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1. Buchstäbliches Zitat 2. Normalisierungen 3. Hervorhebungen im Zitat
4. Anpassungen im Zitat
5. Auslassungen im Zitat 6. Erklärungen im Zitat 7. Anführungszeichen
1. Buchstäbliches Zitat Mit dem Begriff "wörtliches Zitat" ist genauer gemeint: buchstäbliches Zitat. Wenn man zitiert, gibt man den Buchstabenbestand so wieder, wie man ihn vorfindet. Das führt dann
dazu, daß man im Zitat etwa sagen kann, etwas sei "ein gemaines werk" (vgl. Dieter Albrecht, Maximilian I., aaO, S. 495).
2. Normalisierungen: i, j, u, v, w, b, s, ss, ß sowie Groß- und Kleinschreibung Der Buchstabenbestand in handschriftlichen Quellen oder frühen Drucken kann aber
Schwierigkeiten machen. So v.a. dann, wenn sich ein v findet, wo heute ein u steht. Es ist dann – unter zwingendem Hinweis auf die Normalisierungsregeln in der Einleitung – möglich, aus "vnnd" "unnd" zu machen.
Entsprechendes gilt für die anderen Lautwerte. Auch Groß- und Kleinschreibung werden häufig normalisiert.
3. Hervorhebungen im Zitat Oft besteht ein Bedürfnis, eine besonders wichtige Stelle in einem Zitat besonders hervorzuheben. Üblich ist dafür in wissenschaftlichen
Texten die Kursive, die S p e r r u n g ist seltener (vgl. Duden, Schriftauszeichnung). |