Gerhard Spiess, Universität
Konstanz
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Verfolgt man über längere Zeit die Berichterstattung über das polizeilich registrierte Kriminalitätsaufkommen, so finden sich immer wieder die selben Aussagen:
1. Die Kriminalität steigt besorgniserregend.
2. Besorgniserregend ist der überproportional hohe Anteil junger Tatverdächtiger.
3. Besonders
besorgniserregend ist, dass
der Anteil der jungen Tatverdächtigen - v.a. der Kinder und
Jugendlichen -
zudem immer weiter
steigt,
wobei wieder besonders hervorgehoben wird
4. die Entwicklung der Gewaltkriminalität speziell bei den jungen Tatverdächtigen,
mit der Folge,
dass
5. die Bürger, und vor allem ältere Menschen, sich immer unsicherer fühlen .
Was zu diesen Aussagen aus den verschiedenen verfügbaren kriminalstatistischen Datenquellen entnommen werden kann, soll im Folgenden dargestellt und bewertet werden.
Hierzu werden im Einzelnen untersucht:
· die Befundlage zur Kriminalitätsentwicklung in Deutschland anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und zur Ausprägung des Unsicherheitsgefühls und der Kriminalitätsängste in der Bevölkerung;
· der Zuwachs registrierter Tatverdächtiger bei jungen im Vergleich zu erwachsenen Altersgruppen;
· die quantitative Entwicklung der Belastung der verschiedenen Altersgruppen in der Tatverdächtigen- und der Verurteiltenstatistik;
· die qualitativen Besonderheiten der registrierten Jugend- im Vergleich zur Erwachsenendelinquenz;
· die Entwicklung der Opferbelastung junger Menschen;
· die Frage nach dem Umgang von Polizei und Justiz mit Straftaten junger Menschen.
In den Medien veröffentlichte Aussagen über die Kriminalitätsentwicklung stützen sich in der Regel auf die Zahlen, meist auf die absoluten Zahlen, der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), wie sie für die alte BRD seit 1963 in vergleichbarer Form vorliegen.[1]
Schaubild 1: Absolute Zahl polizeilich registrierter Fälle, Tatverdächtiger und Verurteilter ab 1963
Danach hat sich die absolute Zahl der polizeilich registrierten Fälle in der langfristigen Tendenz mehr als verdreifacht, die Zahl der als tatverdächtig Registrierten mehr als verdoppelt (Schaubild 1).
Wenn wir die Änderung der Häufigkeitszahlen in den letzten Jahren mit der Entwicklung in früheren Perioden vergleichen, sehen wir, dass vor 1985 die jeweils für 5-Jahres-Zeiträume dargestellten Zuwächse zeitweise bis 30% oder mehr (oder 6% pro Jahr) ausmachten, deutlich mehr als im Schnitt der letzten Jahre (Schaubild 2).
Erkennbar wird auch, dass für den erheblichen Zuwachs in diesem Zeitraum die Zunahme der registrierten Gewaltkriminalität eine quantitativ völlig untergeordnete Rolle spielt: Die Gewaltkriminalität macht etwa 3% des registrierten Fallaufkommens auf, und sie trug auch zum Zuwachs etwa 3% bei, während nicht weniger als 70% des Fallzuwachses auf die Eigentumsdelikte Diebstahl, Sachbeschädigung, Unterschlagung zurückgehen.
Schaubild 2: Entwicklung der Häufigkeitszahlen 1963 -
2007
.
Schaubild 3: Entwicklung der registrierten
Gewaltkriminalität 1963 -
2007
Betrachten wir die Gruppe der Gewaltdelikte genauer (Schaubild 3), so geht der Zuwachs innerhalb dieser Gruppe wiederum nicht auf die schwersten Fallkonstellationen der Tötungs- oder Vergewaltigungsdelikte zurück, sondern überwiegend - zu mehr als 2/3 - auf die Zunahme der angezeigten Fälle der sog. schweren und gefährlichen Körperverletzung gem. Definition der PKS, eine Deliktsgruppe, auf die unten noch eigens einzugehen sein wird.
Befunde kriminologischer Forschung sprechen dafür, dass diese Zunahme in den polizeilich registrierten Fällen von Gewaltdelikten überwiegend nicht auf eine entsprechende tatsächliche Zunahme im Dunkelfeld zurückzuführen sind, sondern auf eine vermehrte Aufhellung des Dunkelfelds v.a. durch Anzeigen. So fand Schwind bei einer Dunkelfeldbefragung in Bochum, dass die Zahl der polizeilich registrieren Fälle von Körperverletzung sich im Untersuchungszeitraum mehr als verdoppelt hatte, während die Zahl der von den Bürgern (unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei) mitgeteilten Körperverletzungsfälle nur mäßig - um weniger als ein Viertel - zugenommen hatte: Die Anzeigerate war dagegen von nur 12% im Jahr 1975 auf 23% im Jahr 1998 gestiegen, hatte sich also nahezu verdoppelt. Die Zunahme der in der PKS registrierten Fälle von Körperverletzungsdelinquenz ging demnach ganz überwiegend nicht auf eine tatsächliche Zunahme zurück, sondern auf eine massive Zunahme der Anzeigebereitschaft.[2]. Solche Änderungen im Anzeigeverhalten haben nicht nur eine stärkere Aufhellung des Dunkelfelds zur Folge; sie führen auch dazu, wie u.a. durch Erhebungen in Bayern und Niedersachsen zur Gewaltdelinquenz belegt wurde,[3] dass infolge erhöhter Sensibilisierung und Anzeigemotivation insbesondere der Anteil von leichteren Fällen unter den angezeigten Fällen zunimmt, von denen ein größerer Teil dann bei der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Bewertung einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.
Auch was die in letzter Zeit vermehrt diskutierte Gewalt an Schulen betrifft, führt eine genauere Betrachtung der verfügbaren, von der Anzeigeerstattung bei der Polizei unabhängigen, Daten zu einem differenzierten Befund. Entgegen dramatisierenden Darstellungen, wonach Häufigkeit und insbesondere auch Ausmaß physischer Gewalt an Schulen in den vergangenen Jahren stark zugenommen habe, fand eine Sonderauswertung des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK)[4] hierfür keine Bestätigung. Danach sank beiden Hauptschulen die Häufigkeitszahl der Raufunfälle je 1.000 Schüler von 48,6 im Jahr 1993 auf 32,8 im Jahr 2003. Auch eine Zunahme der Brutalität in den Auseinandersetzungen konnte der Bundesverband der Unfallkassen nicht feststellen, dem Meldungen über alle Unfälle an allgemeinbildenden Schulen über Vorfälle aggressiven Verhaltens zwischen Schülern vorliegen, bei denen ärztliche Behandlung erforderlich wurde: Die Frakturenquote als Maßstab für schwere Verletzungen hatte sich in keinem Schultyp erhöht, sondern nahm vielmehr tendenziell ab. Auch die verbreitete Annahme, dass ausländische Schüler zunehmend an Gewalthandlungen beteiligt seien, wurde nicht bestätigt.
Dass die Zunahme der in der PKS ausgewiesenen Fallzahlen überwiegend auf die vermehrte Anzeige nicht der schwereren, sondern der eher leichteren Fallgruppen zurückgeht, dafür spricht auch der Vergleich mit der schwersten Fallgruppe - den Tötungsdelikten, bei denen Änderungen im Anzeigeverhalten keine erhebliche Rolle spielen dürften:
Gerade für die Häufigkeitszahlen der besonders gravierenden Fälle von Mord und Totschlag insgesamt oder speziell der Raub- und Sexualmorde, die die mediale Kriminalitätsdarstellung anhand spektakulärer Einzelfälle sehr stark prägen, zeigt die PKS im langfristigen Trend keine Zunahme, bei Sexualmord und Raubmord sogar insb. seit Ende der 90er Jahre einen deutlichen Rückgang der Häufigkeit registrierter Fälle (Schaubild 4).
Schaubild 4: Entwicklung registrierter Tötungsdelikte
seit 1987
Erst neuerdings – nicht aber in älteren Jahrgängen der PKS – werden neben dem alten Schlüssel für „-Mord in Zusammenhang mit Sexualdelikten“ (Schlüsselzahl [SZ] 0120 ) zusätzlich die Schlüssel SZ 1115 und 1318 („.Vergewaltigung und sexuelle Nötigung m. Todesfolge“ und „.sexueller Missbrauch mit Todesfolge“) ausgewiesen; diese können daher für die lange Zeitreihenanalyse nicht verwendet werden, da sie für frühere Jahre nicht verfügbar sind. Selbst wenn die – 1971 noch nicht erhobenen – Zahlen für die Fälle der SZ 1115 und 1318 nunmehr mit hinzugezählt werden, ergibt sich gegenüber den 70er Jahren keine Zunahme, sondern sogar eine deutliche Abnahme der Häufigkeit von registrierten Sexualmorden bzw. ab 1999 von Sexualdelikten mit Todesfolge insgesamt.
Auch bei den Sexualmorden bzw. ab 1999 den
Sexualdelikte mit
Todesfolge an Kindern findet sich (bei - wegen der
geringen absoluten
Zahlen - erheblichen Schwankungen von Jahr zu Jahr) kein
Beleg für die
verbreitete Behauptung einer Zunahme der Sexualmorde an
Kindern.
Schaubild 5:
Entwicklung registrierter Sexualmorde an Kindern
(Häufigkeitszahlen und abs.
Zahlen der Opfer) seit 1971; alter und ab 1999 und um
Fälle nicht-vorsätzliche
Tötung erweiterter neuer Schlüssel
Schaubild 6: Die Kriminalitätsfurcht ist in der
deutschen Bevölkerung
vergleichsweise gering ausgeprägt.
Besonderes Interesse (und besondere Besorgnis) zog lange Zeit - besonders auch in den polizeilichen Darstellungen - die langjährig beobachtete Zunahme der absoluten Zahl und des Anteils der jungen und jüngsten Altersgruppen an den polizeilich Registrierten auf sich.
Betrachten wir die (seit 1993 für das Gebiet der heutigen BRD flächendeckend vorliegenden) absoluten Zahlen, stellt sich die Entwicklung zunächst weniger auffällig dar (Schaubild 6):
Schaubild 6: Altersstruktur der Tatverdächtigen, abs. Zahlen
Zuwächse
in den absoluten Zahlen
der als tatverdächtig
Registrierten kommen, jedenfalls in den letzten Jahren, nicht
mehr aus der
Gruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern aus den Gruppen
der 18- bis unter
25-Jährigen und vor allem der ab 40-Jährigen, deren Anteil ab
1998 zunimmt,
während der Anteil der Kinder und Jugendlichen abgenommen
hat; dies aber als
Folge der demographischen Verschiebungen in der
Altersstruktur.
Dementsprechend geht die Zunahme der Zahl der registrierten Tatverdächtigen
von 1993 bis 2007 überwiegend nicht auf die jungen
Generationen zurück,
sondern - zu 90% - mehrheitlich auf die älteren
Bevölkerungsgruppen ab 40.
Schaubild 7: Altersstruktur der Tatverdächtigen,
Verschiebung der
Anteile infolge der demographischen Entwicklung
Früher war eines der häufig zitierten Schlagworte der Kriminalitätsberichterstattung: „Straftäter werden immer jünger!“. Muss es künftig heißen: „Straftäter werden immer älter“? Die zweite Parole wäre genau so einfältig wie die erste. Denn die - derzeitige und weiter absehbare - Zunahme des Anteils registrierter Tatverdächtiger ab 40 (Schaubild 7) ist eine Folge der bekannten (und weiter absehbaren) Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung.
Sinnvolle Aussagen über die Belastung der einzelnen Altersgruppen sind weder anhand absoluter Zahlen noch anhand des Anteils einzelner Altersgruppen am Gesamtaufkommen möglich, vor allem dann nicht, wenn sich die Altersstruktur der Gesellschaft so erheblich verändert, wie wir es derzeit erleben. Für Vergleichszwecke müssen vielmehr Häufigkeitszahlen (wie die Tatverdächtigenbelastungszahl - TVBZ - und die Verurteiltenzahl -VZ -) berechnet werden, die sich auf jeweils 100.000 der vergleichbaren Bevölkerungsgruppe in der Wohnbevölkerung beziehen. Die TVBZ kann hinreichend genau nur für die Relation der deutschen TV zur deutschen Wohnbevölkerung berechnet werden,[6] denn in der Zahl der polizeilich registrierten TV insgesamt sind - in nicht unerheblichem Umfang und nicht hinreichend genau quantifizierbar[7] - auch Personen mit erfasst, die nicht zur amtlich registrierten Wohnbevölkerung zählen. [8] Für Zeitreihenvergleiche anhand der PKS stehen nur Daten zu den Ländern der alten Bundesrepublik und Berlin zur Verfügung. Weiter zurück reichen dagegen die Daten aus der Verurteiltenstatistik, wie sie erstmals Heinz[9] für das Konstanzer Inventar zusammengestellt und berechnet hat, ausgehend von den ersten verfügbaren Daten der Reichskriminalstatistik 1886/1895 (Schaubild 8).
Schaubild 8: Die Altersverteilung der Verurteiltenzahlen von
1886 bis
heute
Zu Ende des 19. Jahrhunderts war (u.a. mangels der heute genutzten Diversionsmöglichkeiten des Strafrechts) die Häufigkeit von Verurteilungen sowohl bei Jugendlichen/Jungerwachsenen als auch bei den Altersgruppen über 30 höher als heute. Die - auch für die Daten der PKS - charakteristische asymmetrische der Verteilung über das Alter (Schaubild 9) findet sich, seit überhaupt statistische Daten vorliegen. Dass in der zweiten Lebenshälfte die Verurteiltenraten relativ abnehmen und dann auch durchweg auf einem ähnlichen Niveau liegen, zeigt, dass es sich hier um eine altersgebundene Verteilung handelt und nicht etwa um Generationseffekte, die auf das Nachrücken auch längerfristig im Erwachsenenalter entsprechend stärker belasteter Geburtskohorten schließen lassen würden.[10]
Schaubild
9: Die Altersverteilung der Tatverdächtigenzahlen 1987-2007
Für Zeitreihenvergleiche geeignete polizeiliche Daten stehen seit Mitte der 80er Jahre[11] zu den Ländern der alten Bundesrepublik und Berlin zur Verfügung, seit 1993 für Gesamt-Deutschland einschließlich der 5 'neuen' Länder.
Auch diese Polizeidaten zeigen, dass die jährliche Registrierungshäufigkeit bei jungen Menschen über die Zeit erheblich zunahm, dass jedoch die später im Vollerwachsenenalter registrierte Belastung jeweils wieder deutlich niedriger lag.
Dies wird bei einer geeignete Projektion derselben Daten - hier auf der Zeitachse - noch deutlicher (Schaubild 10):
Schaubild 10: Tatverdächtigen- und
Verurteiltenbelastungszahlen
1984-2006/2007
Seit Anfang der 90er Jahre ist der Anteil der polizeilich als tatverdächtig Registrierten in den Altersgruppen unter 21, seit 1995 auch bei den 21- bis unter 25-Jährigen, deutlich angestiegen. Je jünger, je schlimmer? Zieht man zum Vergleich die Entwicklung der Häufigkeitszahlen gerichtlicher Verurteilungen heran, so zeigt sich, dass die Häufigkeit von gerichtlichen Verurteilungen im Vergleich zu den Tatverdächtigenzahlen nur leicht zugenommen hat, dass die Schere zwischen polizeilicher Registrierung und förmlicher Sanktionierung durch Strafurteil immer weiter auseinandergegangen ist, dass - mit der Zunahme der polizeilich registrierten Verdachts- und Anzeigefälle - zugleich der Anteil der durch die Justiz als verurteilenswürdig bewerteten Fälle abgenommen hat.
Diese Entwicklung ist nur zum Teil auf den Ausbau der Opportunitätsentscheidungen bei den leichteren Fällen (Diversion) zurückzuführen. Denn die dargestellte Öffnung der Schwere zwischen TVBZ und VZ findet sich auch bei den schwereren Fallgruppen der Gewaltdelinquenz, bei denen staatsanwaltschaftliche Diversionsentscheidungen wie die Einstellung wegen Geringfügigkeit oder wegen Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung regelmäßig nicht in Betracht kommen. Zudem hat sich nicht nur bei jungen Beschuldigten, sondern auch bei Jungerwachsenen und Vollerwachsenen die Schere zwischen Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen geöffnet[12]. Eine Sonderauswertung der Ermittlungs- und Strafakten der 1989 und 1998 in München wegen Gewaltkriminalität registrierten Heranwachsenden und Jungerwachsenen durch die Kriminologische Forschungsgruppe beim Bayerischen LKA ergab, dass die Zunahme der Anzeigen vor allem auf minderschwere Fälle zurückging - und dass in der Folge nicht etwa der Anteil der Einstellungen wegen Geringfügigkeit, sondern vor allem der Anteil der mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellenden Ermittlungsverfahren deutlich zunahm.[13] Die Zunahme der polizeilich registrierten Fälle bestimmten demnach nicht schwerere, sondern leichtere Fälle der Gewalt, und zunehmend solche Fälle, bei denen die Justiz die Strafbarkeitsvoraussetzungen nicht gegeben sah.
Eine weitergehende Untersuchung der Entwicklung der Tatverdächtigen-Belastungszahlen der Altersgruppen im Vergleich über die Zeit spricht ebenfalls für eine zurückhaltendere und vor allem differenziertere Deutung der Zunahmen bei Kindern und Jugendlichen, als dies in der Vergangenheit in verschiedenen Verlautbarungen der Fall war:
Schaubild 11: Die Entwicklung der TVBZ verschiedener
Altersgruppen im
Zehnjahreszeitraum 1997
bis 2007
Überdurchschnittliche Zuwächse der TV-Belastungszahlen in Zenhnjahreszeitraum von 1997 bis 2007 werden nicht bei Kindern oder Jugendlichen beobachtet, sondern bei den jungen Erwachsenen zwischen 21 und 40 Jahren - und bei den 50- bis 60-Jährigen. (Schaubild 11).
Die zeitweilig extremen jährlichen Anstiege 1992 bis 1995 bei den polizeilich registrierten Kindern und Jugendlichen wurden häufig so dargestellt, als wachse eine neue ‚Monstergeneration’ heran, die für die künftige Kriminalitätsentwicklung Schlimmes erwarten lasse. Tatsächlich haben sich die extremen Zuwachsraten bei den registrierten Kindern jedoch nicht etwa um vier Jahre versetzt später bei den jeweils nächsthöheren Altersgruppen der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden fortgesetzt. Die zeitweilig überproportionale Zunahme der registrierten Belastung bei den minderjährigen Tatverdächtigen darf demnach nicht so gedeutet werden, dass hier eine besonders auffällige Generation junger „Monster“ heranwächst, die auch in den Folgejahren entsprechend häufiger in Erscheinung treten wird. Vielmehr scheint es sich überwiegend nicht um generationengebundene, sondern um zeitgebundene Effekte zu handeln, die aus kriminologischer Sicht vorrangig durch Veränderungen in der alters- (oder besser: jugend-) spezifischen Kontrollintensität zu erklären sind, also weniger durch das (Kriminalitäts-)Verhalten der jungen Generationen, als vielmehr durch das (Kontroll-)Verhalten gegenüber den jungen Generationen und deren alterstypischer Delinquenz.
Wenn es Altersgruppen mit auffälligen Entwicklungstrends gibt, dann sind es im hier betrachteten Zeitraum jedenfalls nicht die Minderjährigen, sondern einzelne Gruppen im Erwachsenenalter: insbesondere die 21- bis 25-Jährigen und - seit 1995 vom Trend der Erwachsenen insgesamt abweichend - die Gruppe der 50- bis 60-Jährigen. Da es sich bei letzteren, wie bei den Kindern, um relative Veränderungen gegenüber einer absolut eher geringen Fallzahl handelt, sollte man auch in diesem Falle mit der Identifizierung einer vermeintlichen „Monstergeneration“ eher vorsichtig sein.
Schaubild 12: Die Entwicklung der TVBZ ausgewählter
Altersgruppen vor und nach
1995
Veränderungen im Gefüge der Altersgruppen lassen sich erst bei Betrachtung hinreichend langer Zeitreihen bewerten. Dabei müssen neben den quantitativen Unterschieden der Belastung insbesondere auch die - erheblichen - qualitativen Unterschieden in der Belastung der verschiedenen Altersgruppen berücksichtigt werden; geprüft werden muss ferner, wieweit die anhand der PKS quantifizierbare Entwicklung durch Änderungen im delinquenten Handeln oder aber durch veränderte Kontrollstrategien verursacht ist. Beides soll in der Folge untersucht werden.
Die Deutung kurzfristiger - etwa jährlicher - Veränderungen der Belastungszahlen in der PKS, wie sie regelmäßig bei der Vorstellung der PKS im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen zu werden pflegen, ist für eine seriöse Bewertung jedenfalls absolut ungeeignet (wie schon oben Schaubild 2 hinreichend deutlich machen sollte).
Zwei Faktoren sind indessen - über alle kurz- und langfristigen Veränderungen hinweg - mit konstanter Regelmäßigkeit mit deutlich erhöhter Belastung verbunden: das Alter und das Geschlecht (Schaubild 13).
Schaubild
13: Altersabhängige Verteilung der Belastung männlicher u.
weiblicher
Tatverdächtiger in der PKS
Die Spitze der statistischen Belastung in der PKS liegt regelmäßig bei der Gruppe der jungen Männer zwischen etwa 15 und 25: Alleine in einem einzelnen Berichtsjahr der PKS wird von den männlichen Deutschen zwischen 15 und 25 Jahren etwa jeder zehnte als tatverdächtig registriert; die Belastung der jungen Männer in den besonders ‚aktiven‘ Altersgruppen ist dabei mehr als 3-mal so hoch wie die der gleichaltrigen Frauen. Bei diesen Belastungszahlen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte für die Bundesrepublik; bekanntlich sind die Belastungszahlen in den Flächenstaaten - und dort insbesondere den ländlichen Gebieten - erheblich niedriger als in den großstädtischen Ballungsräumen und den Stadtstaaten, wo die Belastung der jungen Altersgruppen bis zum Doppelten der hier dargestellten Werte, also bis zu einer Registrierungsdichte bis um die 20% der Altersgruppe in einem einzigen Jahr, reichen kann.
Als junger Mann „polizeiauffällig“ zu werden ist demnach kein besonders auffälliger, sondern ein - im statistischen Sinne - eher normaler Vorgang. Denn wenn schon in einem einzigen Jahr der Adoleszenzphase die Wahrscheinlichkeit, registriert zu werden, bei 10% und mehr liegt, ist zu bedenken, dass die Phase dieses Registrierungsrisikos länger als nur ein Jahr andauert - und dass auch danach eine polizeiliche Registrierung keineswegs zu den ganz seltenen Ereignissen zählt (Schaubild 14).
Schaubild 14:
Altersverteilung der Belastung bei männlichen deutschen
Tatverdächtigen
Kumuliert
man das jährliche
Registrierungsrisiko der männlichen Deutschen (Senkrechte
Säulen =
altersspezifische TVBZ) über die Lebensaltersjahre hinweg (die
Fläche unter der
Alterskurve ist ein anschauliches Maß dafür), so kommen auf
100.000 der
männlichen Deutschen im Alter von ca. 22 Jahren 100.000 bis
dahin erfolgte
Registrierungen; d.h. im Schnitt entfallen auf je 100
männliche Deutsche
bereits 100 Registrierungen als Tatverdächtige (TV) nach der
Echttäterzählung[14]. Das heißt nicht, dass 100%
als TV registriert
wären, da ein Teil der TV bereits in mehr als einem Jahr
registriert wurde, ein
anderer Teil dafür noch gar nicht; der statistische
Erwartungswert (für die
mittlere Häufigkeit des Auftretens als TV oder die mittlere
Registrierungsdichte) liegt mit 22 Jahren jedenfalls bei
100.000 je 100.000 der
gleichaltrigen Wohnbevölkerung oder 100%, mit ca. 28 Jahren
bei 150%. Zwar
sinkt die jährliche
Auftretensrate
(Inzidenz) nach dem 21. Lebensjahr wieder allmählich ab; die
besonders hohen jährlichen
Registrierungsraten bleiben
auf die jungen bis jungerwachsenen Altersgruppen beschränkt.
Aber der Anteil
der bis dahin mindestens
einmal
Registrierten wie auch die mittlere
Häufigkeit von Registrierungen pro Registrierten[15] steigt mit zunehmendem
Lebensalter - nach dem
20. Lebensjahr noch einmal doppelt
so stark wie bis zum 21. Lebensjahr. Alleine in den 15
Jahren zwischen 25 und
40 nimmt die Registrierungshäufigkeit in etwa demselben
Umfang zu wie in den
ersten 20 Lebensjahren eines Menschen. Wenn die
Belastung der jungen
Generationen langfristig zugenommen hat, dann spricht das jedenfalls
weniger dafür, dass wir Erwachsenen
durch eine heranwachsende Monstergeneration gefährdet würden
- es spricht wohl
eher für die Lernfähigkeit der Jungen: Von wem sollen sie’s
lernen - wenn nicht
von den Erwachsenen?
Was für eine lasterhafte
Jugend!
Statt auf die Alten zu hören, ahmt sie die Alten nach!
Wieslaw
Brudzinski. poln. Aphoristiker, geb. 1920
Die Zahlen der PKS zeigen, dass (jedenfalls für die männliche Bevölkerung) weder die Unauffälligkeit noch die nur einmalige, sondern eher sogar die mehrmalige ‚Polizeiauffälligkeit‘ im Laufe der Biographie der statistische Durchschnittsfall ist. Die Häufigkeit der Polizeiauffälligkeit ist, wie aus verschiedenen Untersuchungen belegt, ungleich verteilt: eine Minderheit der Registrierten tritt innerhalb einer begrenzten Zahl von Jahren häufiger in Erscheinung, so dass einer Minderheit von etwa 3% bis rd. 5% Mehrfach- oder Intensivtätern ein überproportionaler Anteil von registrierten Delikten (genannt werden 22%[16] bis zu 30% und mehr) zugeordnet wird. Eine Untersuchung der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei bei einer Kohorte von 14- und 15-jährigen Jugendlichen in München ergab, dass über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren jeweils ein Drittel mit nur einer, ein weiteres Drittel mit 2 bis 4 und ein weiteres Drittel der Kohorte zumindest zeitweilig mit 5 und mehr Straftaten pro Jahr auffiel; 1/4 dieser Gruppe fiel über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren und mit mehr als 5 Straftaten pro Jahr auf.[17]
Aber auch für die Gruppe der jungen Mehrfachauffälligen gilt, „dass ein Grossteil nur während einer begrenzten Altersphase mit strafjustiziell registriertem Verhalten in Erscheinung tritt“.[18] Die meisten der polizeilich registrierten Mehrfachtäter bleiben z.B. nach den einschlägigen Untersuchungsergebnissen von Kerner "im Regelfall nur 1 bis 2 Jahre in den Registern ... und (verschwinden) dann wieder, ohne irgendwelche offiziellen Spuren zu lassen".[19] Selbst intensiver handelnde Täter gehen oft nicht über ein Intervall von zwei bis drei Jahren hinaus[20]; "fünf und mehr Jahre werden nur von einer kleinen Minderheit erreicht. Bei den gehäuft Rückfälligen im Jugendalter dauert die 'Karriere' überwiegend (nur) 7 bis 9 Jahre ... Karrieren, die das 30. Lebensjahr überdauern, sind äußerst selten; sie treten relativ gehäuft dann vor allem bei solchen Tätern auf, die schwerer verurteilt wurden und mehrfach freiheitsentziehende Strafen verbüßt haben".[21] Strafrechtlich relevantes Verhalten ist demnach in der Regel kein Einstieg in intensive oder schwere Deliktsbegehung.“[22] Insbesondere aber kann auch aus zeitweise häufiger Auffälligkeit im Kindes- und Jugendalter keine hinreichend sichere Prognose des Eintritts einer im Erwachsenenalter fortdauernden Karriere oder des Übergangs zu erwachsenentypisch schwerwiegenderer Delinquenz geschlossen werden.[23] Sowohl anhand von Daten des Bundeszentralregisters[24] als auch anhand polizeilicher Aktenauswertungen[25] zeigt sich, dass selbst nach mehrfacher Registrierung im Jugendalter ein Abklingen der Registrierungskarriere wahrscheinlicher bleibt als die längerfristige Fortsetzung. Forschungen zum Karriereabbruch[26] zeigen, dass dafür weniger das Ausmaß der Vorbelastung als vielmehr das Vorhandensein günstiger Bedingungen für eine (berufliche, soziale) Reintegration bedeutsam sind - also die selben Rahmenbedingungen, die auch in Hinblick auf Prävention bedeutsam sind. Dies gilt auch für andere Gruppen, die zeitweilig - und oft über eine bestimmte, aber begrenzte Lebensspanne hinweg - in Zusammenhang mit ungelösten Integrationsproblemen gehäuft in Erscheinung treten, wie einen Teil der jungen Zuwanderer ohne oder mit deutschem Pass (Immigranten; Aussiedler). Gerade bei der sog. Ausländer- wie bei der sog. Aussiedlerkriminalität wird deutlich, dass nicht die Staatsangehörigkeit "kriminell" werden lässt, sondern dass hierfür insbesondere, wie auch bei einem großen Teil der ‚eingeborenen’ Mehrfachtäter, ungelöste Integrationsprobleme von Bedeutung sind. „Schon die für junge Intensivtäter typische Anhäufung zahlreicher Risikofaktoren und dissozialen Entwicklungen (..) macht deutlich, dass mit Mitteln des Strafrechts allein oder auch nur überwiegend wenig erreicht werden kann“[27]. Dass gerade junge Menschen durch fehlende Startchancen und subjektive Perspektivlosigkeit[28] besonders belastet und auch gefährdet werden, ist keine neue Erkenntnis; dass dies Bedingungen sind, die in der Verantwortlichkeit der Erwachsenengesellschaft liegen, scheint manchmal in Vergessenheit zu geraten.
Dass die aus polizeilichen und gerichtlichen Statistiken ersichtliche Altersverteilung ein keineswegs neues - und etwa der besonderen Verderbtheit der zeitgenössischen Jugend zuzuschreibendes - Phänomen ist, zeigen die oben dargestellten Längsschnittvergleiche: Es ist alterstypisch, dass pro Jahr von den jungen Menschen mehr als TV polizeilich registriert werden als in den älteren Jährgängen. Seinen Grund hat das offensichtlich nicht nur in der delinquenten Aktivität der jungen Altersgruppen, sondern v.a. in der besonderen Qualität der Delikte, mit denen junge im Gegensatz zu älteren Menschen typischerweise auffallen.
Aus kriminologischer Sicht sind es nicht eine besondere kriminelle Energie oder Professionalität, die für die überproportional häufige Registrierung junger Menschen ursächlich sind, sondern gerade das Fehlen dieser Merkmale - kriminelle Energie und Professionalität. Denn die registrierten Delikte junger Menschen sind überproportional häufig Bagatelldelikte; es sind Delikte, die typischerweise leicht aufzuklären sind, weil sie von unprofessionellen Tätern dilettantisch begangen werden; und es sind Delikte, auf die sich u.a. aus diesem Grund private und polizeiliche Kontrollintensität konzentrieren.
Schaubild
15: Bei jungen Tatverdächtigen überwiegt Bagatelldelinquenz
Denn die große Masse der Delikte von Kindern und Jugendlichen - und auch die große Masse des quantitativen Zuwachses der Belastung dieser jungen Altersgruppen in den vergangenen Jahren, die die Berichterstattung zeitweise extrem geprägt hat - ist dem Bagatellbereich zuzuordnen (Schaubild 13): fahrlässige oder vorsätzliche leichte Körperverletzung, vor allem aber Ladendiebstahl und Schwarzfahren. Delikte, die durch Anzeigen privater Geschädigter an die Polizei herangetragen werden und bekanntlich den Vorzug haben, dass der Beschuldigte regelmäßig gleich mitgeliefert wird - was nicht nur für hohe Fallzahlen, sondern zugleich für hohe Aufklärungsraten bei der registrierten Gesamtkriminalität sorgt (die deshalb über Intensität oder Güte der polizeilichen Ermittlungsarbeit wenig aussagen).
So ist die Höherbelastung der jungen Altersgruppen unter den ermittelten und registrierten Tatverdächtigen zu einem erheblichen Teil dadurch zu erklären, dass es sich hier typischerweise um Bagatelldelikte geringer Professionalität handelt, die schon deshalb leicht zu ermitteln und zu registrieren sind, gleichwohl alleine wegen ihres quantitativen Ausmaßes einen erheblichen Teil polizeilicher Ressourcen binden, ohne dass dieser Ressourceneinsatz durch den tatsächlichen Rechtsgüterschutz gerechtfertigt würde.
Dagegen geht es innerhalb des weiten Bereichs der materiellen Vorteilsdelikte bei der typischerweise von Erwachsenen begangenen Kriminalität regelmäßig um ganz andere Größenordnungen als beim gesamten Bereich der jugendtypischen Delikte wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren:
Schaubild
16: Peanuts? Wirtschaftskriminalität ist
Erwachsenenkriminalität
Franz Josef Strauß zu
Betriebsprüfungen durch die Finanzämter:
----------------- „Deshalb gibt es .. in
ganz Bayern .. keine Wertgrenze, bei der eine
Strafverfolgung erst einsetzt. Vielmehr wird
jeder Ladendiebstahl, auch wenn die Beute nur
wenige Cents wert ist, verfolgt. Das ist mit
unangenehmen Folgen für die erwischten
Jugendlichen verbunden. Und das soll auch so
sein!“.
|
So
machen in der PKS
die Fälle ermittelter Wirtschaftskriminalität, eines
typischen Erwachsenendelikts,
nicht mehr als 2% der Schadensfälle aus (Schaubild 14);
alleine auf diese 2%
entfallen indessen mehr als 50% des gesamten ermittelten
Schadens (wobei
in den Fällen der Wirtschaftskriminalität der zum
Zeitpunkt der Registrierung
ermittelte Schaden häufig nur ein Bruchteil des
tatsächlichen Schadens
ist). Das heißt, dass alleine der durch
Wirtschaftskriminalität verursachte
Schaden höher ist als der Gesamtschaden durch sämtliche
Diebstahls-, Einbruchs-
und Raubdelikte zusammen (wobei die von jungen Tätern
begangenen Fälle sich
von den Taten Erwachsener durch im Mittel deutlich
niedrigere Schadenssummen
abheben). Gerade bei den von Erwachsenen, häufig
professionell, begangenen
und schwerwiegenden Deliktsformen (dazu gehören neben
den Wirtschafts-,
Steuer- und Umweltdelikten beispielsweise auch die
schweren Formen des
Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung) steht das
Ausmaß materiellen
wie immateriellen Schadens im krassen Missverhältnis zum
Einsatz der
polizeilichen Ressourcen, die überproportional durch die
leicht aufzuklärenden
Massendelikte gebunden werden. Junge
Täter sind - gerade weil unprofessionell agierend - leicht
zu entdecken und
zu überführen.
Mehr als die große Zahl der Delikte mit materiellem Schaden bestimmt die quantitativ kleinere Gruppe der Gewaltkriminalität, und hier der besonders sichtbaren Straßenkriminalität, die Medienberichterstattung und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Berichte über brutale Einzelfälle von Gewaltdelinquenz finden in den Medien große Aufmerksamkeit, die differenzierteren Fachdarstellungen (wie der 2004 vom LKA NRW veröffentlichten Langzeitstudie[29]) leider häufig nicht im wünschenswerten Maße zuteil wird.
Für das Ausmaß wie die Zunahme der registrierten Belastung von Kindern und Jugendlichen spielt die Gewaltkriminalität erst neuerdings eine erhebliche Rolle, wie der Vergleich der Größenordnungen der Zuwächse für Delikte insgesamt und für einzelne Deliktsgruppen im Zeitraum der besonders starken Zunahme registrierter Jugendkriminalität 1987 bis 2001 ausweist[30]. Quantitativ überwiegen - beim Deliktsaufkommen insgesamt wie auch bei der langjährigen Zunahme bis 2001 - andere Deliktsbereiche, bei den Kindern noch ganz deutlich der Ladendiebstahl; der registrierte Zuwachs war im dargestellten Zeitraum in keiner der Altersgruppen überwiegend auf Delikte der Sammelgruppe „Gewaltdelinquenz“ nach Definition der PKS (SZ 8920) zurückzuführen (Schaubild 17).[31]
Schaubild 17: Beitrag
verschiedener Deliktsgruppen zur Zunahme der TVBZ bis 2001
Hier sind die Größenordnungen der Zuwächse im Vergleich zur Gesamtzunahme in den jeweiligen Altersgruppen dargestellt. Tatsächlich - und das zeigen die folgenden Schaubilder - hat die registrierte Belastung bei allen Altersgruppen langfristig zugenommen; bei den Kindern überproportional bei indessen sehr geringer Ausgangsbasis.
Bei der Deutung der unter der Sammelbezeichnung „schwere und gefährliche Körperverletzung“ unter SZ 8920 zusammengefassten Fälle ist zu beachten, dass es sich im Regelfall gerade nicht, wie die an § 224 StGB angelehnte Bezeichnung suggeriert, um gefährliche Fälle mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen handelt, denn diese (sehr unglücklich gefasste) Strafvorschrift umfasst neben der Begehung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche" Begehung, also gerade die jugendtypische Konstellation bei Raufhändeln unter Gruppen Gleichaltriger ("gemeinschaftlich"), die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der Tatbestandsbezeichnung suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder -ausführung auszeichnet.[32] Dies gilt insbesondere auch für die - der Straßenkriminalität zugeordnete - SZ 2221 („Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen“):
Schaubild
18: Entwicklung der TVBZ bei Gewaltdelikten (gefährliche und
schwere
Körperverletzung SZ 2221) im öffentlichen Raum
Gerade der jugendtypische Umstand, dass solche Raufereien sich in der Öffentlichkeit, auf Straßen oder Plätzen abspielen, spricht zwar nicht für eine besondere Gefährlichkeit, qualifiziert die Fälle aber für die Erfassung als Straßen-Gewaltkriminalität im Sinne der SZ 2221, bei der die Kinder noch vor den Jugendlichen und Heranwachsenden mit den höchsten relativen Steigerungen registrierter Tatverdächtiger auffallen (Schaubild 19).
Schaubild
19: Entwicklung der
TVBZ bei Gewaltdelikten (gefährliche und schwere
Körperverletzung SZ 2221) im
öffentlichen Raum, bezogen auf das Jahr 1995
Für die hier gegebene Deutung, dass es hier nicht um eine zunehmende Bedrohung der Erwachsenengesellschaft durch kindliche oder jugendliche Gewalttäter geht, sondern um alterstypische Rauferein innerhalb der Altersgruppe, spricht die weitgehend analoge Entwicklung bei den registrierten Opferbelastungszahlen (Schaubilder 20, 21):
Schaubild
20: Entwicklung der Opferbelastung bei Gewaltdelikten
(gefährliche und schwere
Körperverletzung SZ 2221) im öffentlichen Raum
Wie bei den Tatverdächtigenzahlen, so sind auch bei den Opfer-Belastungszahlen Jugendliche und Heranwachsende am höchsten belastet; es sind auch die jungen Menschen, die überdurchschnittlich hohe Zuwachsraten der Opferbelastungszahlen aufweisen (Schaubild 20).
Es ist also durchaus angebracht, von einer Dramatisierung der Gewaltdelinquenz von jungen Menschen, insbesondere aber von Kindern, Abstand zu nehmen und stattdessen festzuhalten: Junge Menschen, insbesondere aber Kinder, verdienen nicht in erster Linie als potentielle Täter, sondern als Zielgruppe für Prävention und Opferschutz unsere Aufmerksamkeit.
Schaubild
21: Auch in der Opferbelastung stärkste Steigerung bei
Jugendlichen und
Heranwachsenden
Nicht vergessen werden darf dabei, dass gerade bei den schwerwiegendsten Fällen von Gewalt, insbesondere von sexueller Gewalt gegen Kinder, in denen Erwachsene, nicht selten Eltern oder nahe Angehörige, die Täter sind, von einem besonders hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss. Für eine Dämonisierung der Kinder- und Jugendkriminalität besteht jedenfalls kein Anlass.
Angaben zum Opfer und zur Täter-Opfer-Beziehung sind für die Bewertung der registrierten Tatvorwürfe wie für die Erschließung präventionsbezogener Gesichtspunkte besonders wichtig. Leider werden die wenigen hierzu erhobenen Daten für die PKS äußerst unzureichend aufbereitet und im Schlüssel TOABEZ zur Täter-Opfer-Beziehung kaum verwertbar zusammengefasst. Dass sich den wenigen verfügbaren Daten zur Täter-Opfer-Beziehung gleichwohl wichtige Informationen entnehmen lassen, zeigt eine Auswertung anhand der anonymisierten Rohdaten der PKS Baden-Württemberg.[33] Sie wurde vorgenommen, um zu überprüfen, wieweit die Täter-Opfer-Konstellationen bei den registrierten Opferdelikten innerhalb der einzelnen Altersgruppen verbleiben und in welchem Ausmaß Angehörige der älteren Generationen durch Delikte junger Täter, hierunter insbesondere von Kindern, gefährdet werden (Schaubild 22):
Schaubild
22: Täter-Opfer-Beziehungen bei Opferdelikten insgesamt
Opferdelikte zu Lasten Erwachsener über 21 Jahren werden ganz überwiegend auch erwachsenen Tatverdächtigen zur Last gelegt; der Anteil von Kindern als Tatverdächtigen liegt jeweils unter 1%. 14- bis 21jährigen Opfern ist in ca. 60% der Fälle ein unter 21jähriger Tatverdächtiger zuzuordnen. Bei Delikten mit Kindern als Opfern sind dagegen relativ häufig Erwachsene über 21, ja sogar über 40 Jahren als Tatverdächtige registriert.
Auch dies ein Hinweis darauf, dass in erster Linie nicht etwa die Erwachsenen oder Senioren von einer ‚Monstergeneration’ gewalttätiger Kindern gefährdet werden, sondern dass Kinder eher des Schutzes vor Erwachsenen bedürfen; wobei gerade hier in den Fallgruppen mit den schwerwiegendsten Übergriffen gegen Kinder von einem besonders hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss.
Ansonsten bleibt festzuhalten, dass Opferdelikte im Jugend- und Heranwachsendenalter, vor allem gerade die sog. Gewaltdelikte der Straßenkriminalität, sich typischerweise innerhalb der eigen Altersgruppe abspielen, wie dies eine Sonderauswertung für SZ 2221 („Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen“) noch einmal deutlich belegt (Schaubild 23):
Schaubild
23: Gewaltdelikte bleiben überwiegend innerhalb der
Altersgruppen
Für die Dramatisierung einer vermeintlichen Bedrohung der Sicherheit der älteren Generationen durch junge Gewalttäter geben die polizeilichen Daten jedenfalls keinen Anlass.
Dass gewaltsame Auseinandersetzungen sich im Wesentlichen unter den jungen Menschen selbst abspielen, bei teilweise nicht eindeutiger Zuordnung der Täter-Opfer-Rolle, heißt keineswegs, dass hier nicht auch - bei einer Minderzahl der registrierten Fälle - Fälle schwerwiegender Brutalität unter jungen Menschen auftreten. Aber gerade in Hinblick auf den Präventionszweck ist es wichtig, festzuhalten, dass es nicht um den Schutz der Alten vor den Jungen geht, sondern eher umgekehrt; und: dass die Polizei auf dem richtigen Weg ist, wenn sie Jugend nicht als ‚Feindbild’, also primär als potentielle Täter, sieht und anspricht, sondern als Zielgruppe und Partner in Sachen Prävention.
Schaubild
24: Auch junge Menschen befürworten häufigere
Streifenpräsenz der Polizei
So wurde - für mache Polizeipraktiker überraschend - bei einer Bürgerbefragung zur kommunalen Kriminalprävention nicht nur von alten Menschen, sondern gerade auch von Jugendlichen eine vermehrte und sichtbare Polizeipräsenz auf der Straße oder auch im Umfeld von Jugendveranstaltungen nicht abgelehnt, sondern überwiegend positiv bewertet und befürwortet (Schaubild 21).[34]
Wie sollen Polizei und Justiz auf Straftaten junger Menschen reagieren? Wie sieht eine sinnvolle Reaktionsstrategie aus?
Hohe Zahlen ermittelter junger Tatverdächtiger mögen aus polizeilicher Sicht als Ausweis erfolgreicher Arbeit gelten, zumal die jugendtypische Bagatelldelinquenz allemal zu hohen Aufklärungsraten beiträgt. Wie aber soll die Justiz mit der großen und zudem stark angewachsenen Zahl von Ermittlungsverfahren gegen junge Beschuldigte umgehen? Soll sie mehr Verfahren einstellen oder mehr Gefängnisse bauen?
Auf kaum einem Feld wuchern - von der Boulevardpresse bis in die juristische, psychologische und Polizeiliteratur - derart abenteuerliche Vorstellungen, wie angemessen mit Jugenddelinquenz umzugehen sei. Da fordern Psychologen und Psychiater, möglichst schon anlässlich des ersten Diebstahlsdelikts gleich eine psychologisch-psychiatrische Diagnose und Behandlung anzustellen; da wird, als Schuss vor den Bug, gefordert, mehr Freiheitsentzug etwa in Form eines Einstiegsarrests[35] zu verhängen, um frühzeitig - anstelle von nur ambulanten Reaktionen - einen deutlichen Warnschuss zu setzen, und damit’s besser wirkt, längere Strafen - Jugendstrafe bis zu maximal 15 Jahren - anzudrohen.
Derartige Vorstellungen ignorieren alles, was wir aus der Wirkungsforschung wissen: Freiheitsstrafen wirken nicht bessernd, und die Ausweitung der Strafandrohung führt nicht zu weniger Straftaten[36]. All diesen Vorstellungen liegt vor allem eines zugrunde: Eine völlig haltlose Überschätzung der Möglichkeiten einer Einflussnahme mit den Mitteln von Polizei und Justiz - und eine völlige Ignoranz bezüglich dessen, was wir über die Kinder- und Jugendkriminalität wissen und darüber, wie soziale Normen gelernt werden, wie soziale Lernprozesse ablaufen.
Zum Gemeinwissen der kriminologischen Forschung gehört es, dass Delikte, vor allem Delikte junger Menschen, lokale Entstehungsbedingungen haben, insbesondere dort, wo Tatgelegenheiten und Tatanreize geschaffen werden. Ein großer Teil der Alltagsdelinquenz, und ein besonders großer Teil der jugendtypischen Delinquenz, ist opportunistische Delinquenz: Sie beruht nicht auf planvollem oder gar professionellem Agieren, sondern wird durch das Vorfinden von Tatgelegenheiten und Tatanreizen vor Ort ausgelöst: ‚Gelegenheit macht Diebe’. Nicht umsonst appellieren polizeiliche Vorbeugungsprogramme an die Eigenverantwortung der Bürger für die Sicherung ihrer Wohnung und ihres Eigentums, geben Hinweise, wie man Tatanreize vermeidet und den Täterzugriff erschwert.
Völlig umsonst allerdings war der gezielte Hinweis der Enquete -Kommission Neumünster, die die Ursachen für die auffällig hohe örtliche Kriminalitätsbelastung (u.a. durch Diebstahlsdelikte) untersuchte. Sie stellte fest, dass der Handel selbst durch präventive Maßnahmen das Diebstahlsrisiko mindern kann, und gab deshalb gezielte Hinweise zum Abbau der Diebstahlsgelegenheiten. Ergebnis gleich Null - der Handel hat kein Interesse[37], nicht nur in Neumünster.
Falsch eingesetzt wären die Ressourcen des Strafrechts auf jeden Fall bei der Großzahl der jugendlichen Massen- und Bagatelldelikte. Das Begehen solcher opportunistischer Rechtsbrüche - einmaliger wie wiederholter - im Jugendalter ist, statistisch gesehen, normal und verbreitet. Würden diese jugendtypischen Rechtsbrüche im Falle ihrer polizeilichen Registrierung tatsächlich, wie gelegentlich gefordert, schon beim ersten Male mit einem jugendstrafrechtlichen Urteil geahndet, nach dem Motto ‚Wehret den Anfängen’, so wäre von der männlichen Bevölkerung bereits mit 25 Jahren nicht eine Minderheit, sondern die Mehrheit rechtskräftig vorbestraft. Wenn im Lauf der Adoleszenz der Erwerb einer Vorstrafe so normal wäre wie der Besitz des Führerscheins, dürfte dies der Steuerungskraft des Strafrechts wohl kaum zugute kommen.
Aber müsste nicht gerade beim ersten Mal dem jungen Straftäter verdeutlicht werden, dass er so nicht weitermachen darf? Wird das Ausbleiben der Strafe gerade beim ersten Mal nicht am Ende verstärkend wirken?
Wer so fragt, überschätzt bei weitem die Reichweite der förmlichen Sozialkontrolle durch Polizei und Justiz: Die ‚Ersttäter’ bleiben in aller Regel schon deshalb straffrei, weil sie - jedenfalls polizeilich-justiziell - unentdeckt bleiben.
Verteilung der Delikte im Dunkel-, und Hellfeld
und Anteil der Polizei
Reichweite der |
Gesamtdelinquenz (N=1912) 100% |
Gesamtes Hellfeld |
Absolutes Dunkelfeld |
(N=529) 27,7% |
|
Gesamtes Hellfeld |
(N=1383) 72,3% |
(N=1383) = 100% |
Reichweite
der Information bis zu ... Freunden |
36,1% |
49,9% |
Eltern |
22,7% |
31,3% |
Lehrern/Vorgesetzten |
6,6% |
9,2% |
Polizei |
4,6% |
6,3% |
Andere |
2,3% |
3,2% |
Delinquenzbefragung 13- bis
17-jähriger deutscher
Jugendlicher in Bielefeld und Münster 1986/87, nach
Karstedt/Crasmöller (1988)
[38]
Von allen durch die befragten Jugendlichen berichteten Delikten blieben weniger als 30% im absoluten Dunkelfeld. Dennoch erlangte die Polizei von weniger als 5% der Fälle Kenntnis (4,6%). Selbst im Hellfeld und hier unter den Kontroll- und Erziehungsinstanzen spielt die Polizei eine untergeordnete Rolle: Selbst im Fall des Bekanntwerdens eines Delikts sind es in 6 von 7 Fällen Eltern oder Freunde, nicht aber die Polizei (und noch weniger die Justiz), von denen ein Einfluss im Sinne der Sozialkontrolle ausgehen kann.
Wenn eine sinnvolle Reaktion erfolgt, dann erfolgt sie im Regelfall im Nahraum, durch Eltern oder Gleichaltrige, nicht durch die Justiz. Und das ist auch gut so; denn aus Reaktionen gelernt wird um so eher, je zeitnaher sie erfolgen, je stärker die emotionale Bindung an die Person, die reagiert, und je konstruktiver und verhaltensbezogener die mit der Reaktion verbundenen Anforderungen sind.
Dagegen ist die förmliche justizielle Reaktion allemal im Nachteil: sie kommt immer zu spät, oft Monate nach der Tat; sie erfolgt durch fremde Personen, zu denen keine emotionale Bindung besteht, und sie zeigt allenfalls, was nicht hätte geschehen sollen, eröffnet aber keine Lernmöglichkeiten, was sinnvoll und richtig geschehen sollte.
Dass - im Vergleich zu der sog. informellen Sozialkontrolle - das förmliche Strafverfahren in Fällen jugendtypischer Delinquenz spezialpräventiv erforderlich oder gar überlegen ist, muss nach dem Stand der kriminologischen Forschung als zweifelhaft gelten:[39] Vergleicht man im Rahmen von Dunkelfeld-Täterbefragungen - wie dies in den USA Gold [40], in Großbritannien Farrington [41] oder in Kanada LeBlanc [42] in ihren Studien unternahmen - Jugendliche, deren Taten unentdeckt und straflos geblieben waren, mit solchen, die wegen vergleichbarer Taten entdeckt und bestraft wurden, so kann man prüfen, wie sich die rechtsförmige Bestrafung - oder ihr Ausbleiben - in der Folge auf die Legalbewährung ausgewirkt hat. Tatsächlich findet sich kein Beleg für eine spezialpräventive Wirkung der Strafen; im günstigsten Falle zeigten sich diese als wirkungslos; im ungünstigeren Falle erhöhten sie sogar das Risiko weiterer Straffälligkeit.
Nach dem kriminologische Wissensstand wird nicht nur der Beginn, sondern auch die Fortsetzung einer Karriere durch frühe und formelle Sanktionierung eher forciert als verhindert. "Je früher und je konsequenter auf einen bestimmten Delikttyp strafend reagiert wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die kriminelle Karriere verlängert wird. Bestimmte rein strafende Sanktionsabfolgen erhöhen das Risiko, dass es nach einer dritten noch zu einer vierten Straftat kommt, auf das Dreifache", so die pointierte Zusammenfassung dieser Befunde durch Albrecht, der daraus folgert: "Kriminelle Karrieren sind ganz offensichtlich nicht nur von persönlichen und sozialen Hintergrundfaktoren oder von Verhaltensmerkmalen von Individuen her zu erklären, sondern auch Variablen des Kriminaljustizsystems, insbesondere von dessen Sanktionsstrategie, müssen einbezogen werden. Dabei wiederum ist zu beachten, dass sich das Sanktionsverhalten selbst quasi in einem Aufschaukelungsprozess zu Sanktionen versteigt, die den Rückfall erhöhen; eine Eigendynamik, die insbesondere dann fatal ist, wenn die Einstiegssanktion schon scharf ausfällt."[43]
Tatsächlich ist die jugendstrafrechtliche Praxis - unter dem Eindruck positiver Erfahrungen wie günstiger Befunde der Forschung - dazu übergegangen, nicht nur bei erstmals Auffälligen, sondern zunehmend auch im Falle wiederholter Auffälligkeit den Einstieg in die förmliche Sanktionierung zu vermeiden und die mit den Diversionsmöglichkeiten des JGG gegebenen Möglichkeiten zur ‚informellen’ Erledigung ohne förmliches Strafurteil zu nutzen (Schaubild 25).
Schaubild 25:
Entwicklung der Diversionsraten im Jugendstrafrecht
1981-2006
Dass heute die Mehrzahl der registrierten Rechtsbrüche junger Menschen nicht zu einer förmlichen Anklage und Verurteilung führt, heißt nicht, dass die Polizei inzwischen überwiegend für den Papierkorb der Justiz arbeitet. Denn Diversion heißt nicht, dass nichts geschieht; es ist ja etwas geschehen: Wenn wir einen Lerneffekt erwarten können, dann eher von der Tatsache der Entdeckung, von der (von den betroffenen Jugendlichen durchaus als schwerwiegend empfundenen)[44] Erfahrung, wegen einer Straftat mit der Polizei zu tun zu haben, aber nicht von einer Monate später stattfindenden Verhandlung, deren Ablauf der Jugendliche nicht versteht und deren Anlass bis dahin vielleicht schon wieder vergessen ist. Die Reaktion - die ja zunächst in der Form des Polizeikontakts erfolgt - soll dem jungen Straftäter nicht die Botschaft vermitteln, dass wir ihn jetzt als Kriminellen auf dem Weg in die Knastkarriere betrachten; dass solche kriminellen Etikettierungen ihre fatale Eigendynamik entwickeln können, ist inzwischen hinreichend bekannt. Vermittelt werden sollte eher die Botschaft, dass die Straftat missbilligt, aber der junge Mensch nicht zum Kriminellen abgestempelt wird; dass ihm verantwortliches Verhalten zugetraut und zugemutet wird. Insofern kann gerade das Absehen von einer förmlichen Bestrafung nach erfolgter Entdeckung die (auch) pädagogisch sinnvollere (und in diesem Fall vom JGG gebotene) Reaktion sein.[45]
Diversion
ist kein
Patentrezept; namentlich bei Gruppen mit ersichtlichen
Defiziten und ernstem
Anzeichen für Interventionsbedarf ist zu prüfen, was geschehen
muss, um
erkannten Defiziten und absehbaren Gefährdungen abzuhelfen.
Indessen sind, bei
nüchterner Betrachtung, die Ergebnisse gerade der
freiheitsentziehenden
Reaktionen (einschließlich des Jugendarrests) ausweislich
der jüngst
veröffentlichten Rückfallstatistik so
miserabel, dass die Erprobung anderer Reaktionen selbst im
ungünstigsten
Falle kaum ungünstigere Ergebnisse bringen kann; selbst
spezialpräventiv
spricht daher einiges dafür, auch in nicht mehr
jugendtypisch-trivial
gelagerten Fällen, insbesondere auch bei wiederholt
Auffälligen, eher auf die
Möglichkeiten sozialpädagogischer Maßnahmen in Freiheit
zu setzen als auf
(noch so kosten- und personalaufwändig ausgestaltete) Formen
des Freiheitsentzugs,
die, so zeigt es jedenfalls die Behandlungsforschung, im
Regelfall einen
positiven Effekt auf die Bewährung in Freiheit nicht erwarten
lassen. Wenn
etwas Sinnvolles geschehen kann, um bei der - zahlenmäßig
begrenzten - Zahl nicht
nur wiederholt, sondern auch wirklich schwerwiegend
auffälliger junger
Straftäter etwas zu bewegen, dann offenbar nur in Formen, die
geeignet sind,
die Übernahme von Verantwortung in Freiheit einzuüben und zu
unterstützen. Das
kann allerdings nur in dem Maße gelingen, wie jungen Menschen
- auch solchen
mit ungünstigen Startbedingungen oder unguter Vorgeschichte -
Perspektiven
bleiben, im sozialen und beruflichen Leben Fuß zu fassen;
Perspektiven, die
derzeit durch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, durch
(schon lange erkannte
und benannte)[46] Mängel der Schul- und
Berufsbildungspolitik
und kommunale Sparmaßnahmen bei sozialen und
integrationsfördernden
Projekten vielerorts systematisch verschlechtert werden.
Zu Recht hat sich die kriminalpolitische Diskussion deshalb vermehrt dem Ziel der Kriminalprävention zugewandt, ausgehend von der Einsicht in Entstehungsbedingungen und Bedeutung der Tatgelegenheitsstruktur vor Ort und in die Bedeutung sozialisations- und integrationsstützender Strukturen und Angebote. Hier, auf dem Gebiet der Prävention, sind Investitionen langfristig aussichtsreicher als im Einsatz polizeilicher und justizieller Ressourcen auf dem Feld der Repression.
Legalbewährung und Rückfall nach Sanktionsgruppen
der Bezugsentscheidungen
der Rückfallstatistik – Bezugsjahr 1994[47]
1)
Ohne „sonstige
Entscheidungen“, insbesondere ohne die isolierte Anordnung
von Maßregeln.
2)
Jugendrichterl.
Maßnahme: Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel (ohne
Jugendarrest), § 27 JGG.
3)
Formelle
ambulante Sanktionen i.e.S. : Geldstrafe,
jugendrichterliche Maßnahme:
Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel (ohne Jugendarrest);
§ 27 JGG.
Schaubild 25: Befunde
der Rückfallstatistik - Bewährung ist die Regel, aber
auffallend ungünstige
Entwicklung nach Freiheitsstrafen und Jugendarrest;
Diversion überwiegend
erfolgreich.
Die Ausweitung der Diversionspraxis (auf inzwischen mehr als 2/3 der Verfahren nach JGG) hat im Übrigen zur Folge, dass der Kontakt mit der Polizei nicht nur der erste, sondern inzwischen im Regelfall auch der einzige Instanzenkontakt bleibt. Und das ist auch gut so - und sollte das Gewicht deutlich machen, das einer vernünftigen Gesprächsführung, einem vernünftigen Umgang mit dem jungen Menschen bei der Polizei zukommt.[48] Dass heute in der Mehrzahl der Fälle eine ‚Polizeiauffälligkeit’ nicht zwangsläufig vor Gericht und in Arrest oder Strafvollzug endet, sondern der Polizeikontakt schon das Ende der Karriere markiert - ist das nicht ein sinnvolleres Arbeitsergebnis polizeilicher Fallbearbeitung als eine förmliche Verurteilung und Bestrafung?
1. Die Entwicklung der registrierten Delinquenz in Deutschland gibt keinen Anlass zur Beschwörung von Horrorszenarien, wie dies mancherorts ein lang geübter Brauch anlässlich der Vorstellung der jährlichen PKS war. Die in den letzten Jahren beobachtete Entwicklung der registrierten (d.h. im Wesentlichen: angezeigten) Fälle ist - auch im Vergleich zur früher beobachteten Entwicklung - keineswegs besonders auffallend. Auch gibt es keine Anzeichen für eine Zunahme der Opfergefährdung der Bevölkerung durch Kapitaldelikte; die Belastungszahlen für Mord, Raubmord, Sexualmord sind vielmehr in den letzten 10 bis 15 Jahre rückläufig. Die Annahme einer Zunahme von Sexualmorden an Kindern wird durch die verfügbaren Daten nicht gestützt.
2. Auch die subjektive Wahrnehmung und Bewertung der Sicherheitslage gibt keinen Anlass zu einer dramatisierenden Darstellung. Vergleichende Bevölkerungsbefragungen zeigen, dass die Deutschen sich - auch im europäischen Vergleich - relativ sicher fühlen und dass das subjektive Sicherheitsgefühl sich, soweit in etwa vergleichbare Daten erhoben wurden, sogar eher günstig entwickelt hat.
3. Die - seit Beginn der Kriminalstatistik bekannte - linksgipfelige Verteilung der altersabhängigen Tatverdächtigenbelastungszahlen - die jeweils überdurchschnittliche Belastung der jungen Altersgruppen - rechtfertigt eine pauschale Dämonisierung der Jugendkriminalität in keiner Weise, weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht. In quantitativer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die Polizeiauffälligkeit nach dem 18. oder 21. Lebensjahr keineswegs endet: Nach dem 21. Lebensjahr erfolgen doppelt so viele Registrierungen wie in der Lebensphase bis zum 21. Lebensjahr. In den Jahren zwischen 20 und 40 nimmt die Zahl der Registrierungen im selben Umfang zu wie in den ersten 20 Lebensjahren eines Menschen; und in den Jahren nach 40 noch einmal im selben Umfang.
Allerdings bestehen erheblich qualitative Unterschiede: Die Delikte junger Menschen sind in weit höherem Maße als die von Erwachsenen jugendtypisch-bagatellhafter Natur, sie sind aufgrund unprofessioneller, gelegenheitsgesteuerter, wenig planvoller Handlungsweise leicht zu entdecken und zu überführen. Demgegenüber finden sich bei den erwachsenen Altersgruppen - im Dunkel- wie im Hellfeld - häufiger weitaus sozialschädlichere Deliktsformen mit erheblichen materiellen und immateriellen Schäden. Alleine die vergleichsweise kleine Zahl der Fälle aufgedeckter Wirtschaftskriminalität - einer Form typischer Erwachsenenkriminalität – verursacht eine größere Schadenssumme als die Gesamtheit aller registrierten Fälle konventioneller Eigentumskriminalität vom Ladendiebstahl über Einbruchsdiebstähle bis Raub.
Das Ausmaß, mit dem junge Menschen höher als Erwachsene mit Kriminalität belastet sind, ist zum Teil das Ergebnis der systematischen Unterrepräsentierung von Erwachsenenkriminalität in der Wahrnehmung, Registrierung und Strafverfolgung - und zwar infolge der größeren Professionalität der von diesen verübten Delinquenz. Im Dunkelfeld verbleiben deshalb vor allem die besonders sozialschädlichen und gravierenden Rechtsbrüche der typischen Erwachsenenkriminalität, von Wirtschafts- und Umweltdelikten bis zur sexuellen Gewalt gegen junge Menschen, während die fehlende Planmäßigkeit der Deliktsbegehung und die leichtere Überführbarkeit von jungen Menschen im Hellfeld zu einer hohen Belastung der jungen Altersgruppen in der polizeilichen Kriminalstatistik führen.
4. Nicht nur bei den Eigentumsdelikten entfällt auf die jungen Täter ein unterdurchschnittlicher Schadensanteil; auch bei der Masse der Fälle registrierter Gewaltdelinquenz im Sinne der Definition der PKS treten sie überwiegend nicht durch schwere Fälle mit schwerwiegenden Folgen in Erscheinung. Anders als bei Gewaltdelikten Erwachsener ist bei jungen Tätern für die Zuordnung zu dieser Gruppe ganz überwiegend nicht eine gefährliche Verletzung oder die Benutzung von Waffen ausschlaggebend, sondern alleine der Umstand, dass Raufereien junger Menschen häufig innerhalb von Gruppen Gleichaltriger stattfinden. Polizeiinterne Erhebungen bestätigen den kriminologischen Befund, dass die Zunahme der angezeigten Fälle von Gewaltdelikten junger Menschen offensichtlich zu einem bedeutenden Teil auf die Veränderung der Sensibilität und des Anzeigeverhaltens zurückgehen und dass zunehmend auch leichtere Fälle zur Anzeige kommen. Zudem wird die polizeiliche Eingangsbewertung der Tatschwere - über die Zeit zunehmend - von der Justiz nach unten korrigiert; nicht nur durch Herabstufung der Deliktsschwere, durch Verneinung des Strafbedürfnisses zugunsten von Diversionsentscheidungen, sondern auch durch die Verneinung der rechtlichen Strafbarkeitsvoraussetzungen wird ein (wachsender) Teil des Zuwachses polizeilich, meist durch Anzeigen, erfassten Tatverdächtigenaufkommens aufgefangen, so dass die Schere zwischen Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen sich in den vergangenen Jahren immer weiter geöffnet hat.
5. Besondere Besorgnis erregt die Gewaltdelinquenz junger Menschen. Gewaltdelikte, namentlich solche der Straßenkriminalität, spielen sich überwiegend innerhalb derselben Altersgruppe ab. Eine Analyse der Täter-Opfer-Konstellationen anhand der PAD-Daten zeigt, dass es keinen Anlass zur Besorgnis gibt, ältere Menschen würden zunehmend durch gewalttätige Kinder und Jugendlich bedroht. Vielmehr ist eine Asymmetrie der Opfergefährdung in Richtung einer Schädigung junger Menschen durch ältere Tatverdächtige im Hellfeld festzustellen. Für das Dunkelfeld ist eine noch stärkere Gefährdung insbesondere von Kindern durch Übergriffe älterer - erwachsener - Menschen anzunehmen.
6. Für eine Dämonisierung von Kindern und Jugendlichen besteht kein Anlass. Vielmehr ist die Polizei auf dem richtigen Wege, wenn sie, wie dies zunehmend geschieht, der Opfergefährdung junger Menschen mehr Aufmerksamkeit schenkt und junge Menschen nicht einseitig als potentielle Täter, sondern als Zielgruppe für Prävention und Opferschutz sieht und anspricht. Die Tatsache, dass junge Menschen nicht nur als Tatverdächtige, sondern auch als Opfer überdurchschnittlich belastet sind, und die hohe Akzeptanz sichtbarer Polizeipräsenz auch bei jungen Menschen, wie sie in einer Bevölkerungsbefragung festgestellt wurde, sprechen dafür, dass Jugendliche durch präventionsorientierte Aktivitäten erreicht werden können.
7. Einer kleinen Gruppe junger Mehrfach- und Intensivtäter ist ein überproportionaler Anteil an Delikten zuzuordnen. Allerdings ist nach einer Phase intensiver Auffälligkeit, abhängig insbesondere von Möglichkeiten sozialer und beruflicher Integration, das Abklingen der Auffälligkeit eher der Regelfall als die Fortsetzung im Erwachsenenalter. Auch intensive Frühauffälligkeit ist deshalb nicht geeignet für eine hinreichend verlässliche Prognose einer kriminellen Karriere im Erwachsenenalter.
Für das Ausscheren aus einer Phase intensiver Belastung ist weniger das Ausmaß bisheriger Auffälligkeit als vielmehr das Vorhandensein günstiger Bedingungen für eine (berufliche, soziale) Reintegration bedeutsam; dies sind die selben Rahmenbedingungen, die schon in Hinblick auf Prävention bedeutsam sind. Dies gilt für die sog. Mehrfach- und Intensivtäter wie generell für Gruppen, die zeitweilig - und oft über eine bestimmte, aber begrenzte Lebensspanne hinweg - in Zusammenhang mit ungelösten Integrationsproblemen gehäuft in Erscheinung treten. Gerade bei der sog. Ausländer- wie bei der Aussiedlerkriminalität wird deutlich, dass nicht die Staatsangehörigkeit "kriminell" werden lässt, sondern dass hierfür, wie bei einem großen Teil der ‚eingeborenen’ Mehrfachtäter, ungelöste Integrationsprobleme bedeutsam sind. Dass gerade junge Menschen durch fehlende Startchancen und subjektive Perspektivlosigkeit besonders belastet und auch gefährdet werden, ist keine neue Erkenntnis; dass dies Bedingungen sind, die in der Verantwortlichkeit der Erwachsenengesellschaft liegen, scheint allzu oft in Vergessenheit zu geraten.
Einzufordern ist deshalb, dass allen jungen Menschen - auch solchen mit ungünstigen Startbedingungen oder unguter Vorgeschichte - die Chance geboten wird, im sozialen und beruflichen Leben Fuß zu fassen.
8. Der Erwartung, durch mehr, durch früher einsetzende, durch härtere Strafen die Jugendkriminalität günstig beeinflussen zu können, fehlt jede empirische Grundlage. Als unverantwortlich sind populistische Forderungen zu bewerten, die überwiegend ambulanten, nicht freiheitsentziehenden Reaktionen des Jugendstrafrechts ‚aufzurüsten’ durch Verbindung ausgerechnet mit dem Jugendarrest, der auch in der jüngst veröffentlichten Rückfallstatistik mit Rückfallraten in einer Größenordung auffällt, wie sie sonst allenfalls bei Freiheitsstrafen beobachtet werden. Nicht Freiheitsstrafen und Arrest, sondern die nicht freiheitsentziehenden Maßnahmen, vor allem aber die Diversionsentscheidungen, haben sich trotz der erheblichen Ausweitung ihres Anwendungsbereichs vergleichsweise am besten bewährt.
Nicht mehr Härte, sondern mehr Prävention ist angezeigt, um eine Überkriminalisierung junger Menschen zu vermeiden und die Ressourcen von Polizei und Justiz nicht im Bereich der alterstypischen Bagatelldelinquenz zu binden, sondern die Ressourcen dort einzusetzen, wo tatsächlich Interventionen angezeigt und Investitionen in eine Verbesserung der Chancen für (Re)Sozialisierung und (Re)Integration erforderlich sind.
* * *
This
work is licensed under a Creative
Commons License.
Weitergabe und Nutzung, auch einzelner Schaubilder, für
nichtkommerzielle,
insbesondere wissenschaftliche und Lehrzwecke, gestattet.
Reproduktionsfähige
Vorlagen auf Anfrage beim Autor.
Bearbeitungsstand:
12/2008
Aktualisierungen
unter www.uni-konstanz.de/rtf/gs/G.Spiess-Jugendkriminalitaet.htm
Gerhard
Spiess, Universität Konstanz
gerhard.spiess@uni-konstanz.de
* Zuletzt 2008 mit
dem Datenstand 2007
(Polizeiliche Kriminalstatsitik) und 2006
(Strafverfolgungsstatistik)
aktualisierte Fassung auf der Grundlage eines bei der
Polizei-Führungsakademie
Münster gehaltenen Vortrages. Für aktualisierte Nachweise
und Schaubilder
siehe <http://www.uni-konstanz.de/rtf/gs/G.Spiess-Jugendkriminalitaet.htm.>
[1] Viele
der kriminalstatistischen Befunde in diesem Beitrag stammen
aus dem Fundus des
Konstanzer Inventars Kriminalitätsentwicklung (KIK)
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/>,
wo
auch jeweils aktualisierte Versionen der Schaubilder und
Tabellen
publiziert werden, insb. in den dort veröffentlichten
Übersichtsartikeln:
Heinz, W.: Jugendkriminalität in Deutschland.
Kriminalstatistische und
kriminologische Befunde; Das strafrechtliche
Sanktionensystem und die
Sanktionierungspraxis in Deutschland <http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/>.
-
Daten - auch unveröffentlichte -, die in verschiedene
Sonderauswertungen
einbezogen wurden, wurden dankenswerterweise vom BKA
Wiesbaden, dem LKA Baden-Württemberg
(Sonderauswertung zu Täter-Opfer-Konstellationen) und
dem Statistischen
Bundesamt Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Ausführliche
und kommentierte
Darstellungen zu den verfügbaren Datenquellen, zur
Kriminalitätslage und
-entwicklung und zu ihrer Bewertung finden sich im Ersten
und im Zweiten
Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb-2001.htm>;
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/links.htm#PSB2>, in den u.a. auch
Materialien aus dem Konstanzer
Inventar eingeflossen sind. Reprofähige Versionen einzelner
Schaubilder aus dem
Konstanzer Inventar oder aus diesem Beitrag können auf
Anfrage vom Verfasser
<gerhard.spiess@uni-konstanz.de> bezogen werden.
[2] Schwind/Fetchenhauer/Ahlborn/Weiss:
Kriminalitätsphänomene
im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen
Großstadt. Bochum 1975 -1986 - 1998, Polizei + Forschung,
Bd. 3, 2001.
[3] Elsner, E.; Molnar, H.-J.:
Kriminalität
Heranwachsender und Jungerwachsener in München, LKA
München 2001
<http://www.polizei.bayern.de/kriminalistik/forschung/jugend.pdf>;
Pfeiffer,
Ch.; Delzer, I.: Wird die Jugend immer brutaler?, in:
Festschrift
für Böhm, berlin 1999 , 711, Abb. 3.; Pfeiffer/Delzer/Enzmann/Wetzels:
Ausgrenzung,
Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ
(Hrsg.): Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter.
Mönchengladbach 1999, 97
f.
[4] Bundesverband
der Unfallkassen
e.V. (Hrsg.): Gewalt an Schulen. Ein empirischer Beitrag
zum gewaltverursachten
Verletzungsgeschehen an Schulen in Deutschland
1993-2003, München 2005
(http://www.unfallkassen.de/files/510/Gewalt_an_Schulen.pdf)
[5] Quelle:
Dittmann, Jörg:
Kriminalitätsfurcht sinkt in Deutschland entgegen dem
EU-Trend. Zur Wahrnehmung
und Bewertung der Kriminalität. In: Informationsdienst
Soziale Indikatoren
(ISI), 34, 2005, S. 6-9. http://www.gesis.org/Publikationen/Zeitschriften/ISI/pdf-files/isi-34.pdf
[6] So
verfährt auch die vom BKA herausgegebene PKS für die
Bundesrepublik Deutschland
<http://www.bka.de/pks/pks2003/index.html>;
s.
die Ausführungen dazu auf S. 14 der PKS für das Jahr 2003.
[7]
Zur Problematik
s. insbes.
Stadler/Walser: Verzerrungsfaktoren und
Interpretationsprobleme der PKS
unter besonderer Berücksichtigung ausländischer
Staatsangehöriger (Texte -
Schriftenreihe der Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Nr. 22),
Villingen-Schwenningen 1999.
[8] Insb.
Durchreisende; Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus;
Stationierungsstreitkräfte
mit Angehörigen; Asylantragsteller.
[9] Heinz,
Wolfgang: Jugendkriminalität in Deutschland, a.a.O. S. 34,
Schaubild 8.
[10]
Eine
gut nachvollziehbare Erläuterung von Alters- vs.
Kohorteneffekten findet sich
in der Freiburger Kohortenanalyse von Polizei- und
Justizdaten: Grundies/Höfer/Tetal:
Basisdaten der Freiburger Kohortenstudie. Prävalenz und
Inzidenz polizeilicher
Registrierung, Arbeitsberichte 1/2002 MPI für ausländ. u.
internat. Strafrecht
<http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/onlinepub/Basisdaten_pol.pdf>.
[11]
Durch
Umstellungen der Zählweise auf die sog. Echttäterzählung
sind die TV-Zahlen vor
und nach 1983 nicht unmittelbar vergleichbar.
[12] Ausführlicher
dazu Heinz, Wolfgang:
Das strafrechtliche Sanktionensystem und die
Sanktionierungspraxis in
Deutschland 1882 - 2006, Konstanzer Inventar
Sanktionsforschung (KIS) <http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/>.
[13] Elsner, Erich;
Molnar, Hans-Joachim:
Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in
München, LKA München 2001,
S. 175.
[14] Nach der sog.
Echttäterzählung ist
ein Tatverdächtiger in einem
Berichtsjahr unter einem Straftatenschlüssel sowie unter
der Rubrik ‚Straftaten
insgesamt’ nur einmal zu zählen, auch wenn er im
Berichtsjahr mehrfach
registriert wurde.
[15] Die beiden
Größen - Anteil der bis
dahin mindestens einmal Registrierten und mittlere
Häufigkeit von Registrierungen
pro Registrierten - können nur in einem Kohortendesign
getrennt bestimmt
werden. Kohorten auf der Basis von Polizei- und
Strafregisterdaten werden
derzeit beim MPI für Strafrecht, Freiburg i.Br.,
aufgebaut: Grundies, V,:
Polizeiliche Registrierungen von 7- bis 23-Jährigen.
Befunde der Freiburger
Kohortenuntersuchung, in: Albrecht, H.-J. (Hrsg.):
Forschungen zu Kriminalität
und Kriminalitätskontrolle am MPI in Freiburg., Freiburg
1999, 371-342.
[16] So Flood-Page,
C.; Campbell, S.;
Harrington, V.; Miller, J. (2000): Youth Crime: Findings
from the 1998/99 Youth
Lifestyles Survey. London: Home Office.
[17] Elsner, Erich;
Steffen, Wiebke;
Stern, Gerhard: Kinder- und Jugendkriminalität in München,
München 1998; S.
111.
[18] Vgl. m.w.N. Dölling, D.:
Mehrfach auffällige junge
Straftäter - kriminologische Befunde
und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege,
ZfJ 1989, S. 313 ff.; Heinz,
W.:
Mehrfach Auffällige - Mehrfach
Betroffene, in: DVJJ
(Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene,
Bonn 1990, S. 30 ff.;
Kerner, H.-J.: Mehrfachtäter,
"Intensivtäter" und Rückfälligkeit,
in:
Kriminologische Gegenwartsfragen,
H.
15, Stuttgart 1986, S. 103 ff.; Kolbe, C.:
Kindliche und jugendliche
Intensivtäter, Heidelberg 1989; Farrington,
D. P.: What
Has Been Learned from Self-Reports About
Criminal Careers And
the Causes of Offending?
(Literaturbericht für das Home Office) <http://www.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs/farrington.pdf>.
[19] Kerner,
Hans-Jürgen:
Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ
(Hrsg.):
Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, München
1984, S. 23; ferner
Walter, Michael: Jugendkriminalität, Stuttgart u.a. 1995,
S. 151 m.w.N.
[20] Vgl. m.w.N.
Dölling, Dieter:
Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische
Befunde und Reaktionsmöglichkeiten
der Jugendstrafrechtspflege, ZJJ 1989, S. 315; Kerner,
Hans-Jürgen: Jugendkriminalität,
Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36, 1989,
S. 204.
[21] Kerner, H.-J.:
Jugendkriminalität,
Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36,
1989, S. 204; vgl. auch
Elsner/Steffen/Stern (LKA Bayern): Kinder- und
Jugendkriminalität in München,
München 1998; S. 111; Dölling, D.: Mehrfach auffällige
junge Straftäter -
kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, ZJJ 1989, S. 315;
Kerner, H. -J.: Jugendgerichtsverfahren
und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.):
Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention,
München 1984, S. 38; Kreuzer, A.: Jugendkriminalität, in:
Kaiser/Kerner/Sack/Schellhoss
(Hrsg.): Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Aufl.,
Heidelberg 1993, S.
183.
[22] Heinz, W.: Jugendkriminalität in
Deutschland, a.a.O.
S. 79
<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet-2003-7-e.pdf>.
[23] so auch Steffen, W. (LKA
Bayern): Junge Intensivtäter
– Kriminologische Befunde. Bewährungshilfe 51, 2004,
62-72.
[24] Heinz, W., Spiess, G., Storz, R.: Prävalenz und Inzidenz strafrechtlicher Sanktionierung im Jugendalter, in Kaiser, G. u.a. (Hrsg.): Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Band 35/2, 1988, 631-688.
[25] Hübner, G.-E.;
Quedzuweit, M.:
Prognose anhand von Kriminalakten. Eine Auswertung von
Akten der Hamburger
Kriminalpolizei, Holzkirchen 1992.
[26] Zum
Forschungsstand s. Stelly, W.,
Thomas, J.: Wege aus schwerer Jugendkriminalität. Eine
qualitative Studie zu
Hintergründen und Bedingungen einer erfolgreichen
Integration von
mehrfachauffälligen Jungtätern. TüKrim Bd. 5, 2004, 36ff.
[27] Steffen, W.: Junge Intensivtäter
– Kriminologische Befunde.
Bewährungshilfe 51, 2004, 62-72, hier: 70
[28] Blinkert, B.
(1981). Benachteiligte
Jugend – lernen oder kriminell werden? Soziale Welt,
Zeitschrift für sozialwissenschaftliche
Forschung und Praxis, 32, 86-118.
[29] In der umfangreichen Studie
"Kriminalität im
Fokus" <http://www.lka.nrw.de/aktuell/KriminalitätimFokus.pdf>
des
LKA NRW 2004 wird u.a. erläutert, dass Änderungen in
Wahrnehmung und Anzeigeverhalten
zur Zunahme der registrieren Gewaltkriminalität in NRW in
den letzten zehn
Jahren beigetragen haben. Vgl. dazu schon die Ausführungen
im 1. Periodischen Sicherheitsbericht
der
Bundesregierung, S. 71f.
[30] 2001 war das Jahr mit der bisher
höchsten Belastung
der deutschen jugendlichen Tatverdächtigen (s.o. Schaubild
12)
[31] Dargestellt ist der Zuwachs
gegenüber 1987 der TVBZ
wegen Straftaten insgesamt (=100%) sowie die hierauf
bezogene Größenordnung der
Zunahme einzelner Deliktsgruppen. Wegen Mehrfachzählungen
(und wegen
gleichzeitiger Rückgänge in
anderen, nicht
dargestellten Deliktsgruppen, z.B. beim schweren
Diebstahl) saldieren die
Größenordnungen bei den dargestellten Deliktsgruppen nicht
zu 100%.
[32] Heinz
(Jugendkriminalität in
Deutschland, a.a.O.) weist zudem darauf hin, „dass die
polizeiliche
Einschätzung des Gewaltdelikts nicht sonderlich stabil ist.
Denn wie der
Vergleich mit den VBZ (Verurteiltenbelastungszahlen) zeigt,
wird nur ein geringer
Teil dieser Tatverdächtigen auch entsprechend verurteilt,
setzt sich die polizeiliche
Bewertung in zeitlicher Längsschnittbetrachtung in immer
geringer werdendem
Masse durch“ (<http://www.uni-konstanz.de/rtf/kik/Jugendkriminalitaet-2003-7-e.pdf>
S.
50 und Übersicht 11, S.52).
[33] Erstmals in
dieser Form ausgewertet
durch Höfer, Sven: Soziographische Merkmale von
Täter-Opfer-Konstellationen.
Eine empirische Untersuchung anhand von Daten zur PKS
Baden-Württemberg,
Kriminalistik 2000, 711-715.
[34] Heinz, W.;
Spiess, G.: Ergebnisse
der Bevölkerungsbefragung in Ravensburg/ Weingarten, in:
Dölling u.a. ,
Dieter; Feltes, Thomas; Heinz, Wolfgang; Kury, Helmut
(Hrsg.): Kommunale
Kriminalprävention – Analysen und Perspektiven. Ergebnisse
der
Begleitforschung zu den Pilotprojekten in Baden-Württemberg,
Empirische
Polizeiforschung, Bd. 15, Holzkirchen/Obb. 2003, 141-174
(Schaubild 9).
[35] Durch die - nach
den Vorschriften
des JGG bislang nicht zulässige - Verbindung von
Jugendstrafe auf Bewährung
oder eines Schuldspruchs nach § 27 JGG mit
Jugendarrest von bis zu vier
Wochen (als sog. Warnschussarrest) „soll es ermöglicht
werden, in geeigneten
Fällen durch die sinnvolle Kombination mehrerer Sanktionen
die erzieherisch
beste Wirkung zu erzielen“ und so dem Jugendlichen zu
zeigen, „welche
Konsequenzen im Falle der Nichtbewährung drohen“;
vorgeschlagen wird ferner,
die Höchstdauer der Jugendstrafe auf 15 Jahre anzuheben und
bei Heranwachsenden
in der Regel das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden
(Werwigk-Hertneck, Rebmann:
Reformbedarf im Bereich des Jugendstrafrechts?, ZRP 2003, S.
230.). Dezidiert
kritisch dazu Viehmann in ZRP 2003, S. 377 ff.
[36] Spiess, G.: What
works? Zum Stand
der internationalen kriminologischen Wirkungsforschung zu Strafe und
Behandlung im Strafvollzug. In:
Cornel, H.; Nickolai, W. (Hrsg.): What Works? Neue Ansätze
der
Straffälligenhilfe auf dem Prüfstand. Freiburg 2004, 12-50.
[37] Hübner, J.:
Untersuchung der
Kriminalität in Neumünster - Ergebnisse und Erfahrungen.
Schriftenreihe der
PFA Münster 2-3/92, S. 127.
[38] Tabelle modifiziert nach
Karstedt-Henke, S.; Crasmöller,
B.: Informationen über Delinquenz im informellen
Netzwerk Jugendlicher, in:
Kaiser, G.; Kury, H.; Albrecht, H.-J. (Hrsg.):
Kriminologische Forschung in
den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte,
Bd. 35/2, Freiburg i.Br.
1988, S. 709.
[39] Spiess/Storz:
Informelle
Reaktionsstrategien im deutschen Jugendstrafrecht.
Legalbewährung und
Wirkungsanalyse, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.):
Jugendstrafrechtsreform durch die Praxis. Informelle
Reaktionen und neue ambulante
Maßnahmen auf dem Prüfstand. Konstanzer Symposium. Bonn
1989, 127-153.
[40] Gold, M.:
Delinquent behavior in an
American city. Belmont 1970
[41] Farrington,
D.P.: The effects of
public labelling. British Journal of Criminology 17, 1977,
112-125 (m.w.N.)
[42] LeBlanc, M.: La
délinquance à
l'adolescence: de la délinquance cachée et de la
délinquance apparente, Annales
de Vaucresson 15, 1977, 1-40
[43] Albrecht, G.:
Möglichkeiten und
Grenzen der Prognose "krimineller Karrieren", in: DVJJ
(Hrsg.):
Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S.
110.
[44] Dass Jugendliche
die polizeiliche
Vernehmung als eine besonders schwerwiegende Folge ihrer Tat
wahrnehmen,
belegt eine Täterbefragung durch Karstedt-Henke, S.: Diversion
- Ein Freibrief für Straftaten? Wie Jugendliche
Sanktionserfahrungen einschätzen
und welche Schlüsse sie daraus ziehen. DVJJ-Journal 1991,
108-113.
[45] Nach den
Diversionsvorschriften des
JGG „..kann bereits die bloße Durchführung des
Ermittlungsverfahrens
ausreichend sein, das jugendstrafrechtliche Erziehungsziel
zu erreichen,
nämlich die Voraussetzung dafür zu schaffen oder zumindest
zu verbessern, dass
der junge Mensch nicht wieder straffällig wird“ (Heinz, W.:
Diversion im
Jugendstrafverfahren der Bundesrepublik Deutschland.
Gesetzgeberische
Zielvorstellungen, kriminologische Grundlagen, Umsetzung in
der Praxis, kriminalpolitische
Folgerungen. In: Heinz, W.; Storz, R.: Diversion im
Jugendstrafverfahren der
Bundesrepublik Deutschland. Bonn 1992, 1-130; hier: S. 28).
[46] Erinnert sei nur
an die
exemplarischen Empfehlungen der bereits zitierten
Enquete-Kommission
Neumünster, in denen - nicht nur lange vor PISA, sondern
auch lange vor dem
Amoklauf eines Schülers in Erfurt - unter „Milderung
sozialstruktureller
Mängellagen“ Punkte wie die Vermeidung von
Schulentlassungen ohne förmlichen
Abschluss, der Verzicht auf Sitzenbleiben, die
Notwendigkeit integrierten
Unterrichts und der besseren Einbindung und Förderung von
Kindern ohne
ausreichende Sprachkenntnisse, Förderlehrgänge u. a. m. genannt werden.
Zusammengefasst in: Hübner,
J.: Untersuchung der Kriminalität in Neumünster - Ergebnisse
und Erfahrungen,
Schriftenreihe der PFA Münster 2-3/92, S. 117-137, hier
insb. S. 132.
[47] Quelle: Heinz,
W.: Die neue
Rückfallstatistik - Legalbewährung junger Straftäter, ZJJ
2004, 35-48, Tabelle
2 (teils modifiziert), nach: Jehle, J.-M.; Heinz, W.;
Sutterer, P. (unter
Mitarbeit von S. Hohmann, M. Kirchner und G. Spiess):
Legalbewährung nach
strafrechtlichen Sanktionen - Eine kommentierte
Rückfallstatistik.
Mönchengladbach 2003, S. 103, Tab. 2a, 123, Tab. 4.3.a
[48] Spiess, G.:
Reaktionen der
Strafjustiz bei jungen Wiederholungstätern: Wieviel Strafe
muß sein? In:
Polizei-Führungsakademie (Hrsg.): Jugendkriminalität.
Seminar vom 30. August
bis 3. September 1993. S. 123-142; ders., Junge
Wiederholungstäter. Oder:
Wieviel Strafe muß sein?, Kriminalistik 48, 1994, 111-117.