Fachbereich Philosophie


Ziele des MA- Studiengangs

Ziel des MA-Studiengangs ist es, die geschilderten allgemeinen und philosophischen Ziele auf einem guten bis sehr guten gehobeneren, schon wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Niveau zu realisieren. Besonders wichtig ist dabei die weitere Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten, um die beruflichen Chancen derjenigen, die mit dem MA-Abschluss ihr Philosophie-Studium beenden, zu befördern. Großer Wert wird aber auch auf die Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung in philosophischen Teilgebieten oder an Schnittstellen zu anderen Fächern (im Wahlnebenfachbereich) gelegt. Das schließt die Möglichkeit von „Quereinsteigern" ein, die in einem anderen Fach einen qualifizierenden Abschluss erworben haben und nun bei hinreichenden philosophischen Grundkenntnissen ihr Fach philosophisch vertiefen wollen. Das MA-Studium soll schließlich zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigen und so ein Niveau erreichen, welches den besonders Begabten und Interessierten eine Fortsetzung im Promotionsstudium eröffnet.

Prüfungsordnung


STUDIS-Anmeldezeiträume

Die BA- und MA-Studierenden müssen sich für alle
Prüfungsleistungen des laufenden Semesters verbindlich über das
Prüfungsverwaltungssystem STUDIS anmelden.

Die Zeiträume sind für das Wintersemester vom 01.12. - 15.01. und für das Sommersemester vom 01.05. - 15.06.

Ein Scheinerwerb ist sonst nicht möglich.


Prüfungsanmeldung


Immatrikulationspflicht für MA- Studierende

Ab dem Wintersemester 07/08 besteht für die Studierenden eine Immatrikulationspflicht auch für das Semester, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird.

Es gilt die Regelung, dass das Prüfungssemester nicht als zusätzliches Fachsemester zählt und die hierfür bezahlten Studiengebühren zurückerstattet werden, wenn die Abschlussprüfung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn abgelegt wird.

Um dies zu gewährleisten, wurden Stichtage für die Themenvergabe für die BA- bzw. MA-Arbeiten festgesetzt. Diese sind der 31.07. für den Abschluß im Sommersemester und der 31.01. für den Abschluß im Wintersemester (Bachelor) bzw. der 30.04. und der 31.10. (Master).
Werden diese Stichtage eingehalten (und wird die Abschlussarbeit innerhalb des in der Prüfungsordnung vorgesehenen Zeitraums geschrieben), kann das Studium innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des siebten (fünften) Semesters abgeschlossen werden.


Hinweis zu Seminar- und Abschlussarbeiten

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Seminar- und Abschlussarbeiten gibt es hier ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den Richtlinien wissenschaftlicher Arbeit und zu Angeboten der Universität zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.

Zusammen mit jeder Hausarbeit ist diese Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde.