Ziel des BA-Studiengangs ist es, die geschilderten allgemeinen und philosophischen Ziele auf einem guten bis sehr guten grundständigen und fortgeschrittenen akademischen Niveau zu realisieren. Dabei steht zweierlei im Vordergrund. Erstens soll die philosophische Ausbildung so gründlich sein, dass sie zu ihrer Fortsetzung im MA-Studiengang auf einem gehobenen wissenschaftlichen Niveau befähigt. Zweitens wird auf die allgemeinen Fähigkeiten besonderer Wert gelegt, um den Nutzen des BA-Studiums für diejenigen, die nach dem BA-Abschluss in einen Beruf oder andere Bereiche überwechseln, zu maximieren und so den BA in der Tat zu einem berufsqualifizierenden Abschluss zu machen.
Studienaufbau des Hauptfachstudiums
Die Prüfung für den Erwerb des akademischen Grades eines Bachelor of Arts bildet einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Fach Philosophie. Durch die BA-Prüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie die für den Übergang in die Berufspraxis grundlegenden wissenschaftlichen Fachkenntnisse besitzen und die Zusammenhänge ihres Faches überblicken.
Die Regelstudienzeit für den BA-Studiengang Philosophie beträgt sechs Semester. Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst acht. Es sind insgesamt 180 ECTS-Credits zu erwerben. Davon entfallen
• auf das Hauptfach (Module 1-7): 120 Credits (cr)
• auf den berufsfeldorientierten Teil (Modul 8): 20 Credits (cr)
• auf das wissenschaftliche Nebenfach: 40 Credits (cr)
(1) In allen Lehrveranstaltungen des B.A.-Studiengangs Philosophie sind mindestens ausreichende studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen.
(2) Studienbegleitende Prüfungsleistungen sind in Form von Essays, Referaten, Stundenprotokollen oder Klausuren zu erbringen und stehen jeweils in Verbindung zu einer Lehrveranstaltung. In Ausnahmefällen sind mündliche Prüfungen gestattet. Mündliche Prüfungen werden jeweils von einem Prüfer und einem Beisitzer abgenommen und dauern etwa 20-30 Minuten. Klausuren dauern etwa zwei Stunden, in Hauptseminaren etwa drei und in Kernkursen etwa vier Stunden. Der Leiter einer Lehrveranstaltung legt am Semesterbeginn die Form der zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistung(en) fest und gibt sie bekannt. Er kann bei Bedarf Ausnahmen zulassen. Referate finden während den Veranstaltungen selbst statt. Klausuren und mündliche Prüfungen über Lehrveranstaltungen finden jeweils an zwei Terminen statt. Die Prüfungstermine werden zu Beginn jeden Semesters in den betreffenden Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
(3) Zu den studienbegleitenden Prüfungsleistungen gehören mindestens drei mit mindestens ausreichend benotete Hausarbeiten im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen (Modul 6). Im B.A.-Studiengang sollen die Hausarbeiten 10 -15 Seiten umfassen. Diese Hausarbeiten sind bis spätestens zum Beginn der Vorlesungen des auf die betreffende Lehrveranstaltung folgenden Semesters fertig zu stellen.
1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzt,
2. die Zulassung zum B.A.-Studium im Fach Philosophie an der Universität Konstanz besitzt,
3. zur Zeit der Meldung zur Prüfung an der Universität Konstanz immatrikuliert ist.
(2) Zu den studienbegleitenden Prüfungen muss sich der Kandidat schriftlich anmelden. Die Termine für die Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen werden öffentlich unter Angabe einer Ausschlussfrist durch Aushang bekannt gegeben. Nach Ablauf der Ausschlussfrist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
(3) Mit der ersten Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung muss der Kandidat beim Ständigen Prüfungsausschuss die Zulassung zu den studienbegleitenden Prüfungen beantragen. Dem Antrag sind Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen gem. Abs. (1) hinzuzufügen sowie eine Erklärung, ob der Kandidat eine Orientierungs- oder Bachelor-Prüfung bzw. eine Master-Prüfung in Philosophie oder einem verwandten Fach endgültig nicht bestanden hat.
• dem Nachweis von studienbegleitenden Prüfungsleistungen. Diese umfassen die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
• Proseminar „Logische Propädeutik“ (Modul 1)
• Kernkurs „Grundbegriffe der praktischen Philosophie“ (Modul 2)
• Kernkurs „Erkenntnistheorie“ (Modul 3)
• Geschichte/Klassiker der Philosophie (Modul 4)
• Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (Modul 8)
• der Vorlage einer schriftlichen Hausarbeit im Zusammenhang mit einer philosophischen Lehrveranstaltung (Modul 6)
• einer obligatorischen Studienberatung, in der auch auf die Bedeutung der berufspraktischen Tätigkeit hinzuweisen ist
(2) Berufspraktische Tätigkeiten müssen vorab vom Studiendekan genehmigt und nach Beendigung durch eine Bestätigung der beschäftigenden Stelle nachgewiesen werden.
(3) Berufsausbildungen und Tätigkeiten, die vor Studienbeginn erbracht wurden, können auf Antrag des Studierenden durch den Ständigen Prüfungsausschuss anerkannt werden.
Für ein B.A.-Nebenfachstudium der Philosophie sind 40 ECTS-Credits zu erwerben, die auf fünf Module verteilt sind:
Eine Übersicht dieser Module in tabellarischer Form finden Sie hier.(2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang, den Anforderungen und in den Zulassungsvoraussetzungen denjenigen des B.A.-Studiengangs Philosophie im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen.
- Rahmenprüfungsordnung für den geisteswissenschaftlichen BA-Studiengang
- Mögliche Fächerkombinationen (Anlage A der Rahmenordnung)
- Fachspezifische Bestimmungen für das Hauptfach Philosophie (Anlage B der Rahmenordnung)
- Fachspezifische Bestimmungen für das Nebenfach Philosophie (Anlage C der Rahmenordnung)
- Berufsfeldorientierte Qualifikationen (Anlage D der Rahmenordnung)
Die BA- und MA-Studierenden müssen sich für alle
Prüfungsleistungen des laufenden Semesters verbindlich über das
Prüfungsverwaltungssystem STUDIS anmelden.
Die Zeiträume sind für das Wintersemester vom 01.12. - 15.01. und für das Sommersemester vom 01.05. - 15.06.
Ein Scheinerwerb ist sonst nicht möglich.
Ab dem Wintersemester 07/08 besteht für die Studierenden eine Immatrikulationspflicht auch für das Semester, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird.
Es gilt die Regelung, dass das
Prüfungssemester nicht als zusätzliches Fachsemester zählt und die
hierfür bezahlten Studiengebühren zurückerstattet werden, wenn die
Abschlussprüfung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn
abgelegt wird.
Um dies zu gewährleisten, wurden Stichtage für
die Themenvergabe für die BA- bzw. MA-Arbeiten festgesetzt. Diese sind
der 31.07. für den Abschluß im Sommersemester und der 31.01. für den
Abschluß im Wintersemester (Bachelor) bzw. der 30.04. und der 31.10.
(Master).
Werden diese Stichtage eingehalten (und wird die
Abschlussarbeit innerhalb des in der Prüfungsordnung vorgesehenen
Zeitraums geschrieben), kann das Studium innerhalb von vier Wochen nach
Vorlesungsbeginn des siebten (fünften) Semesters abgeschlossen werden.
Aufgrund des vermehrten Auftretens von Plagiaten bei Seminar- und Abschlussarbeiten gibt es hier
ein Merkblatt mit Hinweisen zu prüfungsrechtlichen Folgen, zu den
Richtlinien wissenschaftlicher Arbeit und zu Angeboten der Universität
zur Vermittlung der Regeln wissenschaftlicher Arbeit.
Zusammen mit jeder Hausarbeit ist diese Erklärung abzugeben, mit der versichert wird, dass die Hausarbeit selbständig verfasst wurde.
