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>> Methoden der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht

Das Projekt im Überblick:

Das Projekt untersucht die Methoden der Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht. Methodenfragen der Rechtsvergleichung sind in der rechtsvergleichenden Literatur für das öffentliche Recht bisher nur selten spezifisch untersucht worden. Sie gewinnen unter den heutigen Bedingungen einer wachsenden Europäisierung und Internationalisierung der nationalen Rechtsordnungen eine immer größere Bedeutung. Das Projekt untersucht die theoretischen Grundpositionen mit besonderem Schwerpunkt auf der Frage, inwieweit Rechtsvergleichung immer dazu zwingt, den Blick nicht nur auf ausländische Rechtsnormen, sondern auch auf das umgebende institutionelle und rechtstatsächliche Umfeld zu richten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich der Begründungsstile der jeweiligen nationalen Höchstgerichte unter Einbeziehung von EuGH und EGMR.


Projektleiter:

Professor Dr. Christoph Schönberger


Mitarbeiter:

Clemens Wackernagel, LL.M. (Harvard)



Einschlägige Veröffentlichungen:

1. Christoph Schönberger, Verfassungsvergleichung heute: Der schwierige Abschied vom ptolemäischen Weltbild, VRÜ 43 (2010), S. 6-27.

2. Christoph Schönberger, Verwaltungsrechtsvergleichung: Eigenheiten, Methoden und Geschichte, in: Armin von Bogdandy/Sabino Cassese/Peter Michael Huber (Hrsg.), Ius Publicum Europaeum, Bd. IV: Verwaltungsrecht in Europa: Wissenschaft, Heidelberg 2011, S. 493-540.


   
© 2011




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