Betreuer: Prof. Dr. Gottfried Seebaß
Promotion: Sommersemester 2001
Publikation: „Über den mehrfachen Sinn von Menschenwürde-Garantien“, Frankfurt/London 2003 (Ontos)
Die Dissertation ist zum größten Teil im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 511 „Literatur und Anthropologie“ (Teilprojekt A 8 / TP 10 „Anthropologische Grundlagen normativer Rede“) entstanden, orientiert an der Leitidee der „Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Begriffs der Menschenwürde“. Dass die Würde des Menschen unantastbar sei, stellt bekanntlich eine der populärsten, aber auch eine der umstrittensten Aussagen des Grundgesetzes dar. Dabei wird eine sachorientierte Diskussion oft durch mehr oder minder unausgewiesene semantische und historische Annahmen blockiert. Ausgehend von dieser Beobachtung wird von der Verfasserin zum einen herausgearbeitet, wie sich unterschiedliche Bedeutungen des Ausdrucks „Menschenwürde“ systematisch gegeneinander abgrenzen und ethischen Fragestellungen bzw. Positionen zuordnen lassen. Zum anderen wird die Einführung des Ausdrucks in das Verfassungsrecht sorgsam und kritisch nachgezeichnet. Das Hauptaugenmerk gilt dabei Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, dessen Gehalt in Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung selbständig rekonstruiert wird.
