Die BA- und MA-Studierenden müssen sich für alle
Prüfungsleistungen des laufenden Semesters verbindlich über das
Prüfungsverwaltungssystem STUDIS anmelden.
Die Zeiträume sind für das Wintersemester vom 01.12. - 15.01. und für das Sommersemester vom 01.05. - 15.06.
Ein Scheinerwerb ist sonst nicht möglich.
Ab dem Wintersemester 07/08 besteht für die Studierenden eine Immatrikulationspflicht auch für das Semester, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird.
Es gilt die Regelung, dass das
Prüfungssemester nicht als zusätzliches Fachsemester zählt und die
hierfür bezahlten Studiengebühren zurückerstattet werden, wenn die
Abschlussprüfung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn
abgelegt wird.
Um dies zu gewährleisten, wurden Stichtage für
die Themenvergabe für die BA- bzw. MA-Arbeiten festgesetzt. Diese sind
der 31.07. für den Abschluß im Sommersemester und der 31.01. für den
Abschluß im Wintersemester (Bachelor) bzw. der 30.04. und der 31.10.
(Master).
Werden diese Stichtage eingehalten (und wird die
Abschlussarbeit innerhalb des in der Prüfungsordnung vorgesehenen
Zeitraums geschrieben), kann das Studium innerhalb von vier Wochen nach
Vorlesungsbeginn des siebten (fünften) Semesters abgeschlossen werden.
Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Seminar- und Abschlussarbeiten gibt es hier
ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den
Richtlinien wissenschaftlicher Arbeit und zu Angeboten der Universität
zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.
Zusammen mit jeder Hausarbeit ist diese Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde.
