Das Institut für Rechtstatsachenforschung

Das 1982 gegründete Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz hat die Aufgabe, Forschungsvorhaben durchzuführen, welche die tatsächlichen Grundlagen, Wirkungen und Zielabweichungen von bestehenden und geplanten rechtlichen Regelungen und ihre Ursachen aufzeigen sollen. Hierbei macht sich das Institut die Erfahrungen der Praxis in der Rechtssetzung und Rechtsanwendung nutzbar durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit wissenschaftlich arbeitenden Praktikern. Die Praktikerforschungsgruppe Stuttgart, die aus dem ehemaligen Verein "Institut für Rechtstatsachenforschung Stuttgart e.V." hervorgegangen ist, bildet eine Außenstelle des Instituts für Rechtstatsachenforschung. Sie führt Forschungsprojekte nach eigener Bestimmung durch und kann bei der wissenschaftlichen Aufbereitung der Praxisbezüge anderer Forschungsvorhaben des Instituts beratend mitwirken. Ergeben sich sachliche Berührungspunkte mit Forschungsvorhaben des Instituts, so wird eine gemeinsame Bearbeitung angestrebt. Die Erfahrungen der Praxis kann sich das Institut ferner dadurch nutzbar machen, daß - zeitlich befristet - Praktiker zur Mitarbeit an einzelnen Forschungsvorhaben abgeordnet werden.
Die dem Institut zugeordneten Professoren wirken darüber hinaus an der Juristenausbildung mit und sollen auch aus ihren Forschungen Lehrveranstaltungen entwickeln, die den Studierenden die Rechtsordnung mit ihren Wechselbezügen zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Tatbeständen aufzeigen.

Forschungsrichtungen des Instituts
Satzungsgemäß sollen im Institut insbesondere folgende Forschungsrichtungen gepflegt werden:
1. Strafrechtliche Rechtstatsachenforschung und empirische Kriminologie.
2. Privatrechtliche Rechtstatsachenforschung, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
3. Wirtschaftsrechtliche Rechtstatsachenforschung unter besonderer Berücksichtigung des internationalen Wirtschaftsrechts.
4. Öffentlich-rechtliche Rechtstatsachenforschung.
5. Verfahrensrechtliche Rechtstatsachenforschung.
Die Rechtstatsachenforschung in diesen Forschungsfeldern ist nicht nur für die Rechtswissenschaft bedeutsam, sondern auch für den Gesetzgeber, für den sie das Tatsachenmaterial aufbereitet, das er benötigt, wenn er neue Gesetze erlassen und bestehende ändern will. Ihre Ergebnisse sind ferner für die Rechtsprechung bedeutsam, die bei der Entscheidungsfindung häufig auch Folgeerwägungen anstellen muß. Schließlich dient die Rechtstatsachenforschung auch der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Fremd- und Selbstkontrolle.


* Forschungsberichte und Veröffentlichungen im internet:
  • Konstanzer Inventar Sanktionsforschung (KIS)
  • Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK)
  • Praktikerforschungsgruppe Stuttgart

  • Weiter zu: Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz 
    \s\WWW\rtf\index.htm *  www.uni-konstanz.de/rtf/index.htm *  Bearbeitet von: Gerhard Spieß (gerhard.spiess@uni-konstanz.de