4.3.2.2

Warum werden Namen angegeben?
Die Erklärung hierfür ist recht einfach: Versuchen Sie einmal, eine Publikation zu finden, von der Ihnen nur gesagt wird, dass sie grün ist, den Nationalsozialismus zum Gegenstand hat, und in Augenhöhe in einem Freihandmagazin der Universitätsbibliothek steht. Sie werden im Zweifel die gesamten Kapazitäten eines Lehrstuhls und einige Zeit benötigen, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Wissen Sie den Namen des Autors, brauchen Sie je nach Einrichtung der Bibliothek ein paar Minuten, vielleicht eine Viertelstunde. Auch deshalb – die Achtung vor dem Urheberprinzip muss man gar nicht unbedingt ins Feld führen – gibt man Namen an, und das möglichst vollständig. Ausnahmen werden davon nur von einigen Autoren gemacht, die bei mehreren Herausgebern eines Sammelbandes die Vornamen weglassen. Das muß aber nicht sein.

Die klassischen Probleme und: Wie werden Namen angegeben?
Bei den Autorennamen stellen sich eine Reihe von Fragen.

1. Titel
 

  • Akademische Titel lässt man, wenn sie denn ausnahmsweise auftauchen, weg.
     
  • Bei Adelstiteln, Ehrentiteln und Berufsangaben ist die Tendenz uneinheitlich. "Graf" bleibt nicht selten stehen, "Freiherr" wird weggelassen. Will man es richtig machen, muss man wissen, ob im jeweiligen Rechtskreis der Adelstitel als Namensbestandteil gilt oder nicht. Beispiel (aus Graf Kuefstein, Karl: Studien zur Familiengeschichte. I. Teil bis zum Jahre 1525. Wien; Leipzig: Braumüller, 1908.)
     
  • "Von", "zu", "de" bei Adelstiteln bleiben in der Regel stehen, werden aber bei der alphabetischen Reihung nicht berücksichtigt. Beispiel (aus von Kruedener, Jürgen: Die Rolle des Hofes im Absolutismus. Stuttgart: Fischer, 1973.)
     
  • "Mac", "Mc", "O'" bleiben beim Namen und werden im Alphabet berücksichtigt
    .

2. Abkürzungen, mehrere Vornamen
 

  • Besonders bei Autoren des englischen Sprachraums werden Vornamen oft abgekürzt.
     
  • Die Auflösung des ersten Vornamens wird in der Geschichtswissenschaft regelmäßig verlangt. Das ist nicht wirklich mühselig und hilft beim Wiederfinden sehr. Sehen Sie vielleicht einmal nach, wieviele Personen Sie finden, wenn Sie Müller, E. eingeben und wieviele, wenn Sie präzisieren: Müller, Emil. Besonders bei der Suche in Zettelkästen ist das sehr wichtig. Noch sind nicht alle Bestände elektronisch erfasst und auch dann hilft es enorm, wenn man den Vornamen weiß.
     
  • Manche verlangen auch die Nennung des zweiten Vornamens, andere begnügen sich hier mit der Abkürzung oder lassen zweite Vornamen auch ganz weg. Ein Argument hierfür: Auch Autoren ändern ihre Einstellung zum zweiten Vornamen und lassen ihn manchmal in späteren Publikationen weg. Ein Beispiel: Friedrich B. Polleroß, bei dem das "B." in späteren Publikationen nicht mehr auftaucht.
     
  • Teilweise wird bei der Auflösung abgekürzter Namen verlangt, daß die Auflösung durch eckige Klammern [ ] kenntlich gemacht wird. Das macht deutlich, wieviel Aufwand in einem Literaturverzeichnis steckt und zeigt auch mögliche Fehlerquellen an. In der Praxis sparen sich viele Autoren allerdings diese Mühe. Ein Sachargument hierfür wäre der Respekt vor der Selbstbeschreibung eines Autors.
     

Beispiel:

R. J. W. Evans: So taucht der Name auf dem Titelblatt auf.

Robert J. W. Evans: Mindestanforderung

Robert John Weston Evans: Vollauflösung

R[obert] J[ohn] W[eston] Evans: Vollauflösung mit Kenntlichmachung der Auflösung

3. Mehrere Autoren oder Herausgeber

Häufig hat ein Text mehrere Autoren, häufig hat ein Sammelband mehrere Herausgeber.

  • Die Reihung der Autoren wird in der Regel auch dann, wenn sie nicht alphabetisch ist, übernommen.
     
  • Genannt werden meist nur bis zu drei Autoren / Herausgeber.
     
  • Sind mehr als drei Autoren / Herausgeber angegeben, nennt man meist lediglich den ersten und ersetzt die übrigen durch: u.a. (und andere) oder weit seltener et al. (et alii = und andere). Manche setzen die Abkürzung u.a. auch erst nach der Nennung der Herausgeber.

Die Nennung zweier Autoren kann man auf vielfältige Weise verbinden, häufig sind:

    Thomas Mergel und Thomas Welskopp

    Thomas Mergel, Thomas Welskopp

    Thomas Mergel; Thomas Welskopp

    Thomas Mergel / Thomas Welskopp

In Fußnoten wird, gleich wie im Literaturverzeichnis verfahren wird, in der Regel verlangt, dass man bei der Erstnennung mit dem Vornamen beginnt, während bei späteren Nennungen der Nachname mit Kurztitel genügt.

Da im Literaturverzeichnis die Nachnamen wegen der leichteren Sortierbarkeit oft vorgestellt werden, ergeben sich diverse weitere Kombinationsmöglichkeiten wie:

     Mergel, Thomas (und / ; ,) Welskopp Thomas

     Mergel, Thomas (und / ; ,) Thomas Welskopp

4. Herausgeber
 

  • Wenn es sich um Herausgeber handelt, zeigt man dies dadurch an, dass man eine Abkürzung für "Herausgeber" hinter den oder die Namen stellt. Verwendet werden zumeist "Hg." oder "Hrsg.", im Plural wird daraus bei vielen, nicht bei allen Autoren "Hgg." bzw. "Hrsgg.".
     
  • Die Abkürzung steht je nach Geschmack und den sonstigen Vorlieben für die Trennung der Bestandteile von Literaturangaben entweder in Klammern oder wird durch Punkt oder Komma abgetrennt.

Nennt man einen Sammelband als solchen, taucht das Problem gleich zu Anfang auf:

Ein Beispiel:

CLEMENS WISCHERMANN (Hrsg.): Die Legitimität der Erinnerung und die Geschichtswissenschaft (Studien zur Geschichte des Alltags, Bd. 15), Stuttgart 1996.

Man kann es natürlich wie immer auch anders machen, etwa:

Clemens Wischermann (Hg.): Die Legitimität ...

Clemens Wischermann, Hrsg., Die Legitimität ...

Clemens Wischermann. Hrsg. Die Legitimität ...

Nennt man einen Artikel aus einem Sammelband, kommt das Problem an anderer Stelle, nämlich mitten im Literaturhinweis. Vergleichen Sie dazu die Ausführungen unter Sammelbände.

5. Sonstige Zusätze

Ab und an tauchen weitere Zusätze auf wie etwa der Ort, an dem ein Autor arbeitet.

Ein Beispiel:

Alfred Kohler (Wien): Zur politischen Rolle des Herrschers in den österreichischen Ländern im 16. Jahrhundert; in [...]

Im Literaturverzeichnis lässt man derlei Ergänzungen schlicht weg, auch etwa den eigens angegebenen Geburtsnamen bei Verheirateten.