Kooperationen

Kooperation 5: Rechtswissenschaft / Entwicklungspsychologie

In der Kooperation zwischen den Teilprojekten Rechtswissenschaft und Entwicklungspsychologie stand die Frage im Zentrum, inwieweit der Wahrnehmung von Legitimität behördlichen Verwaltungshandelns durch kulturell vermittelte Werthaltungen Grenzen gesetzt sind. Werthaltungen werden als kollektive, generalisierte handlungsleitende Überzeugungen verstanden, die Angehörige einer Kultur teilen (kollektive Intentionen) und individuelle Handlungsintentionen strukturieren. Hierbei interessierte insbesondere, ob die Abhängigkeit von einer absichtlichen Steuerung durch die Regierung als relevant beurteilt wurde. Personen, denen Werte wie Stabilität und Sicherheit in ihrem Leben wichtig sind, bringen staatlichen Institutionen eher Vertrauen entgegen als Personen, die Werten wie Offenheit und Selbstbestimmung einen hohen Stellenwert einräumen. Zur Prüfung der Fragestellung wurden japanische und deutsche Studierende der Rechtswissenschaften zu Werthaltungen, Vertrauen in politische Institutionen sowie zur Akzeptanz staatlicher Regulierung befragt. Zur Erfassung der Akzeptanz staatlicher Regulierung wurden Vignetten entwickelt und erfolgreich erprobt. Mittelwertsvergleiche ergaben keine Gruppenunterschiede zwischen deutschen und japanischen Studierenden hinsichtlich des Grades an Vertrauen, das sie politischen Institutionen entgegen brachten (z.B. Parlament, Rechtssystem), und der Akzeptanz unabhängiger Verwaltungseinheiten. Auf individueller Ebene ergaben sich hingegen signifikante kulturspezifische Zusammenhänge zwischen der Wichtigkeit individueller Werthaltungen und der Ablehnung unabhängiger Behörden. In Deutschland, nicht aber in Japan, wurde die Regulierung von Behörden durch die Regierung desto eher befürwortet, je wichtiger die Wertedimension Sicherheit beurteilt wurde. Die vorliegenden Befunde deuten darauf hin, dass individuelle Werthaltungen im Sinne generalisierter Handlungsziele die Bewertung kollektiver Akteure und ihrer Intentionen, wie die Akzeptanz bestimmter Formen institutioneller Regulierung und gesetzgeberischer Maßnahmen, beeinflussen können. Der Absicht des Gesetzgebers, behördliches Verwaltungshandeln durch institutionelle Rahmenbedingungen zu legitimieren, sind also insoweit Grenzen gesetzt, als Werthaltungen (die Angehörige einer Gruppe teilen) die individuelle Akzeptanz einer absichtlichen Steuerung von Behörden durch die Regierung und ihre wahrgenommene Legitimität beeinflussen.