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>> Richtlinienumsetzung und Richtlinienanwendung: Allgemeine interpretative Vorgaben für eine gesamteuropäische Auslegung

Das Projekt im Überblick:

Das Projekt „Richtlinienumsetzung und Richtlinienanwendung: Allgemeine interpretative Vorgaben für eine gesamteuropäische Auslegung“ befasst sich mit Fragen der Umsetzung europäischer Richtlinien.
Im Rahmen des Projekts wird untersucht, wie die mitgliedstaatlichen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht vorgehen. Wesentliches Ziel des Projekts ist es dabei zu untersuchen, inwieweit sich autonome Gemeinschaftsgrundsätze für die Umsetzung und die Norminterpretation am Bespiel der migrationsrechtlichen Richtlinien feststellen lassen und ob sich dabei möglicherweise „gesamteuropäische Auslegungsprinzipien“ entwickelt haben.


Projektleiter:

Professor Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner


Mitarbeiter:

Ass. iur. Julia Herzog-Schmidt
Ref. iur. Julia Schieber



Einschlägige Veröffentlichungen:

1. Peek, Richtlinienumsetzung: Europarechtliche Anforderungen und mitgliedstaatliche Praxis, Baden Baden 2010.


   
© 2011




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