen Menschen (unter 25 Jahren) getragen.
Diese anhand der Daten der PKS ablesbare
Entwicklung wird indes durch die Daten der VBZ[107]
nur teilweise bestätigt (vgl. Übersicht
4).
|
|
Jugendliche |
Heranwachsende |
Jungerwachsene |
Vollerwachsene |
||||
|
|
TVBZ |
VBZ |
TVBZ |
VBZ |
TVBZ |
VBZ |
TVBZ |
VBZ |
|
1984 |
3.658,8 |
1.355,9 |
4.201,4 |
1.812,2 |
3.535,4 |
1.776,1 |
1.562,6 |
609,9 |
|
2000 |
6.803,3 |
1.355,1 |
7.185,3 |
2.142,7 |
5.206,9 |
2.269,7 |
1.740,4 |
544,7 |
|
%-Veränd. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
TVBZ |
85,9 |
|
71,0 |
|
47,3 |
|
11,4 |
|
|
VBZ |
|
-0,1 |
|
18,2 |
|
27,8 |
|
-10,7 |
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.):
Polizeiliche Kriminalstatistik 1984, 2000, Tab. 40 (jeweils alte Länder);
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 1984, 2000,
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (Tab. B
15).
Die vergleichende Gegenüberstellung zeigt (vgl. Schaubilder 11-16)[108]:
1.
Die TVBZ der Jugendlichen, der Heranwachsenden, der Jungerwachsenen und
der Vollerwachsenen waren - bei Straftaten insgesamt (ohne Vergehen im
Strassenverkehr) - bis Mitte der 80er Jahre entweder weitgehend konstant oder sogar
leicht rückläufig. Sie sind gegen Ende der 80er Jahre deutlich gestiegen, und
zwar vor allem die der Jugendlichen, der Heranwachsenden und - etwas
abgeschwächt - auch der Jungerwachsenen. Ein strukturell damit nur teilweise
übereinstimmendes Bild zeigen die VBZ. Denn die VBZ sind Ende der 80er Jahre
noch zurückgegangen und erst gegen Mitte der 90er Jahre angestiegen, wobei die
Anstiege bei weitem nicht so ausgeprägt waren wie bei den TVBZ.
2.
Dass und wie sehr die Entwicklung von TVBZ und VBZ deliktsspezifisch
unterschiedlich ist, zeigt der Vergleich von Mord/Totschlag (vgl. Schaubild 12)[109]
sowie Diebstahl (vgl. Schaubilder 15 und 16) einerseits, von gefährlicher / schwerer Körperverletzung und
Raubdelikten (vgl. Schaubilder 13 und 14)
andererseits. Während bei der ersten Gruppe in fast allen Alters- und fast
allen Geschlechtsgruppen die VBZ und – bei schwerem Diebstahl auch die TVBZ
- unter dem Niveau von 1984 liegen,
sind dagegen bei der zweiten Gruppen sowohl die TVBZ als auch die VBZ bei fast
allen Alters- und Geschlechtsgruppen im Jahr 2000 über dem Niveau von 1984.
3.
Mit Ausnahme von gefährlicher und schwerer Körperverletzung sind im
letzten bzw. in den letzten beiden Jahren die TVBZ und die VBZ bei fast allen
Delikts-, Alters- und Geschlechtsgruppen zurückgegangen.
4.
Auch wenn die VBZ bei der Mehrzahl der Alters- und Geschlechtsgruppen bei
Mord/Totschlag sowie bei (einfachem und schwerem) Diebstahl 2000 unter dem
Niveau von 1984 liegen, so besteht - allerdings nur der Struktur nach -
insoweit Übereinstimmung in der Entwicklung von TVBZ und VBZ dahingehend, dass
auch die VBZ Ende der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre bei sämtlichen
Straftatengruppen angestiegen sind, wenngleich deutlich abgeschwächt gegenüber
den TVBZ.
5.
Die nach VBZ gemessene Belastung liegt allerdings um ein Mehrfaches unter
jener nach TVBZ. Dies gilt insbesondere auch bei schweren Formen der
Gewaltkriminalität. Auf einen wegen Mordes/Totschlages verurteilten männlichen
Jugendlichen kamen 2000 3,8 tatverdächtige Jugendliche, bei Raub/Erpressung
lautet die Relation 1:3,0, bei gefährlicher/schwerer Körperverletzung 1:4,0.
6.
Die Anstiege der TVBZ sind - gemessen über die Häufigkeitszahlen -
weitaus stärker als die der VBZ, und zwar auch bei zeitversetzter Betrachtung.
7.
Der Vergleich der Relationen männlich : weiblich zu den beiden
Messzeitpunkten 1984 und 2000 (vgl.
Übersicht 5) zeigt, dass sich die
Belastungsunterschiede überwiegend entweder verringert haben oder aber auf
gleichem Niveau geblieben sind[110].
Die Anstiegsraten bei den Frauen sind damit überwiegend höher oder zumindest in
gleichem Masse gestiegen wie die der Männer. Dies ändert aber nichts daran,
dass Frauen weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind, insbesondere im Bereich
der schweren Kriminalitätsformen.
|
Straftaten insgesamt (ohne Strassenverkehr) |
Relation TV/VU |
|||||||||
|
|
Männlich |
Weiblich |
Relation m/w |
|||||||
|
1984 |
2000 |
%Ver. |
1984 |
2000 |
%Ver. |
1984 |
2000 |
1984 |
2000 |
|
|
Jugendliche |
||||||||||
|
TVBZ |
5489,3 |
9662,4 |
76,0 |
1743,3 |
3801,0 |
118,0 |
3,1 |
2,5 |
2,5 |
4,3 |
|
VBZ |
2239,9 |
2223,4 |
-0,7 |
430,9 |
443,3 |
2,9 |
5,2 |
5,0 |
4,0 |
8,6 |
|
Heranwachsende |
||||||||||
|
TVBZ |
6709,9 |
11352,9 |
69,2 |
1573,8 |
2900,9 |
84,3 |
4,3 |
3,9 |
2,2 |
3,1 |
|
VBZ |
3075,2 |
3633,5 |
18,2 |
489,1 |
610,2 |
24,8 |
6,3 |
6,0 |
3,2 |
4,8 |
|
Jungerwachsene |
||||||||||
|
TVBZ |
5532,8 |
8263,6 |
49,4 |
1443,3 |
2110,4 |
46,2 |
3,8 |
3,9 |
1,9 |
2,2 |
|
VBZ |
2879,6 |
3733,8 |
29,7 |
620,3 |
786,5 |
26,8 |
4,6 |
4,7 |
2,3 |
2,7 |
|
Vollerwachsene |
||||||||||
|
TVBZ |
2521,9 |
2759,3 |
9,4 |
765,8 |
825,8 |
7,8 |
3,3 |
3,3 |
2,5 |
3,1 |
|
VBZ |
1017,3 |
903,4 |
-11,2 |
271,5 |
222,7 |
-18,0 |
3,7 |
4,1 |
2,8 |
3,7 |
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.):
Polizeiliche Kriminalstatistik 1984, 2000, Tab. 40 (jeweils alte Länder);
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 1984, 2000,
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung nach Alter und Geschlecht (Tab. B
15).
8.
Die TVBZ sind nicht nur weitaus höher als die VBZ, sie weisen auch
deutlich stärkere Anstiege auf, wie aus der Vergrösserung der Relation TVBZ/VBZ
erkennbar wird. Diese Schere, d.h. die Differenz zwischen TVBZ und VBZ, ist bei
allen in den Vergleich einbezogenen Straftatengruppen 2000 deutlich grösser als
noch 1984, und zwar trotz der Anstiege der VBZ. Dies wird daran erkennbar, dass
die Relation zwischen TVBZ/VBZ 2000 bei fast allen Alters- und allen
Deliktsgruppen der Gewaltkriminalität deutlich grösser ist als noch 1984. In
den letzten zwei bzw. drei Jahren haben sich freilich die Abstände zwischen
TVBZ und VBZ wieder etwas verringert, und zwar insbesondere bei den jüngeren
Altersgruppen.
Dieser Befund einer immer stärker werdenden Auseinanderentwicklung von
TVBZ und VBZ ist erklärungsbedürftig [111].
Für Eigentumsdelikte liegt die Vermutung nahe, diese Diskrepanz sei Folge der
Zunahme von Verfahrenseinstellungen. Bei den gravierenden Deliktsformen,
insbesondere bei Gewaltkriminalität, dürfte diese freilich keine hinreichende
Erklärung sein. Allein mit vermehrter Einstellung staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungsverfahren lässt sich dieser Befund in diesem Ausmass jedenfalls
nicht erklären, denn auch bei Jungerwachsenen und Vollerwachsenen öffnet sich
diese Schere, und zwar in teilweise noch stärkerem Masse als bei Jugendlichen
und Heranwachsenden. Als Erklärung kommen vor allem folgende Möglichkeiten in
Betracht:
·
Zunahme vor allem im Bereich der minder schweren Delikte, die vermehrt
aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, deshalb also nicht zur
Verurteilung gelangen[112].
Anhaltspunkte für diese Annahme liefert eine vom Kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) zum Anstieg der Jugendgewalt in Hannover
durchgeführte Aktenanalyse, bei der die Strafverfahrensakten von unter
21jährigen Beschuldigten von Raub- und qualifizierten Körperverletzungsdelikten
der Jahre 1993 und 1996 ausgewertet wurden. Diese Untersuchung ergab, dass es
1996 gegenüber 1993 zu einem (relativen) Rückgang der schweren Tatfolgen
(gemessen über Schadenssummen, Schwere der Verletzungen), der Schwere der
Tatdurchführung (gemessen über Einsatz/Mitführen einer Waffe) und der
Vorbelastung der Angeklagten mit früheren Verfahren gekommen war[113]. Die Kriminologische
Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt kam
zu einem vergleichbaren Ergebnis bezüglich der Gewaltkriminalität
heranwachsender und jungerwachsener Tatverdächtiger. Die Auswertung der
Ermittlungs- und Strafakten der 1989 und 1998 in München wegen
Gewaltkriminalität registrierten Heranwachsenden und Jungerwachsenen zeigte,
dass der prozentuale Anteil der als „minder schwer“
(Kriterien waren die „Schwere der vom Opfer erlittenen Verletzung, die Höhe des
angerichteten Schadens [z.B. bei Raubdelikten], die bei der Straftat gezeigte
kriminelle Energie und das Ausmass der Gewaltbereitschaft“) beurteilten
Fälle deutlich zugenommen hat. (Fn: Elsner, Erich; Molnar, Hans-Joachim:
Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, 2001, 174 ff.).
Wenn es zu einer Zunahme vor allem leichterer Formen der Gewaltkriminalität
gekommen sein sollte, dann wäre zu erwarten, dass diese minder schweren Fälle
vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, also nicht zur
Verurteilung gelangen. Erwartungswidrig stellte indes die Forschungsgruppe der
Bayerischen Polizei fest, dass vor allem der Anteil der mangels hinreichenden
Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 dt. StPO eingestellten Ermittlungsverfahren
deutlich zugenommen hat. Diese Befunde deuten darauf hin, dass vermehrt nicht
nur minder schwere, sondern vor allem vermehrt Vorfälle angezeigt werden, bei
denen zwar die Tatbeteiligten bekannt, aber der Tathergang unklar bleibt. Die
Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei vermutet deshalb, dass aufgrund einer
erhöhten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gewaltdelikte mehr Anzeigen
durch Dritte erfolgen, die Tatbeteiligten indes in diesen Fällen vielfach kein
Interesse an einer Verfolgung der Straftat hatten und deshalb auch nicht zur
Klärung des Sachverhaltes beitragen wollten.
·
Als Erklärung könnte ferner eine Änderung der polizeilichen
Verdachtsschöpfung und Bewertung in Betracht kommen mit der Folge, dass bekannt
gewordene Fälle als "gravierender" eingestuft werden. Die Erfassung
in der PKS tendiert zur "Überschätzung", und zwar sowohl hinsichtlich
der Zahl der "Taten" und der "Tatverdächtigen", als auch
hinsichtlich der Schwere des Sachverhalts, d.h. im Zweifel wird der als
schwerer zu beurteilende Sachverhalt angenommen. Es ist nicht auszuschliessen,
dass sich auch insoweit über die Zeit hinweg Änderungen ergeben haben
Diese
Auseinanderentwicklung von TVBZ und VBZ ändert freilich nichts daran, dass die
Kriminalitätsbelastung junger Menschen, gemessen an Hellfelddaten, gestiegen
ist. Dies ist zunächst eine Herausforderung an die Justiz, und zwar sowohl was
den Umgang mit den Straftätern als auch mit den Opfern angeht. Dies ist ferner
eine Herausforderung an die Kriminalpolitik, der es obliegt, Bedingungen dafür
zu schaffen, dass (nicht nur) jungen Menschen ein Leben ohne Straftaten nicht
nur ermöglicht wird, sondern auch Anreize dafür geschaffen werden.
Ob und inwieweit dieser
Anstieg der "registrierten" Kriminalität eine Entsprechung in der
"Kriminalitätswirklichkeit" hat, oder ob es sich um eine Verschiebung
der Grenze zwischen Hellfeld- und Dunkelfeld handelt, lässt sich mangels
repräsentativer, periodischer Täterbefragungen nicht klären[114].
Lediglich für einige Opfergruppen, z.B. Schüler, lässt sich empirisch
einigermassen begründet sagen, dass die Kriminalität auch im Dunkelfeld
zugenommen hat, dass der Anstieg der berichteten Viktimisierungserfahrungen
indes geringer ist als der Anstieg der registrierten Kriminalität[115].
Den gegenwärtigen Forschungsstand fasste Kreuzer dementsprechend
folgendermassen zusammen: "In erster Linie die erwähnten amtlichen
Datenquellen lassen auf einen kontinuierlichen Anstieg der Jugendkriminalität
in den Nachkriegsjahren schliessen. Nach der Dunkelfeldforschung erscheint dies
allenfalls in Ansätzen belegbar ... Bei aller Fragwürdigkeit internationaler
Kriminalitätsvergleiche fällt doch auf, dass ziemlich übereinstimmend zumindest
im Langzeitvergleich über steigende registrierte Jugendkriminalität berichtet
wird. ... Nach Delinquenzbefragungen scheinen sich geringere Anstiege
abzuzeichnen."[116]






Gewaltkriminalität ist in
Deutschland kein quantitatives Problem. 2001 entfielen auf Gewaltkriminalität
3,0% aller polizeilich registrierten Fälle (ohne Strassenverkehrskriminalität)
(vgl. Schaubild 17). Freilich hängen
quantitative wie qualitative Betrachtung entscheidend ab von der Definition von
"Gewalt" und von "Gewaltkriminalität"[117].
Der 2001 auf Gewaltkriminalität entfallende Anteil wäre deutlich höher, würden
nicht nur, wie derzeit, schwere Gewaltdelikte erfasst, sondern auch die
(regelmässig) minder schweren Formen, wie einfache
Körperverletzung (4,3%), Sachbeschädigung (11,3%), Nötigung (0,6%) oder
Freiheitsberaubung (0,1%), wobei freilich die Tatbestandsverwirklichung dieser
Delikte, insbesondere bei der Sachbeschädigung, nicht notwendigerweise die
Anwendung von Gewalt voraussetzt.
Gewaltkriminalität ist
primär ein qualitatives Problem, denn gewogen ergibt sich ein anderes Bild als
gezählt: Numerisch zählt in der Statistik ein Mord ebensoviel wie ein
Ladendiebstahl.
Innerhalb
der heterogenen Sammelgruppe "Gewaltkriminalität" werden deren Umfang
und Entwicklung in quantitativer Hinsicht von (gefährlicher und schwerer)
Körperverletzung und Raub bestimmt. Auf diese beiden Deliktsgruppen entfielen
2001 94,2% aller registrierten Fälle von "Gewaltkriminalität"[118].
Unter den Raubdelikten dominieren die Raubüberfälle auf Strassen, Wegen und
Plätzen (2001: 45,4%); vom Schaden (genauer: der Beute) her gesehen, handelt es
sich überwiegend um Kleinräubereien: Bei 33,0% sämtlicher vollendeter
Raubdelikte wurden 2001 bis zu 100 DM erbeutet, bei weiteren 47,6% zwischen 100
und 1000 DM[119].
Der
Anstieg der polizeilich registrierten "Gewaltkriminalität" beruht auf
der Zunahme bei (gefährlicher und schwerer) Körperverletzung sowie bei Raub.
Andere Kriminalitätsformen, insbesondere Mord/Totschlag, blieben - jeweils
gemessen in Häufigkeitszahlen, also bezogen auf 100.000 Einwohner - seit Anfang
der 80er Jahre konstant oder entwickelten sich, wie Vergewaltigung[120],
rückläufig (vgl. Schaubild 18). Eine
weitere Relativierung ergibt sich durch den hohen Anteil nur versuchter
Delikte. 2001 betrug der Anteil der Versuche bei den Tötungsdelikten 67,1%, bei
Vergewaltigung 20,6%, bei Raubdelikten 18,4% sowie bei gefährlicher und
schwerer Körperverletzung 7,5%[121].


Besondere Aufmerksamkeit
wurde der Jugendkriminalität in den letzten Jahren unter dem Gesichtspunkt
sowohl einer Zunahme als auch einer qualitativen Veränderung der Jugendgewalt
geschenkt [122].
Hierbei wird freilich oft übersehen, dass vor allem öffentlich sichtbare Gewalt
angezeigt und polizeilich registriert wird, andere Formen der Gewalt, wie
Gewalttaten im familiären Bereich - Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch
und sonstige Formen der Gewalt in der Familie - und in bestimmten Gruppen -
Rotlichtmilieu, Organisierte Kriminalität - überwiegend im Dunkelfeld bleiben.
Junge Menschen verüben Delikte häufiger im öffentlichen Raum und sind schon
deshalb im Vergleich zu Erwachsenen unter den Tatverdächtigen systematisch
überrepräsentiert.
Unter den polizeilich
registrierten Tatverdächtigen der Gewaltkriminalität sind junge Menschen
überrepräsentiert (vgl. Übersicht 6):
Die nähere Analyse zeigt
indes, dass es sich bei Gewaltkriminalität junger Menschen zu rd. drei Viertel
um (vor allem) "gefährliche" Körperverletzung handelt, ein Delikt also,
das nicht notwendigerweise mit schweren Verletzungen einhergeht. Denn dieses
Delikt umfasst neben der Begehung "mittels einer Waffe oder eines anderen
gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche"
Begehung, also auch die jugendtypische Konstellation bei Raufhändeln unter
Gruppen ("gemeinschaftlich") Jugendlicher auf dem Schulhof oder in
der Freizeit, die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der
Tatbestandsbezeichnung suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder
-ausführung auszeichnet.
Hinzu kommt ferner, dass
die polizeiliche Einschätzung des Gewaltdelikts nicht sonderlich stabil ist.
Denn wie der Vergleich mit den VBZ zeigt, wird
·
nur ein geringer Teil dieser Tatverdächtigen auch entsprechend
verurteilt,
·
setzt sich die polizeiliche Bewertung in zeitlicher
Längsschnittbetrachtung in immer geringer werdendem Masse durch, denn die
Relation Tatverdächtige pro 1 Verurteilten wird immer grösser (vgl. Übersicht 7).
Ob die Zunahme der bei
jungen Menschen polizeilich registrierten Gewaltkriminalität auch mit einer
entsprechenden Zunahme schwerer Formen einhergeht, lässt sich den statistischen
Daten nicht entnehmen. Die bereits erwähnten Ergebnisse der Aktenanalysen des
KFN wie der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im
Bayerischen Landeskriminalamt konnten indes die These, schwere Formen der
Gewaltkriminalität hätten zugenommen, nicht bestätigen. Beide Gruppen stellten
vielmehr in ihrem Untersuchungsgut einen (relativen) Rückgang der schweren
Tatfolgen fest[123].
|
TVBZ insgesamt (jeweils Deutsche) |
Jugendliche |
Heran- |
Jung- |
Voll- |
|
Insgesamt |
7.015,5 |
7.138,0 |
5.287,1 |
1.726,6 |
|
Mord/Totschlag (SZ 0100+0200) |
2,8 |
8,1 |
6,4 |
2,5 |
|
Raub/Erpressung (SZ 2100+6100)* |
256,0 |
198,2 |
99,7 |
16,4 |
|
Gef./schwere Körperverletzung (SZ 2220) |
664,3 |
664,5 |
396,5 |
80,1 |
|
TVBZ Gewaltkriminalität (SZ 8920) |
869,9 |
846,5 |
497,2 |
99,4 |
|
Anteil TVBZ Gewaltkriminalität |
12,4 |
11,9 |
9,4 |
5,8 |
|
Anteil TVBZ gef./schw. Körperverletzung |
76,4 |
78,5 |
79,7 |
80,6 |
|
TVBZ männlich (jeweils Deutsche) |
Jugendliche |
Heran- |
Jung- |
Voll- |
|
Insgesamt |
10.065,9 |
11.292,6 |
8.371,9 |
2.733,6 |
|
Mord/Totschlag (SZ 0100+0200) |
4,5 |
14,5 |
10,9 |
4,3 |
|
Raub/Erpressung (SZ 2100+6100)* |