Das 1982 gegründete Institut für Rechtstatsachenforschung
der Universität Konstanz
hat die Aufgabe, Forschungsvorhaben durchzuführen, welche die
tatsächlichen
Grundlagen, Wirkungen und Zielabweichungen von bestehenden und
geplanten
rechtlichen Regelungen und ihre Ursachen aufzeigen sollen. Hierbei
macht
sich das Institut die Erfahrungen der Praxis in der Rechtssetzung und
Rechtsanwendung
nutzbar durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit
wissenschaftlich
arbeitenden Praktikern. Die Praktikerforschungsgruppe
Stuttgart, die aus dem ehemaligen Verein "Institut für
Rechtstatsachenforschung
Stuttgart e.V." hervorgegangen ist, bildet eine Außenstelle des
Instituts
für Rechtstatsachenforschung. Sie führt Forschungsprojekte
nach
eigener Bestimmung durch und kann bei der wissenschaftlichen
Aufbereitung
der Praxisbezüge anderer Forschungsvorhaben des Instituts beratend
mitwirken. Ergeben sich sachliche Berührungspunkte mit
Forschungsvorhaben
des Instituts, so wird eine gemeinsame Bearbeitung angestrebt. Die
Erfahrungen
der Praxis kann sich das Institut ferner dadurch nutzbar machen,
daß
- zeitlich befristet - Praktiker zur Mitarbeit an einzelnen
Forschungsvorhaben
abgeordnet werden.
Die dem Institut zugeordneten Professoren wirken darüber hinaus
an der Juristenausbildung mit und sollen auch aus ihren Forschungen
Lehrveranstaltungen
entwickeln, die den Studierenden die Rechtsordnung mit ihren
Wechselbezügen
zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen
Tatbeständen
aufzeigen.
Forschungsrichtungen des Instituts
Satzungsgemäß sollen im Institut
insbesondere
folgende Forschungsrichtungen gepflegt werden:
1. Strafrechtliche Rechtstatsachenforschung und
empirische
Kriminologie.
2. Privatrechtliche Rechtstatsachenforschung,
insbesondere
im Bereich des Arbeitsrechts.
3. Wirtschaftsrechtliche Rechtstatsachenforschung unter
besonderer Berücksichtigung des internationalen Wirtschaftsrechts.
4. Öffentlich-rechtliche Rechtstatsachenforschung.
5. Verfahrensrechtliche Rechtstatsachenforschung.
Die Rechtstatsachenforschung in diesen
Forschungsfeldern
ist nicht nur für die Rechtswissenschaft bedeutsam, sondern auch
für
den Gesetzgeber, für den sie das Tatsachenmaterial aufbereitet,
das
er benötigt, wenn er neue Gesetze erlassen und bestehende
ändern
will. Ihre Ergebnisse sind ferner für die Rechtsprechung
bedeutsam,
die bei der Entscheidungsfindung häufig auch Folgeerwägungen
anstellen muß. Schließlich dient die
Rechtstatsachenforschung
auch der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Fremd- und
Selbstkontrolle.